Plant die Schweizer Armee den Einstieg in die Raumfahrt?

ShortId
15.3993
Id
20153993
Updated
28.07.2023 05:46
Language
de
Title
Plant die Schweizer Armee den Einstieg in die Raumfahrt?
AdditionalIndexing
09;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Armee ist grundsätzlich an der Raumfahrttechnologie interessiert und nutzt diese beispielsweise in den Bereichen Satellitennavigation (GPS) und Auswertung von Satellitenbildern für die Informationsgewinnung.</p><p>1. Die erwähnten Parabelflüge in Dübendorf wurden durch die Universität Zürich organisiert. Es handelt sich um ein wissenschaftlich-technologisches Vorhaben. Die Luftwaffe erhält im Rahmen dieser Kampagne die Gelegenheit, ihre Kompetenzen im Bereich Beschleunigungsphysiologie und der Auswirkungen der Mikrogravitation auf den Menschen bzw. Piloten zu vergrössern. Die Luftwaffe hat deshalb das Projekt durch die Zurverfügungstellung des Flugplatzes Dübendorf während den ordentlichen Flugbetriebszeiten unterstützt.</p><p>2. Der Bundesrat teilt diese Auffassung nicht. Gestützt auf Artikel 38 des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) können militärische Flugplätze grundsätzlich auch durch die Zivilluftfahrt benützt werden. Ein ziviles Betriebsreglement ist dabei nur bei einer häufigen zivilen Mitbenützung erforderlich (Art. 30 der Verordnung vom 23. November 1994 über die Infrastruktur der Luftfahrt, VIL; SR 748.131.1). Die aktuelle zivile Mitnutzung in Dübendorf erfolgt im Falle der Rega anhand eines separaten, durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt genehmigten zivilen Betriebsreglementes. Die übrige zivile Mitnutzung erfolgt in Übereinstimmung mit Artikel 30 VIL. Bei Anfragen werden verschiedene Faktoren beurteilt. Im konkreten Fall handelte es sich um vier Bewegungen innerhalb der ordentlichen Flugbetriebszeiten ohne aussergewöhnliche Immissionen.</p><p>3. Wie bereits erläutert können Militärflugplätze zivil mitbenutzt werden. Der vorerwähnte Parabelflug stellt keine Ausnahme zu dieser Praxis dar.</p><p>4. Die Gemeinden wurden bereits bei der Einladung zum Behördenanlass anlässlich der Parabelflüge zwei Wochen im Voraus auf die Tests hingewiesen und in der Vorwoche offiziell über die Parabelflüge orientiert. Es gibt grundsätzlich kein Vetorecht der Gemeinden für Flugoperationen auf Militärflugplätzen.</p><p>5. In Übereinstimmung mit LFG und VIL kann die Luftwaffe Starts und Landungen ziviler Flugzeuge auf Militärflugplätzen bewilligen. Die Bewilligung für diesen Parabelflug stellt somit keine Überschreitung von Vorgaben dar.</p><p>6. Es handelte sich nicht um einen privaten Anlass. Der Flug fand vielmehr im Rahmen eines Informationsanlasses der parlamentarischen Gruppe Luft- und Raumfahrt statt.</p><p>7. Beim erwähnten Flug handelte es sich nicht um einen Einsatz für Werbezwecke. Im geschilderten Rahmen erachtet der Bundesrat den Einsatz der Helikopter als sinnvoll. Sie finden innerhalb des bewilligten Flugstundenbudgets statt und generieren keinerlei zusätzliche Kosten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Auf dem Militärflugplatz Dübendorf werden offenbar Ende September Tests für Parabelflüge durchgeführt, um im Flugzeug Schwerelosigkeit zu simulieren. Jedermann kann sich für 8800 Schweizerfranken einen der maximal 40 Plätze im Flugzeug kaufen und so am "Experiment" teilnehmen. Eine parlamentarische Gruppe führte sogar einen Ausflug von Bern nach Dübendorf durch, bei dem Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit Super Pumas sowie Ju-52-Maschinen von Bern nach Dübendorf und zurück transportiert wurden, um dabei eine mögliche zukünftige Nutzung als Zivilflugplatz zu besichtigen.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welchen militärischen Zweck für die Schweizer Armee erfüllen diese Parabelflüge, oder plant die Schweizer Armee, in die Raumfahrt einzusteigen, was eine solche Durchführung in Dübendorf rechtfertigen würde?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass diese Nutzung dem gültigen Betriebsreglement zuwiderläuft und damit eine Vorwegnahme einer neuen, noch nicht bewilligten Nutzung darstellt?</p><p>3. Wie können solche Parabelflüge im Rahmen des weiterhin absolut militärischen Betriebskonzeptes (abgesehen von der Rega und den historischen Flügen der Ju-52) bewilligt werden?</p><p>4. Warum wurden die Gemeinden bei dieser klar zivilen Nutzung nicht über den früher üblichen Weg angefragt und entsprechend dem Vetorecht der Gemeinden abgeholt?</p><p>5. Wer hat diese Überschreitung der Vorgaben des Betriebsreglements zu verantworten?</p><p>6. Wie rechtfertigt er solche rein privaten Ausflüge einer parlamentarischen Lobbygruppe mit Super Pumas?</p><p>7. Wie beurteilt er den Einsatz von Super Pumas für solche einseitigen Werbezwecke?</p>
  • Plant die Schweizer Armee den Einstieg in die Raumfahrt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Armee ist grundsätzlich an der Raumfahrttechnologie interessiert und nutzt diese beispielsweise in den Bereichen Satellitennavigation (GPS) und Auswertung von Satellitenbildern für die Informationsgewinnung.</p><p>1. Die erwähnten Parabelflüge in Dübendorf wurden durch die Universität Zürich organisiert. Es handelt sich um ein wissenschaftlich-technologisches Vorhaben. Die Luftwaffe erhält im Rahmen dieser Kampagne die Gelegenheit, ihre Kompetenzen im Bereich Beschleunigungsphysiologie und der Auswirkungen der Mikrogravitation auf den Menschen bzw. Piloten zu vergrössern. Die Luftwaffe hat deshalb das Projekt durch die Zurverfügungstellung des Flugplatzes Dübendorf während den ordentlichen Flugbetriebszeiten unterstützt.</p><p>2. Der Bundesrat teilt diese Auffassung nicht. Gestützt auf Artikel 38 des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) können militärische Flugplätze grundsätzlich auch durch die Zivilluftfahrt benützt werden. Ein ziviles Betriebsreglement ist dabei nur bei einer häufigen zivilen Mitbenützung erforderlich (Art. 30 der Verordnung vom 23. November 1994 über die Infrastruktur der Luftfahrt, VIL; SR 748.131.1). Die aktuelle zivile Mitnutzung in Dübendorf erfolgt im Falle der Rega anhand eines separaten, durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt genehmigten zivilen Betriebsreglementes. Die übrige zivile Mitnutzung erfolgt in Übereinstimmung mit Artikel 30 VIL. Bei Anfragen werden verschiedene Faktoren beurteilt. Im konkreten Fall handelte es sich um vier Bewegungen innerhalb der ordentlichen Flugbetriebszeiten ohne aussergewöhnliche Immissionen.</p><p>3. Wie bereits erläutert können Militärflugplätze zivil mitbenutzt werden. Der vorerwähnte Parabelflug stellt keine Ausnahme zu dieser Praxis dar.</p><p>4. Die Gemeinden wurden bereits bei der Einladung zum Behördenanlass anlässlich der Parabelflüge zwei Wochen im Voraus auf die Tests hingewiesen und in der Vorwoche offiziell über die Parabelflüge orientiert. Es gibt grundsätzlich kein Vetorecht der Gemeinden für Flugoperationen auf Militärflugplätzen.</p><p>5. In Übereinstimmung mit LFG und VIL kann die Luftwaffe Starts und Landungen ziviler Flugzeuge auf Militärflugplätzen bewilligen. Die Bewilligung für diesen Parabelflug stellt somit keine Überschreitung von Vorgaben dar.</p><p>6. Es handelte sich nicht um einen privaten Anlass. Der Flug fand vielmehr im Rahmen eines Informationsanlasses der parlamentarischen Gruppe Luft- und Raumfahrt statt.</p><p>7. Beim erwähnten Flug handelte es sich nicht um einen Einsatz für Werbezwecke. Im geschilderten Rahmen erachtet der Bundesrat den Einsatz der Helikopter als sinnvoll. Sie finden innerhalb des bewilligten Flugstundenbudgets statt und generieren keinerlei zusätzliche Kosten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Auf dem Militärflugplatz Dübendorf werden offenbar Ende September Tests für Parabelflüge durchgeführt, um im Flugzeug Schwerelosigkeit zu simulieren. Jedermann kann sich für 8800 Schweizerfranken einen der maximal 40 Plätze im Flugzeug kaufen und so am "Experiment" teilnehmen. Eine parlamentarische Gruppe führte sogar einen Ausflug von Bern nach Dübendorf durch, bei dem Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit Super Pumas sowie Ju-52-Maschinen von Bern nach Dübendorf und zurück transportiert wurden, um dabei eine mögliche zukünftige Nutzung als Zivilflugplatz zu besichtigen.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welchen militärischen Zweck für die Schweizer Armee erfüllen diese Parabelflüge, oder plant die Schweizer Armee, in die Raumfahrt einzusteigen, was eine solche Durchführung in Dübendorf rechtfertigen würde?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass diese Nutzung dem gültigen Betriebsreglement zuwiderläuft und damit eine Vorwegnahme einer neuen, noch nicht bewilligten Nutzung darstellt?</p><p>3. Wie können solche Parabelflüge im Rahmen des weiterhin absolut militärischen Betriebskonzeptes (abgesehen von der Rega und den historischen Flügen der Ju-52) bewilligt werden?</p><p>4. Warum wurden die Gemeinden bei dieser klar zivilen Nutzung nicht über den früher üblichen Weg angefragt und entsprechend dem Vetorecht der Gemeinden abgeholt?</p><p>5. Wer hat diese Überschreitung der Vorgaben des Betriebsreglements zu verantworten?</p><p>6. Wie rechtfertigt er solche rein privaten Ausflüge einer parlamentarischen Lobbygruppe mit Super Pumas?</p><p>7. Wie beurteilt er den Einsatz von Super Pumas für solche einseitigen Werbezwecke?</p>
    • Plant die Schweizer Armee den Einstieg in die Raumfahrt?

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