Förderung des integrierten Wassermanagements im Einzugsgebiet

ShortId
15.4006
Id
20154006
Updated
28.07.2023 05:43
Language
de
Title
Förderung des integrierten Wassermanagements im Einzugsgebiet
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Wasserwirtschaft der Schweiz ist erfolgreich, doch die kleinräumigen und sektoralen Strukturen stossen an ihre Grenzen. Das im Herbst 2014 abgeschlossene Nationale Forschungsprogramm (NFP) 61, "Nachhaltige Wassernutzung", empfiehlt deshalb ein "integriertes Wassermanagement" in Einzugsgebieten, d. h. eine ganzheitliche Betrachtung der wasserwirtschaftlichen Herausforderungen auf regionaler oder überregionaler Ebene. Die Bundesverwaltung teilt diese Ansicht. Bereits 2011 haben die Bundesämter ARE, Bafu, BFE, BLW sowie das Netzwerk "Wasser-Agenda 21" ein Leitbild für die integrale Bewirtschaftung des Wassers in der Schweiz erarbeitet. 2012 folgte für die Umsetzung dieses Leitbildes eine Praxisanleitung des Bafu. Weiter fordern verschiedene Bestimmungen des Bundesrechts (insbesondere das Raumplanungsgesetz, SR 700; Art. 46 Abs. 1 der Gewässerschutzverordnung, SR 814.201) eine Abstimmung wasserwirtschaftlicher Vorhaben und eine Zusammenarbeit verschiedener Behörden. Der Bundesrat ist ebenfalls der Ansicht, dass die Wasserwirtschaft noch optimiert werden kann, insbesondere durch eine bessere regionale Abstimmung und Koordination der Sektoren untereinander und mit anderen Politikbereichen wie Energie, Landwirtschaft oder Raumentwicklung. Trotzdem lehnt der Bundesrat die Motion aus folgenden Gründen ab:</p><p>1. Die Gewässerhoheit liegt bei den Kantonen. Diese sind aktiv und setzen bereits heute die Grundsätze einer integralen Wasserwirtschaft auf unterschiedliche Arten um: Verankerung in kantonalen Gesetzen (z. B. GE, FR, JU), Erarbeitung von abgestimmten Wasserstrategien (z. B. BE, BL) oder von regionalen Massnahmenplänen (z. B. ZH), Beteiligung an entsprechenden Bafu-Pilotprojekten (GE, VD, JU, NE, SZ, FR) oder Zusammenarbeit in Flusskommissionen (Birs, Glatt, Sitter). Entwicklungen in diese Richtung sind somit vielerorts im Gange.</p><p>2. Die verschiedenen Sektoren der Wasserwirtschaft kennen regionale Planungsinstrumente (z. B. regionaler Entwässerungsplan, REP, regionale Wasserversorgungsplanung, RWP), oder die Planung in Einzugsgebieten ist auf Kantonsebene gesetzlich verankert (Mikroverunreinigungen, strategische Planungen Sanierung Wasserkraft und Revitalisierung). Die Aufwertung dieser sektoralen Planungen zu einer Gesamtplanung bringt einen gewissen Mehrwert. Letzterer steht aber in einem ungünstigen Verhältnis zu den personellen Folgekosten bei den involvierten Verwaltungen (Prüfung und Abwicklung der finanziellen Unterstützung). Zudem fehlt für die in der Motion vorgeschlagenen neuen Subventionen an die Kantone der finanzpolitische Handlungsspielraum.</p><p>3. Das UVEK (Bafu) erarbeitet zurzeit im Rahmen der Anpassungsstrategie des Bundesrates betreffend den Klimawandel weitere Instrumente für die Planung und Bewirtschaftung der Wasserressourcen. Diese ergänzen die bereits veröffentlichten Grundlagen und Hilfestellungen zum Einzugsgebietsmanagement und zur Koordination wasserwirtschaftlicher Vorhaben. Sie sollen bis 2017 zur Verfügung stehen. Da die laufende Erarbeitung im Rahmen der Anpassungsstrategie betreffend den Klimawandel keine Gesetzesänderung erfordert, erübrigt sich die Annahme der Motion. Der Bundesrat wird in Kenntnis der Instrumente für die Planung und Bewirtschaftung der Wasserressourcen prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass diese in den Kantonen umgesetzt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes vorzulegen, mit dem ein integriertes Wassermanagement im Einzugsgebiet (IWM) seitens der Kantone und Gemeinden, beispielsweise über finanzielle Anreize, gefördert wird.</p><p>Das Nationale Forschungsprogramm "Nachhaltige Wassernutzung" (NFP 61) hat vor Kurzem seine Schlussfolgerungen zur nachhaltigen Wassernutzung vorgelegt. Daraus geht hervor, dass ein integriertes Wassermanagement im Einzugsgebiet wünschenswert wäre. Dieses hat zwei Vorteile: Das IWM ermöglicht es einerseits, die verschiedenen sektoralen Gewässerpolitiken zu planen und zu koordinieren. Andererseits können diese Gewässerpolitiken auf einer relevanten territorialen Ebene verfolgt werden, nämlich auf der Ebene des Einzugsgebiets und nicht einem von den Gemeinde- und Kantonsgrenzen abgegrenzten Gebiet.</p><p>Dank dem integrierten Wassermanagement ist es möglich, den Wasserkreislauf und die Aufgaben des Wassers als Ganzes zu berücksichtigen und die entsprechenden Massnahmen zu koordinieren: Gewässerschutz, Revitalisierung der Wasserläufe, Hochwasserschutz, Behandlung des Abwassers, Wasserkraft usw. Erfolgt das IWM auf Ebene des Einzugsgebiets, kann man ausserdem einen Überblick über die verschiedenen Nutzungen des Wassers auf der Ebene einer bestimmten Wasserzone erhalten, Nutzungskonflikte erkennen und unter Berücksichtigung aller Interessen Prioritäten festlegen. Darüber hinaus sollen die Massnahmen der verschiedenen kommunalen und kantonalen Akteurinnen und Akteure, die in der betroffenen Wasserzone tätig sind, geplant und koordiniert werden.</p><p>Der Kanton Freiburg und zahlreiche Gemeinden haben in diesem Bereich bereits positive Erfahrungen gemacht. Es fehlt jedoch ein allgemeiner Rahmen auf Bundesebene, mit dem eine Politik in diesem Bereich in den Kantonen und Gemeinden gefördert würde, in denen diese Praktiken nur teilweise oder gar nicht angewandt werden. Derzeit ist das Konzept des Einzugsgebiets teilweise im Gewässerschutzgesetz enthalten. In Artikel 7 werden die Kantone nämlich dazu verpflichtet, soweit notwendig, für eine regionale Entwässerungsplanung zu sorgen. Es handelt sich jedoch um einen freiwilligen Ansatz, der sich auf einen bestimmten Sektor beschränkt. Darüber hinaus sind die verschiedenen kantonalen Planungen, die im Bundesgesetz vorgeschrieben sind, Sachplanungen. Die Planungs- und Koordinierungsarbeit für das integrierte Wassermanagement im Einzugsgebiet ist komplex. Damit das Engagement der Kantone und Gemeinden in diesem Bereich gefördert wird, wären Anreize, beispielsweise finanzielle Anreize, zu begrüssen.</p>
  • Förderung des integrierten Wassermanagements im Einzugsgebiet
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Wasserwirtschaft der Schweiz ist erfolgreich, doch die kleinräumigen und sektoralen Strukturen stossen an ihre Grenzen. Das im Herbst 2014 abgeschlossene Nationale Forschungsprogramm (NFP) 61, "Nachhaltige Wassernutzung", empfiehlt deshalb ein "integriertes Wassermanagement" in Einzugsgebieten, d. h. eine ganzheitliche Betrachtung der wasserwirtschaftlichen Herausforderungen auf regionaler oder überregionaler Ebene. Die Bundesverwaltung teilt diese Ansicht. Bereits 2011 haben die Bundesämter ARE, Bafu, BFE, BLW sowie das Netzwerk "Wasser-Agenda 21" ein Leitbild für die integrale Bewirtschaftung des Wassers in der Schweiz erarbeitet. 2012 folgte für die Umsetzung dieses Leitbildes eine Praxisanleitung des Bafu. Weiter fordern verschiedene Bestimmungen des Bundesrechts (insbesondere das Raumplanungsgesetz, SR 700; Art. 46 Abs. 1 der Gewässerschutzverordnung, SR 814.201) eine Abstimmung wasserwirtschaftlicher Vorhaben und eine Zusammenarbeit verschiedener Behörden. Der Bundesrat ist ebenfalls der Ansicht, dass die Wasserwirtschaft noch optimiert werden kann, insbesondere durch eine bessere regionale Abstimmung und Koordination der Sektoren untereinander und mit anderen Politikbereichen wie Energie, Landwirtschaft oder Raumentwicklung. Trotzdem lehnt der Bundesrat die Motion aus folgenden Gründen ab:</p><p>1. Die Gewässerhoheit liegt bei den Kantonen. Diese sind aktiv und setzen bereits heute die Grundsätze einer integralen Wasserwirtschaft auf unterschiedliche Arten um: Verankerung in kantonalen Gesetzen (z. B. GE, FR, JU), Erarbeitung von abgestimmten Wasserstrategien (z. B. BE, BL) oder von regionalen Massnahmenplänen (z. B. ZH), Beteiligung an entsprechenden Bafu-Pilotprojekten (GE, VD, JU, NE, SZ, FR) oder Zusammenarbeit in Flusskommissionen (Birs, Glatt, Sitter). Entwicklungen in diese Richtung sind somit vielerorts im Gange.</p><p>2. Die verschiedenen Sektoren der Wasserwirtschaft kennen regionale Planungsinstrumente (z. B. regionaler Entwässerungsplan, REP, regionale Wasserversorgungsplanung, RWP), oder die Planung in Einzugsgebieten ist auf Kantonsebene gesetzlich verankert (Mikroverunreinigungen, strategische Planungen Sanierung Wasserkraft und Revitalisierung). Die Aufwertung dieser sektoralen Planungen zu einer Gesamtplanung bringt einen gewissen Mehrwert. Letzterer steht aber in einem ungünstigen Verhältnis zu den personellen Folgekosten bei den involvierten Verwaltungen (Prüfung und Abwicklung der finanziellen Unterstützung). Zudem fehlt für die in der Motion vorgeschlagenen neuen Subventionen an die Kantone der finanzpolitische Handlungsspielraum.</p><p>3. Das UVEK (Bafu) erarbeitet zurzeit im Rahmen der Anpassungsstrategie des Bundesrates betreffend den Klimawandel weitere Instrumente für die Planung und Bewirtschaftung der Wasserressourcen. Diese ergänzen die bereits veröffentlichten Grundlagen und Hilfestellungen zum Einzugsgebietsmanagement und zur Koordination wasserwirtschaftlicher Vorhaben. Sie sollen bis 2017 zur Verfügung stehen. Da die laufende Erarbeitung im Rahmen der Anpassungsstrategie betreffend den Klimawandel keine Gesetzesänderung erfordert, erübrigt sich die Annahme der Motion. Der Bundesrat wird in Kenntnis der Instrumente für die Planung und Bewirtschaftung der Wasserressourcen prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass diese in den Kantonen umgesetzt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes vorzulegen, mit dem ein integriertes Wassermanagement im Einzugsgebiet (IWM) seitens der Kantone und Gemeinden, beispielsweise über finanzielle Anreize, gefördert wird.</p><p>Das Nationale Forschungsprogramm "Nachhaltige Wassernutzung" (NFP 61) hat vor Kurzem seine Schlussfolgerungen zur nachhaltigen Wassernutzung vorgelegt. Daraus geht hervor, dass ein integriertes Wassermanagement im Einzugsgebiet wünschenswert wäre. Dieses hat zwei Vorteile: Das IWM ermöglicht es einerseits, die verschiedenen sektoralen Gewässerpolitiken zu planen und zu koordinieren. Andererseits können diese Gewässerpolitiken auf einer relevanten territorialen Ebene verfolgt werden, nämlich auf der Ebene des Einzugsgebiets und nicht einem von den Gemeinde- und Kantonsgrenzen abgegrenzten Gebiet.</p><p>Dank dem integrierten Wassermanagement ist es möglich, den Wasserkreislauf und die Aufgaben des Wassers als Ganzes zu berücksichtigen und die entsprechenden Massnahmen zu koordinieren: Gewässerschutz, Revitalisierung der Wasserläufe, Hochwasserschutz, Behandlung des Abwassers, Wasserkraft usw. Erfolgt das IWM auf Ebene des Einzugsgebiets, kann man ausserdem einen Überblick über die verschiedenen Nutzungen des Wassers auf der Ebene einer bestimmten Wasserzone erhalten, Nutzungskonflikte erkennen und unter Berücksichtigung aller Interessen Prioritäten festlegen. Darüber hinaus sollen die Massnahmen der verschiedenen kommunalen und kantonalen Akteurinnen und Akteure, die in der betroffenen Wasserzone tätig sind, geplant und koordiniert werden.</p><p>Der Kanton Freiburg und zahlreiche Gemeinden haben in diesem Bereich bereits positive Erfahrungen gemacht. Es fehlt jedoch ein allgemeiner Rahmen auf Bundesebene, mit dem eine Politik in diesem Bereich in den Kantonen und Gemeinden gefördert würde, in denen diese Praktiken nur teilweise oder gar nicht angewandt werden. Derzeit ist das Konzept des Einzugsgebiets teilweise im Gewässerschutzgesetz enthalten. In Artikel 7 werden die Kantone nämlich dazu verpflichtet, soweit notwendig, für eine regionale Entwässerungsplanung zu sorgen. Es handelt sich jedoch um einen freiwilligen Ansatz, der sich auf einen bestimmten Sektor beschränkt. Darüber hinaus sind die verschiedenen kantonalen Planungen, die im Bundesgesetz vorgeschrieben sind, Sachplanungen. Die Planungs- und Koordinierungsarbeit für das integrierte Wassermanagement im Einzugsgebiet ist komplex. Damit das Engagement der Kantone und Gemeinden in diesem Bereich gefördert wird, wären Anreize, beispielsweise finanzielle Anreize, zu begrüssen.</p>
    • Förderung des integrierten Wassermanagements im Einzugsgebiet

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