Palliative Care. Finanzierungslücken schliessen
- ShortId
-
15.3989
- Id
-
20153989
- Updated
-
28.07.2023 05:50
- Language
-
de
- Title
-
Palliative Care. Finanzierungslücken schliessen
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Es ist Bund und Kantonen ein wichtiges Anliegen, eine gute Palliativversorgung sicherzustellen. Es wurde daher bereits 2011 geklärt, ob aus Sicht der Palliativpflege Lücken bei den Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bestehen. Festgestellt wurde damals eine Unsicherheit in der ambulanten Pflege, die per 1. Januar 2012 eine Anpassung von Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) nach sich zog. Danach gehört zu den Pflegeleistungen auch die Koordination von Massnahmen sowie Vorkehrungen im Hinblick auf Komplikationen in komplexen und instabilen Pflegesituationen durch spezialisierte Pflegefachpersonen.</p><p>Rückmeldungen aus der Praxis im Rahmen des Berichtes "Finanzierung der Palliative-Care-Leistungen der Grundversorgung und der spezialisierten Palliative Care (ambulante Pflege und Langzeitpflege)" des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) vom September 2013 haben gezeigt, dass es bei der Umsetzung des angepassten Verordnungsartikels zum Teil Unklarheiten gibt. Im Rahmen des Projekts "Koordinierte Versorgung" der Strategie Gesundheit 2020 werden diese Unklarheiten aktuell untersucht. In seiner Antwort auf die Interpellation Schmid-Federer 14.4083 vom 25. Februar 2015 führt der Bundesrat zudem aus, dass die Arbeiten zur weiteren Verbesserung der Tarifierung von Palliative-Care-Leistungen, die zulasten der OKP erbracht werden, laufen. Federführend bei diesen Arbeiten sind die jeweils verantwortlichen Akteure. Untersucht wird, ob die bestehenden Tarifstrukturen Leistungen und Kosten der Palliativpflege ausreichend abbilden und damit die Grundlage für eine angemessene Abgeltung besteht.</p><p>Um den Zeitaufwand für die Erbringung von Palliative-Care-Leistungen in Pflegeheimen zu erfassen, wurde 2015 unter der Federführung der GDK eine Studie zur Überprüfung der Bedarfsermittlungs- und Abgeltungssysteme durchgeführt. Diese Überprüfung ergab, dass der Beitrag der OKP an die Pflegeleistungen in Anbetracht der komplexen Pflege tief erscheint, dass sich ein höherer Beitrag der OKP aber nicht zugunsten der Versicherten auswirken würde, weil die Kantone für die Restfinanzierung zuständig sind.</p><p>3. Für die Bereitstellung der ambulanten Gesundheitsversorgung sind die Kantone bzw. die Gemeinden zuständig. Dementsprechend gibt es in den Kantonen und Regionen unterschiedliche Strukturen und Finanzierungsmodalitäten. Eine im Auftrag des BAG durchgeführte Bestandesaufnahme vom 13. Januar 2014 hat gezeigt, dass auch die mobilen Palliativdienste je nach regionalen und kantonalen Gegebenheiten unterschiedlich organisiert sind. Dadurch wird sichergestellt, dass die Angebote in die bestehenden Versorgungsstrukturen vor Ort eingebettet sind, das Angebot bedarfsgerecht ausgestaltet ist und Doppelspurigkeiten vermieden werden. Nationale Vorgaben für mobile Palliativdienste sind daher nicht zielführend.</p><p>Unter der Federführung der GDK werden zurzeit aber Fragen der Finanzierung und Koordination auf operativer Ebene mit Vertreterinnen und Vertretern von mobilen Palliativdiensten diskutiert. Es wird ein Bericht erarbeitet, der aufzeigen soll, welche Leistungen wie abgerechnet werden können und wo die kantonalen Unterschiede liegen. Festzuhalten ist zudem, dass in die Kostenrechnung alle Personal- und Sachkosten einfliessen sollten, die für die Erbringung der Pflegeleistungen notwendig sind. Darunter fallen auch (Mehr-)Kosten für die Wegzeiten sowie Nacht- und Wochenendeinsätze. Sofern die Kosten der Pflegeleistungen den von der Krankenversicherung vergüteten Beitrag übersteigen, fallen diese unter die Restfinanzierung der Kantone.</p><p>4. Der Dialog Nationale Gesundheitspolitik hat an seiner Sitzung vom 29. Mai 2015 beschlossen, die Nationale Strategie Palliative Care in eine Plattform zu überführen. Damit werden die Bestrebungen von Bund und Kantonen weitergeführt, allen Menschen in Palliativpflege Zugang zu qualitativ guten Angeboten zu sichern. Der Bundesrat anerkennt, dass im Zusammenhang mit Palliative Care noch Finanzierungsherausforderungen bestehen. Im Rahmen der neuen Plattform sollen diese zusammen mit den Kantonen thematisiert und mögliche Lösungsansätze gemeinsam weiterverfolgt werden. Im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie 2014-2017 wird zudem ebenfalls die Frage einer angemessenen Abbildung und Abgeltung der demenzspezifischen Leistungen analysiert (<a href="http://www.bag.admin.ch">http://www.bag.admin.ch</a> > Themen > Gesundheitspolitik > Strategie Demenz > Projekte > Bedarfsgerechte Angebote > Projekt 4.1).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bericht zur Finanzierung der Palliative Care der Grundversorgung und der spezialisierten Palliative Care (ambulante Pflege, Langzeitpflege) vom Bundesamt für Gesundheit und von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (September 2013) wirft Fragen auf betreffend die Gewährleistung des Zugangs zu Palliative-Care-Leistungen. Die ungenügende bis fehlende Finanzierung von Palliative-Care-Angeboten behindere den Zugang zu Palliative Care in der Grundversorgung. Leistungsbringer würden Schwierigkeiten erleben mit der Finanzierung im ambulanten Bereich wie in der Langzeitpflege. Es gebe Probleme in der Umsetzung der Nationalen Strategie Palliative Care, trotz Anpassungen in der KLV zur OKP. Die ambulante Versorgung werde dadurch behindert, dass "der Spielraum der Versicherer bei der Rückerstattung gewisser Leistungen die Möglichkeit, zu Hause zu leben, erschwere". Die Finanzierung in Pflegeheimen trage "dem nötigen Zeitaufwand für Krisensituationen in der Palliative Care ungenügend Rechnung". Laut Bericht klärt das Teilprojekt "Versorgung und Finanzierung" der Nationalen Strategie Palliative Care ab, ob die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen, die Palliative Care oder Demenz-Pflege brauchen, angemessen berücksichtigt oder ob Anpassungen nötig sind. Wie wird oder wurde diesen auf Verordnungsebene Rechnung getragen?</p><p>Spitex- und Palliative-Care-Organisationen sehen Finanzierungslücken bei Nachtwachen (ohne Pflegeleistungen), wegen nichtfinanzierter Präsenz- und Wegzeiten und wegen des Spielraums der Kassen in der OKP bei der Rückerstattung von Leistungen. Das führe oft dazu, dass die Behandlung und Pflege der Kranken aus Kostengründen im Spital durchgeführt würden, was punkto Gesundheitskosten teurer zu stehen kommt. Es geht um die Finanzierung der Wegzeiten, der längeren Präsenzzeiten, die es in der Palliative Care braucht.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, zu untersuchen, inwieweit die Möglichkeit, als Palliative-Care-Patient zu Hause zu leben, von finanziellen Hürden erschwert wird, und Massnahmen zu deren Abbau zu prüfen und einzuleiten? Die Finanzierung der mobilen Palliative-Care-Dienste ist je nach Kanton uneinheitlich oder gar nicht finanziert. Was ist zu unternehmen, was planen Bund und Kantone, um ambulante Strukturen wie mobile Palliative-Care-Dienste zu fördern? Selbst in Pflegeheimen sei Palliative Care zum Teil unterfinanziert betreffend Zeitbedarf in komplexen Situationen.</p><p>Ist er bereit, zusammen mit den Kantonen Verbesserungen zu prüfen, allenfalls zu treffen?</p>
- Palliative Care. Finanzierungslücken schliessen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2. Es ist Bund und Kantonen ein wichtiges Anliegen, eine gute Palliativversorgung sicherzustellen. Es wurde daher bereits 2011 geklärt, ob aus Sicht der Palliativpflege Lücken bei den Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bestehen. Festgestellt wurde damals eine Unsicherheit in der ambulanten Pflege, die per 1. Januar 2012 eine Anpassung von Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) nach sich zog. Danach gehört zu den Pflegeleistungen auch die Koordination von Massnahmen sowie Vorkehrungen im Hinblick auf Komplikationen in komplexen und instabilen Pflegesituationen durch spezialisierte Pflegefachpersonen.</p><p>Rückmeldungen aus der Praxis im Rahmen des Berichtes "Finanzierung der Palliative-Care-Leistungen der Grundversorgung und der spezialisierten Palliative Care (ambulante Pflege und Langzeitpflege)" des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) vom September 2013 haben gezeigt, dass es bei der Umsetzung des angepassten Verordnungsartikels zum Teil Unklarheiten gibt. Im Rahmen des Projekts "Koordinierte Versorgung" der Strategie Gesundheit 2020 werden diese Unklarheiten aktuell untersucht. In seiner Antwort auf die Interpellation Schmid-Federer 14.4083 vom 25. Februar 2015 führt der Bundesrat zudem aus, dass die Arbeiten zur weiteren Verbesserung der Tarifierung von Palliative-Care-Leistungen, die zulasten der OKP erbracht werden, laufen. Federführend bei diesen Arbeiten sind die jeweils verantwortlichen Akteure. Untersucht wird, ob die bestehenden Tarifstrukturen Leistungen und Kosten der Palliativpflege ausreichend abbilden und damit die Grundlage für eine angemessene Abgeltung besteht.</p><p>Um den Zeitaufwand für die Erbringung von Palliative-Care-Leistungen in Pflegeheimen zu erfassen, wurde 2015 unter der Federführung der GDK eine Studie zur Überprüfung der Bedarfsermittlungs- und Abgeltungssysteme durchgeführt. Diese Überprüfung ergab, dass der Beitrag der OKP an die Pflegeleistungen in Anbetracht der komplexen Pflege tief erscheint, dass sich ein höherer Beitrag der OKP aber nicht zugunsten der Versicherten auswirken würde, weil die Kantone für die Restfinanzierung zuständig sind.</p><p>3. Für die Bereitstellung der ambulanten Gesundheitsversorgung sind die Kantone bzw. die Gemeinden zuständig. Dementsprechend gibt es in den Kantonen und Regionen unterschiedliche Strukturen und Finanzierungsmodalitäten. Eine im Auftrag des BAG durchgeführte Bestandesaufnahme vom 13. Januar 2014 hat gezeigt, dass auch die mobilen Palliativdienste je nach regionalen und kantonalen Gegebenheiten unterschiedlich organisiert sind. Dadurch wird sichergestellt, dass die Angebote in die bestehenden Versorgungsstrukturen vor Ort eingebettet sind, das Angebot bedarfsgerecht ausgestaltet ist und Doppelspurigkeiten vermieden werden. Nationale Vorgaben für mobile Palliativdienste sind daher nicht zielführend.</p><p>Unter der Federführung der GDK werden zurzeit aber Fragen der Finanzierung und Koordination auf operativer Ebene mit Vertreterinnen und Vertretern von mobilen Palliativdiensten diskutiert. Es wird ein Bericht erarbeitet, der aufzeigen soll, welche Leistungen wie abgerechnet werden können und wo die kantonalen Unterschiede liegen. Festzuhalten ist zudem, dass in die Kostenrechnung alle Personal- und Sachkosten einfliessen sollten, die für die Erbringung der Pflegeleistungen notwendig sind. Darunter fallen auch (Mehr-)Kosten für die Wegzeiten sowie Nacht- und Wochenendeinsätze. Sofern die Kosten der Pflegeleistungen den von der Krankenversicherung vergüteten Beitrag übersteigen, fallen diese unter die Restfinanzierung der Kantone.</p><p>4. Der Dialog Nationale Gesundheitspolitik hat an seiner Sitzung vom 29. Mai 2015 beschlossen, die Nationale Strategie Palliative Care in eine Plattform zu überführen. Damit werden die Bestrebungen von Bund und Kantonen weitergeführt, allen Menschen in Palliativpflege Zugang zu qualitativ guten Angeboten zu sichern. Der Bundesrat anerkennt, dass im Zusammenhang mit Palliative Care noch Finanzierungsherausforderungen bestehen. Im Rahmen der neuen Plattform sollen diese zusammen mit den Kantonen thematisiert und mögliche Lösungsansätze gemeinsam weiterverfolgt werden. Im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie 2014-2017 wird zudem ebenfalls die Frage einer angemessenen Abbildung und Abgeltung der demenzspezifischen Leistungen analysiert (<a href="http://www.bag.admin.ch">http://www.bag.admin.ch</a> > Themen > Gesundheitspolitik > Strategie Demenz > Projekte > Bedarfsgerechte Angebote > Projekt 4.1).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bericht zur Finanzierung der Palliative Care der Grundversorgung und der spezialisierten Palliative Care (ambulante Pflege, Langzeitpflege) vom Bundesamt für Gesundheit und von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (September 2013) wirft Fragen auf betreffend die Gewährleistung des Zugangs zu Palliative-Care-Leistungen. Die ungenügende bis fehlende Finanzierung von Palliative-Care-Angeboten behindere den Zugang zu Palliative Care in der Grundversorgung. Leistungsbringer würden Schwierigkeiten erleben mit der Finanzierung im ambulanten Bereich wie in der Langzeitpflege. Es gebe Probleme in der Umsetzung der Nationalen Strategie Palliative Care, trotz Anpassungen in der KLV zur OKP. Die ambulante Versorgung werde dadurch behindert, dass "der Spielraum der Versicherer bei der Rückerstattung gewisser Leistungen die Möglichkeit, zu Hause zu leben, erschwere". Die Finanzierung in Pflegeheimen trage "dem nötigen Zeitaufwand für Krisensituationen in der Palliative Care ungenügend Rechnung". Laut Bericht klärt das Teilprojekt "Versorgung und Finanzierung" der Nationalen Strategie Palliative Care ab, ob die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen, die Palliative Care oder Demenz-Pflege brauchen, angemessen berücksichtigt oder ob Anpassungen nötig sind. Wie wird oder wurde diesen auf Verordnungsebene Rechnung getragen?</p><p>Spitex- und Palliative-Care-Organisationen sehen Finanzierungslücken bei Nachtwachen (ohne Pflegeleistungen), wegen nichtfinanzierter Präsenz- und Wegzeiten und wegen des Spielraums der Kassen in der OKP bei der Rückerstattung von Leistungen. Das führe oft dazu, dass die Behandlung und Pflege der Kranken aus Kostengründen im Spital durchgeführt würden, was punkto Gesundheitskosten teurer zu stehen kommt. Es geht um die Finanzierung der Wegzeiten, der längeren Präsenzzeiten, die es in der Palliative Care braucht.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, zu untersuchen, inwieweit die Möglichkeit, als Palliative-Care-Patient zu Hause zu leben, von finanziellen Hürden erschwert wird, und Massnahmen zu deren Abbau zu prüfen und einzuleiten? Die Finanzierung der mobilen Palliative-Care-Dienste ist je nach Kanton uneinheitlich oder gar nicht finanziert. Was ist zu unternehmen, was planen Bund und Kantone, um ambulante Strukturen wie mobile Palliative-Care-Dienste zu fördern? Selbst in Pflegeheimen sei Palliative Care zum Teil unterfinanziert betreffend Zeitbedarf in komplexen Situationen.</p><p>Ist er bereit, zusammen mit den Kantonen Verbesserungen zu prüfen, allenfalls zu treffen?</p>
- Palliative Care. Finanzierungslücken schliessen
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