Mehr Verbindlichkeit und Planungssicherheit beim Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen
- ShortId
-
15.4024
- Id
-
20154024
- Updated
-
25.06.2025 01:41
- Language
-
de
- Title
-
Mehr Verbindlichkeit und Planungssicherheit beim Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen
- AdditionalIndexing
-
24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss den geltenden gesetzlichen Grundlagen wird zusammen mit dem Ressourcenausgleich angestrebt, dass jeder Kanton über massgebende eigene Ressourcen von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts verfügt (vgl. Art. 6 Filag). Es besteht weder eine Garantie noch eine Obergrenze. Eine feste Bandbreite zwischen 83 und 87 Prozent würde deshalb sowohl den ressourcenschwachen Kantonen als auch dem Bund und den ressourcenstarken Kantonen mehr Verbindlichkeit und Planungssicherheit geben. Gleichzeitig wird der Bundesversammlung genügend Spielraum für die periodische Anpassung der Grundbeiträge belassen. Die Bewegung der Grundbeiträge innerhalb einer festen Bandbreite bewirkt zudem, dass die Zahlungen weniger stark schwanken.</p><p>Die Anpassung an die Disparitäten in den Zwischenjahren könnte zum Beispiel so erfolgen, dass die Grundbeiträge gemäss dem Wachstum der Summe der mit der Bevölkerung multiplizierten Abweichungen der kantonalen Ressourcenpotenziale pro Einwohner der ressourcenschwachen Kantone gegenüber dem Schweizer Durchschnitt fortgeschrieben werden. Diese Summe ist aus mathematischen Gründen genau gleich hoch wie die entsprechende Summe der Abweichungen bei den ressourcenstarken Kantonen. Steigen die Unterschiede zwischen den Kantonen, dann steigen die Beiträge. Nehmen die Unterschiede hingegen ab, dann sinken die Zahlungen. Zudem wird sichergestellt, dass sich die Veränderung der Beiträge der einzelnen Kantone stärker nach der Veränderung ihres Ressourcenpotenzials richtet.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen des Wirksamkeitsberichtes zum Finanzausgleich der Periode 2016-2019 folgende Anpassungen zu prüfen und einen entsprechenden Entwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (Filag) vorzulegen:</p><p>1. Die Bundesversammlung legt mit einem dem Referendum unterstehenden Bundesbeschluss jeweils für vier Jahre den Grundbeitrag der ressourcenstarken Kantone und denjenigen des Bundes an den Ressourcenausgleich so fest, dass zusammen mit den Zahlungen aus dem Ressourcenausgleich die massgebenden eigenen Ressourcen des ressourcenschwächsten Kantons pro Einwohner zwischen 83 und 87 Prozent des schweizerischen Durchschnitts betragen.</p><p>2. Der Bundesrat passt für das zweite, dritte und vierte Jahr die Grundbeiträge an die Entwicklung der Disparitäten beim Ressourcenpotenzial an, unter Einhaltung der Bandbreite gemäss Ziffer 1.</p>
- Mehr Verbindlichkeit und Planungssicherheit beim Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss den geltenden gesetzlichen Grundlagen wird zusammen mit dem Ressourcenausgleich angestrebt, dass jeder Kanton über massgebende eigene Ressourcen von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts verfügt (vgl. Art. 6 Filag). Es besteht weder eine Garantie noch eine Obergrenze. Eine feste Bandbreite zwischen 83 und 87 Prozent würde deshalb sowohl den ressourcenschwachen Kantonen als auch dem Bund und den ressourcenstarken Kantonen mehr Verbindlichkeit und Planungssicherheit geben. Gleichzeitig wird der Bundesversammlung genügend Spielraum für die periodische Anpassung der Grundbeiträge belassen. Die Bewegung der Grundbeiträge innerhalb einer festen Bandbreite bewirkt zudem, dass die Zahlungen weniger stark schwanken.</p><p>Die Anpassung an die Disparitäten in den Zwischenjahren könnte zum Beispiel so erfolgen, dass die Grundbeiträge gemäss dem Wachstum der Summe der mit der Bevölkerung multiplizierten Abweichungen der kantonalen Ressourcenpotenziale pro Einwohner der ressourcenschwachen Kantone gegenüber dem Schweizer Durchschnitt fortgeschrieben werden. Diese Summe ist aus mathematischen Gründen genau gleich hoch wie die entsprechende Summe der Abweichungen bei den ressourcenstarken Kantonen. Steigen die Unterschiede zwischen den Kantonen, dann steigen die Beiträge. Nehmen die Unterschiede hingegen ab, dann sinken die Zahlungen. Zudem wird sichergestellt, dass sich die Veränderung der Beiträge der einzelnen Kantone stärker nach der Veränderung ihres Ressourcenpotenzials richtet.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen des Wirksamkeitsberichtes zum Finanzausgleich der Periode 2016-2019 folgende Anpassungen zu prüfen und einen entsprechenden Entwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (Filag) vorzulegen:</p><p>1. Die Bundesversammlung legt mit einem dem Referendum unterstehenden Bundesbeschluss jeweils für vier Jahre den Grundbeitrag der ressourcenstarken Kantone und denjenigen des Bundes an den Ressourcenausgleich so fest, dass zusammen mit den Zahlungen aus dem Ressourcenausgleich die massgebenden eigenen Ressourcen des ressourcenschwächsten Kantons pro Einwohner zwischen 83 und 87 Prozent des schweizerischen Durchschnitts betragen.</p><p>2. Der Bundesrat passt für das zweite, dritte und vierte Jahr die Grundbeiträge an die Entwicklung der Disparitäten beim Ressourcenpotenzial an, unter Einhaltung der Bandbreite gemäss Ziffer 1.</p>
- Mehr Verbindlichkeit und Planungssicherheit beim Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen
Back to List