Auswirkungen der geplanten Erhöhung der CO2-Abgabe auf Wirtschaft und Bevölkerung

ShortId
15.4067
Id
20154067
Updated
28.07.2023 05:43
Language
de
Title
Auswirkungen der geplanten Erhöhung der CO2-Abgabe auf Wirtschaft und Bevölkerung
AdditionalIndexing
2446;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Weil die Einnahmen der CO2-Abgabe in der Volkswirtschaft bleiben, sieht der Bundesrat keinen Anlass, aus Gründen der Konjunktur oder des Wohnungsmarkts vom Erhöhungsmechanismus abzurücken. Die CO2-Abgabe ist als Lenkungsabgabe konzipiert, deren Höhe sich am Umfang der benötigten CO2-Reduktionsleistung bemisst. Sie verfolgt keinen fiskalischen Zweck, sondern wird zu rund zwei Dritteln zurückverteilt; an die Wirtschaft proportional zur AHV-Lohnsumme und an die Bevölkerung gleichmässig pro Kopf. Der Rückverteilungsmechanismus belohnt unterdurchschnittliche Verbraucher. Mit dem Abgabesatz steigen auch die Einnahmen und somit die Rückverteilung. Ein Drittel des Ertrags ist für das Gebäudeprogramm zweckgebunden, das energetische Sanierungen, erneuerbare Energien, die Nutzung der Abwärme und die Gebäudetechnik fördert. Die ausgelöste Bautätigkeit verschafft dem Gewerbe zusätzliche Aufträge und stützt die Binnenkonjunktur. Gleichzeitig reduziert die Zweckbindung aber auch die Rückverteilungssumme und damit die Mittel, welche Unternehmen und Bevölkerung für Investitionen und Konsum zur Verfügung stehen.</p><p>3./4. Der Nationalrat hat in der Herbstsession 2015 eine Motion der UREK-N (15.3382) abgelehnt, die das im CO2-Gesetz (SR 641.71) verankerte Inlandziel von 20 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 aufweichen wollte. Der Bundesrat hat die klimapolitischen Massnahmen auf dieses nun bestätigte Reduktionsziel ausgerichtet. Die CO2-Abgabe und deren Erhöhung in Abhängigkeit der erzielten CO2-Reduktionen ist dabei ein zentraler Baustein zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags. Der Mechanismus und die Bedingungen für eine Abgabeerhöhung sind in der CO2-Verordnung (SR 641.711) vordefiniert. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 21. Oktober 2015 bestätigt, dass die Abgabeerhöhung per 1. Januar 2014 rechtmässig erfolgt ist.</p><p>0Ein erfolgreicher Klimaschutz braucht eine Entkopplung des Ausstosses von Treibhausgasemissionen von der Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung. Dies ist in der Schweiz bereits zu beobachten, muss aber noch verstärkt werden. Obgleich zwischen 1990 und 2013 die Bevölkerung um 21 Prozent und das BIP um 42 Prozent gewachsen sind, wurden die Emissionen in diesem Zeitraum um 1,4 Prozent reduziert. Auch die CO2-Emissionen aus Treibstoffen sind seit 2008 trotz zunehmender Verkehrsleistung aufgrund der verbesserten CO2-Effizienz der Personenwagen leicht rückläufig.</p><p>5. Die CO2-Statistik, welche für die Einhaltung des Zwischenziels für Brennstoffe und somit für die Festlegung des CO2-Abgabesatzes massgebend ist, ist ein Auszug aus dem Treibhausgasinventar. Dieses wird nach internationalen Vorgaben des Kyoto-Protokolls erstellt und regelmässig von Uno-Experten eingehend geprüft. Die statistische Unsicherheit wird dabei für die Beurteilung der Zielerreichung weder in die eine noch in die andere Richtung berücksichtigt. Massgebend ist der berechnete Mittelwert, welcher im Sinne der guten Praxis weder systematisch über- noch unterschätzt werden soll. An der international anerkannten Methode des besten Schätzwerts will der Bundesrat weiterhin festhalten, zumal die Festlegung einer bestimmten Toleranzschwelle selber recht willkürlich wäre.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Anfang Juli 2015 hat der Bundesrat, gestützt auf die Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen, eine 40-prozentige Erhöhung der CO2-Abgabe per 1. Januar 2016 angekündigt. Grund für diese drastische Erhöhung von 60 auf 84 Franken pro Tonne CO2 ist eine Zielverfehlung um gerade einmal 0,5 Prozent: Erreicht wurde 2014 ein Rückgang auf 78,5 Prozent des Standes von 1990. Hätte dieser Wert 78 Prozent betragen, so wäre nur eine halb so grosse Erhöhung der Abgabe fällig gewesen, von 60 auf 72 Franken pro Tonne CO2.</p><p>Die angekündigte Erhöhung wird zu höheren Heizkosten für die Wirtschaft, die Hauseigentümer und somit letztlich auch für die Mieterinnen und Mieter führen - immerhin wird rund die Hälfte der Gebäude in der Schweiz nach wie vor mit Öl beheizt. Vor dem Hintergrund dieser Problematik bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wäre es aufgrund der angespannten konjunkturellen Situation, gerade auch im Hinblick auf die Problematik der Euroschwäche, nicht möglich und angebracht gewesen, vorläufig auf weitere Erhöhungen der CO2-Abgabe zu verzichten?</p><p>2. Wäre es aufgrund der teilweise prekären Situation auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere in den grossen Ballungsräumen, nicht möglich und angebracht gewesen, vorläufig auf weitere Erhöhungen der CO2-Abgabe zu verzichten?</p><p>3. Beim Bundesverwaltungsgericht ist nach wie vor eine Beschwerde gegen die Erhöhung der CO2-Abgabe auf den 1. Januar 2014 hängig, u. a. aufgrund der aus Sicht der Mineralölbranche fehlerhaften Berechnungsmethode für den CO2-Ausstoss. Wäre es nicht angebracht gewesen, auf weitere Erhöhungen der CO2-Abgabe zu verzichten, solange dieser Rechtsstreit nicht geklärt ist?</p><p>4. Hält der Bundesrat die im CO2-Gesetz bzw. in der CO2-Verordnung festgehaltenen Reduktionsziele - minus 20 Prozent gegenüber 1990 - nach wie vor für angebracht, trotz der seit einigen Jahren massiv ansteigenden Bevölkerungszahl - Stichwort: Personenfreizügigkeit - und des stetig wachsenden Wohlstands und der damit verbundenen gestiegenen Mobilität?</p><p>5. Wie stellt er sich zum Vorschlag, bei der Festlegung der der CO2-Abgabe zugrundeliegenden Emissionswerte eine Messtoleranz von beispielsweise plus/minus 0,5 Prozent festzulegen? Immerhin handelt es sich bei der Berechnung des CO2-Ausstosses nicht um eine exakte Messung, sondern bestenfalls um eine Schätzung.</p>
  • Auswirkungen der geplanten Erhöhung der CO2-Abgabe auf Wirtschaft und Bevölkerung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Weil die Einnahmen der CO2-Abgabe in der Volkswirtschaft bleiben, sieht der Bundesrat keinen Anlass, aus Gründen der Konjunktur oder des Wohnungsmarkts vom Erhöhungsmechanismus abzurücken. Die CO2-Abgabe ist als Lenkungsabgabe konzipiert, deren Höhe sich am Umfang der benötigten CO2-Reduktionsleistung bemisst. Sie verfolgt keinen fiskalischen Zweck, sondern wird zu rund zwei Dritteln zurückverteilt; an die Wirtschaft proportional zur AHV-Lohnsumme und an die Bevölkerung gleichmässig pro Kopf. Der Rückverteilungsmechanismus belohnt unterdurchschnittliche Verbraucher. Mit dem Abgabesatz steigen auch die Einnahmen und somit die Rückverteilung. Ein Drittel des Ertrags ist für das Gebäudeprogramm zweckgebunden, das energetische Sanierungen, erneuerbare Energien, die Nutzung der Abwärme und die Gebäudetechnik fördert. Die ausgelöste Bautätigkeit verschafft dem Gewerbe zusätzliche Aufträge und stützt die Binnenkonjunktur. Gleichzeitig reduziert die Zweckbindung aber auch die Rückverteilungssumme und damit die Mittel, welche Unternehmen und Bevölkerung für Investitionen und Konsum zur Verfügung stehen.</p><p>3./4. Der Nationalrat hat in der Herbstsession 2015 eine Motion der UREK-N (15.3382) abgelehnt, die das im CO2-Gesetz (SR 641.71) verankerte Inlandziel von 20 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 aufweichen wollte. Der Bundesrat hat die klimapolitischen Massnahmen auf dieses nun bestätigte Reduktionsziel ausgerichtet. Die CO2-Abgabe und deren Erhöhung in Abhängigkeit der erzielten CO2-Reduktionen ist dabei ein zentraler Baustein zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags. Der Mechanismus und die Bedingungen für eine Abgabeerhöhung sind in der CO2-Verordnung (SR 641.711) vordefiniert. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 21. Oktober 2015 bestätigt, dass die Abgabeerhöhung per 1. Januar 2014 rechtmässig erfolgt ist.</p><p>0Ein erfolgreicher Klimaschutz braucht eine Entkopplung des Ausstosses von Treibhausgasemissionen von der Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung. Dies ist in der Schweiz bereits zu beobachten, muss aber noch verstärkt werden. Obgleich zwischen 1990 und 2013 die Bevölkerung um 21 Prozent und das BIP um 42 Prozent gewachsen sind, wurden die Emissionen in diesem Zeitraum um 1,4 Prozent reduziert. Auch die CO2-Emissionen aus Treibstoffen sind seit 2008 trotz zunehmender Verkehrsleistung aufgrund der verbesserten CO2-Effizienz der Personenwagen leicht rückläufig.</p><p>5. Die CO2-Statistik, welche für die Einhaltung des Zwischenziels für Brennstoffe und somit für die Festlegung des CO2-Abgabesatzes massgebend ist, ist ein Auszug aus dem Treibhausgasinventar. Dieses wird nach internationalen Vorgaben des Kyoto-Protokolls erstellt und regelmässig von Uno-Experten eingehend geprüft. Die statistische Unsicherheit wird dabei für die Beurteilung der Zielerreichung weder in die eine noch in die andere Richtung berücksichtigt. Massgebend ist der berechnete Mittelwert, welcher im Sinne der guten Praxis weder systematisch über- noch unterschätzt werden soll. An der international anerkannten Methode des besten Schätzwerts will der Bundesrat weiterhin festhalten, zumal die Festlegung einer bestimmten Toleranzschwelle selber recht willkürlich wäre.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Anfang Juli 2015 hat der Bundesrat, gestützt auf die Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen, eine 40-prozentige Erhöhung der CO2-Abgabe per 1. Januar 2016 angekündigt. Grund für diese drastische Erhöhung von 60 auf 84 Franken pro Tonne CO2 ist eine Zielverfehlung um gerade einmal 0,5 Prozent: Erreicht wurde 2014 ein Rückgang auf 78,5 Prozent des Standes von 1990. Hätte dieser Wert 78 Prozent betragen, so wäre nur eine halb so grosse Erhöhung der Abgabe fällig gewesen, von 60 auf 72 Franken pro Tonne CO2.</p><p>Die angekündigte Erhöhung wird zu höheren Heizkosten für die Wirtschaft, die Hauseigentümer und somit letztlich auch für die Mieterinnen und Mieter führen - immerhin wird rund die Hälfte der Gebäude in der Schweiz nach wie vor mit Öl beheizt. Vor dem Hintergrund dieser Problematik bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wäre es aufgrund der angespannten konjunkturellen Situation, gerade auch im Hinblick auf die Problematik der Euroschwäche, nicht möglich und angebracht gewesen, vorläufig auf weitere Erhöhungen der CO2-Abgabe zu verzichten?</p><p>2. Wäre es aufgrund der teilweise prekären Situation auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere in den grossen Ballungsräumen, nicht möglich und angebracht gewesen, vorläufig auf weitere Erhöhungen der CO2-Abgabe zu verzichten?</p><p>3. Beim Bundesverwaltungsgericht ist nach wie vor eine Beschwerde gegen die Erhöhung der CO2-Abgabe auf den 1. Januar 2014 hängig, u. a. aufgrund der aus Sicht der Mineralölbranche fehlerhaften Berechnungsmethode für den CO2-Ausstoss. Wäre es nicht angebracht gewesen, auf weitere Erhöhungen der CO2-Abgabe zu verzichten, solange dieser Rechtsstreit nicht geklärt ist?</p><p>4. Hält der Bundesrat die im CO2-Gesetz bzw. in der CO2-Verordnung festgehaltenen Reduktionsziele - minus 20 Prozent gegenüber 1990 - nach wie vor für angebracht, trotz der seit einigen Jahren massiv ansteigenden Bevölkerungszahl - Stichwort: Personenfreizügigkeit - und des stetig wachsenden Wohlstands und der damit verbundenen gestiegenen Mobilität?</p><p>5. Wie stellt er sich zum Vorschlag, bei der Festlegung der der CO2-Abgabe zugrundeliegenden Emissionswerte eine Messtoleranz von beispielsweise plus/minus 0,5 Prozent festzulegen? Immerhin handelt es sich bei der Berechnung des CO2-Ausstosses nicht um eine exakte Messung, sondern bestenfalls um eine Schätzung.</p>
    • Auswirkungen der geplanten Erhöhung der CO2-Abgabe auf Wirtschaft und Bevölkerung

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