Systemrelevante Banken müssen allen Schweizer Bürgern eine Kontoverbindung ermöglichen
- ShortId
-
15.4029
- Id
-
20154029
- Updated
-
14.11.2025 08:13
- Language
-
de
- Title
-
Systemrelevante Banken müssen allen Schweizer Bürgern eine Kontoverbindung ermöglichen
- AdditionalIndexing
-
24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Auswanderung hat sich grundlegend gewandelt. Wir haben es heute immer häufiger mit internationaler Mobilität zu tun. Das heisst, dass die Leute vielfach nur temporär landesabwesend sind. Während diesen wenigen Monaten oder Jahren pflegen sie intensive Beziehungen mit dem Herkunftsland Schweiz. Der Unterhalt einer Bankverbindung ist deshalb unentbehrlich.</p><p>Auslandschweizer brauchen ein Bankkonto in der Schweiz, sei es zum Abschluss einer Krankenversicherung, zur Auszahlung ihrer AHV, für Auslagen während eines Heimataufenthalts oder um die Einnahmen und Auslagen einer Liegenschaft abzuwickeln usw. </p><p>Seit 2008 haben die im Ausland lebenden Mitbürger immer grössere Schwierigkeiten, Bankbeziehungen mit ihrem Herkunftsland aufzunehmen und zu unterhalten. Zahlreiche Schweizer Bürger werden von den hiesigen Banken als Kunden ausgeschlossen oder mit horrenden Gebühren geschröpft. Dieser Zustand ist unhaltbar, insbesondere bei den Banken, welche im Bedarfsfall staatlich gestützt werden müssen.</p><p>Als Gegenleistung für diese implizite Staatsgarantie müssen systemrelevante Banken allen Schweizer Bürgern eine Kunden- und Kontenbeziehung zu marktüblichen Konditionen ermöglichen.</p><p>Diese Probleme werden - auch im Parlament - immer wieder diskutiert. Trotzdem hat sich die Situation für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer fortlaufend verschlechtert. Schweizer Bürgerinnen und Bürger werden regelrecht diskriminiert.</p><p>Der Markt hat das Problem während der letzten sieben Jahre weder entschärft noch gelöst. Deshalb sind jetzt gesetzgeberische Schritte angezeigt.</p>
- <p>Bereits heute bietet eine Vielzahl von Schweizer Banken - darunter auch die systemrelevanten Banken - Auslandschweizern Zahlungsverkehrskonten an unter Vorbehalt der rechtlichen und regulatorischen Bestimmungen im jeweiligen Domizilland sowie in der Schweiz. Entsprechend passen die Banken das Angebot ihrer Dienstleistungen länderspezifisch an. Die seit der Finanzkrise in vielen Ländern angestiegenen regulatorischen Anforderungen haben zu einem grösseren Aufwand bei den Banken für die entsprechenden Abklärungen geführt, der sich zum Teil in höheren Gebühren für Schweizer Kunden im Ausland niederschlägt. Zudem sind die Rechts- und Reputationsrisiken der Banken in diesem Bereich gestiegen, und die Ausgestaltung des Angebotes an grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen ist auch durch Risikoüberlegungen bestimmt.</p><p>Es würde einen starken Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Banken darstellen, wenn diese regulatorisch gezwungen würden, allenfalls höhere als von ihnen selbst gewählte Risiken einzugehen. So ist gerade die "Too big to fail"-Regulierung darauf ausgerichtet, die von den systemrelevanten Banken ausgehenden Risiken für die Volkswirtschaft zu minimieren. Mit dem Wegfall der impliziten Staatsgarantien dieser Banken ist auch das Argument einer Gegenleistung, wie in der Motion erwähnt, hinfällig. Ferner liesse sich aus Sicht der Wettbewerbsgleichheit kaum begründen, weshalb nur ein Teil der Banken von einer entsprechenden gesetzlichen Pflicht betroffen sein sollte.</p><p>Die Kontoführungsgebühren unterscheiden sich in ihrer Höhe grundsätzlich von Bank zu Bank (Domizil im Ausland führt bei den systemrelevanten Banken zu einer Erhöhung der fixen Gebühren von zwischen 0 Prozent und etwa 400 Prozent gegenüber inländischem Domizil). Dies deutet darauf hin, dass die Banken ihren Zusatzaufwand teilweise an die Kunden weitergeben und der Wettbewerb zwischen den Banken funktioniert. Zu diesem Schluss kam auch der Preisüberwacher bei seiner Überprüfung der Bankkontogebühren für Auslandschweizer im Jahr 2012. Die Auslandschweizer können auf der Basis eines Preisvergleichs das für sie günstigste Angebot auswählen. Solange den Auslandschweizern eine ausreichende Anzahl an Anbietern für Kontodienstleistungen zur Verfügung steht, ist eine staatliche Intervention nicht angezeigt.</p><p>Der Bundesrat prüft aktuell im Rahmen des Postulates Graber Konrad 14.3752, welches vom Ständerat am 8. Dezember 2014 angenommen wurde, eine Pflicht der Postfinance AG zur Eröffnung und Führung eines Zahlungsverkehrskontos auch für Auslandschweizer. Die Postfinance hat bereits gesetzliche Grundversorgungspflichten beim Zahlungsverkehr im Inland. Der Bericht wird voraussichtlich im Frühjahr 2016 vorliegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt sicherzustellen, dass alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bei einer systemrelevanten Schweizer Bank ein Konto eröffnen und zu vernünftigen Bedingungen unterhalten können. Dafür sind entsprechende gesetzliche Grundlagen im Rahmen der "Too big to fail"-Regulierung zu schaffen.</p><p>Begründete Ausnahmen in Einzelfällen oder im Falle von Sanktionen, welche durch die Schweiz verhängt worden sind, sollen möglich bleiben.</p>
- Systemrelevante Banken müssen allen Schweizer Bürgern eine Kontoverbindung ermöglichen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Auswanderung hat sich grundlegend gewandelt. Wir haben es heute immer häufiger mit internationaler Mobilität zu tun. Das heisst, dass die Leute vielfach nur temporär landesabwesend sind. Während diesen wenigen Monaten oder Jahren pflegen sie intensive Beziehungen mit dem Herkunftsland Schweiz. Der Unterhalt einer Bankverbindung ist deshalb unentbehrlich.</p><p>Auslandschweizer brauchen ein Bankkonto in der Schweiz, sei es zum Abschluss einer Krankenversicherung, zur Auszahlung ihrer AHV, für Auslagen während eines Heimataufenthalts oder um die Einnahmen und Auslagen einer Liegenschaft abzuwickeln usw. </p><p>Seit 2008 haben die im Ausland lebenden Mitbürger immer grössere Schwierigkeiten, Bankbeziehungen mit ihrem Herkunftsland aufzunehmen und zu unterhalten. Zahlreiche Schweizer Bürger werden von den hiesigen Banken als Kunden ausgeschlossen oder mit horrenden Gebühren geschröpft. Dieser Zustand ist unhaltbar, insbesondere bei den Banken, welche im Bedarfsfall staatlich gestützt werden müssen.</p><p>Als Gegenleistung für diese implizite Staatsgarantie müssen systemrelevante Banken allen Schweizer Bürgern eine Kunden- und Kontenbeziehung zu marktüblichen Konditionen ermöglichen.</p><p>Diese Probleme werden - auch im Parlament - immer wieder diskutiert. Trotzdem hat sich die Situation für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer fortlaufend verschlechtert. Schweizer Bürgerinnen und Bürger werden regelrecht diskriminiert.</p><p>Der Markt hat das Problem während der letzten sieben Jahre weder entschärft noch gelöst. Deshalb sind jetzt gesetzgeberische Schritte angezeigt.</p>
- <p>Bereits heute bietet eine Vielzahl von Schweizer Banken - darunter auch die systemrelevanten Banken - Auslandschweizern Zahlungsverkehrskonten an unter Vorbehalt der rechtlichen und regulatorischen Bestimmungen im jeweiligen Domizilland sowie in der Schweiz. Entsprechend passen die Banken das Angebot ihrer Dienstleistungen länderspezifisch an. Die seit der Finanzkrise in vielen Ländern angestiegenen regulatorischen Anforderungen haben zu einem grösseren Aufwand bei den Banken für die entsprechenden Abklärungen geführt, der sich zum Teil in höheren Gebühren für Schweizer Kunden im Ausland niederschlägt. Zudem sind die Rechts- und Reputationsrisiken der Banken in diesem Bereich gestiegen, und die Ausgestaltung des Angebotes an grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen ist auch durch Risikoüberlegungen bestimmt.</p><p>Es würde einen starken Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Banken darstellen, wenn diese regulatorisch gezwungen würden, allenfalls höhere als von ihnen selbst gewählte Risiken einzugehen. So ist gerade die "Too big to fail"-Regulierung darauf ausgerichtet, die von den systemrelevanten Banken ausgehenden Risiken für die Volkswirtschaft zu minimieren. Mit dem Wegfall der impliziten Staatsgarantien dieser Banken ist auch das Argument einer Gegenleistung, wie in der Motion erwähnt, hinfällig. Ferner liesse sich aus Sicht der Wettbewerbsgleichheit kaum begründen, weshalb nur ein Teil der Banken von einer entsprechenden gesetzlichen Pflicht betroffen sein sollte.</p><p>Die Kontoführungsgebühren unterscheiden sich in ihrer Höhe grundsätzlich von Bank zu Bank (Domizil im Ausland führt bei den systemrelevanten Banken zu einer Erhöhung der fixen Gebühren von zwischen 0 Prozent und etwa 400 Prozent gegenüber inländischem Domizil). Dies deutet darauf hin, dass die Banken ihren Zusatzaufwand teilweise an die Kunden weitergeben und der Wettbewerb zwischen den Banken funktioniert. Zu diesem Schluss kam auch der Preisüberwacher bei seiner Überprüfung der Bankkontogebühren für Auslandschweizer im Jahr 2012. Die Auslandschweizer können auf der Basis eines Preisvergleichs das für sie günstigste Angebot auswählen. Solange den Auslandschweizern eine ausreichende Anzahl an Anbietern für Kontodienstleistungen zur Verfügung steht, ist eine staatliche Intervention nicht angezeigt.</p><p>Der Bundesrat prüft aktuell im Rahmen des Postulates Graber Konrad 14.3752, welches vom Ständerat am 8. Dezember 2014 angenommen wurde, eine Pflicht der Postfinance AG zur Eröffnung und Führung eines Zahlungsverkehrskontos auch für Auslandschweizer. Die Postfinance hat bereits gesetzliche Grundversorgungspflichten beim Zahlungsverkehr im Inland. Der Bericht wird voraussichtlich im Frühjahr 2016 vorliegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt sicherzustellen, dass alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bei einer systemrelevanten Schweizer Bank ein Konto eröffnen und zu vernünftigen Bedingungen unterhalten können. Dafür sind entsprechende gesetzliche Grundlagen im Rahmen der "Too big to fail"-Regulierung zu schaffen.</p><p>Begründete Ausnahmen in Einzelfällen oder im Falle von Sanktionen, welche durch die Schweiz verhängt worden sind, sollen möglich bleiben.</p>
- Systemrelevante Banken müssen allen Schweizer Bürgern eine Kontoverbindung ermöglichen
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