Tisa und TTIP. Handlungsspielräume von Städten und Gemeinden
- ShortId
-
15.4003
- Id
-
20154003
- Updated
-
28.07.2023 05:46
- Language
-
de
- Title
-
Tisa und TTIP. Handlungsspielräume von Städten und Gemeinden
- AdditionalIndexing
-
04;08;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1.-3. Betreffend Tisa: Jedes Land ist in den Tisa-Verhandlungen frei, welche Verpflichtungen es eingehen will. Kein Land muss alle Dienstleistungen dem Markt öffnen. Jedes Land legt in seiner nationalen Verpflichtungsliste fest, in welchen Sektoren es ausländische Anbieter zu welchen Bedingungen zulässt. Die Schweiz fokussiert ihren Verhandlungsansatz auf kommerzielle Dienstleistungssektoren und hat in ihrer Verpflichtungsliste bei öffentlichen Dienstleistungen die nötigen Vorbehalte angebracht. Dies trifft auch auf Politikbereiche im Kompetenzbereich der Kantone und Gemeinden zu (z. B. öffentliches Bildungswesen und Gesundheitswesen). Sollten Vorschläge anderer Verhandlungsteilnehmer das Verfolgen von Zielen des Sozial-, Umwelt- und Konsumentenschutzes oder anderer Politikziele im öffentlichen Interesse einschränken, würde die Schweiz diese (wie andere Tisa-Teilnehmer auch) ablehnen.</p><p>Sollte das öffentliche Beschaffungswesen in Zukunft Gegenstand des Tisa werden, würde die Schweiz auch in diesem Bereich keine Verpflichtungen eingehen, welche mit der schweizerischen Gesetzgebung unvereinbar sind.</p><p>Betreffend TTIP: Beim TTIP-Prozess geht es um Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Die Schweiz ist an diesem Prozess nicht beteiligt. Der Bundesrat verfolgt jedoch die laufenden TTIP-Verhandlungen genau, da die EU und die USA die beiden grössten Handelspartner der Schweiz sind und ein Diskriminierungspotenzial gegenüber der Schweiz besteht. Der Abschluss internationaler Handelsabkommen zwischen anderen Ländern (z. B. der TTIP) hat per se keinen Einfluss auf die schweizerische Gesetzgebung, einschliesslich der bestehenden Beschaffungsgesetzgebung des Bundes und der Kantone.</p><p>Auch die Schweizer Regelungen im Bereich Umwelt- und Konsumentenschutz würden durch einen TTIP-Abschluss nicht unterlaufen. Zur Frage der Handlungsoptionen im Fall eines TTIP-Abschlusses hat sich der Bundesrat in der Beantwortung der Interpellation Maier Thomas 14.3622 geäussert.</p><p>4. Die Kantone (und über die Kantone auch die Gemeinden) sind über die bundesinterne Begleitgruppe, an der die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) teilnimmt, in die Tisa-Verhandlungen einbezogen. Die Schweiz veröffentlicht darüber hinaus ihre Verhandlungsvorschläge zu Tisa und informiert auf der Seco-Website über den Verlauf des Verhandlungsprozesses. Da die Schweiz nicht Vertragspartei der TTIP ist, ist es dem Bundesrat nicht möglich, über den Verhandlungsverlauf zu informieren. Der Bundesrat hat aber eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die möglichen Auswirkungen eines Freihandelsabkommens zwischen den USA und der EU auf die Schweiz untersucht. Die KdK ist ebenfalls Teil dieser Arbeitsgruppe.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In zahlreichen Städten und Gemeinden bestehen grosse Vorbehalte gegenüber den laufenden Verhandlungen über das Trade in Services Agreement (Tisa) sowie eine mögliche Beteiligung der Schweiz am transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP (Trans-Atlantic Trade and Investment Partnership). Vor allem wird befürchtet, dass Städte und Gemeinden bei öffentlichen Dienstleistungen durch diese Freihandelsabkommen in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt werden könnten. Informationen, wonach der Bundesrat Service-public-Dienstleistungen aus seiner Anfangsofferte bei den Tisa-Verhandlungen ausgenommen habe, vermögen diese Skepsis nicht zu zerstreuen. Die TTIP-Verhandlungen zwischen der EU und den USA lösen zudem Bedenken bezüglich Ad-hoc-Schiedsgerichten sowie weiteren Bereichen (Beschaffungsrecht, Umwelt- und Konsumentenschutz usw.) aus. </p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Auswirkungen eines möglichen Abschlusses von Tisa und/oder TTIP auf die öffentlichen Dienstleistungen von Städten und Gemeinden?</p><p>2. Welche Vorkehrungen trifft er, damit Städte und Gemeinden ihren Handlungsspielraum bei öffentlichen Dienstleistungen behalten können?</p><p>3. Wie sorgt er dafür, dass bestehende Regeln im öffentlichen Beschaffungswesen, beim Umwelt- und Konsumentenschutz usw. nicht durch internationale Freihandelsabkommen wie Tisa und TTIP unterlaufen werden?</p><p>4. Ist er bereit, die Dachverbände von Städten und Gemeinden regelmässig über den Stand der Verhandlungen über Tisa und TTIP zu informieren? </p>
- Tisa und TTIP. Handlungsspielräume von Städten und Gemeinden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1.-3. Betreffend Tisa: Jedes Land ist in den Tisa-Verhandlungen frei, welche Verpflichtungen es eingehen will. Kein Land muss alle Dienstleistungen dem Markt öffnen. Jedes Land legt in seiner nationalen Verpflichtungsliste fest, in welchen Sektoren es ausländische Anbieter zu welchen Bedingungen zulässt. Die Schweiz fokussiert ihren Verhandlungsansatz auf kommerzielle Dienstleistungssektoren und hat in ihrer Verpflichtungsliste bei öffentlichen Dienstleistungen die nötigen Vorbehalte angebracht. Dies trifft auch auf Politikbereiche im Kompetenzbereich der Kantone und Gemeinden zu (z. B. öffentliches Bildungswesen und Gesundheitswesen). Sollten Vorschläge anderer Verhandlungsteilnehmer das Verfolgen von Zielen des Sozial-, Umwelt- und Konsumentenschutzes oder anderer Politikziele im öffentlichen Interesse einschränken, würde die Schweiz diese (wie andere Tisa-Teilnehmer auch) ablehnen.</p><p>Sollte das öffentliche Beschaffungswesen in Zukunft Gegenstand des Tisa werden, würde die Schweiz auch in diesem Bereich keine Verpflichtungen eingehen, welche mit der schweizerischen Gesetzgebung unvereinbar sind.</p><p>Betreffend TTIP: Beim TTIP-Prozess geht es um Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Die Schweiz ist an diesem Prozess nicht beteiligt. Der Bundesrat verfolgt jedoch die laufenden TTIP-Verhandlungen genau, da die EU und die USA die beiden grössten Handelspartner der Schweiz sind und ein Diskriminierungspotenzial gegenüber der Schweiz besteht. Der Abschluss internationaler Handelsabkommen zwischen anderen Ländern (z. B. der TTIP) hat per se keinen Einfluss auf die schweizerische Gesetzgebung, einschliesslich der bestehenden Beschaffungsgesetzgebung des Bundes und der Kantone.</p><p>Auch die Schweizer Regelungen im Bereich Umwelt- und Konsumentenschutz würden durch einen TTIP-Abschluss nicht unterlaufen. Zur Frage der Handlungsoptionen im Fall eines TTIP-Abschlusses hat sich der Bundesrat in der Beantwortung der Interpellation Maier Thomas 14.3622 geäussert.</p><p>4. Die Kantone (und über die Kantone auch die Gemeinden) sind über die bundesinterne Begleitgruppe, an der die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) teilnimmt, in die Tisa-Verhandlungen einbezogen. Die Schweiz veröffentlicht darüber hinaus ihre Verhandlungsvorschläge zu Tisa und informiert auf der Seco-Website über den Verlauf des Verhandlungsprozesses. Da die Schweiz nicht Vertragspartei der TTIP ist, ist es dem Bundesrat nicht möglich, über den Verhandlungsverlauf zu informieren. Der Bundesrat hat aber eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die möglichen Auswirkungen eines Freihandelsabkommens zwischen den USA und der EU auf die Schweiz untersucht. Die KdK ist ebenfalls Teil dieser Arbeitsgruppe.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In zahlreichen Städten und Gemeinden bestehen grosse Vorbehalte gegenüber den laufenden Verhandlungen über das Trade in Services Agreement (Tisa) sowie eine mögliche Beteiligung der Schweiz am transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP (Trans-Atlantic Trade and Investment Partnership). Vor allem wird befürchtet, dass Städte und Gemeinden bei öffentlichen Dienstleistungen durch diese Freihandelsabkommen in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt werden könnten. Informationen, wonach der Bundesrat Service-public-Dienstleistungen aus seiner Anfangsofferte bei den Tisa-Verhandlungen ausgenommen habe, vermögen diese Skepsis nicht zu zerstreuen. Die TTIP-Verhandlungen zwischen der EU und den USA lösen zudem Bedenken bezüglich Ad-hoc-Schiedsgerichten sowie weiteren Bereichen (Beschaffungsrecht, Umwelt- und Konsumentenschutz usw.) aus. </p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Auswirkungen eines möglichen Abschlusses von Tisa und/oder TTIP auf die öffentlichen Dienstleistungen von Städten und Gemeinden?</p><p>2. Welche Vorkehrungen trifft er, damit Städte und Gemeinden ihren Handlungsspielraum bei öffentlichen Dienstleistungen behalten können?</p><p>3. Wie sorgt er dafür, dass bestehende Regeln im öffentlichen Beschaffungswesen, beim Umwelt- und Konsumentenschutz usw. nicht durch internationale Freihandelsabkommen wie Tisa und TTIP unterlaufen werden?</p><p>4. Ist er bereit, die Dachverbände von Städten und Gemeinden regelmässig über den Stand der Verhandlungen über Tisa und TTIP zu informieren? </p>
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