Vollständiger Bericht zum Service public. Parlamentarische Vorstösse berücksichtigen

ShortId
15.4032
Id
20154032
Updated
28.07.2023 14:54
Language
de
Title
Vollständiger Bericht zum Service public. Parlamentarische Vorstösse berücksichtigen
AdditionalIndexing
04;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach dem hauchdünnen Ausgang der RTVG-Abstimmung vom 14. Juni 2015 haben Bundesrat und SRG versprochen, es werde bei der Diskussion über den Service public kein Tabu geben. Drei Monate später tönt es ganz anders: Der Bundesrat lehnt die parlamentarischen Vorstösse zum "Service public" durchwegs ab. Eine Diskussion über die angesprochenen Themen sei jetzt nicht sinnvoll, heisst es. Der Bundesrat will den Bericht der Eidgenössischen Medienkommission (Winter 2015/16) und den Bericht des Bundesrates (Mitte 2016) abwarten und erst dann eine Diskussion über den Umfang und Inhalt des Service-public-Auftrages führen.</p><p>Die abschlägigen Stellungnahmen des Bundesrates zu den hängigen Vorstössen, aber auch dessen Haltung, eine Diskussion erst in einem Jahr führen zu wollen, lassen befürchten, dass der angekündigte Service-public-Bericht lückenhaft ausfallen wird. Offensichtlich ist seitens der Exekutive das Interesse klein, hängige parlamentarische Vorstösse aufzunehmen und die darin aufgeworfenen Fragen in den Bericht einzuarbeiten. Vor diesem Hintergrund erscheint ein ergänzender Parlamentsbeschluss nötig, um den Bundesrat explizit damit zu beauftragen, auch sämtliche hängigen medienpolitischen Vorstösse, welche bis zum Ende der Herbstsession 2015 eingereicht worden sind, in seinem Bericht zu berücksichtigen.</p>
  • <p>In der Sommersession 2015 sind drei Vorstösse eingereicht worden, welche den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) 14.3298, "Bericht zu den Service-public-Leistungen der SRG", zum Gegenstand haben:</p><p>- Postulat Wasserfallen 15.3618, "Bericht zum Service-public-Auftrag der SRG. Analyse nach Subsidiaritätsprinzip";</p><p>- Postulat Rickli Natalie 15.3636, "Bericht zum Service public. Vier Budgetvarianten aufzeigen";</p><p>- Postulat Romano 15.3769, "Bericht zum Service public. SRG-Internetangebot auf Audio- und Videothek beschränken".</p><p>Am 19. August 2015 hat der Bundesrat zu diesen Vorstössen Stellung genommen und sie zur Ablehnung beantragt. Es geht dem Bundesrat dabei aber keineswegs um die Ablehnung einer grundsätzlichen Diskussion. Im Gegenteil: Der Bundesrat hat durchaus die Absicht, die in den erwähnten Postulaten aufgeworfenen Fragen zu thematisieren. Dem Bundesrat ist eine breite und ergebnisoffene Diskussion zum heutigen und künftigen Service public im Medienbereich sehr wichtig. Als Grundlage dafür benötigt er jedoch einerseits den Bericht, welchen die Eidgenössische Medienkommission voraussichtlich Ende 2015 vorlegen wird, andererseits seinen eigenen Bericht, den er in Erfüllung des Postulates der KVF-S derzeit erarbeitet. Dieser Bericht des Bundesrates dürfte bis Mitte 2016 vorliegen. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat einen ergänzenden Parlamentsbeschluss, wie ihn die vorliegende Motion verlangt, nicht als nötig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in seinen auf Mitte 2016 angekündigten Bericht zum Service public alle hängigen medienpolitischen Vorstösse aufzunehmen, welche bis zum Ende der Herbstsession 2015 eingereicht worden sind, und diese im Rahmen des Berichtes zu prüfen.</p>
  • Vollständiger Bericht zum Service public. Parlamentarische Vorstösse berücksichtigen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach dem hauchdünnen Ausgang der RTVG-Abstimmung vom 14. Juni 2015 haben Bundesrat und SRG versprochen, es werde bei der Diskussion über den Service public kein Tabu geben. Drei Monate später tönt es ganz anders: Der Bundesrat lehnt die parlamentarischen Vorstösse zum "Service public" durchwegs ab. Eine Diskussion über die angesprochenen Themen sei jetzt nicht sinnvoll, heisst es. Der Bundesrat will den Bericht der Eidgenössischen Medienkommission (Winter 2015/16) und den Bericht des Bundesrates (Mitte 2016) abwarten und erst dann eine Diskussion über den Umfang und Inhalt des Service-public-Auftrages führen.</p><p>Die abschlägigen Stellungnahmen des Bundesrates zu den hängigen Vorstössen, aber auch dessen Haltung, eine Diskussion erst in einem Jahr führen zu wollen, lassen befürchten, dass der angekündigte Service-public-Bericht lückenhaft ausfallen wird. Offensichtlich ist seitens der Exekutive das Interesse klein, hängige parlamentarische Vorstösse aufzunehmen und die darin aufgeworfenen Fragen in den Bericht einzuarbeiten. Vor diesem Hintergrund erscheint ein ergänzender Parlamentsbeschluss nötig, um den Bundesrat explizit damit zu beauftragen, auch sämtliche hängigen medienpolitischen Vorstösse, welche bis zum Ende der Herbstsession 2015 eingereicht worden sind, in seinem Bericht zu berücksichtigen.</p>
    • <p>In der Sommersession 2015 sind drei Vorstösse eingereicht worden, welche den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) 14.3298, "Bericht zu den Service-public-Leistungen der SRG", zum Gegenstand haben:</p><p>- Postulat Wasserfallen 15.3618, "Bericht zum Service-public-Auftrag der SRG. Analyse nach Subsidiaritätsprinzip";</p><p>- Postulat Rickli Natalie 15.3636, "Bericht zum Service public. Vier Budgetvarianten aufzeigen";</p><p>- Postulat Romano 15.3769, "Bericht zum Service public. SRG-Internetangebot auf Audio- und Videothek beschränken".</p><p>Am 19. August 2015 hat der Bundesrat zu diesen Vorstössen Stellung genommen und sie zur Ablehnung beantragt. Es geht dem Bundesrat dabei aber keineswegs um die Ablehnung einer grundsätzlichen Diskussion. Im Gegenteil: Der Bundesrat hat durchaus die Absicht, die in den erwähnten Postulaten aufgeworfenen Fragen zu thematisieren. Dem Bundesrat ist eine breite und ergebnisoffene Diskussion zum heutigen und künftigen Service public im Medienbereich sehr wichtig. Als Grundlage dafür benötigt er jedoch einerseits den Bericht, welchen die Eidgenössische Medienkommission voraussichtlich Ende 2015 vorlegen wird, andererseits seinen eigenen Bericht, den er in Erfüllung des Postulates der KVF-S derzeit erarbeitet. Dieser Bericht des Bundesrates dürfte bis Mitte 2016 vorliegen. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat einen ergänzenden Parlamentsbeschluss, wie ihn die vorliegende Motion verlangt, nicht als nötig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in seinen auf Mitte 2016 angekündigten Bericht zum Service public alle hängigen medienpolitischen Vorstösse aufzunehmen, welche bis zum Ende der Herbstsession 2015 eingereicht worden sind, und diese im Rahmen des Berichtes zu prüfen.</p>
    • Vollständiger Bericht zum Service public. Parlamentarische Vorstösse berücksichtigen

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