Baurecht harmonisieren. Effizienter und kostengünstiger bauen

ShortId
15.4035
Id
20154035
Updated
14.11.2025 07:15
Language
de
Title
Baurecht harmonisieren. Effizienter und kostengünstiger bauen
AdditionalIndexing
1211;2846;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Kosten für Wohnraum und gewerbliche Räume sind in der Schweiz auch im Vergleich zum Ausland hoch. Neben hohen Bodenpreisen fallen hohe Baukosten aufgrund der vielfältigen Bauvorschriften ins Gewicht. Jeder Kanton, fast jede Gemeinde hat eigene Bauvorschriften. Das verteuert den Bau in der Schweiz massiv. Das verhindert auch mögliche Effizienzgewinne.</p><p>Es gab im Parlament bereits verschiedene Bemühungen, die Bauvorschriften zu harmonisieren, zuletzt mit zwei Motionen (08.3523, 08.3524) aus dem Jahr 2008. Diese wurden vom Parlament schliesslich abgelehnt mit dem Hinweis, die Kantone würden das auf dem Konkordatsweg regeln.</p><p>Im November 2010 entstand ein Konkordat, welches den Beitritt der Kantone zur Interkantonalen Vereinbarung über die Bauharmonisierung der Baubegriffe ermöglichen sollte. Dadurch sollten Baubegriffe und Messweisen vereinheitlicht werden. Es geht also nicht um eine generelle Harmonisierung des Baurechts. Selbst diese einfache Harmonisierung erweckt Widerstand. 15 Kantone stimmten zu. Zürich lehnte einen Beitritt ab. Mit dem weiteren Abwarten auf die Harmonisierungsbemühungen der Kantone verlieren wir wertvolle Zeit, um schliesslich feststellen zu müssen, dass auf diesem Weg keine einheitliche Regelung schweizweit gefunden wird.</p><p>Eine formelle Harmonisierung des Baurechts in der Schweiz bringt im Bau Einsparungen in Milliardenhöhe. Alle würden davon profitieren. Nachteile sind keine auszumachen.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, die notwendigen Rechtsgrundlagen für eine Harmonisierung des Baurechts in der Schweiz einzuleiten.</p>
  • <p>Der Bundesrat begrüsst die Bestrebungen zur administrativen Entlastung im Baurecht. Er ist der Ansicht, dass mit der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) ein gutes Instrument vorliegt, um mit der Harmonisierung der Baubegriffe Erfahrungen zu sammeln und bei den Kantonen entsprechende Widerstände abzubauen. Der Bundesrat und die zuständigen Departemente fördern diesen Prozess und unternehmen weitere Schritte zur Harmonisierung des Baurechts. So hat der Bundesrat beispielsweise im Bericht vom 13. Dezember 2013 über die Regulierungskosten zusätzlich vorgeschlagen, unter der Federführung des Bundes in Abstimmung mit dem interkantonalen Konkordat eine "Musterstruktur" für ein Baugesetz zu entwerfen.</p><p>All diese Bestrebungen nehmen Rücksicht auf die Kompetenzen der Kantone und auf den Umstand, dass die Kantone aktuell stark durch bundesrechtliche Gesetzgebungsarbeiten auf den Gebieten des Raumplanungs- und des Zweitwohnungsrechts beansprucht werden.</p><p>Der letztlich doch erhebliche bisherige Erfolg der IVHB - 15 Kantone sind ihr mittlerweile beigetreten, in weiteren wird der Beitritt vorbereitet -, kombiniert mit den sachlichen und politischen Unwägbarkeiten, führt dazu, dass der Bundesrat es zurzeit nicht als sinnvoll erachtet, eine Änderung der Bundesverfassung in die Wege zu leiten, um so die Voraussetzungen für ein "Bauharmonisierungsgesetz" zu schaffen. Und schliesslich bleibt darauf hinzuweisen, dass derzeit auch noch die parlamentarische Initiative Müller Philipp 04.456, "Begriffe und Messweisen in Bau- und Nutzungsvorschriften. Harmonisierung", hängig ist. Der Nationalrat hat die diesbezügliche Behandlungsfrist am 12. Dezember 2014 bis zur Wintersession 2016 verlängert. Damit bleibt ein gewisser Druck auf die Kantone erhalten, die Harmonisierung selbst im gewünschten Mass voranzutreiben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die rechtlichen Voraussetzungen für eine formelle Vereinheitlichung des Baurechts in der Schweiz zu schaffen. Dem Parlament sind dazu die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen z. B. in Form eines Bauharmonisierungsgesetzes einschliesslich der allenfalls erforderlichen Verfassungsänderung zu unterbreiten.</p>
  • Baurecht harmonisieren. Effizienter und kostengünstiger bauen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kosten für Wohnraum und gewerbliche Räume sind in der Schweiz auch im Vergleich zum Ausland hoch. Neben hohen Bodenpreisen fallen hohe Baukosten aufgrund der vielfältigen Bauvorschriften ins Gewicht. Jeder Kanton, fast jede Gemeinde hat eigene Bauvorschriften. Das verteuert den Bau in der Schweiz massiv. Das verhindert auch mögliche Effizienzgewinne.</p><p>Es gab im Parlament bereits verschiedene Bemühungen, die Bauvorschriften zu harmonisieren, zuletzt mit zwei Motionen (08.3523, 08.3524) aus dem Jahr 2008. Diese wurden vom Parlament schliesslich abgelehnt mit dem Hinweis, die Kantone würden das auf dem Konkordatsweg regeln.</p><p>Im November 2010 entstand ein Konkordat, welches den Beitritt der Kantone zur Interkantonalen Vereinbarung über die Bauharmonisierung der Baubegriffe ermöglichen sollte. Dadurch sollten Baubegriffe und Messweisen vereinheitlicht werden. Es geht also nicht um eine generelle Harmonisierung des Baurechts. Selbst diese einfache Harmonisierung erweckt Widerstand. 15 Kantone stimmten zu. Zürich lehnte einen Beitritt ab. Mit dem weiteren Abwarten auf die Harmonisierungsbemühungen der Kantone verlieren wir wertvolle Zeit, um schliesslich feststellen zu müssen, dass auf diesem Weg keine einheitliche Regelung schweizweit gefunden wird.</p><p>Eine formelle Harmonisierung des Baurechts in der Schweiz bringt im Bau Einsparungen in Milliardenhöhe. Alle würden davon profitieren. Nachteile sind keine auszumachen.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, die notwendigen Rechtsgrundlagen für eine Harmonisierung des Baurechts in der Schweiz einzuleiten.</p>
    • <p>Der Bundesrat begrüsst die Bestrebungen zur administrativen Entlastung im Baurecht. Er ist der Ansicht, dass mit der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) ein gutes Instrument vorliegt, um mit der Harmonisierung der Baubegriffe Erfahrungen zu sammeln und bei den Kantonen entsprechende Widerstände abzubauen. Der Bundesrat und die zuständigen Departemente fördern diesen Prozess und unternehmen weitere Schritte zur Harmonisierung des Baurechts. So hat der Bundesrat beispielsweise im Bericht vom 13. Dezember 2013 über die Regulierungskosten zusätzlich vorgeschlagen, unter der Federführung des Bundes in Abstimmung mit dem interkantonalen Konkordat eine "Musterstruktur" für ein Baugesetz zu entwerfen.</p><p>All diese Bestrebungen nehmen Rücksicht auf die Kompetenzen der Kantone und auf den Umstand, dass die Kantone aktuell stark durch bundesrechtliche Gesetzgebungsarbeiten auf den Gebieten des Raumplanungs- und des Zweitwohnungsrechts beansprucht werden.</p><p>Der letztlich doch erhebliche bisherige Erfolg der IVHB - 15 Kantone sind ihr mittlerweile beigetreten, in weiteren wird der Beitritt vorbereitet -, kombiniert mit den sachlichen und politischen Unwägbarkeiten, führt dazu, dass der Bundesrat es zurzeit nicht als sinnvoll erachtet, eine Änderung der Bundesverfassung in die Wege zu leiten, um so die Voraussetzungen für ein "Bauharmonisierungsgesetz" zu schaffen. Und schliesslich bleibt darauf hinzuweisen, dass derzeit auch noch die parlamentarische Initiative Müller Philipp 04.456, "Begriffe und Messweisen in Bau- und Nutzungsvorschriften. Harmonisierung", hängig ist. Der Nationalrat hat die diesbezügliche Behandlungsfrist am 12. Dezember 2014 bis zur Wintersession 2016 verlängert. Damit bleibt ein gewisser Druck auf die Kantone erhalten, die Harmonisierung selbst im gewünschten Mass voranzutreiben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die rechtlichen Voraussetzungen für eine formelle Vereinheitlichung des Baurechts in der Schweiz zu schaffen. Dem Parlament sind dazu die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen z. B. in Form eines Bauharmonisierungsgesetzes einschliesslich der allenfalls erforderlichen Verfassungsänderung zu unterbreiten.</p>
    • Baurecht harmonisieren. Effizienter und kostengünstiger bauen

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