Regulierungsflut im Lebensmittelbereich unterbinden
- ShortId
-
15.3964
- Id
-
20153964
- Updated
-
28.07.2023 06:00
- Language
-
de
- Title
-
Regulierungsflut im Lebensmittelbereich unterbinden
- AdditionalIndexing
-
04;15;24;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das neue Lebensmittelgesetz löst nun eine Regulierungswelle mit 29 Verordnungen aus. Mindestens neun neue Verwaltungsstellen und zusätzliche Millioneninvestitionen im Bereich Informatik allein auf Stufe Bund sind die Konsequenz daraus. Jährliche Folgekosten bei den Verwaltungen des Bundes und der Kantone belaufen sich auf geschätzte 20 Millionen Schweizerfranken. Für die Wirtschaft, aber insbesondere für die Gastronomie und Hotellerie, den Detailhandel sowie die Importeure und Hersteller von Lebensmitteln und Kosmetik ergeben sich einmalige Regulierungskosten von mindestens 270 Millionen Schweizerfranken. Hinzu kommen wiederkehrende Kosten von jährlich rund 50 Millionen Schweizerfranken. Gerade von der Frankenstärke betroffene Branchen werden mit enormen Mehrkosten belastet, ohne dass dabei ein ersichtlicher Nutzen entsteht. Es werden sogar entgegen der Zielsetzung noch mit strengeren Vorgaben neue Handelsbarrieren etabliert.</p><p>Das Papiermonster umfasst rund 2000 Seiten. Die Seitenanzahl und Anzahl Verordnungsartikel steigen deutlich an. Diese Revision steht der vielbeschworenen Deregulierung diametral entgegen. Es stehen auch nicht die Kundenbedürfnisse im Vordergrund, sondern ein Ausbau der Verwaltung und Bürokratie, denn die Konsumenten werden mit Mehrkosten belastet, ebenfalls ohne Mehrwert. Bei den Unternehmen wird Innovation verhindert. Die Umsetzungsfristen sind ein Hohn gegenüber der Wirtschaft. Die Branchen laufen Sturm, resignieren aber teilweise auch schon ob der Regulierungsflut und der Übermacht der Verwaltung und der Kontrollbehörden.</p><p>Hier braucht es jetzt dringend einen Marschhalt und eine Rückweisung an den Bundesrat.</p>
- <p>Die Revision des Verordnungsrechts zum Lebensmittelgesetz ist eine Folge des neuen Lebensmittelgesetzes, welches das Parlament im Juni 2014 verabschiedet hat (BBl 2014 5079). Da sich die gesetzliche Grundlage geändert hat, müssen alle Verordnungen dem neuen Gesetz angepasst werden. Das Revisionspaket ist daher umfangreich. Es umfasst insgesamt jedoch nicht mehr Regelungen als das geltende Recht. Die bisher 28 Verordnungen werden in 27 Verordnungen neu strukturiert. Materiell entspricht der überwiegende Teil der vorgeschlagenen Regelungen den geltenden Vorschriften.</p><p>In der laufenden Anhörung haben die Branchenverbände die Möglichkeit, sich zu den Verordnungsentwürfen zu äussern und ihre Anliegen einzubringen. Die Anhörungsfrist wurde auf über vier anstelle der üblichen drei Monate angesetzt, um der Komplexität der Themen gerecht zu werden. Auf Nachfrage einzelner Betroffener wurde sie zudem verlängert. Bei während der Anhörung durchgeführten Treffen mit den am meisten betroffenen Branchen hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die Vorschläge im Detail erläutert und diskutiert.</p><p>Nach der Anhörung werden die eingegangenen Kommentare und alternativen Regelungsvorschläge sowie die Resultate der Regulierungsfolgenabschätzung gewichtet, und es wird nach umsetzbaren und wirtschaftlich tragbaren Lösungen gesucht, die den durch das Lebensmittelgesetz vorgegebenen Zielen Rechnung tragen. Die betroffenen Branchen werden auch dabei wieder einbezogen werden.</p><p>Die neuen Verordnungen sollen für Schweizer Produzenten und Verkäufer Rechtssicherheit schaffen, indem beispielsweise interpretationsbedürftige allgemeine Bestimmungen in konkrete Werte überführt werden.</p><p>Es ist für die Schweiz in Bezug auf die Handelsbeziehungen mit der EU von wesentlichem Interesse, über harmonisierte Regelungen zu verfügen, da hiermit der Schaffung von Handelshemmnissen vorgebeugt wird. Für die exportorientierten Branchen der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft sollen damit unnötige Kosten für die Überwindung von Exporthemmnissen vermieden werden. Zudem soll der Abbau von Handelshemmnissen dazu führen, dass die Kosten für importierte Güter gesenkt werden können. Somit ziehen auch der schweizerische Binnenmarkt und letztlich die Konsumentinnen und Konsumenten einen Nutzen aus der Harmonisierung.</p><p>Bei der Vorbereitung der neuen Verordnungsbestimmungen wurde selektiert und interpretiert und das Schweizer Recht nur dort mit dem EU-Recht harmonisiert, wo es sinnvoll ist.</p><p>Strengere Regelungen als in der EU (sogenannter Swiss Finish) wurden nur in zwei Fällen vorgeschlagen: zum einen bezüglich der obligatorischen Angabe des Produktionslandes, die vom Parlament im Lebensmittelgesetz verankert wurde, und zum andern bezüglich der Deklaration der Herkunft der Rohstoffe, entsprechend der im Parlament zu diesem Thema geführten Debatte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Projekt Largo (umfassende Revision des Lebensmittelrechts) zu sistieren und unter folgenden Anforderungen neu auszuarbeiten:</p><p>1. keine unnötige und voreilige Rechtsanpassung an EU-Recht;</p><p>2. kein Swiss Finish, d. h. keine strengeren Regulierungen als die EU;</p><p>3. für den heimischen Binnenmarkt braucht es keine Äquivalenz mit der EU-Rechtsetzung;</p><p>4. die betroffenen Branchen sind einzeln mit einzubeziehen, und deren Anliegen sind zu berücksichtigen;</p><p>5. es braucht praktikable und pragmatische Lösungen;</p><p>6. die Regulierungsdichte muss stark abnehmen;</p><p>7. die Regulierungskosten sind zu minimieren;</p><p>8. für die Branchen und somit für die Konsumenten dürfen keine Mehrkosten entstehen;</p><p>9. die Anhörungs- und Umsetzungsfristen sind zu verlängern.</p>
- Regulierungsflut im Lebensmittelbereich unterbinden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das neue Lebensmittelgesetz löst nun eine Regulierungswelle mit 29 Verordnungen aus. Mindestens neun neue Verwaltungsstellen und zusätzliche Millioneninvestitionen im Bereich Informatik allein auf Stufe Bund sind die Konsequenz daraus. Jährliche Folgekosten bei den Verwaltungen des Bundes und der Kantone belaufen sich auf geschätzte 20 Millionen Schweizerfranken. Für die Wirtschaft, aber insbesondere für die Gastronomie und Hotellerie, den Detailhandel sowie die Importeure und Hersteller von Lebensmitteln und Kosmetik ergeben sich einmalige Regulierungskosten von mindestens 270 Millionen Schweizerfranken. Hinzu kommen wiederkehrende Kosten von jährlich rund 50 Millionen Schweizerfranken. Gerade von der Frankenstärke betroffene Branchen werden mit enormen Mehrkosten belastet, ohne dass dabei ein ersichtlicher Nutzen entsteht. Es werden sogar entgegen der Zielsetzung noch mit strengeren Vorgaben neue Handelsbarrieren etabliert.</p><p>Das Papiermonster umfasst rund 2000 Seiten. Die Seitenanzahl und Anzahl Verordnungsartikel steigen deutlich an. Diese Revision steht der vielbeschworenen Deregulierung diametral entgegen. Es stehen auch nicht die Kundenbedürfnisse im Vordergrund, sondern ein Ausbau der Verwaltung und Bürokratie, denn die Konsumenten werden mit Mehrkosten belastet, ebenfalls ohne Mehrwert. Bei den Unternehmen wird Innovation verhindert. Die Umsetzungsfristen sind ein Hohn gegenüber der Wirtschaft. Die Branchen laufen Sturm, resignieren aber teilweise auch schon ob der Regulierungsflut und der Übermacht der Verwaltung und der Kontrollbehörden.</p><p>Hier braucht es jetzt dringend einen Marschhalt und eine Rückweisung an den Bundesrat.</p>
- <p>Die Revision des Verordnungsrechts zum Lebensmittelgesetz ist eine Folge des neuen Lebensmittelgesetzes, welches das Parlament im Juni 2014 verabschiedet hat (BBl 2014 5079). Da sich die gesetzliche Grundlage geändert hat, müssen alle Verordnungen dem neuen Gesetz angepasst werden. Das Revisionspaket ist daher umfangreich. Es umfasst insgesamt jedoch nicht mehr Regelungen als das geltende Recht. Die bisher 28 Verordnungen werden in 27 Verordnungen neu strukturiert. Materiell entspricht der überwiegende Teil der vorgeschlagenen Regelungen den geltenden Vorschriften.</p><p>In der laufenden Anhörung haben die Branchenverbände die Möglichkeit, sich zu den Verordnungsentwürfen zu äussern und ihre Anliegen einzubringen. Die Anhörungsfrist wurde auf über vier anstelle der üblichen drei Monate angesetzt, um der Komplexität der Themen gerecht zu werden. Auf Nachfrage einzelner Betroffener wurde sie zudem verlängert. Bei während der Anhörung durchgeführten Treffen mit den am meisten betroffenen Branchen hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die Vorschläge im Detail erläutert und diskutiert.</p><p>Nach der Anhörung werden die eingegangenen Kommentare und alternativen Regelungsvorschläge sowie die Resultate der Regulierungsfolgenabschätzung gewichtet, und es wird nach umsetzbaren und wirtschaftlich tragbaren Lösungen gesucht, die den durch das Lebensmittelgesetz vorgegebenen Zielen Rechnung tragen. Die betroffenen Branchen werden auch dabei wieder einbezogen werden.</p><p>Die neuen Verordnungen sollen für Schweizer Produzenten und Verkäufer Rechtssicherheit schaffen, indem beispielsweise interpretationsbedürftige allgemeine Bestimmungen in konkrete Werte überführt werden.</p><p>Es ist für die Schweiz in Bezug auf die Handelsbeziehungen mit der EU von wesentlichem Interesse, über harmonisierte Regelungen zu verfügen, da hiermit der Schaffung von Handelshemmnissen vorgebeugt wird. Für die exportorientierten Branchen der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft sollen damit unnötige Kosten für die Überwindung von Exporthemmnissen vermieden werden. Zudem soll der Abbau von Handelshemmnissen dazu führen, dass die Kosten für importierte Güter gesenkt werden können. Somit ziehen auch der schweizerische Binnenmarkt und letztlich die Konsumentinnen und Konsumenten einen Nutzen aus der Harmonisierung.</p><p>Bei der Vorbereitung der neuen Verordnungsbestimmungen wurde selektiert und interpretiert und das Schweizer Recht nur dort mit dem EU-Recht harmonisiert, wo es sinnvoll ist.</p><p>Strengere Regelungen als in der EU (sogenannter Swiss Finish) wurden nur in zwei Fällen vorgeschlagen: zum einen bezüglich der obligatorischen Angabe des Produktionslandes, die vom Parlament im Lebensmittelgesetz verankert wurde, und zum andern bezüglich der Deklaration der Herkunft der Rohstoffe, entsprechend der im Parlament zu diesem Thema geführten Debatte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Projekt Largo (umfassende Revision des Lebensmittelrechts) zu sistieren und unter folgenden Anforderungen neu auszuarbeiten:</p><p>1. keine unnötige und voreilige Rechtsanpassung an EU-Recht;</p><p>2. kein Swiss Finish, d. h. keine strengeren Regulierungen als die EU;</p><p>3. für den heimischen Binnenmarkt braucht es keine Äquivalenz mit der EU-Rechtsetzung;</p><p>4. die betroffenen Branchen sind einzeln mit einzubeziehen, und deren Anliegen sind zu berücksichtigen;</p><p>5. es braucht praktikable und pragmatische Lösungen;</p><p>6. die Regulierungsdichte muss stark abnehmen;</p><p>7. die Regulierungskosten sind zu minimieren;</p><p>8. für die Branchen und somit für die Konsumenten dürfen keine Mehrkosten entstehen;</p><p>9. die Anhörungs- und Umsetzungsfristen sind zu verlängern.</p>
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