Keine Rassenerhaltungsprämien zur Subventionierung der Fleischproduktion

ShortId
15.3984
Id
20153984
Updated
28.07.2023 05:30
Language
de
Title
Keine Rassenerhaltungsprämien zur Subventionierung der Fleischproduktion
AdditionalIndexing
24;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die aus dem Jura stammende Pferderasse der "Freiberger" geniesst einen hohen Stellenwert. Noch heute werden die Freiberger in Armee, Landwirtschaft und Forstwirtschaft und vermehrt auch in der Freizeitreiterei eingesetzt. Die Schweizer Pferderasse gilt als letzter Vertreter des leichten Kaltblutpferdes in Europa. Pferdezüchter, Tierschutzkreise wie auch Pro Specie Rara setzen sich deshalb für die Erhaltung der Rasse ein. Erreicht werden soll dieses Ziel gestützt auf die TZV mit einer "Rassenerhaltungsprämie". Für Fohlen werden jährlich bis zu 2 Millionen Franken ausbezahlt. Letztes Jahr budgetierte der Bund noch insgesamt 1,2 Millionen Franken an Subventionen.</p><p>Im Februar dieses Jahres haben verschiedene Tierschutzorganisationen und die Medien aufgedeckt, dass die Subventionen in der Praxis häufig jedoch nicht der Rassenerhaltung dienen. Stattdessen wird primär die Fleischproduktion subventioniert. Alleine letztes Jahr wurden 907 Freiberger-Fohlen geschlachtet. In früheren Jahren sind 1200 bis 1500 Fohlen der Schlachtbank zum Opfer gefallen, wobei nur jedes zweite bis dritte Fohlen überhaupt seinen ersten Geburtstag erlebt, dies, obwohl gleichzeitig eine Rassenerhaltungsprämie ausgerichtet wird. Durch die Unterstützung an die Ausbildung der Jungpferde wird dem Erhalt der Freiberger viel effizienter Rechnung getragen, weil den Züchtern sehr oft die finanziellen Mittel für eine fachgerechte Ausbildung fehlen.</p>
  • <p>Mit der Genehmigung des internationalen Übereinkommens über die biologische Vielfalt durch die Bundesversammlung vom 28. September 1994 (SR 0.451.43) ist der Bundesrat verpflichtet, gezielte Massnahmen zur Erhaltung und Sicherstellung der Rasse zu ergreifen. Die Zukunft der Freibergerrasse, eines Schweizer Kulturgutes, ist durch den Rückgang der Fohlengeburten stark gefährdet, wie dies folgende Zahlen zeigen: Im Jahr 2005 wurden 2804 Fohlen geboren, und 2014 waren es noch deren 2023. Als Anreiz für die Züchter, ihre Stuten in der Zucht einzusetzen, sieht die Tierzuchtverordnung (SR 916.310) deshalb einen maximalen Beitrag von 1,16 Millionen Franken in Form von Prämien für Stuten mit Fohlen bei Fuss vor.</p><p>Damit eine Rasse langfristig fortbestehen kann und nicht Gefahr läuft, ingezüchtet zu werden, muss für die Zucht aus einer genügend grossen Anzahl männlicher Tiere selektiert werden. Bei züchterischen Entscheiden gilt, dass über 50 Prozent der Tiere nicht zur Zucht eingesetzt werden können und nach dem Selektionsentscheid meist geschlachtet werden. Es handelt sich dabei hauptsächlich um männliche Fohlen, weil es hiervon für die Zucht weniger braucht, sowie um züchterisch ungeeignetere weibliche Tiere. Können diese nicht als zukünftige Sport- und Freizeitpferde abgesetzt werden, entscheiden sich die Züchter oft für deren Schlachtung, weil die Aufzucht von Pferden sehr kosten- und arbeitsintensiv ist und der Wert des Fleisches mit zunehmendem Alter sinkt. Die Wirtschaftlichkeit der Aufzucht von Freibergerpferden ist somit nicht gegeben. Zur Förderung des Freibergers hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Erarbeitung einer Strategie zu dessen Erhaltung unter der Leitung von Agroscope und zusammen mit den wichtigsten Betroffenen in die Wege geleitet. Sie beinhaltet die drei Arbeitspakete "Markt und Image", "Zucht und Genetik" sowie "Öffentliche und private Unterstützung".</p><p>Gegenwärtig ist die Arbeitsgruppe daran, verschiedene Fördermassnahmen kritisch zu hinterfragen und zu überprüfen. Bevor jedoch Entscheide diesbezüglich getroffen werden können, ist es wichtig, Stärken und Schwächen sowie Chancen und Gefahren verschiedener Massnahmen, wie zum Beispiel Beiträge für die Ausbildung von Jungpferden, gegeneinander abzuwägen. Im Rahmen der Umsetzung der Strategie werden dem BLW Ende 2015 Vorschläge zur optimalen Förderung des Freibergers vorgelegt. Erste Umsetzungsresultate können nach Abschluss dieser Arbeiten im Jahr 2017 erwartet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Subventionspraxis zur Erhaltung der Freibergerrasse (Rassenerhaltungsprämie gemäss Tierzuchtverordnung, TZV) dahingehend zu ändern, dass die Beiträge nicht primär der Fleischproduktion zugutekommen, sondern im Sinne der Rassenerhaltung für die Ausbildung der Jungpferde eingesetzt werden.</p>
  • Keine Rassenerhaltungsprämien zur Subventionierung der Fleischproduktion
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die aus dem Jura stammende Pferderasse der "Freiberger" geniesst einen hohen Stellenwert. Noch heute werden die Freiberger in Armee, Landwirtschaft und Forstwirtschaft und vermehrt auch in der Freizeitreiterei eingesetzt. Die Schweizer Pferderasse gilt als letzter Vertreter des leichten Kaltblutpferdes in Europa. Pferdezüchter, Tierschutzkreise wie auch Pro Specie Rara setzen sich deshalb für die Erhaltung der Rasse ein. Erreicht werden soll dieses Ziel gestützt auf die TZV mit einer "Rassenerhaltungsprämie". Für Fohlen werden jährlich bis zu 2 Millionen Franken ausbezahlt. Letztes Jahr budgetierte der Bund noch insgesamt 1,2 Millionen Franken an Subventionen.</p><p>Im Februar dieses Jahres haben verschiedene Tierschutzorganisationen und die Medien aufgedeckt, dass die Subventionen in der Praxis häufig jedoch nicht der Rassenerhaltung dienen. Stattdessen wird primär die Fleischproduktion subventioniert. Alleine letztes Jahr wurden 907 Freiberger-Fohlen geschlachtet. In früheren Jahren sind 1200 bis 1500 Fohlen der Schlachtbank zum Opfer gefallen, wobei nur jedes zweite bis dritte Fohlen überhaupt seinen ersten Geburtstag erlebt, dies, obwohl gleichzeitig eine Rassenerhaltungsprämie ausgerichtet wird. Durch die Unterstützung an die Ausbildung der Jungpferde wird dem Erhalt der Freiberger viel effizienter Rechnung getragen, weil den Züchtern sehr oft die finanziellen Mittel für eine fachgerechte Ausbildung fehlen.</p>
    • <p>Mit der Genehmigung des internationalen Übereinkommens über die biologische Vielfalt durch die Bundesversammlung vom 28. September 1994 (SR 0.451.43) ist der Bundesrat verpflichtet, gezielte Massnahmen zur Erhaltung und Sicherstellung der Rasse zu ergreifen. Die Zukunft der Freibergerrasse, eines Schweizer Kulturgutes, ist durch den Rückgang der Fohlengeburten stark gefährdet, wie dies folgende Zahlen zeigen: Im Jahr 2005 wurden 2804 Fohlen geboren, und 2014 waren es noch deren 2023. Als Anreiz für die Züchter, ihre Stuten in der Zucht einzusetzen, sieht die Tierzuchtverordnung (SR 916.310) deshalb einen maximalen Beitrag von 1,16 Millionen Franken in Form von Prämien für Stuten mit Fohlen bei Fuss vor.</p><p>Damit eine Rasse langfristig fortbestehen kann und nicht Gefahr läuft, ingezüchtet zu werden, muss für die Zucht aus einer genügend grossen Anzahl männlicher Tiere selektiert werden. Bei züchterischen Entscheiden gilt, dass über 50 Prozent der Tiere nicht zur Zucht eingesetzt werden können und nach dem Selektionsentscheid meist geschlachtet werden. Es handelt sich dabei hauptsächlich um männliche Fohlen, weil es hiervon für die Zucht weniger braucht, sowie um züchterisch ungeeignetere weibliche Tiere. Können diese nicht als zukünftige Sport- und Freizeitpferde abgesetzt werden, entscheiden sich die Züchter oft für deren Schlachtung, weil die Aufzucht von Pferden sehr kosten- und arbeitsintensiv ist und der Wert des Fleisches mit zunehmendem Alter sinkt. Die Wirtschaftlichkeit der Aufzucht von Freibergerpferden ist somit nicht gegeben. Zur Förderung des Freibergers hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Erarbeitung einer Strategie zu dessen Erhaltung unter der Leitung von Agroscope und zusammen mit den wichtigsten Betroffenen in die Wege geleitet. Sie beinhaltet die drei Arbeitspakete "Markt und Image", "Zucht und Genetik" sowie "Öffentliche und private Unterstützung".</p><p>Gegenwärtig ist die Arbeitsgruppe daran, verschiedene Fördermassnahmen kritisch zu hinterfragen und zu überprüfen. Bevor jedoch Entscheide diesbezüglich getroffen werden können, ist es wichtig, Stärken und Schwächen sowie Chancen und Gefahren verschiedener Massnahmen, wie zum Beispiel Beiträge für die Ausbildung von Jungpferden, gegeneinander abzuwägen. Im Rahmen der Umsetzung der Strategie werden dem BLW Ende 2015 Vorschläge zur optimalen Förderung des Freibergers vorgelegt. Erste Umsetzungsresultate können nach Abschluss dieser Arbeiten im Jahr 2017 erwartet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Subventionspraxis zur Erhaltung der Freibergerrasse (Rassenerhaltungsprämie gemäss Tierzuchtverordnung, TZV) dahingehend zu ändern, dass die Beiträge nicht primär der Fleischproduktion zugutekommen, sondern im Sinne der Rassenerhaltung für die Ausbildung der Jungpferde eingesetzt werden.</p>
    • Keine Rassenerhaltungsprämien zur Subventionierung der Fleischproduktion

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