Autobahnausbau am Gubrist. Abgestimmte Kapazitätsplanung und -realisierung zwischen Baregg und Winterthur
- ShortId
-
15.4014
- Id
-
20154014
- Updated
-
28.07.2023 06:00
- Language
-
de
- Title
-
Autobahnausbau am Gubrist. Abgestimmte Kapazitätsplanung und -realisierung zwischen Baregg und Winterthur
- AdditionalIndexing
-
48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./3./4. Im Zusammenhang mit dem geplanten Spurausbau auf der Nordumfahrung Zürich hat der Bundesrat in der Botschaft vom 26. Februar 2014 zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel für die zweite Periode des Programms zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz (BBl 2014 2443) die erwartete künftige Belastung auf dem Nationalstrassennetz sowie die Massnahmen zur Beseitigung der Engpässe und die damit verbundenen Kosten dargelegt (vgl. S. 2463f. sowie insbesondere 2496-2498).</p><p>Mit der Botschaft vom 18. Februar 2015 zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF-Botschaft; BBl 2015 2065) schlägt der Bundesrat weiter vor, den Bundesbeschluss vom 21. Juni 1960 über das Nationalstrassennetz anzupassen, sodass u. a. die für den Raum Zürich vordringliche Netzergänzung mit der Glatttalautobahn zur Engpassbeseitigung ermöglicht wird. Die NAF-Botschaft beinhaltet ebenfalls eine Kostenübersicht sowie eine zeitliche Einteilung der Projekte in die Realisierungsschritte 2030 bzw. 2040.</p><p>Mit der NAF-Botschaft hat der Bundesrat die Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds sowie verschiedene Massnahmen (beispielsweise Zweckbindung der Automobilsteuer, Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags) zur Sicherung der Finanzierung vorgeschlagen.</p><p>Bezüglich weiterer Massnahmen (beispielsweise die Umnutzung von Pannenstreifen oder die dynamische Anpassung der Höchstgeschwindigkeiten im Überlastungsfall) verweist der Bundesrat auf seinen Bericht vom 29. September 2015 "Verkehrsmanagement auf Nationalstrassen: Geplante Massnahmen und Stand der Umsetzung" in Erfüllung der Postulate Wasserfallen 10.3417 und Hany 11.3597.</p><p>2. Für die Instandsetzungsarbeiten im Stelzentunnel muss vorübergehend eine Fahrspur genutzt werden. Kapazitätsbetrachtungen haben ergeben, dass ein Spurabbau in Fahrtrichtung St. Gallen mit mehreren flankierenden Massnahmen machbar ist. Die Massnahmen sind mit dem Kanton Zürich, der Stadt Zürich und der Gemeinde Opfikon-Glattbrugg abgesprochen.</p><p>Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Nordumfahrung Zürich erfolgt keine Kapazitätssteigerung beim Stelzentunnel. Die heute im Tunnel vorhandenen drei Fahrspuren je Fahrtrichtung werden nach erfolgter Instandsetzung unverändert dem Verkehr zur Verfügung stehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Endlich kann am Gubrist mit dem Spurausbau begonnen werden. Mit der Beseitigung dieses "Flaschenhalses" auf dem Nationalstrassennetz ist eine Verlagerung der kritischen Engpässe auf andere Abschnitte des Nationalstrassennetzes auf der Achse Limmattal-Glatttal-Winterthur-Thurgau absehbar, die bereits heute notorisch überlastet sind.</p><p>1. Welche kapazitätssteigernden Massnahmen (Spurausbau, Pannenstreifennutzung, dynamische Regelung der Tempolimiten usw.) sieht die Planung des Bundesrates vor, um einen Kollaps auf heute bereits kritisch be- bzw. überlasteten Streckenabschnitten und neuralgischen Punkten abzuwenden?</p><p>2. Wie wird die Kapazität insbesondere des Stelzentunnels sichergestellt und gesteigert, während dessen anstehender Sanierung und danach?</p><p>3. Wie sieht die entsprechende Zeitplanung für Projektierung und Realisierung entsprechender Massnahmen auf den verschiedenen Streckenabschnitten aus?</p><p>4. Wie hoch werden die Kosten solcher Massnahmen veranschlagt, und wie kann die Finanzierung sichergestellt werden?</p>
- Autobahnausbau am Gubrist. Abgestimmte Kapazitätsplanung und -realisierung zwischen Baregg und Winterthur
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1./3./4. Im Zusammenhang mit dem geplanten Spurausbau auf der Nordumfahrung Zürich hat der Bundesrat in der Botschaft vom 26. Februar 2014 zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel für die zweite Periode des Programms zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz (BBl 2014 2443) die erwartete künftige Belastung auf dem Nationalstrassennetz sowie die Massnahmen zur Beseitigung der Engpässe und die damit verbundenen Kosten dargelegt (vgl. S. 2463f. sowie insbesondere 2496-2498).</p><p>Mit der Botschaft vom 18. Februar 2015 zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF-Botschaft; BBl 2015 2065) schlägt der Bundesrat weiter vor, den Bundesbeschluss vom 21. Juni 1960 über das Nationalstrassennetz anzupassen, sodass u. a. die für den Raum Zürich vordringliche Netzergänzung mit der Glatttalautobahn zur Engpassbeseitigung ermöglicht wird. Die NAF-Botschaft beinhaltet ebenfalls eine Kostenübersicht sowie eine zeitliche Einteilung der Projekte in die Realisierungsschritte 2030 bzw. 2040.</p><p>Mit der NAF-Botschaft hat der Bundesrat die Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds sowie verschiedene Massnahmen (beispielsweise Zweckbindung der Automobilsteuer, Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags) zur Sicherung der Finanzierung vorgeschlagen.</p><p>Bezüglich weiterer Massnahmen (beispielsweise die Umnutzung von Pannenstreifen oder die dynamische Anpassung der Höchstgeschwindigkeiten im Überlastungsfall) verweist der Bundesrat auf seinen Bericht vom 29. September 2015 "Verkehrsmanagement auf Nationalstrassen: Geplante Massnahmen und Stand der Umsetzung" in Erfüllung der Postulate Wasserfallen 10.3417 und Hany 11.3597.</p><p>2. Für die Instandsetzungsarbeiten im Stelzentunnel muss vorübergehend eine Fahrspur genutzt werden. Kapazitätsbetrachtungen haben ergeben, dass ein Spurabbau in Fahrtrichtung St. Gallen mit mehreren flankierenden Massnahmen machbar ist. Die Massnahmen sind mit dem Kanton Zürich, der Stadt Zürich und der Gemeinde Opfikon-Glattbrugg abgesprochen.</p><p>Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Nordumfahrung Zürich erfolgt keine Kapazitätssteigerung beim Stelzentunnel. Die heute im Tunnel vorhandenen drei Fahrspuren je Fahrtrichtung werden nach erfolgter Instandsetzung unverändert dem Verkehr zur Verfügung stehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Endlich kann am Gubrist mit dem Spurausbau begonnen werden. Mit der Beseitigung dieses "Flaschenhalses" auf dem Nationalstrassennetz ist eine Verlagerung der kritischen Engpässe auf andere Abschnitte des Nationalstrassennetzes auf der Achse Limmattal-Glatttal-Winterthur-Thurgau absehbar, die bereits heute notorisch überlastet sind.</p><p>1. Welche kapazitätssteigernden Massnahmen (Spurausbau, Pannenstreifennutzung, dynamische Regelung der Tempolimiten usw.) sieht die Planung des Bundesrates vor, um einen Kollaps auf heute bereits kritisch be- bzw. überlasteten Streckenabschnitten und neuralgischen Punkten abzuwenden?</p><p>2. Wie wird die Kapazität insbesondere des Stelzentunnels sichergestellt und gesteigert, während dessen anstehender Sanierung und danach?</p><p>3. Wie sieht die entsprechende Zeitplanung für Projektierung und Realisierung entsprechender Massnahmen auf den verschiedenen Streckenabschnitten aus?</p><p>4. Wie hoch werden die Kosten solcher Massnahmen veranschlagt, und wie kann die Finanzierung sichergestellt werden?</p>
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