Illegaler Handel mit bedrohten Arten. Schärfere strafrechtliche Sanktionen in der Schweiz
- ShortId
-
15.3958
- Id
-
20153958
- Updated
-
24.06.2025 23:50
- Language
-
de
- Title
-
Illegaler Handel mit bedrohten Arten. Schärfere strafrechtliche Sanktionen in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
1216;15;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten ist in der ganzen Welt vom Aussterben bedroht (an Land oder im Wasser). Diese Tiere und die Natur werden vor allem durch die Wilderei, die Fischerei und den illegalen Handel mit diesen Arten bedroht.</p><p>Innerhalb von zehn Jahren wurden beispielsweise 62 Prozent der afrikanischen Waldelefanten dezimiert; geht es in diesem Tempo weiter, ist ihr Überleben nicht gesichert. Zwischen 2010 und 2012 wurden in Afrika 100 000 Elefanten getötet. Allein in Südafrika wurden 2014 1215 Nashörner illegal getötet, gegenüber nur 13 im Jahr 2007. In hundert Jahren ist die Zahl an wild lebenden Tigern in Asien von 100 000 auf 3200 zurückgegangen.</p><p>Etwa ein Drittel der Haiarten ist aufgrund der Fischerei vom Aussterben bedroht. In Fischereizonen sind die Haipopulationen um mehr als 90 Prozent geschrumpft.</p><p>Der illegale Handel mit bedrohten Arten ist ein lukratives Geschäft. Als Folge des derzeitigen Booms der Wilderei hat der illegale Handel weltumspannende Dimensionen angenommen. Bedrohte Arten, die nicht gehandelt werden dürfen oder für die keine Bewilligung vorliegt, werden durch europäische Länder durchgeführt, insbesondere durch die Schweiz. Die Schmuggler reagieren extrem schnell auf die wenig strengen Kontrollen an den Grenzen und beim Transit oder passen ihre Routen an die in den einzelnen Ländern herrschende rechtliche Situation an (z. B. Strafen, die kaum eine abschreckende Wirkung haben).</p><p>In der Schweiz werden der grossangelegte illegale Handel mit bedrohten Arten sowie die Geldwäscherei in Zusammenhang mit dieser Aktivität nur als Vergehen betrachtet oder sogar lediglich mit einer Busse geahndet (Art. 26 BG-Cites). Im internationalen Vergleich sind die Höchststrafen niedrig (z. B. höhere Freiheits- und Geldstrafen in Frankreich, Deutschland, Schweden, Grossbritannien und den Niederlanden).</p><p>Es besteht die nicht zu unterschätzende Gefahr, dass die Schweiz in Europa zu einer Drehscheibe für den nichtbewilligten Handel (Transit) mit vom Aussterben bedrohten Arten wird.</p>
- <p>Gegenwärtig werden Verbesserungen der Bestimmungen des Umweltstrafrechts geprüft. Dabei werden vergleichend auch Erlasse, die dieselben Güter schützen, mit einbezogen, so auch das Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BG-Cites). In diesem Kontext wird auch geprüft werden, wie genau die Strafbestimmungen des BG-Cites verschärft werden sollen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BG-Cites) vorzulegen, mit der die strafrechtlichen Sanktionen verschärft werden. Diese Revision soll insbesondere beinhalten, dass der gewerbs- oder gewohnheitsmässige Handel mit bedrohten Arten und mit Erzeugnissen, die daraus hergestellt sind, als Verbrechen eingestuft wird. Die in Artikel 26 Absätze 1 und 4 BG-Cites vorgesehenen Bussen für Übertretungen sollen ebenfalls verschärft werden.</p>
- Illegaler Handel mit bedrohten Arten. Schärfere strafrechtliche Sanktionen in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten ist in der ganzen Welt vom Aussterben bedroht (an Land oder im Wasser). Diese Tiere und die Natur werden vor allem durch die Wilderei, die Fischerei und den illegalen Handel mit diesen Arten bedroht.</p><p>Innerhalb von zehn Jahren wurden beispielsweise 62 Prozent der afrikanischen Waldelefanten dezimiert; geht es in diesem Tempo weiter, ist ihr Überleben nicht gesichert. Zwischen 2010 und 2012 wurden in Afrika 100 000 Elefanten getötet. Allein in Südafrika wurden 2014 1215 Nashörner illegal getötet, gegenüber nur 13 im Jahr 2007. In hundert Jahren ist die Zahl an wild lebenden Tigern in Asien von 100 000 auf 3200 zurückgegangen.</p><p>Etwa ein Drittel der Haiarten ist aufgrund der Fischerei vom Aussterben bedroht. In Fischereizonen sind die Haipopulationen um mehr als 90 Prozent geschrumpft.</p><p>Der illegale Handel mit bedrohten Arten ist ein lukratives Geschäft. Als Folge des derzeitigen Booms der Wilderei hat der illegale Handel weltumspannende Dimensionen angenommen. Bedrohte Arten, die nicht gehandelt werden dürfen oder für die keine Bewilligung vorliegt, werden durch europäische Länder durchgeführt, insbesondere durch die Schweiz. Die Schmuggler reagieren extrem schnell auf die wenig strengen Kontrollen an den Grenzen und beim Transit oder passen ihre Routen an die in den einzelnen Ländern herrschende rechtliche Situation an (z. B. Strafen, die kaum eine abschreckende Wirkung haben).</p><p>In der Schweiz werden der grossangelegte illegale Handel mit bedrohten Arten sowie die Geldwäscherei in Zusammenhang mit dieser Aktivität nur als Vergehen betrachtet oder sogar lediglich mit einer Busse geahndet (Art. 26 BG-Cites). Im internationalen Vergleich sind die Höchststrafen niedrig (z. B. höhere Freiheits- und Geldstrafen in Frankreich, Deutschland, Schweden, Grossbritannien und den Niederlanden).</p><p>Es besteht die nicht zu unterschätzende Gefahr, dass die Schweiz in Europa zu einer Drehscheibe für den nichtbewilligten Handel (Transit) mit vom Aussterben bedrohten Arten wird.</p>
- <p>Gegenwärtig werden Verbesserungen der Bestimmungen des Umweltstrafrechts geprüft. Dabei werden vergleichend auch Erlasse, die dieselben Güter schützen, mit einbezogen, so auch das Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BG-Cites). In diesem Kontext wird auch geprüft werden, wie genau die Strafbestimmungen des BG-Cites verschärft werden sollen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BG-Cites) vorzulegen, mit der die strafrechtlichen Sanktionen verschärft werden. Diese Revision soll insbesondere beinhalten, dass der gewerbs- oder gewohnheitsmässige Handel mit bedrohten Arten und mit Erzeugnissen, die daraus hergestellt sind, als Verbrechen eingestuft wird. Die in Artikel 26 Absätze 1 und 4 BG-Cites vorgesehenen Bussen für Übertretungen sollen ebenfalls verschärft werden.</p>
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