Messbare Ziele zur Reduktion des CO2-Ausstosses für die Bundesverwaltung

ShortId
15.3987
Id
20153987
Updated
28.07.2023 05:32
Language
de
Title
Messbare Ziele zur Reduktion des CO2-Ausstosses für die Bundesverwaltung
AdditionalIndexing
04;48;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat schreibt in seinem Bericht zur Elektromobilität, dass "grosse energetische Potenziale bestehen bei der Fahrzeugflotte des Bundes". Er spricht von "Leuchtturm- und Pilotprojekten" wie auch von der Vorbildfunktion des Bundes. Der Bundesrat wird darum gebeten, einerseits aufzuzeigen, welche konkreten Konsequenzen er aus diesen seinen Einsichten zieht oder schon gezogen hat. Andererseits soll er für die Fahrzeugflotte des Bundes messbare Ziele zur Reduktion des CO2-Ausstosses setzen, die innerhalb von bestimmten, vom Bundesrat vorzugebenden Fristen zu erreichen sind.</p>
  • <p>Das CO2-Gesetz sieht vor, dass Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 gesamthaft um 20 Prozent zu vermindern sind. Für den Bund sind die Ziele im Rahmen des Ressourcen- und Umweltmanagements der Bundesverwaltung und von Energie-Vorbild Bund noch strenger. Das Ziel von Energie-Vorbild Bund ist eine Steigerung der Energieeffizienz um 25 Prozent bis zum Jahr 2020 gegenüber 2006. Hierzu wurde ein Aktionsplan mit 39 gemeinsamen Massnahmen verabschiedet. Eine dieser Massnahmen lautet "Kriterien zur Beschaffung energieeffizienter Fahrzeuge". Diese Massnahme hat bis 2020 eine klare Zielvorgabe, welche die Beschaffung von energieeffizienten Fahrzeugen fördern wird.</p><p>Die Verordnung über die Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer und Führerinnen (VFBF) wurde auf den 1. Juli 2013 revidiert. Neu werden, ausser bei begründeten Ausnahmen, nur noch Fahrzeuge der Effizienzkategorien A oder B beschafft. Die Weisungen über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung von Verwaltungsfahrzeugen ergänzen die VFBF mit zusätzlichen Kriterien im Bereich der Energieeffizienz. Sie sind in der Gesamtbeurteilung mit 15 Prozent zu gewichten. Somit besteht in der Bundesverwaltung die nötige Basis für die Beschaffung von ökologisch nachhaltigen Fahrzeugen, einschliesslich der Elektrofahrzeuge.</p><p>Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen der Verwaltungsfahrzeuge zu minimieren. Mit der Motion 12.3652, "Elektromobilität. Masterplan für eine sinnvolle Entwicklung", wurde der Bundesrat aufgefordert, eine Vorbildfunktion bei der Beschaffung elektrischer Fahrzeuge zu übernehmen. Generell ist die Strategie des Bundesrates aber technologieneutral. Momentan befinden sich die Weisungen über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung von Verwaltungsfahrzeugen in Revision. Darin ist einerseits vorgesehen, dass falls immer möglich Fahrzeuge der Effizienzkategorie A beschafft werden sollen. Andererseits sind als Kriterium höchstens 75 Gramm CO2 pro Kilometer vorgesehen, welches jedes Departement bei mindestens 5 Prozent seiner Personenwagenflotte (Fahrzeuge bis höchstens fünf Plätze ohne Spezialanforderungen) einhalten soll. Damit soll erreicht werden, dass ein gewisser Anteil besonders effizienter Fahrzeuge wie z. B. Plug-in-Hybride oder Elektrofahrzeuge beschafft wird. In Abhängigkeit von der technischen Entwicklung kann das Minimalziel für ökologische Fahrzeuge fortlaufend angepasst werden.</p><p>Aufgrund des zurzeit beschränkten Fahrzeugangebots auf dem Markt, der höheren Anschaffungskosten und der spezifischen Anforderungen (z. B. Grenzwachtkorps) sind die Beschaffungsmöglichkeiten für Elektro-, Erdgas- und Hybridfahrzeuge begrenzt.</p><p>Mit der laufenden Revision der Weisungen über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung von Verwaltungsfahrzeugen ist bereits sichergestellt, dass der CO2-Ausstoss der Verwaltungsfahrzeuge ziel- und bedarfsgerecht sowie entsprechend der technologischen Verfügbarkeit reduziert wird. Bei der nächsten Revision der VFBF soll geprüft werden, ob die Erkenntnisse aus der Überarbeitung der Weisungen über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung von Verwaltungsfahrzeugen entsprechend einfliessen können. Für eine Anpassung der VFBF besteht derzeit kein Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Sinne eines Mobilitätskonzepts, die Verordnung über die Fahrzeuge des Bundes so anzupassen, dass für die gesamte Fahrzeugflotte des Bundes verbindliche, konkrete, messbare Ziele zur Reduktion des CO2-Ausstosses gelten. Diese sollen innerhalb bestimmter vorgegebener Fristen erreicht werden.</p>
  • Messbare Ziele zur Reduktion des CO2-Ausstosses für die Bundesverwaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat schreibt in seinem Bericht zur Elektromobilität, dass "grosse energetische Potenziale bestehen bei der Fahrzeugflotte des Bundes". Er spricht von "Leuchtturm- und Pilotprojekten" wie auch von der Vorbildfunktion des Bundes. Der Bundesrat wird darum gebeten, einerseits aufzuzeigen, welche konkreten Konsequenzen er aus diesen seinen Einsichten zieht oder schon gezogen hat. Andererseits soll er für die Fahrzeugflotte des Bundes messbare Ziele zur Reduktion des CO2-Ausstosses setzen, die innerhalb von bestimmten, vom Bundesrat vorzugebenden Fristen zu erreichen sind.</p>
    • <p>Das CO2-Gesetz sieht vor, dass Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 gesamthaft um 20 Prozent zu vermindern sind. Für den Bund sind die Ziele im Rahmen des Ressourcen- und Umweltmanagements der Bundesverwaltung und von Energie-Vorbild Bund noch strenger. Das Ziel von Energie-Vorbild Bund ist eine Steigerung der Energieeffizienz um 25 Prozent bis zum Jahr 2020 gegenüber 2006. Hierzu wurde ein Aktionsplan mit 39 gemeinsamen Massnahmen verabschiedet. Eine dieser Massnahmen lautet "Kriterien zur Beschaffung energieeffizienter Fahrzeuge". Diese Massnahme hat bis 2020 eine klare Zielvorgabe, welche die Beschaffung von energieeffizienten Fahrzeugen fördern wird.</p><p>Die Verordnung über die Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer und Führerinnen (VFBF) wurde auf den 1. Juli 2013 revidiert. Neu werden, ausser bei begründeten Ausnahmen, nur noch Fahrzeuge der Effizienzkategorien A oder B beschafft. Die Weisungen über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung von Verwaltungsfahrzeugen ergänzen die VFBF mit zusätzlichen Kriterien im Bereich der Energieeffizienz. Sie sind in der Gesamtbeurteilung mit 15 Prozent zu gewichten. Somit besteht in der Bundesverwaltung die nötige Basis für die Beschaffung von ökologisch nachhaltigen Fahrzeugen, einschliesslich der Elektrofahrzeuge.</p><p>Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen der Verwaltungsfahrzeuge zu minimieren. Mit der Motion 12.3652, "Elektromobilität. Masterplan für eine sinnvolle Entwicklung", wurde der Bundesrat aufgefordert, eine Vorbildfunktion bei der Beschaffung elektrischer Fahrzeuge zu übernehmen. Generell ist die Strategie des Bundesrates aber technologieneutral. Momentan befinden sich die Weisungen über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung von Verwaltungsfahrzeugen in Revision. Darin ist einerseits vorgesehen, dass falls immer möglich Fahrzeuge der Effizienzkategorie A beschafft werden sollen. Andererseits sind als Kriterium höchstens 75 Gramm CO2 pro Kilometer vorgesehen, welches jedes Departement bei mindestens 5 Prozent seiner Personenwagenflotte (Fahrzeuge bis höchstens fünf Plätze ohne Spezialanforderungen) einhalten soll. Damit soll erreicht werden, dass ein gewisser Anteil besonders effizienter Fahrzeuge wie z. B. Plug-in-Hybride oder Elektrofahrzeuge beschafft wird. In Abhängigkeit von der technischen Entwicklung kann das Minimalziel für ökologische Fahrzeuge fortlaufend angepasst werden.</p><p>Aufgrund des zurzeit beschränkten Fahrzeugangebots auf dem Markt, der höheren Anschaffungskosten und der spezifischen Anforderungen (z. B. Grenzwachtkorps) sind die Beschaffungsmöglichkeiten für Elektro-, Erdgas- und Hybridfahrzeuge begrenzt.</p><p>Mit der laufenden Revision der Weisungen über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung von Verwaltungsfahrzeugen ist bereits sichergestellt, dass der CO2-Ausstoss der Verwaltungsfahrzeuge ziel- und bedarfsgerecht sowie entsprechend der technologischen Verfügbarkeit reduziert wird. Bei der nächsten Revision der VFBF soll geprüft werden, ob die Erkenntnisse aus der Überarbeitung der Weisungen über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung von Verwaltungsfahrzeugen entsprechend einfliessen können. Für eine Anpassung der VFBF besteht derzeit kein Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Sinne eines Mobilitätskonzepts, die Verordnung über die Fahrzeuge des Bundes so anzupassen, dass für die gesamte Fahrzeugflotte des Bundes verbindliche, konkrete, messbare Ziele zur Reduktion des CO2-Ausstosses gelten. Diese sollen innerhalb bestimmter vorgegebener Fristen erreicht werden.</p>
    • Messbare Ziele zur Reduktion des CO2-Ausstosses für die Bundesverwaltung

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