Angabe der Kalorienmenge bei alkoholischen Getränken

ShortId
15.3976
Id
20153976
Updated
28.07.2023 05:32
Language
de
Title
Angabe der Kalorienmenge bei alkoholischen Getränken
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Alkoholische Getränke wie Wein, Bier und Cocktails sind eindeutig energiereicher, als es vielen Konsumentinnen und Konsumenten bewusst ist. Alkohol weist mit etwa 7 Kalorien pro Gramm einen fast doppelt so hohen Energiegehalt wie Zucker (etwa 4 Kalorien pro Gramm) auf. Auch wenn die meistkonsumierten alkoholischen Getränke einen eher niedrigen Alkoholgehalt aufweisen (Bier etwa 5 Volumenprozente, Wein etwa 13 Prozent Volumenprozente), so kann der tägliche Alkoholkonsum trotzdem zu Übergewicht führen, da dem Körper zusätzlich zur Nahrung eine beträchtliche Menge an Kalorien zugeführt wird. Aus Sicht der öffentlichen Gesundheit könnte die Angabe der Kalorien auf alkoholischen Getränken eine nützliche Konsumenteninformation sein, mit der vermehrt darauf hingewiesen werden könnte, dass Alkohol als Kalorienquelle nicht zu vernachlässigen ist. Das geltende Lebensmittelrecht erlaubt bereits einen entsprechenden Hinweis auf freiwilliger Basis. Der Bundesrat sieht sich daher nicht veranlasst, die Gesetzgebung zu ändern.</p><p>2. Wenn der Kaloriengehalt bei alkoholischen Getränken bekannt ist, kann dieser auf der Etikette relativ leicht und mit einem vertretbaren Mehraufwand angegeben werden.</p><p>3./4. In der EU ist die Angabe des Nährwerts (Kalorien, Fett, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiss und Salz) für alle Lebensmittel obligatorisch mit Ausnahme von Getränken mit einem Alkoholgehalt von 1,2 Volumenprozenten und mehr. Wird für diese dennoch eine freiwillige Nährwertkennzeichnung angebracht, so müssen sich die Angaben auf die Kalorien beschränken. Aktuell ist somit keine obligatorische Nährwertkennzeichnung für alkoholische Getränke vorgesehen. Das Europäische Parlament hat jedoch im März 2015 die Kommission aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zur obligatorischen Angabe des Kaloriengehaltes auf alkoholischen Getränken zu erlassen. Es wird noch einige Jahre dauern, bis dies im EU-Recht umgesetzt wird. Die Schweiz plant keine Änderung der Bestimmungen über die obligatorische Kennzeichnung alkoholischer Getränke. Sollte die EU die entsprechende Regelung tatsächlich ändern, wird der Bundesrat zu gegebener Zeit die Zweckmässigkeit prüfen, dass die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten über die gleichen Informationen verfügen wie ihre europäischen Nachbarn.</p><p>5. Auf freiwilliger Basis können auf alkoholischen Getränken bereits nach geltendem Recht Nährwertangaben angebracht werden. Die Nährwertdeklaration muss jedoch wie für die anderen Nahrungsmittel umfassend sein und darf sich nicht nur auf die Kalorienangabe beschränken. Die laufende Revision des Lebensmittelrechts sieht eine Ausnahmeregelung für alkoholische Getränke vor, wonach bei alkoholischen Getränken nur die Kalorien angegeben werden müssen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Regel deklarieren die Hersteller von Süssgetränken, wie viele Kalorien ihre Produkte enthalten. Desgleichen bei der Milch und bei Fruchtsäften, aber auch bei alkoholfreien oder -reduzierten Bieren, nicht so aber bei den alkoholischen Getränken. Die EU beabsichtigt nun, mit einer gesetzlichen Regelung die Verkäufer alkoholischer Getränke zu verpflichten, die Kalorienmenge anzugeben. Auch wenn zu erwarten ist, dass die Bekanntgabe der Kalorienmenge auf den Verpackungen nur eine beschränkte präventive Wirkung gegen Übergewicht oder übermässigen Alkoholkonsum hat, so könnte die Massnahme doch einfach und rasch umgesetzt werden.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung nachfolgender Fragen:</p><p>1. Ist er der Meinung, dass die Angabe der Kalorien auch bei alkoholischen Getränken eine sinnvolle Massnahme zur Information der Konsumentinnen und Konsumenten ist?</p><p>2. Der Kalorienwert ist den Herstellern bekannt. Ist dann der zusätzliche Aufwand für die Produzenten von alkoholischen Getränken unverhältnismässig, sollten sie zur Kaloriendeklaration verpflichtet werden?</p><p>3. Wird in der Schweiz eine der EU-Regelung vergleichbare Verpflichtung vorbereitet?</p><p>4. Wird die Schweiz sich der Regelung der Europäischen Union anschliessen (müssen)?</p><p>5. Sieht er andere Möglichkeiten, um dem berechtigten Anliegen nach Information Nachachtung zu verschaffen?</p>
  • Angabe der Kalorienmenge bei alkoholischen Getränken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Alkoholische Getränke wie Wein, Bier und Cocktails sind eindeutig energiereicher, als es vielen Konsumentinnen und Konsumenten bewusst ist. Alkohol weist mit etwa 7 Kalorien pro Gramm einen fast doppelt so hohen Energiegehalt wie Zucker (etwa 4 Kalorien pro Gramm) auf. Auch wenn die meistkonsumierten alkoholischen Getränke einen eher niedrigen Alkoholgehalt aufweisen (Bier etwa 5 Volumenprozente, Wein etwa 13 Prozent Volumenprozente), so kann der tägliche Alkoholkonsum trotzdem zu Übergewicht führen, da dem Körper zusätzlich zur Nahrung eine beträchtliche Menge an Kalorien zugeführt wird. Aus Sicht der öffentlichen Gesundheit könnte die Angabe der Kalorien auf alkoholischen Getränken eine nützliche Konsumenteninformation sein, mit der vermehrt darauf hingewiesen werden könnte, dass Alkohol als Kalorienquelle nicht zu vernachlässigen ist. Das geltende Lebensmittelrecht erlaubt bereits einen entsprechenden Hinweis auf freiwilliger Basis. Der Bundesrat sieht sich daher nicht veranlasst, die Gesetzgebung zu ändern.</p><p>2. Wenn der Kaloriengehalt bei alkoholischen Getränken bekannt ist, kann dieser auf der Etikette relativ leicht und mit einem vertretbaren Mehraufwand angegeben werden.</p><p>3./4. In der EU ist die Angabe des Nährwerts (Kalorien, Fett, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiss und Salz) für alle Lebensmittel obligatorisch mit Ausnahme von Getränken mit einem Alkoholgehalt von 1,2 Volumenprozenten und mehr. Wird für diese dennoch eine freiwillige Nährwertkennzeichnung angebracht, so müssen sich die Angaben auf die Kalorien beschränken. Aktuell ist somit keine obligatorische Nährwertkennzeichnung für alkoholische Getränke vorgesehen. Das Europäische Parlament hat jedoch im März 2015 die Kommission aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zur obligatorischen Angabe des Kaloriengehaltes auf alkoholischen Getränken zu erlassen. Es wird noch einige Jahre dauern, bis dies im EU-Recht umgesetzt wird. Die Schweiz plant keine Änderung der Bestimmungen über die obligatorische Kennzeichnung alkoholischer Getränke. Sollte die EU die entsprechende Regelung tatsächlich ändern, wird der Bundesrat zu gegebener Zeit die Zweckmässigkeit prüfen, dass die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten über die gleichen Informationen verfügen wie ihre europäischen Nachbarn.</p><p>5. Auf freiwilliger Basis können auf alkoholischen Getränken bereits nach geltendem Recht Nährwertangaben angebracht werden. Die Nährwertdeklaration muss jedoch wie für die anderen Nahrungsmittel umfassend sein und darf sich nicht nur auf die Kalorienangabe beschränken. Die laufende Revision des Lebensmittelrechts sieht eine Ausnahmeregelung für alkoholische Getränke vor, wonach bei alkoholischen Getränken nur die Kalorien angegeben werden müssen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Regel deklarieren die Hersteller von Süssgetränken, wie viele Kalorien ihre Produkte enthalten. Desgleichen bei der Milch und bei Fruchtsäften, aber auch bei alkoholfreien oder -reduzierten Bieren, nicht so aber bei den alkoholischen Getränken. Die EU beabsichtigt nun, mit einer gesetzlichen Regelung die Verkäufer alkoholischer Getränke zu verpflichten, die Kalorienmenge anzugeben. Auch wenn zu erwarten ist, dass die Bekanntgabe der Kalorienmenge auf den Verpackungen nur eine beschränkte präventive Wirkung gegen Übergewicht oder übermässigen Alkoholkonsum hat, so könnte die Massnahme doch einfach und rasch umgesetzt werden.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung nachfolgender Fragen:</p><p>1. Ist er der Meinung, dass die Angabe der Kalorien auch bei alkoholischen Getränken eine sinnvolle Massnahme zur Information der Konsumentinnen und Konsumenten ist?</p><p>2. Der Kalorienwert ist den Herstellern bekannt. Ist dann der zusätzliche Aufwand für die Produzenten von alkoholischen Getränken unverhältnismässig, sollten sie zur Kaloriendeklaration verpflichtet werden?</p><p>3. Wird in der Schweiz eine der EU-Regelung vergleichbare Verpflichtung vorbereitet?</p><p>4. Wird die Schweiz sich der Regelung der Europäischen Union anschliessen (müssen)?</p><p>5. Sieht er andere Möglichkeiten, um dem berechtigten Anliegen nach Information Nachachtung zu verschaffen?</p>
    • Angabe der Kalorienmenge bei alkoholischen Getränken

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