Legislaturfinanzplan 2017-2019. Steuersenkungsmoratorium für eine soziale und ökologische Finanzpolitik sowie nachhaltig ausgeglichene Bundes-, Kantons- und Gemeindefinanzen

ShortId
15.4034
Id
20154034
Updated
28.07.2023 05:52
Language
de
Title
Legislaturfinanzplan 2017-2019. Steuersenkungsmoratorium für eine soziale und ökologische Finanzpolitik sowie nachhaltig ausgeglichene Bundes-, Kantons- und Gemeindefinanzen
AdditionalIndexing
04;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Hinblick auf einen befriedenden Konsens in der Finanz- und Steuerpolitik ist ein Steuersenkungsmoratorium zwingend. Beispielhaft für ein solches Steuersenkungsmoratorium war der Konsens, der am runden Tisch zum Stabilisierungsprogramm 1998 zwischen den vom damaligen Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes, Bundesrat Villiger, einberufenen Teilnehmenden erreicht wurde.</p><p>Motionen der bürgerlichen Parlamentsmehrheit haben dem Bundesrat ausschliesslich ausgabenseitige Abbauaufträge in Milliardenhöhe beim Bundeshaushalt im Allgemeinen und beim Bundespersonal im Besonderen in Auftrag gegeben (vgl. Antwort des Bundesrates zur Frage Kiener Nellen 15.5439). Diese werden alle Abbaufolgen und/oder Kostenüberwälzungen auf die Kantone und Gemeinden haben.</p><p>Eine sozial und ökologisch nachhaltige Finanz- und Steuerpolitik kann nur unter Einbezug der Einnahmenseite erreicht werden. Alles andere ist der Schweiz als einem der zehn finanzstärksten Länder der Welt nicht würdig und vernachlässigt einen schonenden Umgang mit dem Personal im öffentlichen Dienst, mit der Bevölkerung sowie mit dem Klima- und Umweltschutz.</p><p>Auch braucht es dringend ein Stopfen von Steuerschlupflöchern. So wurden seit 1. Januar 2011 bis Ende September 2014 rund 1 130 000 000 000 (d. h. rund 1130 Milliarden) Franken Kapitaleinlagereserven von der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur einkommens- und verrechnungssteuerfreien Ausschüttung an Aktionäre genehmigt, insbesondere auch von grossen Publikumsgesellschaften, bei denen die in alle Zukunft steuerprivilegierten Aktionäre mitnichten identisch sind mit denjenigen, welche die Kapitaleinlagen bildenden Agios seinerzeit gebildet haben.</p><p>Der Einbezug von Sozialpartnern und Kantonsvertretungen zusätzlich zu den politischen Parteien und Bundesvertretungen würde sich für eine ausgewogene Finanz- und Steuerpolitik für das sogenannte Stabilisierungsprogramm 2017-2019 als zielführend erweisen.</p>
  • <p>Im Legislaturfinanzplan 2017-2019 zeichnen sich trotz den im Voranschlag 2016 getroffenen Sparmassnahmen strukturelle Defizite ab. Der Bundesrat hat daher bereits im Sommer in den Grundzügen das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 beschlossen, mit welchem der Haushalt ausgabenseitig gegenüber dem aktuellen Planungsstand um bis zu 1 Milliarde Franken entlastet werden soll. Damit soll der Bundeshaushalt mittelfristig wieder in ein strukturelles Gleichgewicht gebracht werden. Im November 2015 wird der Bundesrat dazu die Vernehmlassung eröffnen.</p><p>Für die strukturellen Defizite sind weder vergangene noch geplante Steuerreformen verantwortlich. Ursächlich für die Defizite sind die schwache Einnahmenentwicklung bei der direkten Bundessteuer und die Auswirkungen der Frankenaufwertung im laufenden Jahr. Die Einnahmen der direkten Bundessteuer haben nach der Rezession im Jahr 2009 deutlich an Dynamik eingebüsst und nicht wie erwartet zugenommen. Die Gründe für die schwache Entwicklung hat der Bundesrat in zwei Berichten eruiert. Schliesslich hat die Frankenaufwertung des laufenden Jahres das Wirtschaftswachstum gebremst und eine tiefere Teuerung zur Folge. Das erwartete Einnahmenniveau musste deshalb deutlich nach unten korrigiert werden. Entsprechend muss auch der Ausgabenpfad an die weniger stark wachsenden Einnahmen angepasst werden, um die Vorgaben der Schuldenbremse zu erfüllen.</p><p>Wie bereits dargelegt, sind Steuerreformen nicht für die strukturellen Defizite verantwortlich, die sich im Legislaturfinanzplan 2017-2019 abzeichnen. Zudem überwiegen gemäss den aktuellen Planungsgrundlagen die Steuererhöhungen im Vergleich zu Steuersenkungen. Den Mindereinnahmen aufgrund der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital (etwa 250 Millionen Franken ab 2017) stehen gegenüber die Mehreinnahmen für den Bahninfrastrukturfonds aus der Begrenzung des Fahrkostenabzugs bei der direkten Bundessteuer (etwa 250 Millionen Franken ab 2016) und aus dem befristeten Mehrwertsteuerpromille (etwa 350 Millionen ab 2018) sowie die drei Mehrwertsteuerpromille zugunsten der AHV (etwa 900 Millionen ab 2018 gemäss Erstratsbeschluss des Ständerates). Auch die CO2-Abgabe, welche rechtlich zwar nicht als Steuer gilt, wird ab 2016 erhöht.</p><p>Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat ein Steuersenkungsmoratorium ab.</p><p>Im Übrigen zeichnet sich aufgrund aktueller Debatten in den eidgenössischen Räten ab, dass der Legislaturfinanzplan 2017-2019 mit dem Risiko zusätzlicher Ausgaben belastet werden könnte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Legislaturfinanzplan 2017-2019 dem Parlament ohne Steuersenkungen vorzulegen. Die Einberufung eines runden Tisches mit politischen Parteien, Sozialpartnern, Kantons- und Bundesvertretungen kann zur Vorbereitung eines einnahmen- und ausgabenseitig ausgewogenen Legislaturfinanzplans 2017-2019 eine ideale Plattform bilden.</p>
  • Legislaturfinanzplan 2017-2019. Steuersenkungsmoratorium für eine soziale und ökologische Finanzpolitik sowie nachhaltig ausgeglichene Bundes-, Kantons- und Gemeindefinanzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Hinblick auf einen befriedenden Konsens in der Finanz- und Steuerpolitik ist ein Steuersenkungsmoratorium zwingend. Beispielhaft für ein solches Steuersenkungsmoratorium war der Konsens, der am runden Tisch zum Stabilisierungsprogramm 1998 zwischen den vom damaligen Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes, Bundesrat Villiger, einberufenen Teilnehmenden erreicht wurde.</p><p>Motionen der bürgerlichen Parlamentsmehrheit haben dem Bundesrat ausschliesslich ausgabenseitige Abbauaufträge in Milliardenhöhe beim Bundeshaushalt im Allgemeinen und beim Bundespersonal im Besonderen in Auftrag gegeben (vgl. Antwort des Bundesrates zur Frage Kiener Nellen 15.5439). Diese werden alle Abbaufolgen und/oder Kostenüberwälzungen auf die Kantone und Gemeinden haben.</p><p>Eine sozial und ökologisch nachhaltige Finanz- und Steuerpolitik kann nur unter Einbezug der Einnahmenseite erreicht werden. Alles andere ist der Schweiz als einem der zehn finanzstärksten Länder der Welt nicht würdig und vernachlässigt einen schonenden Umgang mit dem Personal im öffentlichen Dienst, mit der Bevölkerung sowie mit dem Klima- und Umweltschutz.</p><p>Auch braucht es dringend ein Stopfen von Steuerschlupflöchern. So wurden seit 1. Januar 2011 bis Ende September 2014 rund 1 130 000 000 000 (d. h. rund 1130 Milliarden) Franken Kapitaleinlagereserven von der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur einkommens- und verrechnungssteuerfreien Ausschüttung an Aktionäre genehmigt, insbesondere auch von grossen Publikumsgesellschaften, bei denen die in alle Zukunft steuerprivilegierten Aktionäre mitnichten identisch sind mit denjenigen, welche die Kapitaleinlagen bildenden Agios seinerzeit gebildet haben.</p><p>Der Einbezug von Sozialpartnern und Kantonsvertretungen zusätzlich zu den politischen Parteien und Bundesvertretungen würde sich für eine ausgewogene Finanz- und Steuerpolitik für das sogenannte Stabilisierungsprogramm 2017-2019 als zielführend erweisen.</p>
    • <p>Im Legislaturfinanzplan 2017-2019 zeichnen sich trotz den im Voranschlag 2016 getroffenen Sparmassnahmen strukturelle Defizite ab. Der Bundesrat hat daher bereits im Sommer in den Grundzügen das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 beschlossen, mit welchem der Haushalt ausgabenseitig gegenüber dem aktuellen Planungsstand um bis zu 1 Milliarde Franken entlastet werden soll. Damit soll der Bundeshaushalt mittelfristig wieder in ein strukturelles Gleichgewicht gebracht werden. Im November 2015 wird der Bundesrat dazu die Vernehmlassung eröffnen.</p><p>Für die strukturellen Defizite sind weder vergangene noch geplante Steuerreformen verantwortlich. Ursächlich für die Defizite sind die schwache Einnahmenentwicklung bei der direkten Bundessteuer und die Auswirkungen der Frankenaufwertung im laufenden Jahr. Die Einnahmen der direkten Bundessteuer haben nach der Rezession im Jahr 2009 deutlich an Dynamik eingebüsst und nicht wie erwartet zugenommen. Die Gründe für die schwache Entwicklung hat der Bundesrat in zwei Berichten eruiert. Schliesslich hat die Frankenaufwertung des laufenden Jahres das Wirtschaftswachstum gebremst und eine tiefere Teuerung zur Folge. Das erwartete Einnahmenniveau musste deshalb deutlich nach unten korrigiert werden. Entsprechend muss auch der Ausgabenpfad an die weniger stark wachsenden Einnahmen angepasst werden, um die Vorgaben der Schuldenbremse zu erfüllen.</p><p>Wie bereits dargelegt, sind Steuerreformen nicht für die strukturellen Defizite verantwortlich, die sich im Legislaturfinanzplan 2017-2019 abzeichnen. Zudem überwiegen gemäss den aktuellen Planungsgrundlagen die Steuererhöhungen im Vergleich zu Steuersenkungen. Den Mindereinnahmen aufgrund der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital (etwa 250 Millionen Franken ab 2017) stehen gegenüber die Mehreinnahmen für den Bahninfrastrukturfonds aus der Begrenzung des Fahrkostenabzugs bei der direkten Bundessteuer (etwa 250 Millionen Franken ab 2016) und aus dem befristeten Mehrwertsteuerpromille (etwa 350 Millionen ab 2018) sowie die drei Mehrwertsteuerpromille zugunsten der AHV (etwa 900 Millionen ab 2018 gemäss Erstratsbeschluss des Ständerates). Auch die CO2-Abgabe, welche rechtlich zwar nicht als Steuer gilt, wird ab 2016 erhöht.</p><p>Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat ein Steuersenkungsmoratorium ab.</p><p>Im Übrigen zeichnet sich aufgrund aktueller Debatten in den eidgenössischen Räten ab, dass der Legislaturfinanzplan 2017-2019 mit dem Risiko zusätzlicher Ausgaben belastet werden könnte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Legislaturfinanzplan 2017-2019 dem Parlament ohne Steuersenkungen vorzulegen. Die Einberufung eines runden Tisches mit politischen Parteien, Sozialpartnern, Kantons- und Bundesvertretungen kann zur Vorbereitung eines einnahmen- und ausgabenseitig ausgewogenen Legislaturfinanzplans 2017-2019 eine ideale Plattform bilden.</p>
    • Legislaturfinanzplan 2017-2019. Steuersenkungsmoratorium für eine soziale und ökologische Finanzpolitik sowie nachhaltig ausgeglichene Bundes-, Kantons- und Gemeindefinanzen

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