Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf Billag-Gebühren
- ShortId
-
15.4046
- Id
-
20154046
- Updated
-
28.07.2023 05:49
- Language
-
de
- Title
-
Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf Billag-Gebühren
- AdditionalIndexing
-
2446;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Wie der Bundesrat zur Motion Flückiger Sylvia 15.3416, "Rückzahlung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehgebühren", ausgeführt hat, erstreckt sich die Rechtskraft und damit die Wirkung eines Urteils nur auf die am Verfahren beteiligten Personen. Die Allgemeinheit kann aus dem Urteil vom 13. April 2015 (BGE 141 II 182) keinen Anspruch auf Rückzahlung der vor dem Urteil auf den Empfangsgebühren erhobenen Mehrwertsteuer ableiten. Dies würde in einem umgekehrten Fall genauso gelten: Erweist sich eine langjährige Praxis aufgrund eines Gerichtsentscheids als gesetzwidrig und führt die entsprechend geänderte Praxis zu höheren Abgabeforderungen des Staats, so werden diese auch nicht rückwirkend erhoben.</p><p>Es ist übrigens davon auszugehen, dass die Frage der Rückzahlung der Empfangsgebühren gerichtlich überprüft werden wird. Der Billag liegen entsprechende Gesuche von Gebührenzahlenden vor.</p><p>2. Seit dem Gerichtsurteil von Mitte April werden die Gebührenrechnungen ohne Mehrwertsteuer ausgestellt. Mehrwertsteuerbeträge, die vor dem Gerichtsurteil für die Zeit ab April 2015 bereits bezahlt wurden, werden auf der nächsten Gebührenrechnung angerechnet.</p><p>3. Aktuell sind es rund 3,1 Millionen Haushalte und Betriebe, welche die Radio- und/oder Fernsehempfangsgebühr bezahlen.</p><p>a. Eine Rückzahlung der Mehrwertsteuer für die letzten fünf Jahre würde rund 160 Millionen Franken kosten.</p><p>b. Durch die Anrechnung der ab April 2015 bereits bezahlten Mehrwertsteuer auf der nächsten Rechnung - betroffen sind die Rechnungen von Juni 2015 bis April 2016 - reduzieren sich die Gebühreneinnahmen um rund 14,5 Millionen Franken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Bakom hat im August 2015 zusammen mit der ESTV entschieden, dass die Mehrwertsteuer auf der Empfangsgebühr nicht rückwirkend zurückbezahlt wird.</p><p>Weiter stellte das Bundesgericht in einem Urteil vom 13. April 2015 fest, dass die Zahlenden der Billag-Gebühr keine Mehrwertsteuer auf die Radio- und Fernsehempfangsgebühren bezahlen müssen. Ich bitte den Bundesrat, dazu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Auf welche Grundlagen stützt sich der Entscheid, dass die Mehrwertsteuer nicht rückwirkend zurückbezahlt wird? Wie erklärt er - im Sinne der Gleichbehandlung - die unterschiedliche Vorgehensweise zwischen dem Bakom-Entscheid, keine Rückzahlung, und den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes, welche die geschuldeten Steuer-Beträge in jedem Fall ggf. auch mit Verzugszins zurückbezahlen müssen?</p><p>2. Wie wird zumindest sichergestellt, dass alle Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler, welche die Billag-Gebühr für 2015 vor dem Urteil des Bundesgerichtes bezahlt haben, in den Genuss der Rückzahlung der bezahlten Mehrwertsteuer ab Mai 2015 kommen? </p><p>3. Wie viele Gebührenzahlende sind davon betroffen, und wie hoch ist der Betrag der zurückzubezahlenden Gesamtsumme:</p><p>a. wenn eine Rückzahlung infrage käme;</p><p>b. ab Mai 2015?</p>
- Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf Billag-Gebühren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Wie der Bundesrat zur Motion Flückiger Sylvia 15.3416, "Rückzahlung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehgebühren", ausgeführt hat, erstreckt sich die Rechtskraft und damit die Wirkung eines Urteils nur auf die am Verfahren beteiligten Personen. Die Allgemeinheit kann aus dem Urteil vom 13. April 2015 (BGE 141 II 182) keinen Anspruch auf Rückzahlung der vor dem Urteil auf den Empfangsgebühren erhobenen Mehrwertsteuer ableiten. Dies würde in einem umgekehrten Fall genauso gelten: Erweist sich eine langjährige Praxis aufgrund eines Gerichtsentscheids als gesetzwidrig und führt die entsprechend geänderte Praxis zu höheren Abgabeforderungen des Staats, so werden diese auch nicht rückwirkend erhoben.</p><p>Es ist übrigens davon auszugehen, dass die Frage der Rückzahlung der Empfangsgebühren gerichtlich überprüft werden wird. Der Billag liegen entsprechende Gesuche von Gebührenzahlenden vor.</p><p>2. Seit dem Gerichtsurteil von Mitte April werden die Gebührenrechnungen ohne Mehrwertsteuer ausgestellt. Mehrwertsteuerbeträge, die vor dem Gerichtsurteil für die Zeit ab April 2015 bereits bezahlt wurden, werden auf der nächsten Gebührenrechnung angerechnet.</p><p>3. Aktuell sind es rund 3,1 Millionen Haushalte und Betriebe, welche die Radio- und/oder Fernsehempfangsgebühr bezahlen.</p><p>a. Eine Rückzahlung der Mehrwertsteuer für die letzten fünf Jahre würde rund 160 Millionen Franken kosten.</p><p>b. Durch die Anrechnung der ab April 2015 bereits bezahlten Mehrwertsteuer auf der nächsten Rechnung - betroffen sind die Rechnungen von Juni 2015 bis April 2016 - reduzieren sich die Gebühreneinnahmen um rund 14,5 Millionen Franken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Bakom hat im August 2015 zusammen mit der ESTV entschieden, dass die Mehrwertsteuer auf der Empfangsgebühr nicht rückwirkend zurückbezahlt wird.</p><p>Weiter stellte das Bundesgericht in einem Urteil vom 13. April 2015 fest, dass die Zahlenden der Billag-Gebühr keine Mehrwertsteuer auf die Radio- und Fernsehempfangsgebühren bezahlen müssen. Ich bitte den Bundesrat, dazu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Auf welche Grundlagen stützt sich der Entscheid, dass die Mehrwertsteuer nicht rückwirkend zurückbezahlt wird? Wie erklärt er - im Sinne der Gleichbehandlung - die unterschiedliche Vorgehensweise zwischen dem Bakom-Entscheid, keine Rückzahlung, und den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes, welche die geschuldeten Steuer-Beträge in jedem Fall ggf. auch mit Verzugszins zurückbezahlen müssen?</p><p>2. Wie wird zumindest sichergestellt, dass alle Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler, welche die Billag-Gebühr für 2015 vor dem Urteil des Bundesgerichtes bezahlt haben, in den Genuss der Rückzahlung der bezahlten Mehrwertsteuer ab Mai 2015 kommen? </p><p>3. Wie viele Gebührenzahlende sind davon betroffen, und wie hoch ist der Betrag der zurückzubezahlenden Gesamtsumme:</p><p>a. wenn eine Rückzahlung infrage käme;</p><p>b. ab Mai 2015?</p>
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