Digitale Filme der Cinémathèque suisse. Finanzierung der Infrastruktur

ShortId
15.4097
Id
20154097
Updated
28.07.2023 05:28
Language
de
Title
Digitale Filme der Cinémathèque suisse. Finanzierung der Infrastruktur
AdditionalIndexing
24;34;2831
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 16. Dezember 2008 hat das Parlament im Rahmen der zivilen Baubotschaft 2008 einem Kredit von 49,5 Millionen Franken für die Finanzierung der Erweiterung des Archivierungszentrums der Cinémathèque suisse in Penthaz zugestimmt. Dieser Kredit umfasst jedoch nicht den Bau der nötigen Infrastruktur für die Bearbeitung digitaler Filme, die unumgänglich geworden ist. </p><p>Das Bundesamt für Bauten und Logistik und das Bundesamt für Kultur haben 2014 entschieden, für den Bau der notwendigen digitalen Infrastruktur in Penthaz beim Parlament einen Kredit von 6 Millionen Franken zu beantragen und diesen in die Baubotschaft 2015 aufzunehmen. </p><p>In der Botschaft vom 28. November 2014 zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2020 (BBl 2015 497, hier 572) hält der Bundesrat fest: "Die Bewältigung der Herausforderungen in der digitalen Langzeitarchivierung machen zudem bauliche Anpassungen in der Cinémathèque ab 2016 notwendig (Infrastruktur für digitale Datenspeicherung und -verarbeitung)." Er fügt hinzu: "Die Kosten betragen voraussichtlich 6,0 Millionen Franken und der entsprechende Verpflichtungskredit wird über die Zivile Baubotschaft 2015 beantragt werden."</p><p>Der Bundesrat hat jedoch in die Botschaft vom 20. Mai 2015 über die Immobilien des EFD diesen Kredit von 6 Millionen Franken nicht aufgenommen. </p><p>Dieses Zaudern bereitet der Cinémathèque erhebliche Probleme: Sie kann ihren Auftrag zur Archivierung digitaler Daten nicht korrekt erfüllen. Zudem wird auch die Erweiterung des Archivierungszentrums verzögert, die über den ursprünglichen Kredit von 49,5 Millionen Franken finanziert wird. Diese Situation zwingt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Cinémathèque seit mehreren Jahren, inmitten der Baustelle in provisorischen Räumlichkeiten zu arbeiten.</p>
  • <p>Auf Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle wurden die baulichen Investitionen für die digitale Archivierung von Filmen im Jahr 2015 vom Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) und vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) sistiert. Grund dafür war, dass sich der finanzielle Rahmen für die baulichen sowie betrieblichen Kosten eines digitalen Archivs auf eine vorgängig klar definierte Sammlungsstrategie abstützen muss. Die neue Leistungsvereinbarung 2016-2020 zwischen dem Bund und der Cinémathèque suisse legt diese Strategie fest. Sie begrenzt den Sammlungsauftrag auf Filme mit Schweizer Bezug (Helvetica).</p><p>Das EDI hat im Herbst 2015 zusammen mit dem Bundesamt für Kultur (BAK) ein externes Audit zur Prüfung und Plausibilisierung des Kostenrahmens für das digitale Archiv in Auftrag gegeben. Dieses Audit wurde unter der Mitwirkung des BBL, des BAK sowie der Cinémathèque durchgeführt.</p><p>Auf dieser Grundlage konnte festgestellt werden, dass die baulichen Investitionen für ein digitales Archiv über die Restmittel des Verpflichtungskredits für den Neubau des Filmarchivs abgedeckt werden können. Eine Eintragung in die zivile Baubotschaft 2016 ist daher nicht mehr nötig. Die Planung für die Umsetzung dieses Projekts wird im Frühjahr 2016 durchgeführt.</p><p>Das Anliegen ist somit bereits erfüllt und die Motion aus diesen Gründen abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in die Immobilienbotschaft 2016 des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) den Kredit aufzunehmen für die Finanzierung der nötigen Infrastruktur für die digitale Datenverarbeitung am Standort der Cinémathèque suisse in Penthaz.</p>
  • Digitale Filme der Cinémathèque suisse. Finanzierung der Infrastruktur
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20154103
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 16. Dezember 2008 hat das Parlament im Rahmen der zivilen Baubotschaft 2008 einem Kredit von 49,5 Millionen Franken für die Finanzierung der Erweiterung des Archivierungszentrums der Cinémathèque suisse in Penthaz zugestimmt. Dieser Kredit umfasst jedoch nicht den Bau der nötigen Infrastruktur für die Bearbeitung digitaler Filme, die unumgänglich geworden ist. </p><p>Das Bundesamt für Bauten und Logistik und das Bundesamt für Kultur haben 2014 entschieden, für den Bau der notwendigen digitalen Infrastruktur in Penthaz beim Parlament einen Kredit von 6 Millionen Franken zu beantragen und diesen in die Baubotschaft 2015 aufzunehmen. </p><p>In der Botschaft vom 28. November 2014 zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2020 (BBl 2015 497, hier 572) hält der Bundesrat fest: "Die Bewältigung der Herausforderungen in der digitalen Langzeitarchivierung machen zudem bauliche Anpassungen in der Cinémathèque ab 2016 notwendig (Infrastruktur für digitale Datenspeicherung und -verarbeitung)." Er fügt hinzu: "Die Kosten betragen voraussichtlich 6,0 Millionen Franken und der entsprechende Verpflichtungskredit wird über die Zivile Baubotschaft 2015 beantragt werden."</p><p>Der Bundesrat hat jedoch in die Botschaft vom 20. Mai 2015 über die Immobilien des EFD diesen Kredit von 6 Millionen Franken nicht aufgenommen. </p><p>Dieses Zaudern bereitet der Cinémathèque erhebliche Probleme: Sie kann ihren Auftrag zur Archivierung digitaler Daten nicht korrekt erfüllen. Zudem wird auch die Erweiterung des Archivierungszentrums verzögert, die über den ursprünglichen Kredit von 49,5 Millionen Franken finanziert wird. Diese Situation zwingt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Cinémathèque seit mehreren Jahren, inmitten der Baustelle in provisorischen Räumlichkeiten zu arbeiten.</p>
    • <p>Auf Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle wurden die baulichen Investitionen für die digitale Archivierung von Filmen im Jahr 2015 vom Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) und vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) sistiert. Grund dafür war, dass sich der finanzielle Rahmen für die baulichen sowie betrieblichen Kosten eines digitalen Archivs auf eine vorgängig klar definierte Sammlungsstrategie abstützen muss. Die neue Leistungsvereinbarung 2016-2020 zwischen dem Bund und der Cinémathèque suisse legt diese Strategie fest. Sie begrenzt den Sammlungsauftrag auf Filme mit Schweizer Bezug (Helvetica).</p><p>Das EDI hat im Herbst 2015 zusammen mit dem Bundesamt für Kultur (BAK) ein externes Audit zur Prüfung und Plausibilisierung des Kostenrahmens für das digitale Archiv in Auftrag gegeben. Dieses Audit wurde unter der Mitwirkung des BBL, des BAK sowie der Cinémathèque durchgeführt.</p><p>Auf dieser Grundlage konnte festgestellt werden, dass die baulichen Investitionen für ein digitales Archiv über die Restmittel des Verpflichtungskredits für den Neubau des Filmarchivs abgedeckt werden können. Eine Eintragung in die zivile Baubotschaft 2016 ist daher nicht mehr nötig. Die Planung für die Umsetzung dieses Projekts wird im Frühjahr 2016 durchgeführt.</p><p>Das Anliegen ist somit bereits erfüllt und die Motion aus diesen Gründen abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in die Immobilienbotschaft 2016 des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) den Kredit aufzunehmen für die Finanzierung der nötigen Infrastruktur für die digitale Datenverarbeitung am Standort der Cinémathèque suisse in Penthaz.</p>
    • Digitale Filme der Cinémathèque suisse. Finanzierung der Infrastruktur

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