Der Druck auf die Schweizerische Nationalbank wächst. Folgen der aktuellen Währungspolitik für die Realwirtschaft

ShortId
15.4095
Id
20154095
Updated
28.07.2023 05:31
Language
de
Title
Der Druck auf die Schweizerische Nationalbank wächst. Folgen der aktuellen Währungspolitik für die Realwirtschaft
AdditionalIndexing
24;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Seit Aufhebung des Mindestkurses hat sich der Schweizerfranken vor allem zum Euro stark aufgewertet, wohingegen die Aufwertung gegenüber anderen Währungen (z. B. US-Dollar) weniger ausgeprägt war. Gemessen am realen handelsgewichteten Wechselkurs (inflationsbereinigt gegenüber 40 Handelspartnerwährungen) beträgt die Aufwertung des Frankens gut 5 Prozent. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat im zweiten und dritten Quartal 2015 bei Schweizer Unternehmen eine Umfrage zur Auswirkung der Frankenaufwertung durchgeführt. Gemäss dieser Umfrage sind etwa 70 Prozent der Unternehmen negativ von der Frankenaufwertung betroffen (32 Prozent deutlich und 38 Prozent leicht negativ), während 22 Prozent der Unternehmen keine bedeutenden Effekte und etwa 8 Prozent einen positiven Effekt feststellen. Naturgemäss leiden die währungsexponierten Branchen am stärksten unter der Frankenstärke, d. h. weite Teile der Exportindustrie, inländische Zulieferer, der Tourismus sowie auch der Detailhandel (Stichwort Einkaufstourismus). Diese Branchen stehen unter hohem Druck, angesichts deutlicher Margeneinbussen ihre Kosten zu senken. Entsprechend kam es in diesen Bereichen seit Anfang Jahr zu einem Abbau der Beschäftigung, der in den kommenden Monaten noch weiter andauern könnte. Regional dürften zum einen die Kantone der Ostschweiz, in denen die unter der Frankenstärke leidenden Investitionsgüterbranchen einen hohen Stellenwert haben, und zum andern die Tourismuskantone Wallis, Graubünden und Tessin besonders betroffen sein. Es ist aber zu beachten, dass neben der Frankenstärke auch andere konjunkturelle und strukturelle Faktoren mitspielen.</p><p>Was die Gefahr einer übermässigen Deindustrialisierung betrifft, ist festzuhalten, dass die Schweiz in Europa bislang zu den am stärksten industrialisierten Ländern gehört (z. B. gemessen am Anteil der Industrie an der Gesamtwirtschaft) und nach wie vor über einen wertschöpfungsstarken Industriesektor verfügt. Gleichwohl verfolgt der Bundesrat die aktuellen währungsbedingten Schwierigkeiten vieler Firmen mit Sorge und ist sich der Risiken für die künftige wirtschaftliche Entwicklung bewusst. Umso wichtiger ist die Stärkung der Rahmenbedingungen, um den Firmen ein verlässliches Umfeld zu bieten und den Standort Schweiz trotz Währungsnachteilen attraktiv zu halten.</p><p>Gesamtwirtschaftlich hat die Aufhebung des Mindestkurses die schweizerische Konjunktur stark abgebremst und die Arbeitslosigkeit leicht erhöht. Ausgeprägte rezessive Tendenzen sind aber nach wie vor nicht auszumachen. Gemäss der aktuellen Prognose der Expertengruppe des Bundes (von Dezember 2015) dürfte sich die Konjunktur in den kommenden Quartalen nur zögerlich normalisieren. Für 2015 wird ein BIP-Wachstum von plus 0,8 Prozent erwartet, gefolgt von einer graduellen Beschleunigung auf plus 1,5 Prozent im Jahr 2016.</p><p>Damit würde die Schweizer Wirtschaft zwar keine schwere Krise erleiden, aber während zwei Jahren (2015 und 2016) unterdurchschnittlich wachsen. Das langsame Tempo der konjunkturellen Erholung dürfte gemäss Prognose vorerst weiterhin auch den Arbeitsmarkt belasten und die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt 2016 auf 3,6 Prozent erhöhen (von 3,3 Prozent 2015).</p><p>Um die durch die hohe Bewertung des Frankens entstehenden Nachteile für die Exportwirtschaft auszugleichen, existieren - abgesehen von geldpolitischen Massnahmen zur Beeinflussung des Wechselkurses - kaum rasche und zielführende Massnahmen. Der Bundesrat erachtet es daher als umso wichtiger, den hiesigen Unternehmen möglichst gute Rahmenbedingungen zu bieten und diese weiter zielgerichtet zu verbessern. Dies erlaubt den Schweizer Unternehmen, ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu steigern.</p><p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung der OECD in ihrem jüngsten Länderbericht zur Schweizer Wirtschaft, dass die Aufhebung des Mindestkurses zu einer Konjunktureintrübung geführt hat (vgl. oben). Der Bundesrat teilt grundsätzlich auch die Beurteilung der OECD bezüglich Produktivität, diese deckt sich in wichtigen Punkten mit der Wachstumspolitik des Bundesrates.</p><p>2. Mit der neuen Regionalpolitik (NRP) steht ein bewährtes Instrumentarium zur Verfügung. Diese fördert insbesondere Projekte in den Bereichen Geschäftsinnovation und Tourismus. Die NRP ist so aufgestellt, dass sie im Rahmen der ordentlichen Umsetzung auf die Herausforderungen der Regionen und Unternehmen im Zusammenhang mit der Frankenstärke reagieren kann. Für die tourismuspolitischen Herausforderungen ist insbesondere das Tourismusimpulsprogramm 2016-2019 in der Schweiz von zentraler Bedeutung. Ziel des Impulsprogramms ist, den Tourismus bei der Überwindung der aufgrund der Frankenstärke und der Zweitwohnungs-Initiative bestehenden Herausforderungen verstärkt zu begleiten und zu unterstützen. Im Rahmen des Impulsprogramms stehen seitens Bund 2016 bis 2019 210 Millionen Schweizerfranken zur Verfügung.</p><p>Zudem befindet sich derzeit das Ladenöffnungszeitengesetz in der parlamentarischen Beratung. Dieses würde es insbesondere Grenzregionen erlauben, die Bedingungen für den Detailhandel zu verbessern.</p><p>Schliesslich bleiben angesichts der wechselkursbedingten Zunahme der Lohndifferenz zwischen der Schweiz und den benachbarten Ländern die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr vor allem in den Grenzregionen wichtig. Die bestehenden Massnahmen müssen weiterhin konsequent umgesetzt werden. Der Bundesrat hat sich in diesem Zusammenhang bereits im Frühjahr 2014 bereiterklärt, besonders betroffenen (Grenz-)Regionen und Branchen bei Bedarf zusätzliche finanzielle Mittel für die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung zu stellen.</p><p>3. Nach Artikel 99 Absatz 2 der Bundesverfassung ist die SNB unabhängig bei der Führung ihrer Geld- und Währungspolitik, die dem Gesamtinteresse des Landes zu dienen hat. Um ihren geld- und währungspolitischen Kernauftrag zu erfüllen, darf die SNB nach Artikel 6 des Nationalbankgesetzes (NBG) keine Weisungen vom Bundesrat einholen. Die SNB entscheidet selbstständig, welche Instrumente am geeignetsten sind, um ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.</p><p>Sie ist im Januar 2015 zum Schluss gekommen, dass der Mindestkurs nicht mehr nachhaltig und die Aufhebung des Mindestkurses im Gesamtinteresse des Landes mit weniger Nachteilen verbunden war als dessen Weiterführung. Das Direktorium muss im Umfeld von flexiblen Wechselkursen und stark integrierten Finanzmärkten diejenigen Massnahmen ergreifen, die nach bestem ökonomischem Ermessen die Einhaltung ihres geld- und währungspolitischen Mandats ermöglichen.</p><p>4. Auf Gesetzesstufe hält das NBG fest, dass die SNB Preisstabilität unter Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung gewährleistet (Art. 5 Abs. 1 NBG). In diesem Rahmen entscheidet das Direktorium autonom über den Einsatz des gesamten Spektrums der zur Verfügung stehenden geld- und währungspolitischen Instrumente. Preisstabilität ist eine wichtige Voraussetzung für nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Wohlstand. Dabei hat die SNB die Stabilität der schweizerischen Konsumentenpreise über die lange Frist zu gewährleisten. In der kurzen Frist können jedoch Preisbewegungen auftreten, welche die Nationalbank nur beschränkt zu beeinflussen vermag, da die Geldpolitik die Wirtschaft mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung beeinflusst. Diese Preisbewegungen können u. a. durch den Wechselkurs oder die Ölpreise getrieben sein, wie dies derzeit der Fall ist. Die mittelfristige Preisstabilität in der Schweiz ist jedoch gewährleistet.</p><p>Der Wechselkurs ist eine wichtige Bestimmungsgrösse für die Entwicklung der Preise und der Konjunktur in der Schweiz. Die Nationalbank führt deshalb zurzeit eine Geld- und Währungspolitik, die eine Überbewertung des Frankens beschränken soll. Zu diesem Zweck setzt sie negative Leitzinsen ein und ist bereit, bei Bedarf auf die Wechselkursentwicklung Einfluss zu nehmen.</p><p>Die Mitglieder des Direktoriums werden auf eine feste Amtszeit ernannt und können während dieser Dauer grundsätzlich nicht abberufen werden. Eine Abberufung ist nur aus Gründen möglich, die in der Person der oder des Betroffenen liegen (Art. 45 Abs. 1 NBG). Diese Regelung gewährleistet die personelle Unabhängigkeit der SNB. Indem ausgeschlossen wird, dass ein Direktoriumsmitglied oder eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter aus politischen Gründen oder wegen Meinungsverschiedenheiten über die zu führende Geldpolitik entlassen werden kann, wird den Entscheidungsträgern ein persönlicher Schutz gegen politische Einflussnahme zuteil.</p><p>Zurzeit sind auch Berichte des Bundesrates in Beantwortung verschiedener Postulate hängig, welche die SNB und ihre Geldpolitik mehr oder weniger direkt betreffen. Dabei handelt es sich insbesondere um die Postulate Bischof 15.3091, in welchem die Frage nach den Auswirkungen der Negativzinspolitik gestellt wird, und Rechsteiner Paul 15.3367 mit der Frage nach der volkswirtschaftlichen Funktion des Schweizerfrankens. Schliesslich stellt das Postulat Bischof 15.4053 explizit die Frage nach der Governance bei der SNB. In diesen Berichten werden die Grundlagen für die gegenwärtigen geldpolitischen Institutionen erstmals seit der Botschaft zum NBG dargelegt und fundiert geprüft werden. In der Vergangenheit haben sich unsere geld- und währungspolitischen Institutionen grundsätzlich bewährt.</p><p>5. Es ist zu betonen, dass das allgemeine Tief- bis Negativzinsumfeld eine von aussen vorgegebene, herausfordernde Rahmenbedingung für die SNB und die Wirtschaft darstellt. Die SNB verfügt über Möglichkeiten, eine noch weiter zunehmende Überbewertung des Frankens zu bekämpfen. Ob dies über eine Verschärfung der Negativzinsen erreicht werden muss oder andere Mittel, wie beispielsweise Interventionen auf Devisenmärkten, dafür besser geeignet sind, liegt im Ermessen der SNB. Dem Spielraum für eine Senkung der Negativzinsen sind gewisse Grenzen gesetzt, weil die Wirtschaftsakteure auf Bargeld ausweichen können. Die Negativzinsen sind aber ein wichtiges Instrument, um den Franken weniger attraktiv zu machen und zur Abschwächung des Frankens beizutragen.</p><p>6. Die Aushandlung der Löhne ist in der Schweiz Sache der Sozialpartner. Lohnsenkungen können in äusserst stark betroffenen Firmen dazu beitragen, den Wechselkursschock zu mildern und Arbeitsplätze zu erhalten. Generelle Lohnsenkungen bergen jedoch das Risiko, die Konsumnachfrage zu schwächen und schlimmstenfalls in eine Deflation zu geraten. Eine derartige schädliche Entwicklung zeichnet sich aber zurzeit in der Schweiz nicht ab. So wächst die private Konsumnachfrage bislang solide und stützt die Konjunktur. Auch zeichnen sich keine generellen Lohnsenkungen auf breiter Front ab. Die jährlich durchgeführte Lohnumfrage der UBS rechnet für 2016 mit einem durchschnittlichen Nominallohnwachstum in der Schweiz von 0,5 Prozent.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 15. Januar 2015 hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) den Euromindestkurs zum Franken aufgehoben. Dies hat die Exporte der Schweiz auf einen Schlag um 15 bis 20 Prozent verteuert. Die SNB machte geltend, die Schweizer Wirtschaft sei in der Lage, diesen Wettbewerbsnachteil mit Rationalisierungsbemühungen zu kompensieren. Jetzt zeigt sich: In vielen Branchen ist die Zitrone ausgepresst. Es drohen Verluste von Wachstum, Arbeitsplätzen und Abwanderungen. Der zu starke Franken gefährdet inzwischen praktisch alle Wirtschaftssektoren und Regionen.</p><p>Dazu wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Welche Branchen und Regionen sind am stärksten von der Aufgabe des Mindestkurses betroffen? Wie viele Arbeitsplätze sind konkret in Gefahr? Drohen der Schweiz eine weitere Abwanderung von Unternehmen und eine Deindustrialisierung? Wie gross ist der gesamtwirtschaftliche Schaden der Aufgabe des Mindestkurses? Was kehrt der Bundesrat gegen die negativen Auswirkungen vor? Wie beurteilt er die Schlussfolgerungen der OECD?</p><p>2. In den grenznahen Regionen sind vor allem Kleinunternehmen und Selbstständigerwerbende des Dienstleistungssektors nicht mehr in der Lage, dem zunehmenden Konkurrenzdruck aus dem grenznahen Ausland standzuhalten. Wie könnten diese gestützt werden?</p><p>3. Verschiedene renommierte Ökonomen verlangen inzwischen die Wiedereinführung eines Mindestkurses des Euros zum Franken. Hat der Bundesrat das zur Kenntnis genommen? Ist er bereit, diese Forderung gegenüber der SNB zu unterstützen?</p><p>4. Die SNB-Führung ist offenbar nicht in der Lage, Preisstabilität zu gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung zu tragen. Was tut der Bundesrat, um diese wirtschaftlich gefährliche Lage zu korrigieren? Braucht es dazu auch personelle Änderungen an der SNB-Spitze?</p><p>5. Im Dezember ist eine weitere geldpolitische Lockerung der EZB zu erwarten. Welche Möglichkeiten haben Bundesrat und SNB, abgesehen von der Wiedereinführung des Mindestkurses, um darauf zu reagieren? Wie beurteilt er die makro- und mikroökonomischen Auswirkungen einer Verschärfung der Negativzinsen?</p><p>6. Die wirtschaftliche Lage erhöht den Druck auf die Löhne. Zusammen mit der Ausdehnung der Kurzarbeit in bestimmten Branchen und der Ausdehnung der Arbeitszeit bei gleichbleibenden Löhnen droht eine reale Lohnspirale nach unten. Welche Folgen hat das für die Entwicklung der privaten Nachfrage?</p>
  • Der Druck auf die Schweizerische Nationalbank wächst. Folgen der aktuellen Währungspolitik für die Realwirtschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Seit Aufhebung des Mindestkurses hat sich der Schweizerfranken vor allem zum Euro stark aufgewertet, wohingegen die Aufwertung gegenüber anderen Währungen (z. B. US-Dollar) weniger ausgeprägt war. Gemessen am realen handelsgewichteten Wechselkurs (inflationsbereinigt gegenüber 40 Handelspartnerwährungen) beträgt die Aufwertung des Frankens gut 5 Prozent. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat im zweiten und dritten Quartal 2015 bei Schweizer Unternehmen eine Umfrage zur Auswirkung der Frankenaufwertung durchgeführt. Gemäss dieser Umfrage sind etwa 70 Prozent der Unternehmen negativ von der Frankenaufwertung betroffen (32 Prozent deutlich und 38 Prozent leicht negativ), während 22 Prozent der Unternehmen keine bedeutenden Effekte und etwa 8 Prozent einen positiven Effekt feststellen. Naturgemäss leiden die währungsexponierten Branchen am stärksten unter der Frankenstärke, d. h. weite Teile der Exportindustrie, inländische Zulieferer, der Tourismus sowie auch der Detailhandel (Stichwort Einkaufstourismus). Diese Branchen stehen unter hohem Druck, angesichts deutlicher Margeneinbussen ihre Kosten zu senken. Entsprechend kam es in diesen Bereichen seit Anfang Jahr zu einem Abbau der Beschäftigung, der in den kommenden Monaten noch weiter andauern könnte. Regional dürften zum einen die Kantone der Ostschweiz, in denen die unter der Frankenstärke leidenden Investitionsgüterbranchen einen hohen Stellenwert haben, und zum andern die Tourismuskantone Wallis, Graubünden und Tessin besonders betroffen sein. Es ist aber zu beachten, dass neben der Frankenstärke auch andere konjunkturelle und strukturelle Faktoren mitspielen.</p><p>Was die Gefahr einer übermässigen Deindustrialisierung betrifft, ist festzuhalten, dass die Schweiz in Europa bislang zu den am stärksten industrialisierten Ländern gehört (z. B. gemessen am Anteil der Industrie an der Gesamtwirtschaft) und nach wie vor über einen wertschöpfungsstarken Industriesektor verfügt. Gleichwohl verfolgt der Bundesrat die aktuellen währungsbedingten Schwierigkeiten vieler Firmen mit Sorge und ist sich der Risiken für die künftige wirtschaftliche Entwicklung bewusst. Umso wichtiger ist die Stärkung der Rahmenbedingungen, um den Firmen ein verlässliches Umfeld zu bieten und den Standort Schweiz trotz Währungsnachteilen attraktiv zu halten.</p><p>Gesamtwirtschaftlich hat die Aufhebung des Mindestkurses die schweizerische Konjunktur stark abgebremst und die Arbeitslosigkeit leicht erhöht. Ausgeprägte rezessive Tendenzen sind aber nach wie vor nicht auszumachen. Gemäss der aktuellen Prognose der Expertengruppe des Bundes (von Dezember 2015) dürfte sich die Konjunktur in den kommenden Quartalen nur zögerlich normalisieren. Für 2015 wird ein BIP-Wachstum von plus 0,8 Prozent erwartet, gefolgt von einer graduellen Beschleunigung auf plus 1,5 Prozent im Jahr 2016.</p><p>Damit würde die Schweizer Wirtschaft zwar keine schwere Krise erleiden, aber während zwei Jahren (2015 und 2016) unterdurchschnittlich wachsen. Das langsame Tempo der konjunkturellen Erholung dürfte gemäss Prognose vorerst weiterhin auch den Arbeitsmarkt belasten und die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt 2016 auf 3,6 Prozent erhöhen (von 3,3 Prozent 2015).</p><p>Um die durch die hohe Bewertung des Frankens entstehenden Nachteile für die Exportwirtschaft auszugleichen, existieren - abgesehen von geldpolitischen Massnahmen zur Beeinflussung des Wechselkurses - kaum rasche und zielführende Massnahmen. Der Bundesrat erachtet es daher als umso wichtiger, den hiesigen Unternehmen möglichst gute Rahmenbedingungen zu bieten und diese weiter zielgerichtet zu verbessern. Dies erlaubt den Schweizer Unternehmen, ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu steigern.</p><p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung der OECD in ihrem jüngsten Länderbericht zur Schweizer Wirtschaft, dass die Aufhebung des Mindestkurses zu einer Konjunktureintrübung geführt hat (vgl. oben). Der Bundesrat teilt grundsätzlich auch die Beurteilung der OECD bezüglich Produktivität, diese deckt sich in wichtigen Punkten mit der Wachstumspolitik des Bundesrates.</p><p>2. Mit der neuen Regionalpolitik (NRP) steht ein bewährtes Instrumentarium zur Verfügung. Diese fördert insbesondere Projekte in den Bereichen Geschäftsinnovation und Tourismus. Die NRP ist so aufgestellt, dass sie im Rahmen der ordentlichen Umsetzung auf die Herausforderungen der Regionen und Unternehmen im Zusammenhang mit der Frankenstärke reagieren kann. Für die tourismuspolitischen Herausforderungen ist insbesondere das Tourismusimpulsprogramm 2016-2019 in der Schweiz von zentraler Bedeutung. Ziel des Impulsprogramms ist, den Tourismus bei der Überwindung der aufgrund der Frankenstärke und der Zweitwohnungs-Initiative bestehenden Herausforderungen verstärkt zu begleiten und zu unterstützen. Im Rahmen des Impulsprogramms stehen seitens Bund 2016 bis 2019 210 Millionen Schweizerfranken zur Verfügung.</p><p>Zudem befindet sich derzeit das Ladenöffnungszeitengesetz in der parlamentarischen Beratung. Dieses würde es insbesondere Grenzregionen erlauben, die Bedingungen für den Detailhandel zu verbessern.</p><p>Schliesslich bleiben angesichts der wechselkursbedingten Zunahme der Lohndifferenz zwischen der Schweiz und den benachbarten Ländern die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr vor allem in den Grenzregionen wichtig. Die bestehenden Massnahmen müssen weiterhin konsequent umgesetzt werden. Der Bundesrat hat sich in diesem Zusammenhang bereits im Frühjahr 2014 bereiterklärt, besonders betroffenen (Grenz-)Regionen und Branchen bei Bedarf zusätzliche finanzielle Mittel für die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung zu stellen.</p><p>3. Nach Artikel 99 Absatz 2 der Bundesverfassung ist die SNB unabhängig bei der Führung ihrer Geld- und Währungspolitik, die dem Gesamtinteresse des Landes zu dienen hat. Um ihren geld- und währungspolitischen Kernauftrag zu erfüllen, darf die SNB nach Artikel 6 des Nationalbankgesetzes (NBG) keine Weisungen vom Bundesrat einholen. Die SNB entscheidet selbstständig, welche Instrumente am geeignetsten sind, um ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.</p><p>Sie ist im Januar 2015 zum Schluss gekommen, dass der Mindestkurs nicht mehr nachhaltig und die Aufhebung des Mindestkurses im Gesamtinteresse des Landes mit weniger Nachteilen verbunden war als dessen Weiterführung. Das Direktorium muss im Umfeld von flexiblen Wechselkursen und stark integrierten Finanzmärkten diejenigen Massnahmen ergreifen, die nach bestem ökonomischem Ermessen die Einhaltung ihres geld- und währungspolitischen Mandats ermöglichen.</p><p>4. Auf Gesetzesstufe hält das NBG fest, dass die SNB Preisstabilität unter Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung gewährleistet (Art. 5 Abs. 1 NBG). In diesem Rahmen entscheidet das Direktorium autonom über den Einsatz des gesamten Spektrums der zur Verfügung stehenden geld- und währungspolitischen Instrumente. Preisstabilität ist eine wichtige Voraussetzung für nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Wohlstand. Dabei hat die SNB die Stabilität der schweizerischen Konsumentenpreise über die lange Frist zu gewährleisten. In der kurzen Frist können jedoch Preisbewegungen auftreten, welche die Nationalbank nur beschränkt zu beeinflussen vermag, da die Geldpolitik die Wirtschaft mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung beeinflusst. Diese Preisbewegungen können u. a. durch den Wechselkurs oder die Ölpreise getrieben sein, wie dies derzeit der Fall ist. Die mittelfristige Preisstabilität in der Schweiz ist jedoch gewährleistet.</p><p>Der Wechselkurs ist eine wichtige Bestimmungsgrösse für die Entwicklung der Preise und der Konjunktur in der Schweiz. Die Nationalbank führt deshalb zurzeit eine Geld- und Währungspolitik, die eine Überbewertung des Frankens beschränken soll. Zu diesem Zweck setzt sie negative Leitzinsen ein und ist bereit, bei Bedarf auf die Wechselkursentwicklung Einfluss zu nehmen.</p><p>Die Mitglieder des Direktoriums werden auf eine feste Amtszeit ernannt und können während dieser Dauer grundsätzlich nicht abberufen werden. Eine Abberufung ist nur aus Gründen möglich, die in der Person der oder des Betroffenen liegen (Art. 45 Abs. 1 NBG). Diese Regelung gewährleistet die personelle Unabhängigkeit der SNB. Indem ausgeschlossen wird, dass ein Direktoriumsmitglied oder eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter aus politischen Gründen oder wegen Meinungsverschiedenheiten über die zu führende Geldpolitik entlassen werden kann, wird den Entscheidungsträgern ein persönlicher Schutz gegen politische Einflussnahme zuteil.</p><p>Zurzeit sind auch Berichte des Bundesrates in Beantwortung verschiedener Postulate hängig, welche die SNB und ihre Geldpolitik mehr oder weniger direkt betreffen. Dabei handelt es sich insbesondere um die Postulate Bischof 15.3091, in welchem die Frage nach den Auswirkungen der Negativzinspolitik gestellt wird, und Rechsteiner Paul 15.3367 mit der Frage nach der volkswirtschaftlichen Funktion des Schweizerfrankens. Schliesslich stellt das Postulat Bischof 15.4053 explizit die Frage nach der Governance bei der SNB. In diesen Berichten werden die Grundlagen für die gegenwärtigen geldpolitischen Institutionen erstmals seit der Botschaft zum NBG dargelegt und fundiert geprüft werden. In der Vergangenheit haben sich unsere geld- und währungspolitischen Institutionen grundsätzlich bewährt.</p><p>5. Es ist zu betonen, dass das allgemeine Tief- bis Negativzinsumfeld eine von aussen vorgegebene, herausfordernde Rahmenbedingung für die SNB und die Wirtschaft darstellt. Die SNB verfügt über Möglichkeiten, eine noch weiter zunehmende Überbewertung des Frankens zu bekämpfen. Ob dies über eine Verschärfung der Negativzinsen erreicht werden muss oder andere Mittel, wie beispielsweise Interventionen auf Devisenmärkten, dafür besser geeignet sind, liegt im Ermessen der SNB. Dem Spielraum für eine Senkung der Negativzinsen sind gewisse Grenzen gesetzt, weil die Wirtschaftsakteure auf Bargeld ausweichen können. Die Negativzinsen sind aber ein wichtiges Instrument, um den Franken weniger attraktiv zu machen und zur Abschwächung des Frankens beizutragen.</p><p>6. Die Aushandlung der Löhne ist in der Schweiz Sache der Sozialpartner. Lohnsenkungen können in äusserst stark betroffenen Firmen dazu beitragen, den Wechselkursschock zu mildern und Arbeitsplätze zu erhalten. Generelle Lohnsenkungen bergen jedoch das Risiko, die Konsumnachfrage zu schwächen und schlimmstenfalls in eine Deflation zu geraten. Eine derartige schädliche Entwicklung zeichnet sich aber zurzeit in der Schweiz nicht ab. So wächst die private Konsumnachfrage bislang solide und stützt die Konjunktur. Auch zeichnen sich keine generellen Lohnsenkungen auf breiter Front ab. Die jährlich durchgeführte Lohnumfrage der UBS rechnet für 2016 mit einem durchschnittlichen Nominallohnwachstum in der Schweiz von 0,5 Prozent.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 15. Januar 2015 hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) den Euromindestkurs zum Franken aufgehoben. Dies hat die Exporte der Schweiz auf einen Schlag um 15 bis 20 Prozent verteuert. Die SNB machte geltend, die Schweizer Wirtschaft sei in der Lage, diesen Wettbewerbsnachteil mit Rationalisierungsbemühungen zu kompensieren. Jetzt zeigt sich: In vielen Branchen ist die Zitrone ausgepresst. Es drohen Verluste von Wachstum, Arbeitsplätzen und Abwanderungen. Der zu starke Franken gefährdet inzwischen praktisch alle Wirtschaftssektoren und Regionen.</p><p>Dazu wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Welche Branchen und Regionen sind am stärksten von der Aufgabe des Mindestkurses betroffen? Wie viele Arbeitsplätze sind konkret in Gefahr? Drohen der Schweiz eine weitere Abwanderung von Unternehmen und eine Deindustrialisierung? Wie gross ist der gesamtwirtschaftliche Schaden der Aufgabe des Mindestkurses? Was kehrt der Bundesrat gegen die negativen Auswirkungen vor? Wie beurteilt er die Schlussfolgerungen der OECD?</p><p>2. In den grenznahen Regionen sind vor allem Kleinunternehmen und Selbstständigerwerbende des Dienstleistungssektors nicht mehr in der Lage, dem zunehmenden Konkurrenzdruck aus dem grenznahen Ausland standzuhalten. Wie könnten diese gestützt werden?</p><p>3. Verschiedene renommierte Ökonomen verlangen inzwischen die Wiedereinführung eines Mindestkurses des Euros zum Franken. Hat der Bundesrat das zur Kenntnis genommen? Ist er bereit, diese Forderung gegenüber der SNB zu unterstützen?</p><p>4. Die SNB-Führung ist offenbar nicht in der Lage, Preisstabilität zu gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung zu tragen. Was tut der Bundesrat, um diese wirtschaftlich gefährliche Lage zu korrigieren? Braucht es dazu auch personelle Änderungen an der SNB-Spitze?</p><p>5. Im Dezember ist eine weitere geldpolitische Lockerung der EZB zu erwarten. Welche Möglichkeiten haben Bundesrat und SNB, abgesehen von der Wiedereinführung des Mindestkurses, um darauf zu reagieren? Wie beurteilt er die makro- und mikroökonomischen Auswirkungen einer Verschärfung der Negativzinsen?</p><p>6. Die wirtschaftliche Lage erhöht den Druck auf die Löhne. Zusammen mit der Ausdehnung der Kurzarbeit in bestimmten Branchen und der Ausdehnung der Arbeitszeit bei gleichbleibenden Löhnen droht eine reale Lohnspirale nach unten. Welche Folgen hat das für die Entwicklung der privaten Nachfrage?</p>
    • Der Druck auf die Schweizerische Nationalbank wächst. Folgen der aktuellen Währungspolitik für die Realwirtschaft

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