Numerus clausus. Israelisches Modell für die Selektion der Medizinstudenten in der Schweiz?
- ShortId
-
15.3967
- Id
-
20153967
- Updated
-
28.07.2023 05:58
- Language
-
de
- Title
-
Numerus clausus. Israelisches Modell für die Selektion der Medizinstudenten in der Schweiz?
- AdditionalIndexing
-
2841;32
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Festlegung und Umsetzung des EMS liegt in der Kompetenz der Kantone. Da diese Prüfung aber seit Längerem kritisiert wird, liegt deren Verbesserung nahe. Im heutigen Verfahren werden nämlich soziale Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Entscheidungs- und Stressverhalten und Empathie weitgehend ausser Acht gelassen; zudem sind immer wieder Zwischenfälle bei der Durchführung aufgetreten (z. B. wurden Fragen vorgängig bekannt). Ein erweiterter Test soll nebst benötigten Fachkenntnissen auch die beruflich-soziale Eignung überprüfen. Das erfolgreiche israelische Modell ist dabei für die Schweiz besonders interessant, da die gesundheitspolitische Ausgangslage beider Länder vergleichbar ist.</p><p>Das zweistufige israelische Modell erteilt nach einem Psychometrietest den verbleibenden Bewerbern die Zulassung zu einem Simulationstest. Die Bewerber werden auf ihr Verhalten in realitätsnahen Szenarien geprüft, was die zum Studium zugelassene Gruppe offenbar um gut 20 Prozent verändert. Diese Simulationstests werden erst in einem zweiten Schritt durchgeführt, weil sie kostenintensiv sind. Ein wichtiger Vorteil besteht darin, dass die Studienbewerber bereits ein erstes Mal mit beruflichen simulierten Situationen in Berührung kommen. Das israelische Modell bietet eine geeignete Grundlage für die Verbesserung des Schweizer Modells, weil seine Verlässlichkeit und Reproduzierbarkeit bestätigt werden konnte (SAeZ 2014/04, 129-131). Vielleicht wäre ein neues System teurer, aber die Kosten würden sich langfristig auszahlen: Dank besser selektionierter Ärzte steigen nämlich die Qualität und die Kosteneffizienz der Medizin. Die Selektion muss zudem ihr Ziel wirksam erreichen: die besten Kandidaten für die heute sehr vielfältigen Formen des Ärzteberufes (Medizin, Public Health, Forschung, Verwaltung usw.) zu finden.</p>
- <p>Der Eignungstest Medizin (EMS), der an den Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Zürich zur Anwendung kommt, stellt fest, ob eine Kandidatin oder ein Kandidat geeignet ist, das Medizinstudium erfolgreich zu absolvieren.</p><p>Diese Art der Zulassungsbeschränkung führt zu hohen Studienerfolgsquoten an den Universitäten mit Numerus clausus.</p><p>Es wird weiter davon ausgegangen, dass wichtige soziale und fachliche Kompetenzen, die Ärztinnen und Ärzte zur Berufsausübung beherrschen müssen, während der mehrjährigen Aus- und Weiterbildung erworben werden.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass in den letzten Monaten wiederholt Kritik am EMS geäussert worden ist. Zwar liegt die Festlegung und Umsetzung des EMS grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone, wie dies im Postulat richtig festgehalten wird. Die Kantone sind für die Auswahl der Studierenden an ihren Universitäten zuständig, und es ist an ihnen, allfällige alternative Auswahlverfahren wie das israelische Modell zu prüfen oder einzuführen. An den Westschweizer Universitäten beispielsweise erfolgt die Selektion vor allem während des ersten Studienjahres.</p><p>Der Bundesrat teilt aber die Ansicht des Postulanten, dass vor dem Hintergrund der Kritik der EMS überprüft werden sollte. Die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) soll 2016, unter der Koordinationsleitung des Bundes, im Bereich Humanmedizin die Thematik der Eignungsprüfungen aufnehmen. Die SHK plant, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, welche Effizienz und Kosten sowie alternative Verfahren zum EMS prüfen und diskutieren soll. Die Resultate sollen bis Ende 2016 in Form eines Berichtes vorgelegt werden.</p><p>Aus den erwähnten Gründen erachtet es der Bundesrat deshalb nicht als zweckmässig, zum jetzigen Zeitpunkt einen separaten Bericht zu verfassen. Er beantragt die Ablehnung des Postulates.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie die Zulassungsprüfung für das Studium der Humanmedizin qualitativ verbessert werden kann. Es sollen Vor- und Nachteile des israelischen Modells überprüft und die Kosten mit denen des in der Schweiz geltenden Eignungstests Medizin (EMS) verglichen werden. Daraus soll insgesamt beurteilt werden können, ob das israelische Modell eine für die Schweiz bessere Option ist.</p>
- Numerus clausus. Israelisches Modell für die Selektion der Medizinstudenten in der Schweiz?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Festlegung und Umsetzung des EMS liegt in der Kompetenz der Kantone. Da diese Prüfung aber seit Längerem kritisiert wird, liegt deren Verbesserung nahe. Im heutigen Verfahren werden nämlich soziale Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Entscheidungs- und Stressverhalten und Empathie weitgehend ausser Acht gelassen; zudem sind immer wieder Zwischenfälle bei der Durchführung aufgetreten (z. B. wurden Fragen vorgängig bekannt). Ein erweiterter Test soll nebst benötigten Fachkenntnissen auch die beruflich-soziale Eignung überprüfen. Das erfolgreiche israelische Modell ist dabei für die Schweiz besonders interessant, da die gesundheitspolitische Ausgangslage beider Länder vergleichbar ist.</p><p>Das zweistufige israelische Modell erteilt nach einem Psychometrietest den verbleibenden Bewerbern die Zulassung zu einem Simulationstest. Die Bewerber werden auf ihr Verhalten in realitätsnahen Szenarien geprüft, was die zum Studium zugelassene Gruppe offenbar um gut 20 Prozent verändert. Diese Simulationstests werden erst in einem zweiten Schritt durchgeführt, weil sie kostenintensiv sind. Ein wichtiger Vorteil besteht darin, dass die Studienbewerber bereits ein erstes Mal mit beruflichen simulierten Situationen in Berührung kommen. Das israelische Modell bietet eine geeignete Grundlage für die Verbesserung des Schweizer Modells, weil seine Verlässlichkeit und Reproduzierbarkeit bestätigt werden konnte (SAeZ 2014/04, 129-131). Vielleicht wäre ein neues System teurer, aber die Kosten würden sich langfristig auszahlen: Dank besser selektionierter Ärzte steigen nämlich die Qualität und die Kosteneffizienz der Medizin. Die Selektion muss zudem ihr Ziel wirksam erreichen: die besten Kandidaten für die heute sehr vielfältigen Formen des Ärzteberufes (Medizin, Public Health, Forschung, Verwaltung usw.) zu finden.</p>
- <p>Der Eignungstest Medizin (EMS), der an den Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Zürich zur Anwendung kommt, stellt fest, ob eine Kandidatin oder ein Kandidat geeignet ist, das Medizinstudium erfolgreich zu absolvieren.</p><p>Diese Art der Zulassungsbeschränkung führt zu hohen Studienerfolgsquoten an den Universitäten mit Numerus clausus.</p><p>Es wird weiter davon ausgegangen, dass wichtige soziale und fachliche Kompetenzen, die Ärztinnen und Ärzte zur Berufsausübung beherrschen müssen, während der mehrjährigen Aus- und Weiterbildung erworben werden.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass in den letzten Monaten wiederholt Kritik am EMS geäussert worden ist. Zwar liegt die Festlegung und Umsetzung des EMS grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone, wie dies im Postulat richtig festgehalten wird. Die Kantone sind für die Auswahl der Studierenden an ihren Universitäten zuständig, und es ist an ihnen, allfällige alternative Auswahlverfahren wie das israelische Modell zu prüfen oder einzuführen. An den Westschweizer Universitäten beispielsweise erfolgt die Selektion vor allem während des ersten Studienjahres.</p><p>Der Bundesrat teilt aber die Ansicht des Postulanten, dass vor dem Hintergrund der Kritik der EMS überprüft werden sollte. Die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) soll 2016, unter der Koordinationsleitung des Bundes, im Bereich Humanmedizin die Thematik der Eignungsprüfungen aufnehmen. Die SHK plant, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, welche Effizienz und Kosten sowie alternative Verfahren zum EMS prüfen und diskutieren soll. Die Resultate sollen bis Ende 2016 in Form eines Berichtes vorgelegt werden.</p><p>Aus den erwähnten Gründen erachtet es der Bundesrat deshalb nicht als zweckmässig, zum jetzigen Zeitpunkt einen separaten Bericht zu verfassen. Er beantragt die Ablehnung des Postulates.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie die Zulassungsprüfung für das Studium der Humanmedizin qualitativ verbessert werden kann. Es sollen Vor- und Nachteile des israelischen Modells überprüft und die Kosten mit denen des in der Schweiz geltenden Eignungstests Medizin (EMS) verglichen werden. Daraus soll insgesamt beurteilt werden können, ob das israelische Modell eine für die Schweiz bessere Option ist.</p>
- Numerus clausus. Israelisches Modell für die Selektion der Medizinstudenten in der Schweiz?
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