Synthetische Nanomaterialien. Regulatorische Lücken zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten schliessen

ShortId
15.4049
Id
20154049
Updated
28.07.2023 05:50
Language
de
Title
Synthetische Nanomaterialien. Regulatorische Lücken zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten schliessen
AdditionalIndexing
15;2841;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im zweiten Bericht zum Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien wird eingestanden, dass regulatorische Lücken bestehen. Der gesetzgeberische Umgang ist wegen der Vielfalt von Nanomaterialien und den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen komplexer als ursprünglich angenommen. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, den Aktionsplan bis 2019 fortzuführen.</p><p>Die regulatorischen Lücken sind beträchtlich. Die Rechtsetzung in der EU zum Umgang mit Nanomaterialien hat eine beachtliche Dynamik erreicht. Doch es resultiert ein zersplittertes Regelwerk, welches spezifische Sicherheitsvorkehrungen für Nanomaterialien nicht vereinheitlicht.</p><p>Die aktuell laufende Überarbeitung des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz verbessert die Kohärenz von nanospezifischen Regelungen nicht. Im Gegenteil, die Zersplitterung wird nur noch deutlicher. So finden sich schwer auffindbar Bezüge auf die Nanotechnologie in der LGV, der Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel, der LIV, der Bedarfsgegenständeverordnung, der VLBE und der VKos.</p><p>Die zerstückelte Rechtsetzung in bestehenden Gesetzen und die behördliche Unterstützung der Eigenverantwortung der Hersteller sind ungenügend. Nanomaterialien sollten einen einheitlichen, nanospezifischen Regelungsrahmen haben, der sich dem Vorsorgeprinzip verpflichtet. Idealerweise wären sämtliche Regulierungsmassnahmen in einem eigenen Nanotechnologiegesetz geregelt.</p><p>Die aktuelle Regelung der Nanotechnologie entspricht den Anfängen der Regulierung der Gentechnologie im Ausserhumanbereich. Dort wurden erst auf Druck einer Volksinitiative Regelungen in bestehenden Gesetzen aufgenommen, was dann im parlamentarischen Prozess zu einem eigenen Gentechnikgesetz führte.</p><p>Meinungsumfragen zur Nanotechnologie zeigen, dass Konsumentinnen und Konsumenten zunehmend kritisch werden, wenn es sie direkt betrifft. Die Akzeptanz wird deutlich geringer, je direkter die Produkte auf den menschlichen Körper wirken. Die grössten Vorbehalte bestehen bei Lebensmitteln. Ein überblickbares und kohärentes Nanotechnologiegesetz würde nicht nur dem Vorsorgeprinzip entsprechen, sondern auch Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten fördern.</p>
  • <p>Nanotechnologische Verfahren werden in verschiedenen und vielfältigen Bereichen eingesetzt, beispielsweise bei der Sonnenenergie, in der Medizin, bei Nahrungsmitteln, in der Elektronik und in der Wasseraufbereitung. Daher unterliegen die Nanomaterialien der Gesetzgebung, die ihrem Anwendungsbereich entspricht.</p><p>Im ersten Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans wurden die Wirkung und der Regulierungsbedarf evaluiert. Der Bundesrat kam dabei zum Schluss, dass eine sektorale Anpassung des Rechts angemessen sei. Dieses Vorgehen wurde vorgängig in der Begleitgruppe des Aktionsplans mit Vertretern der Industrie, der Konsumenten- und Umweltschutzorganisationen, der Gewerkschaften und der Wissenschaft diskutiert und von der Mehrheit gutgeheissen. Somit werden die Nanomaterialien im Rahmen ihrer Anwendung geregelt. Ein Nanogesetz zur Regelung einer chemischen Produktekategorie hätte die Einführung zahlreicher Schnittstellen zwischen den rechtlichen Bestimmungen zur Folge, was die Umsetzung erschweren, jedoch die Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten nicht verbessern würde. Im Rahmen des Aktionsplans des Bundesrates werden regulatorische Lücken identifiziert und geschlossen. Während des Zeitraums 2015-2019 soll die Umsetzung der Anmelde- und Informationspflicht für Nanomaterialien geprüft werden. Der Anpassungsbedarf der Gesetzgebung wird von einer nationalen Expertengruppe sowie von Vertretern aller betroffenen Kreise regelmässig überprüft. Auf diesem Weg wird auch die Vereinbarkeit mit der europäischen Gesetzgebung sichergestellt.</p><p>Die erforderlichen methodischen Grundlagen zur Beurteilung der Gefahren und Risiken der Nanomaterialien sind je nach Anwendungsbereich unterschiedlich. Im Moment werden die Nanomaterialien im Rahmen der bestehenden Rechtsetzungsprozesse von Fall zu Fall geprüft. Es fehlen derzeit standardisierte und international harmonisierte Teststrategien zur Risikobeurteilung. Die Schweiz arbeitet intensiv an diesen Grundlagen, namentlich im Rahmen der OECD, der ISO (Internationale Organisation für Normung) oder von europäischen Forschungsprogrammen. Sobald die Standards erstellt und verfügbar sind, können die Verordnungen sektoral angepasst und ergänzt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, im Rahmen eines juristischen Gutachtens zu prüfen, ob zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten nicht die Notwendigkeit besteht, ein eigenständiges Nanotechnologiegesetz im verbrauchernahen Bereich vorzuschlagen.</p>
  • Synthetische Nanomaterialien. Regulatorische Lücken zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten schliessen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im zweiten Bericht zum Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien wird eingestanden, dass regulatorische Lücken bestehen. Der gesetzgeberische Umgang ist wegen der Vielfalt von Nanomaterialien und den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen komplexer als ursprünglich angenommen. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, den Aktionsplan bis 2019 fortzuführen.</p><p>Die regulatorischen Lücken sind beträchtlich. Die Rechtsetzung in der EU zum Umgang mit Nanomaterialien hat eine beachtliche Dynamik erreicht. Doch es resultiert ein zersplittertes Regelwerk, welches spezifische Sicherheitsvorkehrungen für Nanomaterialien nicht vereinheitlicht.</p><p>Die aktuell laufende Überarbeitung des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz verbessert die Kohärenz von nanospezifischen Regelungen nicht. Im Gegenteil, die Zersplitterung wird nur noch deutlicher. So finden sich schwer auffindbar Bezüge auf die Nanotechnologie in der LGV, der Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel, der LIV, der Bedarfsgegenständeverordnung, der VLBE und der VKos.</p><p>Die zerstückelte Rechtsetzung in bestehenden Gesetzen und die behördliche Unterstützung der Eigenverantwortung der Hersteller sind ungenügend. Nanomaterialien sollten einen einheitlichen, nanospezifischen Regelungsrahmen haben, der sich dem Vorsorgeprinzip verpflichtet. Idealerweise wären sämtliche Regulierungsmassnahmen in einem eigenen Nanotechnologiegesetz geregelt.</p><p>Die aktuelle Regelung der Nanotechnologie entspricht den Anfängen der Regulierung der Gentechnologie im Ausserhumanbereich. Dort wurden erst auf Druck einer Volksinitiative Regelungen in bestehenden Gesetzen aufgenommen, was dann im parlamentarischen Prozess zu einem eigenen Gentechnikgesetz führte.</p><p>Meinungsumfragen zur Nanotechnologie zeigen, dass Konsumentinnen und Konsumenten zunehmend kritisch werden, wenn es sie direkt betrifft. Die Akzeptanz wird deutlich geringer, je direkter die Produkte auf den menschlichen Körper wirken. Die grössten Vorbehalte bestehen bei Lebensmitteln. Ein überblickbares und kohärentes Nanotechnologiegesetz würde nicht nur dem Vorsorgeprinzip entsprechen, sondern auch Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten fördern.</p>
    • <p>Nanotechnologische Verfahren werden in verschiedenen und vielfältigen Bereichen eingesetzt, beispielsweise bei der Sonnenenergie, in der Medizin, bei Nahrungsmitteln, in der Elektronik und in der Wasseraufbereitung. Daher unterliegen die Nanomaterialien der Gesetzgebung, die ihrem Anwendungsbereich entspricht.</p><p>Im ersten Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans wurden die Wirkung und der Regulierungsbedarf evaluiert. Der Bundesrat kam dabei zum Schluss, dass eine sektorale Anpassung des Rechts angemessen sei. Dieses Vorgehen wurde vorgängig in der Begleitgruppe des Aktionsplans mit Vertretern der Industrie, der Konsumenten- und Umweltschutzorganisationen, der Gewerkschaften und der Wissenschaft diskutiert und von der Mehrheit gutgeheissen. Somit werden die Nanomaterialien im Rahmen ihrer Anwendung geregelt. Ein Nanogesetz zur Regelung einer chemischen Produktekategorie hätte die Einführung zahlreicher Schnittstellen zwischen den rechtlichen Bestimmungen zur Folge, was die Umsetzung erschweren, jedoch die Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten nicht verbessern würde. Im Rahmen des Aktionsplans des Bundesrates werden regulatorische Lücken identifiziert und geschlossen. Während des Zeitraums 2015-2019 soll die Umsetzung der Anmelde- und Informationspflicht für Nanomaterialien geprüft werden. Der Anpassungsbedarf der Gesetzgebung wird von einer nationalen Expertengruppe sowie von Vertretern aller betroffenen Kreise regelmässig überprüft. Auf diesem Weg wird auch die Vereinbarkeit mit der europäischen Gesetzgebung sichergestellt.</p><p>Die erforderlichen methodischen Grundlagen zur Beurteilung der Gefahren und Risiken der Nanomaterialien sind je nach Anwendungsbereich unterschiedlich. Im Moment werden die Nanomaterialien im Rahmen der bestehenden Rechtsetzungsprozesse von Fall zu Fall geprüft. Es fehlen derzeit standardisierte und international harmonisierte Teststrategien zur Risikobeurteilung. Die Schweiz arbeitet intensiv an diesen Grundlagen, namentlich im Rahmen der OECD, der ISO (Internationale Organisation für Normung) oder von europäischen Forschungsprogrammen. Sobald die Standards erstellt und verfügbar sind, können die Verordnungen sektoral angepasst und ergänzt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, im Rahmen eines juristischen Gutachtens zu prüfen, ob zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten nicht die Notwendigkeit besteht, ein eigenständiges Nanotechnologiegesetz im verbrauchernahen Bereich vorzuschlagen.</p>
    • Synthetische Nanomaterialien. Regulatorische Lücken zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten schliessen

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