Startbiz. Ein unzulässiges Beispiel der Banalisierung

ShortId
15.3981
Id
20153981
Updated
28.07.2023 05:50
Language
de
Title
Startbiz. Ein unzulässiges Beispiel der Banalisierung
AdditionalIndexing
04;15;34
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>E-Government-Lösungen wie das Gründerportal Startbiz oder das KMU-Portal sind effiziente Instrumente zur administrativen Entlastung der Unternehmen. Mit der Annahme des Postulates Schmid Martin 12.3842, "Unternehmensgründungen in fünf Arbeitstagen und über ein One-Stop-Shop-Verfahren", hat sich der Bundesrat 2012 bereit erklärt, weitere Vereinfachungen insbesondere im Bereich der Gründung von Kapitalgesellschaften zu prüfen. Die Dauer einer Firmengründung wird auch in internationalen Studien oft als Indikator für die Regulierungsdichte beigezogen.</p><p>Bereits seit November 2013 bietet Startbiz einen durchgängig elektronischen Gründungsprozess für Einzelunternehmen an. Mit der Umsetzung des Postulates Schmid Martin steht dieses Angebot seit Mai 2015 auch für die Gründung von Kapitalgesellschaften (Rechtsformen AG und GmbH) zur Verfügung. Für die Gründung von Kapitalgesellschaften funktioniert Startbiz jedoch als reiner Zubringer zu den spezialisierten Leistungserbringern, d. h. den Notarinnen und Notaren. Auf der Plattform Startbiz können die Unternehmensgründenden die weiteren Anmeldungen bei der AHV, Mehrwertsteuer und Unfallversicherung vornehmen. Der komplexe Prozess einer Firmengründung wird mit dieser Lösung weiter vereinfacht.</p><p>1. Im elektronischen Gründungsprozess von Startbiz werden die erforderlichen Rechtsnormen erfüllt und korrekt angewendet. Für die Weiterentwicklung von Startbiz im Bereich der Gründung von Kapitalgesellschaften hat das Seco auch eine Schnittstelle zum Register für Urkundpersonen (Ureg) eingerichtet, das vom Bundesamt für Justiz betrieben wird.</p><p>2. Der Anstoss zur Umsetzung eines elektronischen Gründungsprozesses für Kapitalgesellschaften stammt aus dem Postulat Schmid Martin 12.3842. Bei der Umsetzung handelt es sich um eine reine Digitalisierung von ansonsten physisch ablaufender Prozesse mit dem Ziel, die gesamte Prozessdauer einer Firmengründung weiter zu verkürzen. Der Prozess zur Gründung einer Kapitalgesellschaft erfolgt über die systemgestützte Erfassung eines Auftrages auf Startbiz. Die Firmengründer geben dort alle relevanten Eckdaten der zu gründenden AG oder GmbH ein und wählen einen Notar aus. Die beauftragte Urkundsperson berät anschliessend die Gründenden.</p><p>3. Nicht die Beratung von Treuhändern oder Anwälten wird als administrative Belastung betrachtet, sondern der Zeitaufwand der Unternehmen wie auch der Treuhänder und Anwälte für vorgeschriebene administrative Arbeiten. Um diesen zu reduzieren, stellt das Seco den Unternehmen in der Schweiz mit dem KMU-Portal und der Gründerplattform Startbiz Informationen zur Verfügung und erleichtert die administrativen Prozesse.</p><p>4. Wie unter Ziffer 2 bereits ausgeführt, handelt es sich um eine reine Digitalisierung von ansonsten physisch ablaufender Prozesse. Nebst dem Bundesamt für Justiz wurden bei der Weiterentwicklung auch Notare mit einbezogen, die bereits heute elektronische Ausfertigungen produzieren.</p><p>5. Die neue Lösung auf Startbiz ist keine Konkurrenz zu den traditionellen Leistungserbringern, sondern soll diesen die Arbeit erleichtern. Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist gemäss den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen nach wie vor eine notarielle Beglaubigung notwendig. Auch für Treuhänder und Berater bietet die neue Lösung auf Startbiz Vorteile. Bereits seit längerer Zeit nutzen auch Treuhänder Startbiz als Hilfsmittel, um Firmengründungen effizient und rasch abzuwickeln.</p><p>6. Die Möglichkeit, Behördengänge online abwickeln zu können, entspricht einem ausgewiesenen Bedürfnis der Unternehmen. Der Bundesrat will die Rahmenbedingungen für Unternehmen laufend verbessern. Dazu gehören auch E-Government-Lösungen wie Startbiz. Damit werden KMU administrativ entlastet, ihre Effizienz verbessert und somit ihre Wettbewerbsfähigkeit gesteigert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Seco hat ein "KMU-Portal mit Online-Schalter für Unternehmensgründung" lanciert und schreibt Folgendes zur Erläuterung: "Von Administrativlasten besonders betroffen sind die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Zur Entlastung hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) deshalb ein KMU-Portal entwickelt. Die Website <a href="http://www.kmu.admin.ch">www.kmu.admin.ch</a> wird laufend ausgebaut und dient Unternehmerinnen und Unternehmern als Informationsquelle für Fragestellungen aus dem betrieblichen Kontext. Ziel dieses Portals ist es, dass die KMU Antworten auf ihre Fragen finden und nach Möglichkeit gleich handeln können. Jungunternehmer finden beispielsweise umfassende Informationen rund um das Thema Firmengründung. Ist der Entscheid zur Firmengründung definitiv gefällt, so kann der Gründungsakt auf <a href="http://www.StartBiz.ch">www.Startbiz.ch</a> eingeleitet werden." Gleich darunter heisst es: "Mit Startbiz - dem Online-Schalter für Unternehmensgründung - lässt sich ein Unternehmen unkompliziert direkt am Bildschirm gründen. Ein Dialog-System führt durch die Anmeldeprozedur beim Handelsregister, der Mehrwertsteuer, der AHV und der Unfallversicherung."</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er sich der zivilrechtlichen Bestimmungen bewusst, die die Gründung eines Unternehmens, wie etwa eine AG oder GmbH, zwingend regeln?</p><p>2. Warum wird ein solcher Dienst angeboten, der es anscheinend ermöglicht, ein Unternehmen direkt am Bildschirm zu gründen, obwohl das Obligationenrecht und die Handelsregisterverordnung für die Unternehmensgründung einschränkende Voraussetzungen vorschreiben?</p><p>3. Warum werden Beratungen mit einem Treuhänder oder einem Anwalt als "Administrativlasten" bezeichnet?</p><p>4. Ist er nicht der Ansicht, dass ein solcher Dienst die vom Bundesgesetzgeber erlassenen Bestimmungen in gewisser Weise banalisiert?</p><p>5. Ist er nicht der Ansicht, dass es sich um eine unzulässige Konkurrenz gegenüber Fachleuten wie beispielsweise Treuhändern handelt?</p><p>6. Ist er bereit, diesen Dienst aus Rücksicht auf die ausgebildeten Fachleute abzuschaffen, deren Aufgabe es ist, einen qualitativ einwandfreien Dienst zu erbringen?</p>
  • Startbiz. Ein unzulässiges Beispiel der Banalisierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>E-Government-Lösungen wie das Gründerportal Startbiz oder das KMU-Portal sind effiziente Instrumente zur administrativen Entlastung der Unternehmen. Mit der Annahme des Postulates Schmid Martin 12.3842, "Unternehmensgründungen in fünf Arbeitstagen und über ein One-Stop-Shop-Verfahren", hat sich der Bundesrat 2012 bereit erklärt, weitere Vereinfachungen insbesondere im Bereich der Gründung von Kapitalgesellschaften zu prüfen. Die Dauer einer Firmengründung wird auch in internationalen Studien oft als Indikator für die Regulierungsdichte beigezogen.</p><p>Bereits seit November 2013 bietet Startbiz einen durchgängig elektronischen Gründungsprozess für Einzelunternehmen an. Mit der Umsetzung des Postulates Schmid Martin steht dieses Angebot seit Mai 2015 auch für die Gründung von Kapitalgesellschaften (Rechtsformen AG und GmbH) zur Verfügung. Für die Gründung von Kapitalgesellschaften funktioniert Startbiz jedoch als reiner Zubringer zu den spezialisierten Leistungserbringern, d. h. den Notarinnen und Notaren. Auf der Plattform Startbiz können die Unternehmensgründenden die weiteren Anmeldungen bei der AHV, Mehrwertsteuer und Unfallversicherung vornehmen. Der komplexe Prozess einer Firmengründung wird mit dieser Lösung weiter vereinfacht.</p><p>1. Im elektronischen Gründungsprozess von Startbiz werden die erforderlichen Rechtsnormen erfüllt und korrekt angewendet. Für die Weiterentwicklung von Startbiz im Bereich der Gründung von Kapitalgesellschaften hat das Seco auch eine Schnittstelle zum Register für Urkundpersonen (Ureg) eingerichtet, das vom Bundesamt für Justiz betrieben wird.</p><p>2. Der Anstoss zur Umsetzung eines elektronischen Gründungsprozesses für Kapitalgesellschaften stammt aus dem Postulat Schmid Martin 12.3842. Bei der Umsetzung handelt es sich um eine reine Digitalisierung von ansonsten physisch ablaufender Prozesse mit dem Ziel, die gesamte Prozessdauer einer Firmengründung weiter zu verkürzen. Der Prozess zur Gründung einer Kapitalgesellschaft erfolgt über die systemgestützte Erfassung eines Auftrages auf Startbiz. Die Firmengründer geben dort alle relevanten Eckdaten der zu gründenden AG oder GmbH ein und wählen einen Notar aus. Die beauftragte Urkundsperson berät anschliessend die Gründenden.</p><p>3. Nicht die Beratung von Treuhändern oder Anwälten wird als administrative Belastung betrachtet, sondern der Zeitaufwand der Unternehmen wie auch der Treuhänder und Anwälte für vorgeschriebene administrative Arbeiten. Um diesen zu reduzieren, stellt das Seco den Unternehmen in der Schweiz mit dem KMU-Portal und der Gründerplattform Startbiz Informationen zur Verfügung und erleichtert die administrativen Prozesse.</p><p>4. Wie unter Ziffer 2 bereits ausgeführt, handelt es sich um eine reine Digitalisierung von ansonsten physisch ablaufender Prozesse. Nebst dem Bundesamt für Justiz wurden bei der Weiterentwicklung auch Notare mit einbezogen, die bereits heute elektronische Ausfertigungen produzieren.</p><p>5. Die neue Lösung auf Startbiz ist keine Konkurrenz zu den traditionellen Leistungserbringern, sondern soll diesen die Arbeit erleichtern. Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist gemäss den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen nach wie vor eine notarielle Beglaubigung notwendig. Auch für Treuhänder und Berater bietet die neue Lösung auf Startbiz Vorteile. Bereits seit längerer Zeit nutzen auch Treuhänder Startbiz als Hilfsmittel, um Firmengründungen effizient und rasch abzuwickeln.</p><p>6. Die Möglichkeit, Behördengänge online abwickeln zu können, entspricht einem ausgewiesenen Bedürfnis der Unternehmen. Der Bundesrat will die Rahmenbedingungen für Unternehmen laufend verbessern. Dazu gehören auch E-Government-Lösungen wie Startbiz. Damit werden KMU administrativ entlastet, ihre Effizienz verbessert und somit ihre Wettbewerbsfähigkeit gesteigert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Seco hat ein "KMU-Portal mit Online-Schalter für Unternehmensgründung" lanciert und schreibt Folgendes zur Erläuterung: "Von Administrativlasten besonders betroffen sind die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Zur Entlastung hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) deshalb ein KMU-Portal entwickelt. Die Website <a href="http://www.kmu.admin.ch">www.kmu.admin.ch</a> wird laufend ausgebaut und dient Unternehmerinnen und Unternehmern als Informationsquelle für Fragestellungen aus dem betrieblichen Kontext. Ziel dieses Portals ist es, dass die KMU Antworten auf ihre Fragen finden und nach Möglichkeit gleich handeln können. Jungunternehmer finden beispielsweise umfassende Informationen rund um das Thema Firmengründung. Ist der Entscheid zur Firmengründung definitiv gefällt, so kann der Gründungsakt auf <a href="http://www.StartBiz.ch">www.Startbiz.ch</a> eingeleitet werden." Gleich darunter heisst es: "Mit Startbiz - dem Online-Schalter für Unternehmensgründung - lässt sich ein Unternehmen unkompliziert direkt am Bildschirm gründen. Ein Dialog-System führt durch die Anmeldeprozedur beim Handelsregister, der Mehrwertsteuer, der AHV und der Unfallversicherung."</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er sich der zivilrechtlichen Bestimmungen bewusst, die die Gründung eines Unternehmens, wie etwa eine AG oder GmbH, zwingend regeln?</p><p>2. Warum wird ein solcher Dienst angeboten, der es anscheinend ermöglicht, ein Unternehmen direkt am Bildschirm zu gründen, obwohl das Obligationenrecht und die Handelsregisterverordnung für die Unternehmensgründung einschränkende Voraussetzungen vorschreiben?</p><p>3. Warum werden Beratungen mit einem Treuhänder oder einem Anwalt als "Administrativlasten" bezeichnet?</p><p>4. Ist er nicht der Ansicht, dass ein solcher Dienst die vom Bundesgesetzgeber erlassenen Bestimmungen in gewisser Weise banalisiert?</p><p>5. Ist er nicht der Ansicht, dass es sich um eine unzulässige Konkurrenz gegenüber Fachleuten wie beispielsweise Treuhändern handelt?</p><p>6. Ist er bereit, diesen Dienst aus Rücksicht auf die ausgebildeten Fachleute abzuschaffen, deren Aufgabe es ist, einen qualitativ einwandfreien Dienst zu erbringen?</p>
    • Startbiz. Ein unzulässiges Beispiel der Banalisierung

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