Sexuelle und reproduktive Gesundheit von Flüchtlingsfrauen
- ShortId
-
15.3991
- Id
-
20153991
- Updated
-
28.07.2023 05:47
- Language
-
de
- Title
-
Sexuelle und reproduktive Gesundheit von Flüchtlingsfrauen
- AdditionalIndexing
-
28;2811;2841;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Zurzeit besteht in der Schweiz kein strukturiertes Programm, das sich spezifisch an weibliche Flüchtlinge und Asylsuchende richtet.</p><p>Im Rahmen des Nationalen Programms Migration und Gesundheit (2014-2017) unterstützt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Projekte, welche die Bereiche Schwangerschaft, Geburt und Säuglingsberatung betreffen. Das BAG unterstützt in diesem Bereich jedoch keine Projekte, die sich spezifisch an Asylsuchende richten.</p><p>Das Staatssekretariat für Migration (SEM) unterstützt im Rahmen des Integrationsdialogs ebenfalls verschiedene Projekte zum Thema "Aufwachsen - gesund ins Leben starten" der Tripartiten Agglomerationskonferenz. Diese haben zum Ziel, die sexuelle und reproduktive Gesundheit von Frauen und Mädchen insbesondere aus der Migrationsbevölkerung zu erhalten oder zu verbessern.</p><p>Dass in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht, zeigt der Bericht des Bundesrates "Gesundheit von Müttern und Kindern mit Migrationshintergrund" in Erfüllung des Postulates Maury Pasquier 12.3966. Im Bericht wird hervorgehoben, dass im Asylbereich der Zugang zu medizinischer Versorgung auch in den künftigen Bundeszentren sichergestellt sein muss.</p><p>2. Alle Asylsuchenden, die sich in einem Bundeszentrum aufhalten, haben Zugang zur medizinischen Grundversorgung. Die Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes veranlassen für schwangere Frauen eine Erstkontrolle in einer entsprechenden medizinischen Einrichtung, wo auch Familienplanungsberatung und frauenärztliche Vorsorge angeboten werden.</p><p>3. Personen, die eine besondere Betreuung benötigen, werden an die zuständige Ärztin oder den zuständigen Arzt verwiesen, um eine optimale Behandlung sicherzustellen.</p><p>Die Spitäler und die behandelnden Ärztinnen und Ärzte verfügen über eine gewisse Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den Unterkünften des Bundes. Bei Bedarf können sie auch einen nationalen Telefondolmetschdienst in Anspruch nehmen, dessen Betrieb vom BAG unterstützt wird. Der nationale Telefondolmetschdienst ist für Spitäler und Ärztinnen sowie Ärzte kostenpflichtig.</p><p>4. Am 11. September 2014 unterzeichnete die Schweiz das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Das Vernehmlassungsverfahren zur Ratifikation des Übereinkommens ist im Gang. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, eine ganze Reihe von Gewalttaten strafbar zu erklären. Dazu gehört auch die sexuelle Gewalt, einschliesslich Vergewaltigung und weibliche Genitalverstümmelung. Ebenso werden von den Vertragsstaaten verschiedene Präventionsmassnahmen im Bereich der Sensibilisierung sowie der Aus- und Weiterbildung von Berufsfachleuten erwartet. Im Schweizer Recht ist seit dem 1. Juli 2012 eine explizite Strafnorm gegen weibliche Genitalverstümmelung in Kraft (Art. 124 StGB).</p><p>Zudem verlangt die Motion Bernasconi 05.3235, "Sexuelle Verstümmelungen an Frauen. Sensibilisierungs- und Präventionsmassnahmen", ein stärkeres Engagement gegen die Genitalverstümmelung, vor allem indem Informationskampagnen in der Schweiz sowie Ausbildungs- und Erziehungsmassnahmen bei den direkt betroffenen Menschen (Immigrantinnen und Immigranten, Medizinal- und Pflegepersonal, Lehrerschaft, Personal der öffentlichen Verwaltung usw.) unterstützt werden. Das SEM unterstützt das BAG bei der Einführung von präventiven Massnahmen, die von der Vermittlungsstelle zur Prävention von Mädchenbeschneidung von Caritas Schweiz durchgeführt werden.</p><p>Der Bundesrat hat den Bericht zur Umsetzung der Motion Bernasconi 05.3235, welcher Empfehlungen für das künftige Engagement des Bundes enthält, am 28. Oktober 2015 verabschiedet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Flüchtlingsfrauen und -mädchen gehören zu den verletzlichsten Menschengruppen in Flüchtlingsströmen. Die Gesundheit von Frauen ist oft gefährdet durch sexuelle Gewalt und durch die grundsätzlich fehlende frauenärztliche Grundversorgung im Zusammenhang mit Familienplanung, Schwangerschaften und sexuell übertragbaren Krankheiten. Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit setzt die Schweiz einen Fokus auf die Verbesserung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, zur Förderung der Rechte und der Gesundheit von Müttern, Neugeborenen und Kindern, und unterstützt entsprechende Programme. In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat nachfolgende Fragen zur gesundheitlichen Versorgung der Flüchtlingsfrauen, die in der Schweiz betreut werden:</p><p>1. Gibt es ein strukturiertes Programm zur Erhaltung und Verbesserung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit von Frauen und Mädchen, die sich als Asylsuchende und Flüchtlinge in der Schweiz aufhalten?</p><p>2. Haben diese Frauen und Mädchen Zugang zu Beratung, Familienplanung und frauenärztlicher Vorsorge bzw. Behandlung?</p><p>3. Welche Expertise stellt sicher, dass die frauenärztliche Betreuung angepasst erfolgt in Bezug auf mögliche Traumatisierungen und Respektierung der Kultur von Flüchtlingsfrauen und -mädchen (beispielsweise Betreuung durch weibliche Gesundheitsfachpersonen, Akzeptanz Familienplanung, Übersetzungsdienste usw.)?</p><p>4. Wie wird sichergestellt, dass die Frauen und Mädchen in der Schweiz bestmöglich vor sexueller Gewalt geschützt sind?</p>
- Sexuelle und reproduktive Gesundheit von Flüchtlingsfrauen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Zurzeit besteht in der Schweiz kein strukturiertes Programm, das sich spezifisch an weibliche Flüchtlinge und Asylsuchende richtet.</p><p>Im Rahmen des Nationalen Programms Migration und Gesundheit (2014-2017) unterstützt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Projekte, welche die Bereiche Schwangerschaft, Geburt und Säuglingsberatung betreffen. Das BAG unterstützt in diesem Bereich jedoch keine Projekte, die sich spezifisch an Asylsuchende richten.</p><p>Das Staatssekretariat für Migration (SEM) unterstützt im Rahmen des Integrationsdialogs ebenfalls verschiedene Projekte zum Thema "Aufwachsen - gesund ins Leben starten" der Tripartiten Agglomerationskonferenz. Diese haben zum Ziel, die sexuelle und reproduktive Gesundheit von Frauen und Mädchen insbesondere aus der Migrationsbevölkerung zu erhalten oder zu verbessern.</p><p>Dass in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht, zeigt der Bericht des Bundesrates "Gesundheit von Müttern und Kindern mit Migrationshintergrund" in Erfüllung des Postulates Maury Pasquier 12.3966. Im Bericht wird hervorgehoben, dass im Asylbereich der Zugang zu medizinischer Versorgung auch in den künftigen Bundeszentren sichergestellt sein muss.</p><p>2. Alle Asylsuchenden, die sich in einem Bundeszentrum aufhalten, haben Zugang zur medizinischen Grundversorgung. Die Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes veranlassen für schwangere Frauen eine Erstkontrolle in einer entsprechenden medizinischen Einrichtung, wo auch Familienplanungsberatung und frauenärztliche Vorsorge angeboten werden.</p><p>3. Personen, die eine besondere Betreuung benötigen, werden an die zuständige Ärztin oder den zuständigen Arzt verwiesen, um eine optimale Behandlung sicherzustellen.</p><p>Die Spitäler und die behandelnden Ärztinnen und Ärzte verfügen über eine gewisse Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den Unterkünften des Bundes. Bei Bedarf können sie auch einen nationalen Telefondolmetschdienst in Anspruch nehmen, dessen Betrieb vom BAG unterstützt wird. Der nationale Telefondolmetschdienst ist für Spitäler und Ärztinnen sowie Ärzte kostenpflichtig.</p><p>4. Am 11. September 2014 unterzeichnete die Schweiz das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Das Vernehmlassungsverfahren zur Ratifikation des Übereinkommens ist im Gang. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, eine ganze Reihe von Gewalttaten strafbar zu erklären. Dazu gehört auch die sexuelle Gewalt, einschliesslich Vergewaltigung und weibliche Genitalverstümmelung. Ebenso werden von den Vertragsstaaten verschiedene Präventionsmassnahmen im Bereich der Sensibilisierung sowie der Aus- und Weiterbildung von Berufsfachleuten erwartet. Im Schweizer Recht ist seit dem 1. Juli 2012 eine explizite Strafnorm gegen weibliche Genitalverstümmelung in Kraft (Art. 124 StGB).</p><p>Zudem verlangt die Motion Bernasconi 05.3235, "Sexuelle Verstümmelungen an Frauen. Sensibilisierungs- und Präventionsmassnahmen", ein stärkeres Engagement gegen die Genitalverstümmelung, vor allem indem Informationskampagnen in der Schweiz sowie Ausbildungs- und Erziehungsmassnahmen bei den direkt betroffenen Menschen (Immigrantinnen und Immigranten, Medizinal- und Pflegepersonal, Lehrerschaft, Personal der öffentlichen Verwaltung usw.) unterstützt werden. Das SEM unterstützt das BAG bei der Einführung von präventiven Massnahmen, die von der Vermittlungsstelle zur Prävention von Mädchenbeschneidung von Caritas Schweiz durchgeführt werden.</p><p>Der Bundesrat hat den Bericht zur Umsetzung der Motion Bernasconi 05.3235, welcher Empfehlungen für das künftige Engagement des Bundes enthält, am 28. Oktober 2015 verabschiedet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Flüchtlingsfrauen und -mädchen gehören zu den verletzlichsten Menschengruppen in Flüchtlingsströmen. Die Gesundheit von Frauen ist oft gefährdet durch sexuelle Gewalt und durch die grundsätzlich fehlende frauenärztliche Grundversorgung im Zusammenhang mit Familienplanung, Schwangerschaften und sexuell übertragbaren Krankheiten. Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit setzt die Schweiz einen Fokus auf die Verbesserung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, zur Förderung der Rechte und der Gesundheit von Müttern, Neugeborenen und Kindern, und unterstützt entsprechende Programme. In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat nachfolgende Fragen zur gesundheitlichen Versorgung der Flüchtlingsfrauen, die in der Schweiz betreut werden:</p><p>1. Gibt es ein strukturiertes Programm zur Erhaltung und Verbesserung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit von Frauen und Mädchen, die sich als Asylsuchende und Flüchtlinge in der Schweiz aufhalten?</p><p>2. Haben diese Frauen und Mädchen Zugang zu Beratung, Familienplanung und frauenärztlicher Vorsorge bzw. Behandlung?</p><p>3. Welche Expertise stellt sicher, dass die frauenärztliche Betreuung angepasst erfolgt in Bezug auf mögliche Traumatisierungen und Respektierung der Kultur von Flüchtlingsfrauen und -mädchen (beispielsweise Betreuung durch weibliche Gesundheitsfachpersonen, Akzeptanz Familienplanung, Übersetzungsdienste usw.)?</p><p>4. Wie wird sichergestellt, dass die Frauen und Mädchen in der Schweiz bestmöglich vor sexueller Gewalt geschützt sind?</p>
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