Weniger Unfälle mit Lieferwagen
- ShortId
-
15.4028
- Id
-
20154028
- Updated
-
28.07.2023 05:54
- Language
-
de
- Title
-
Weniger Unfälle mit Lieferwagen
- AdditionalIndexing
-
48;1216
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Während in den letzten Jahren Unfälle mit Personenwagen und Lastwagen insgesamt abgenommen haben, verursachen Kleintransporter im Vergleich zu Personenwagen rund 50 Prozent mehr Unfälle. Gemäss Auswertungen der Unfallforschung der Axa werden diese Unfälle sowohl von ungeübten als auch von gewerblichen, routinierten Lieferwagenfahrern verursacht.</p><p>Gelegenheitsfahrer oder eben ungeübte Lieferwagenfahrer nutzen dieses Transportmittel am häufigsten für Umzüge oder nach einem Möbelkauf. Probleme beim Fahren verursachen die ungewohnten Masse - Höhe, Breite und Länge - des Fahrzeuges sowie der grosse tote Winkel. Besonders gefährlich ist die hohe Motorhaube bei Kollisionen mit Kindern. Zudem bringt gemäss Unfallforschung das grosse Volumen von Lieferwagen eine weitere unterschätzte Gefahr. So sind Lieferwagen schnell überladen oder falsch beladen. Dadurch verändert sich die Fahrdynamik, der Bremsweg verlängert sich, und die Ladung kann Unfälle verursachen oder Unfallfolgen verschlimmern.</p><p>Auch routinierte, gewerbliche Lieferwagenfahrer verursachen überdurchschnittlich viele Unfälle. Die hohe Beliebtheit von Lieferwagen bei Unternehmen lässt sich damit erklären, dass für diese kein Nacht-, Sonn- und Feiertagefahrverbot gelten und die Kleintransporter mit einem Führerausweis für Personenwagen gefahren werden können. Neben den bereits oben genannten ungewohnten Massen führen Zeitdruck, mangelnde Aufmerksamkeit, Ablenkung oder Müdigkeit zu mehr Unfällen.</p><p>Es soll deshalb geprüft werden, ob bestimmte Präventionsmassnahmen wie die Instruktionspflicht für Vermieter von Lieferwagen oder eine Weiterbildungspflicht für gewerbliche Nutzer von Kleintransportern eingeführt werden können und somit die Anzahl Unfälle reduziert werden kann.</p>
- <p>Der Bundesrat erachtet besondere gesetzliche Massnahmen für Lieferwagenlenker aufgrund des Unfallgeschehens nicht als notwendig. Die Hauptunfallgründe sind bei Führern und Führerinnen von Lieferwagen dieselben wie bei Lenkern und Lenkerinnen von Personenwagen: Vortrittsmissachtung, Unaufmerksamkeit und zu nahes Aufschliessen. Zudem sind Lieferwagen bei nur rund 7 Prozent der Unfälle mit Personenschäden - ohne Zunahme in den letzten zehn Jahren - beteiligt und stellen somit keinen Handlungsschwerpunkt dar.</p><p>Zu den vorgeschlagenen Massnahmen äussert sich der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Das Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) hält fest, dass Fahrzeugführer ihr Fahrzeug nicht überladen dürfen (Art. 30 Abs. 2 SVG) und dieses ständig so beherrschen müssen, dass sie den Vorsichtspflichten nachkommen können (Art. 31 Abs. 1 SVG). Bei einem Unfall haftet der Vermieter als Halter des Fahrzeuges von Gesetzes wegen (Art. 58 SVG). Die geltenden Vorschriften regeln die Verantwortlichkeiten klar. Vor diesem Hintergrund liegt die (freiwillige) Instruktion einer Person, die ein für sie nicht gängiges Fahrzeug mietet, bereits heute im Interesse sowohl des Mieters bzw. Fahrzeugführers als auch des Vermieters und erfolgt in der Praxis oft.</p><p>Bei der vorgeschlagenen Instruktionspflicht würden sich demgegenüber verschiedene Vollzugsprobleme wie die Frage nach den strafrechtlichen Sanktionen bei Unfällen oder der Beweislast für die fehlerhafte Instruktion stellen. Der Bundesrat sieht aus den genannten Gründen keine Notwendigkeit, am bestehenden System der Verantwortung etwas zu ändern.</p><p>2./3. Eine Weiterbildungspflicht besteht bereits für Führer und Führerinnen von Lastwagen. Diese ist in der Chauffeurzulassungsverordnung vom 15. Juni 2007 (SR 741.521) geregelt. Wollte man auch Lieferwagenfahrer und -fahrerinnen einer Weiterbildungspflicht unterziehen, so müssten faktisch alle Inhaber und Inhaberinnen des Führerausweises der Kategorie B entsprechend weitergebildet werden, weil für Personenwagen und Lieferwagen die gleiche Führerausweiskategorie erforderlich ist. Eine solche Weiterbildungspflicht wurde im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms Via sicura in der Vernehmlassung vorgeschlagen, aber von einer starken Mehrheit abgelehnt (darunter 21 Kantone, 3 politische Parteien und alle Dachverbände; vgl. BBl 2010 8489). Der Bundesrat hat in der Folge darauf verzichtet, die Massnahme weiterzuverfolgen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, wie die Zahl der Unfälle mit Lieferwagen reduziert werden kann. Dabei sollen folgende Massnahmen im Vordergrund stehen:</p><p>1. Instruktionspflicht für Vermieter von Lieferwagen;</p><p>2. Weiterbildungspflicht für gewerbliche Nutzer von Kleintransportern;</p><p>3. weitere Massnahmen.</p>
- Weniger Unfälle mit Lieferwagen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Während in den letzten Jahren Unfälle mit Personenwagen und Lastwagen insgesamt abgenommen haben, verursachen Kleintransporter im Vergleich zu Personenwagen rund 50 Prozent mehr Unfälle. Gemäss Auswertungen der Unfallforschung der Axa werden diese Unfälle sowohl von ungeübten als auch von gewerblichen, routinierten Lieferwagenfahrern verursacht.</p><p>Gelegenheitsfahrer oder eben ungeübte Lieferwagenfahrer nutzen dieses Transportmittel am häufigsten für Umzüge oder nach einem Möbelkauf. Probleme beim Fahren verursachen die ungewohnten Masse - Höhe, Breite und Länge - des Fahrzeuges sowie der grosse tote Winkel. Besonders gefährlich ist die hohe Motorhaube bei Kollisionen mit Kindern. Zudem bringt gemäss Unfallforschung das grosse Volumen von Lieferwagen eine weitere unterschätzte Gefahr. So sind Lieferwagen schnell überladen oder falsch beladen. Dadurch verändert sich die Fahrdynamik, der Bremsweg verlängert sich, und die Ladung kann Unfälle verursachen oder Unfallfolgen verschlimmern.</p><p>Auch routinierte, gewerbliche Lieferwagenfahrer verursachen überdurchschnittlich viele Unfälle. Die hohe Beliebtheit von Lieferwagen bei Unternehmen lässt sich damit erklären, dass für diese kein Nacht-, Sonn- und Feiertagefahrverbot gelten und die Kleintransporter mit einem Führerausweis für Personenwagen gefahren werden können. Neben den bereits oben genannten ungewohnten Massen führen Zeitdruck, mangelnde Aufmerksamkeit, Ablenkung oder Müdigkeit zu mehr Unfällen.</p><p>Es soll deshalb geprüft werden, ob bestimmte Präventionsmassnahmen wie die Instruktionspflicht für Vermieter von Lieferwagen oder eine Weiterbildungspflicht für gewerbliche Nutzer von Kleintransportern eingeführt werden können und somit die Anzahl Unfälle reduziert werden kann.</p>
- <p>Der Bundesrat erachtet besondere gesetzliche Massnahmen für Lieferwagenlenker aufgrund des Unfallgeschehens nicht als notwendig. Die Hauptunfallgründe sind bei Führern und Führerinnen von Lieferwagen dieselben wie bei Lenkern und Lenkerinnen von Personenwagen: Vortrittsmissachtung, Unaufmerksamkeit und zu nahes Aufschliessen. Zudem sind Lieferwagen bei nur rund 7 Prozent der Unfälle mit Personenschäden - ohne Zunahme in den letzten zehn Jahren - beteiligt und stellen somit keinen Handlungsschwerpunkt dar.</p><p>Zu den vorgeschlagenen Massnahmen äussert sich der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Das Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) hält fest, dass Fahrzeugführer ihr Fahrzeug nicht überladen dürfen (Art. 30 Abs. 2 SVG) und dieses ständig so beherrschen müssen, dass sie den Vorsichtspflichten nachkommen können (Art. 31 Abs. 1 SVG). Bei einem Unfall haftet der Vermieter als Halter des Fahrzeuges von Gesetzes wegen (Art. 58 SVG). Die geltenden Vorschriften regeln die Verantwortlichkeiten klar. Vor diesem Hintergrund liegt die (freiwillige) Instruktion einer Person, die ein für sie nicht gängiges Fahrzeug mietet, bereits heute im Interesse sowohl des Mieters bzw. Fahrzeugführers als auch des Vermieters und erfolgt in der Praxis oft.</p><p>Bei der vorgeschlagenen Instruktionspflicht würden sich demgegenüber verschiedene Vollzugsprobleme wie die Frage nach den strafrechtlichen Sanktionen bei Unfällen oder der Beweislast für die fehlerhafte Instruktion stellen. Der Bundesrat sieht aus den genannten Gründen keine Notwendigkeit, am bestehenden System der Verantwortung etwas zu ändern.</p><p>2./3. Eine Weiterbildungspflicht besteht bereits für Führer und Führerinnen von Lastwagen. Diese ist in der Chauffeurzulassungsverordnung vom 15. Juni 2007 (SR 741.521) geregelt. Wollte man auch Lieferwagenfahrer und -fahrerinnen einer Weiterbildungspflicht unterziehen, so müssten faktisch alle Inhaber und Inhaberinnen des Führerausweises der Kategorie B entsprechend weitergebildet werden, weil für Personenwagen und Lieferwagen die gleiche Führerausweiskategorie erforderlich ist. Eine solche Weiterbildungspflicht wurde im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms Via sicura in der Vernehmlassung vorgeschlagen, aber von einer starken Mehrheit abgelehnt (darunter 21 Kantone, 3 politische Parteien und alle Dachverbände; vgl. BBl 2010 8489). Der Bundesrat hat in der Folge darauf verzichtet, die Massnahme weiterzuverfolgen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, wie die Zahl der Unfälle mit Lieferwagen reduziert werden kann. Dabei sollen folgende Massnahmen im Vordergrund stehen:</p><p>1. Instruktionspflicht für Vermieter von Lieferwagen;</p><p>2. Weiterbildungspflicht für gewerbliche Nutzer von Kleintransportern;</p><p>3. weitere Massnahmen.</p>
- Weniger Unfälle mit Lieferwagen
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