Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO. Information des Parlamentes über die den einzelnen externen Vermögensverwaltungen anvertrauten Vermögenswerte

ShortId
15.3969
Id
20153969
Updated
28.07.2023 05:57
Language
de
Title
Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO. Information des Parlamentes über die den einzelnen externen Vermögensverwaltungen anvertrauten Vermögenswerte
AdditionalIndexing
421;24;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO sind für die zentrale Geld- und Vermögensverwaltung dieser drei Sozialversicherungen zuständig. Dieses Vermögen beläuft sich auf 34,8 Milliarden Franken (Stand: 30. Juni 2015).</p><p>In ihrem Jahresbericht 2014 haben die Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO - zum ersten Mal! - die Vermögensverwaltungsmandate aufgelistet:</p><p>- Insgesamt gibt es 46 Mandate.</p><p>- Von diesen 46 Mandaten wurden 21 intern und 25 extern vergeben.</p><p>- Von diesen 25 externen Mandaten wurden 11 an Verwaltungen in der Schweiz, 6 an Verwaltungen in London und 8 an Verwaltungen in den USA vergeben (laut dem Jahresbericht befinden sich diese in New York, Newark, Boston, Pasadena und San Francisco). Zur Höhe der den einzelnen Verwaltungen anvertrauten Vermögenswerte werden im Jahresbericht jedoch keine Angaben gemacht.</p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation 15.3587 hält der Bundesrat fest, dass "die den einzelnen externen Vermögensverwaltungen anvertrauten Vermögenswerte dem Parlament vorbehaltlos bekanntgegeben werden können". In der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation werden diese Vermögenswerte jedoch nicht angegeben.</p><p>Im Sinne der Transparenz ist es wichtig, dass das Parlament und auch die Öffentlichkeit die den einzelnen externen Vermögensverwaltungen anvertrauten Vermögenswerte erfahren können. Zur Erinnerung: Die Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO werden durch Beiträge von Arbeitgebern, Arbeitnehmenden, Selbstständigerwerbenden sowie von Steuerpflichtigen finanziert. Es handelt sich also um die Ersparnisse des Schweizervolks.</p><p>Die einfachste und transparenteste Lösung wäre es, die den einzelnen externen Vermögensverwaltungen anvertrauten Vermögenswerte in der Liste der Vermögensverwaltungsmandate anzugeben, die von jetzt an systematisch im Jahresbericht der Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO veröffentlicht wird.</p>
  • <p>Der Bundesrat erachtet es nicht als angemessen, den Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO die Publikation bestimmter Informationen über ihre Partner in der Vermögensverwaltung vorzuschreiben. Es würde zudem einer guten Governance widersprechen, wenn sich der Bundesrat in die operative Verantwortung des Verwaltungsrates einmischen würde.</p><p>Der Verwaltungsrat der Ausgleichsfonds nimmt die nötigen Massnahmen zur Gewährleistung der Transparenz in der Vermögensverwaltung eigenverantwortlich wahr. Bereits heute sind verschiedenste Informationen über die Vermögenswerte, die externen Vermögensverwaltungen anvertraut werden, im Jahresbericht und auf der Website von Compenswiss publiziert. Insbesondere lassen sich die prozentualen Anteile der im Ausland verwalteten Mandate an den gesamten Anlagen aus den öffentlich zugänglichen Angaben ableiten.</p><p>Der Verwaltungsrat der Ausgleichsfonds hat darüber hinaus bereits selbstständig den Entscheid getroffen, in Zukunft jährlich die Frankenbeträge der Mandate von externen Vermögensverwaltern zu publizieren. Erstmalig wird dies im Februar 2016 der Fall sein, auf der Basis der Zahlen des Rechnungsjahres 2015. Diese Publikation wird auf der Internetseite der Ausgleichsfonds (<a href="http://www.compenswiss.ch">http://www.compenswiss.ch</a>) erfolgen. Den Anliegen der Motion wird somit Rechnung getragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit die Vermögenswerte, die die Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO den einzelnen externen Vermögensverwaltungen anvertraut haben, dem Parlament mindestens einmal pro Jahr unaufgefordert mitgeteilt werden.</p>
  • Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO. Information des Parlamentes über die den einzelnen externen Vermögensverwaltungen anvertrauten Vermögenswerte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO sind für die zentrale Geld- und Vermögensverwaltung dieser drei Sozialversicherungen zuständig. Dieses Vermögen beläuft sich auf 34,8 Milliarden Franken (Stand: 30. Juni 2015).</p><p>In ihrem Jahresbericht 2014 haben die Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO - zum ersten Mal! - die Vermögensverwaltungsmandate aufgelistet:</p><p>- Insgesamt gibt es 46 Mandate.</p><p>- Von diesen 46 Mandaten wurden 21 intern und 25 extern vergeben.</p><p>- Von diesen 25 externen Mandaten wurden 11 an Verwaltungen in der Schweiz, 6 an Verwaltungen in London und 8 an Verwaltungen in den USA vergeben (laut dem Jahresbericht befinden sich diese in New York, Newark, Boston, Pasadena und San Francisco). Zur Höhe der den einzelnen Verwaltungen anvertrauten Vermögenswerte werden im Jahresbericht jedoch keine Angaben gemacht.</p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation 15.3587 hält der Bundesrat fest, dass "die den einzelnen externen Vermögensverwaltungen anvertrauten Vermögenswerte dem Parlament vorbehaltlos bekanntgegeben werden können". In der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation werden diese Vermögenswerte jedoch nicht angegeben.</p><p>Im Sinne der Transparenz ist es wichtig, dass das Parlament und auch die Öffentlichkeit die den einzelnen externen Vermögensverwaltungen anvertrauten Vermögenswerte erfahren können. Zur Erinnerung: Die Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO werden durch Beiträge von Arbeitgebern, Arbeitnehmenden, Selbstständigerwerbenden sowie von Steuerpflichtigen finanziert. Es handelt sich also um die Ersparnisse des Schweizervolks.</p><p>Die einfachste und transparenteste Lösung wäre es, die den einzelnen externen Vermögensverwaltungen anvertrauten Vermögenswerte in der Liste der Vermögensverwaltungsmandate anzugeben, die von jetzt an systematisch im Jahresbericht der Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO veröffentlicht wird.</p>
    • <p>Der Bundesrat erachtet es nicht als angemessen, den Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO die Publikation bestimmter Informationen über ihre Partner in der Vermögensverwaltung vorzuschreiben. Es würde zudem einer guten Governance widersprechen, wenn sich der Bundesrat in die operative Verantwortung des Verwaltungsrates einmischen würde.</p><p>Der Verwaltungsrat der Ausgleichsfonds nimmt die nötigen Massnahmen zur Gewährleistung der Transparenz in der Vermögensverwaltung eigenverantwortlich wahr. Bereits heute sind verschiedenste Informationen über die Vermögenswerte, die externen Vermögensverwaltungen anvertraut werden, im Jahresbericht und auf der Website von Compenswiss publiziert. Insbesondere lassen sich die prozentualen Anteile der im Ausland verwalteten Mandate an den gesamten Anlagen aus den öffentlich zugänglichen Angaben ableiten.</p><p>Der Verwaltungsrat der Ausgleichsfonds hat darüber hinaus bereits selbstständig den Entscheid getroffen, in Zukunft jährlich die Frankenbeträge der Mandate von externen Vermögensverwaltern zu publizieren. Erstmalig wird dies im Februar 2016 der Fall sein, auf der Basis der Zahlen des Rechnungsjahres 2015. Diese Publikation wird auf der Internetseite der Ausgleichsfonds (<a href="http://www.compenswiss.ch">http://www.compenswiss.ch</a>) erfolgen. Den Anliegen der Motion wird somit Rechnung getragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit die Vermögenswerte, die die Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO den einzelnen externen Vermögensverwaltungen anvertraut haben, dem Parlament mindestens einmal pro Jahr unaufgefordert mitgeteilt werden.</p>
    • Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO. Information des Parlamentes über die den einzelnen externen Vermögensverwaltungen anvertrauten Vermögenswerte

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