Tierquälerei. Stutenblut für die Schweineproduktion

ShortId
15.4105
Id
20154105
Updated
28.07.2023 05:28
Language
de
Title
Tierquälerei. Stutenblut für die Schweineproduktion
AdditionalIndexing
52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik der Herstellung von tierischen Produkten unter tierschutzwidrigen Bedingungen bewusst und verurteilt solche Praktiken. Er ist aber der Ansicht, dass ein Importverbot für tierquälerisch erzeugtes Pregnant Mare Serum Gonadotropin (PMSG) weniger Wirkung erzielt als der Einsatz in den relevanten internationalen Gremien für alternative Wege zur längerfristigen Behebung von tierschutzwidrigen Umständen in den Ursprungsländern und die Wahrnehmung der Selbstverantwortung der Marktteilnehmer.</p><p>1. PMSG ist ein Hormon, das in der Veterinärmedizin eingesetzt wird, um den weiblichen Zyklus zu steuern. Hormonpräparate auf der Basis von PMSG werden in der Schweiz nicht hergestellt, die Beschaffung erfolgt ausschliesslich über den Import. Die Präparate unterliegen der tierärztlichen Rezeptpflicht und müssen von Swissmedic zugelassen werden. Der Einsatz der Präparate erfolgt ausschliesslich über praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte. Bund und Kantone verfügen über keine Zahlen, wie viel importiert und schlussendlich eingesetzt wird.</p><p>2. In der Schweinezucht wird PMSG in schätzungsweise 10 Prozent der Zuchtbetriebe zur Auslösung und Synchronisation der Brunst bei Mutterschweinen verwendet. Auch bei weiteren Tierarten wie Hund, Katze, Schaf oder Pferd wird PMSG eingesetzt, hauptsächlich zur Auslösung der Brunst.</p><p>3. Der Aufruf von Suisseporcs hat Wirkung erzielt. So entziehen z. B. die Grossverteiler Coop und Migros ihren Produzenten das "Naturafarm"- bzw. "Terra Suisse"-Label, wenn sie PMSG verwenden. Auch die Standesorganisation der Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte hat sich von tierschutzwidrigen Produktionspraktiken distanziert und ihre Mitglieder aufgerufen, auf die entsprechenden Produkte zu verzichten. Im Übrigen hat auch der Importeur reagiert und auditiert die Betriebe, von welchen PMSG bezogen wird.</p><p>4. Weitere Züchterverbände, die entsprechende Aufrufe erlassen haben, sind den Bundesbehörden nicht bekannt.</p><p>5. Die Interventionsmöglichkeiten des Bundes sind beschränkt. Es bestehen keine direkten Einflussmöglichkeiten auf die ausländischen Gesetzgebungen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat mit den zuständigen Behörden der betroffenen Staaten Südamerikas (Argentinien und Uruguay) Kontakt aufgenommen. Es erfolgten Zusicherungen, man werde sich der Sache annehmen, und es wurden verstärkte Tierschutzkontrollen in den fraglichen Betrieben angekündigt. Informationen über Inspektionsergebnisse oder konkrete Massnahmenpläne sind bisher noch nicht eingegangen.</p><p>6. Das BLV bleibt in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden der betroffenen Staaten. Weiter wurde das Thema auch mit Vertretern der EU-Kommission diskutiert. Das BLV hat noch keine Rückmeldung zu Abklärungen seitens der EU-Kommission erhalten. Das BLV setzt sich seit Jahren für wirkungsvolle Tierschutzstandards im internationalen Handel ein. Das dafür zuständige multilaterale Gremium ist die Welttiergesundheitsorganisation OIE. Das Thema soll möglichst mit Unterstützung der EU in die OIE eingebracht werden.</p><p>7. Die Zulassung von PMSG durch Swissmedic beinhaltet gemäss den heilmittelrechtlichen Vorgaben alleine die Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit der Präparate. Demgegenüber sind tierschützerische Aspekte gemäss dem Heilmittelrecht nicht Gegenstand des Zulassungsverfahrens, d. h., Swissmedic hat diesbezüglich keine Handhabe. Ein Importverbot aus Gründen des Tierschutzes (Art. 14 des Tierschutzgesetzes; SR 455) könnte sich nicht auf alle PMSG-Präparate beziehen, sondern nur auf tierquälerisch erzeugte Produkte. Dafür müssten konkrete Tierschutzstandards festgelegt werden (bezüglich Haltung, vertretbare Blutentnahmen, Hämatokritgrenzwert usw.), was mit erheblichem Aufwand verbunden wäre. Zudem müsste die Einhaltung dieser Standards vor Ort auch überprüft werden können, was kaum möglich wäre. Im Übrigen stellt das internationale Handelsrecht hohe Anforderungen an ein Importverbot (vgl. dazu auch Antwort 11).</p><p>8. Es gibt ein synthetisches Alternativprodukt auf dem Markt, das aber nur für den Einsatz bei Mutterschweinen zugelassen ist. Seine Wirkung soll aber gemäss Experten der Vetsuisse-Fakultät deutlich schlechter sein als die Verwendung von PMSG.</p><p>9. Siehe Antwort 7.</p><p>10. Zugelassene Tierarzneimittel dürfen in der Schweiz in Verkehr gebracht werden und nach den geltenden Vorgaben (hier Rezeptpflicht) eingesetzt werden. Es gibt keine Möglichkeit, darüber hinausgehend den Einsatz und die Anwendung der Präparate zu verbieten.</p><p>11. Es müsste im Einzelnen geklärt und geregelt werden, welche ausländischen Produktionsmittel für Fleisch als "tierquälerisch" zu qualifizieren und von einem Importverbot zu erfassen wären. Zudem müsste von der Schweiz aus überprüft werden können, wie für den Import bestimmtes Fleisch im Ausland tatsächlich produziert wurde, was sich als schwierig erweisen dürfte. Weiter ist zu berücksichtigen, dass das internationale Handelsrecht (WTO und Freihandelsabkommen) hohe Anforderungen an ein Importverbot stellt. Die Schweiz würde mit einem solchen Importverbot möglicherweise ihre internationalen handelsrechtlichen Verpflichtungen verletzen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In Südamerika werden Tausende von Stuten zu pharmazeutischen Zwecken gehalten. Sie sollen so oft wie möglich trächtig sein, aber möglichst wenig Nachwuchs gebären. Ihnen wird in kurzer Zeit literweise Blut abgenommen, weil ihr Blutserum ein Hormon enthält, das der Herstellung von PMSG (Pregnant Mare Serum Gonadotropin) dient. Die Pferde leiden bei und wegen der Entnahme schreckliche Qualen. Die Föten werden abgetan, damit die Stuten möglichst rasch wieder gedeckt werden können.</p><p>Dieses Hormon aus dem Blutserum trächtiger Stuten dient Nutztierzüchtern auch in der Schweiz, die Brunst insbesondere von Schweinen und ihre Fortpflanzung anzutreiben und zu koordinieren.</p><p>Der Schweinezüchterverband Suisseporcs fordert Tierärzte und Züchter auf, auf die Anwendung von Tierarzneimitteln, die unter solch abscheulichen Umständen produziert werden, zu verzichten. Auch die Tierärzte haben sich so geäussert. Die Produkte bleiben aber im Handel. Das muss der Bund abstellen. Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten, allenfalls auch unter Beizug von Informationen kantonaler Stellen:</p><p>1. Welche Tierärzte beschaffen die Substanz und in welchen Mengen?</p><p>2. Wo, für welche Betriebe und für welche Tiere wird dieses Hormon in der Schweiz eingesetzt?</p><p>3. Welche Wirkung hatte der Aufruf von Suisseporcs, den Einsatz von Tierquäler-PMSG zu unterlassen? Hat sich die Situation, seit der Missstand aufgedeckt worden ist, geändert?</p><p>4. Welche anderen Züchterverbände haben Aufrufe erlassen? Mit welchem Erfolg?</p><p>5. Was hat der Bundesrat bzw. das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen unternommen, um diese Tierquälerei abzustellen? Mit welchem Erfolg?</p><p>6. Sieht er weitere Massnahmen auf internationaler, auf bilateraler Ebene vor? Welche?</p><p>7. Kann der Bund oder Swissmedic den Import von Tierquäler-PMSG-Hormonen verbieten? Welches wären die Voraussetzungen?</p><p>8. Gibt es nicht ein synthetisches Ersatzpräparat? Wie ist dessen Wirkung sachlich zu beurteilen?</p><p>9. Kann der Bund oder Swissmedic die Bewilligung von Tierquäler-PMSG-haltigen Medikamenten zurückziehen? Welches wären die Voraussetzungen?</p><p>10. Kann der Bund oder Swissmedic die Anwendung von Tierquäler-PMSG-haltigen Medikamenten verbieten? Welches wären die Voraussetzungen?</p><p>11. Kann der Bund den Import von Fleisch, das mit tierquälerischen Mitteln produziert wurde, unterbinden? Welches wären die Voraussetzungen?</p>
  • Tierquälerei. Stutenblut für die Schweineproduktion
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik der Herstellung von tierischen Produkten unter tierschutzwidrigen Bedingungen bewusst und verurteilt solche Praktiken. Er ist aber der Ansicht, dass ein Importverbot für tierquälerisch erzeugtes Pregnant Mare Serum Gonadotropin (PMSG) weniger Wirkung erzielt als der Einsatz in den relevanten internationalen Gremien für alternative Wege zur längerfristigen Behebung von tierschutzwidrigen Umständen in den Ursprungsländern und die Wahrnehmung der Selbstverantwortung der Marktteilnehmer.</p><p>1. PMSG ist ein Hormon, das in der Veterinärmedizin eingesetzt wird, um den weiblichen Zyklus zu steuern. Hormonpräparate auf der Basis von PMSG werden in der Schweiz nicht hergestellt, die Beschaffung erfolgt ausschliesslich über den Import. Die Präparate unterliegen der tierärztlichen Rezeptpflicht und müssen von Swissmedic zugelassen werden. Der Einsatz der Präparate erfolgt ausschliesslich über praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte. Bund und Kantone verfügen über keine Zahlen, wie viel importiert und schlussendlich eingesetzt wird.</p><p>2. In der Schweinezucht wird PMSG in schätzungsweise 10 Prozent der Zuchtbetriebe zur Auslösung und Synchronisation der Brunst bei Mutterschweinen verwendet. Auch bei weiteren Tierarten wie Hund, Katze, Schaf oder Pferd wird PMSG eingesetzt, hauptsächlich zur Auslösung der Brunst.</p><p>3. Der Aufruf von Suisseporcs hat Wirkung erzielt. So entziehen z. B. die Grossverteiler Coop und Migros ihren Produzenten das "Naturafarm"- bzw. "Terra Suisse"-Label, wenn sie PMSG verwenden. Auch die Standesorganisation der Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte hat sich von tierschutzwidrigen Produktionspraktiken distanziert und ihre Mitglieder aufgerufen, auf die entsprechenden Produkte zu verzichten. Im Übrigen hat auch der Importeur reagiert und auditiert die Betriebe, von welchen PMSG bezogen wird.</p><p>4. Weitere Züchterverbände, die entsprechende Aufrufe erlassen haben, sind den Bundesbehörden nicht bekannt.</p><p>5. Die Interventionsmöglichkeiten des Bundes sind beschränkt. Es bestehen keine direkten Einflussmöglichkeiten auf die ausländischen Gesetzgebungen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat mit den zuständigen Behörden der betroffenen Staaten Südamerikas (Argentinien und Uruguay) Kontakt aufgenommen. Es erfolgten Zusicherungen, man werde sich der Sache annehmen, und es wurden verstärkte Tierschutzkontrollen in den fraglichen Betrieben angekündigt. Informationen über Inspektionsergebnisse oder konkrete Massnahmenpläne sind bisher noch nicht eingegangen.</p><p>6. Das BLV bleibt in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden der betroffenen Staaten. Weiter wurde das Thema auch mit Vertretern der EU-Kommission diskutiert. Das BLV hat noch keine Rückmeldung zu Abklärungen seitens der EU-Kommission erhalten. Das BLV setzt sich seit Jahren für wirkungsvolle Tierschutzstandards im internationalen Handel ein. Das dafür zuständige multilaterale Gremium ist die Welttiergesundheitsorganisation OIE. Das Thema soll möglichst mit Unterstützung der EU in die OIE eingebracht werden.</p><p>7. Die Zulassung von PMSG durch Swissmedic beinhaltet gemäss den heilmittelrechtlichen Vorgaben alleine die Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit der Präparate. Demgegenüber sind tierschützerische Aspekte gemäss dem Heilmittelrecht nicht Gegenstand des Zulassungsverfahrens, d. h., Swissmedic hat diesbezüglich keine Handhabe. Ein Importverbot aus Gründen des Tierschutzes (Art. 14 des Tierschutzgesetzes; SR 455) könnte sich nicht auf alle PMSG-Präparate beziehen, sondern nur auf tierquälerisch erzeugte Produkte. Dafür müssten konkrete Tierschutzstandards festgelegt werden (bezüglich Haltung, vertretbare Blutentnahmen, Hämatokritgrenzwert usw.), was mit erheblichem Aufwand verbunden wäre. Zudem müsste die Einhaltung dieser Standards vor Ort auch überprüft werden können, was kaum möglich wäre. Im Übrigen stellt das internationale Handelsrecht hohe Anforderungen an ein Importverbot (vgl. dazu auch Antwort 11).</p><p>8. Es gibt ein synthetisches Alternativprodukt auf dem Markt, das aber nur für den Einsatz bei Mutterschweinen zugelassen ist. Seine Wirkung soll aber gemäss Experten der Vetsuisse-Fakultät deutlich schlechter sein als die Verwendung von PMSG.</p><p>9. Siehe Antwort 7.</p><p>10. Zugelassene Tierarzneimittel dürfen in der Schweiz in Verkehr gebracht werden und nach den geltenden Vorgaben (hier Rezeptpflicht) eingesetzt werden. Es gibt keine Möglichkeit, darüber hinausgehend den Einsatz und die Anwendung der Präparate zu verbieten.</p><p>11. Es müsste im Einzelnen geklärt und geregelt werden, welche ausländischen Produktionsmittel für Fleisch als "tierquälerisch" zu qualifizieren und von einem Importverbot zu erfassen wären. Zudem müsste von der Schweiz aus überprüft werden können, wie für den Import bestimmtes Fleisch im Ausland tatsächlich produziert wurde, was sich als schwierig erweisen dürfte. Weiter ist zu berücksichtigen, dass das internationale Handelsrecht (WTO und Freihandelsabkommen) hohe Anforderungen an ein Importverbot stellt. Die Schweiz würde mit einem solchen Importverbot möglicherweise ihre internationalen handelsrechtlichen Verpflichtungen verletzen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In Südamerika werden Tausende von Stuten zu pharmazeutischen Zwecken gehalten. Sie sollen so oft wie möglich trächtig sein, aber möglichst wenig Nachwuchs gebären. Ihnen wird in kurzer Zeit literweise Blut abgenommen, weil ihr Blutserum ein Hormon enthält, das der Herstellung von PMSG (Pregnant Mare Serum Gonadotropin) dient. Die Pferde leiden bei und wegen der Entnahme schreckliche Qualen. Die Föten werden abgetan, damit die Stuten möglichst rasch wieder gedeckt werden können.</p><p>Dieses Hormon aus dem Blutserum trächtiger Stuten dient Nutztierzüchtern auch in der Schweiz, die Brunst insbesondere von Schweinen und ihre Fortpflanzung anzutreiben und zu koordinieren.</p><p>Der Schweinezüchterverband Suisseporcs fordert Tierärzte und Züchter auf, auf die Anwendung von Tierarzneimitteln, die unter solch abscheulichen Umständen produziert werden, zu verzichten. Auch die Tierärzte haben sich so geäussert. Die Produkte bleiben aber im Handel. Das muss der Bund abstellen. Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten, allenfalls auch unter Beizug von Informationen kantonaler Stellen:</p><p>1. Welche Tierärzte beschaffen die Substanz und in welchen Mengen?</p><p>2. Wo, für welche Betriebe und für welche Tiere wird dieses Hormon in der Schweiz eingesetzt?</p><p>3. Welche Wirkung hatte der Aufruf von Suisseporcs, den Einsatz von Tierquäler-PMSG zu unterlassen? Hat sich die Situation, seit der Missstand aufgedeckt worden ist, geändert?</p><p>4. Welche anderen Züchterverbände haben Aufrufe erlassen? Mit welchem Erfolg?</p><p>5. Was hat der Bundesrat bzw. das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen unternommen, um diese Tierquälerei abzustellen? Mit welchem Erfolg?</p><p>6. Sieht er weitere Massnahmen auf internationaler, auf bilateraler Ebene vor? Welche?</p><p>7. Kann der Bund oder Swissmedic den Import von Tierquäler-PMSG-Hormonen verbieten? Welches wären die Voraussetzungen?</p><p>8. Gibt es nicht ein synthetisches Ersatzpräparat? Wie ist dessen Wirkung sachlich zu beurteilen?</p><p>9. Kann der Bund oder Swissmedic die Bewilligung von Tierquäler-PMSG-haltigen Medikamenten zurückziehen? Welches wären die Voraussetzungen?</p><p>10. Kann der Bund oder Swissmedic die Anwendung von Tierquäler-PMSG-haltigen Medikamenten verbieten? Welches wären die Voraussetzungen?</p><p>11. Kann der Bund den Import von Fleisch, das mit tierquälerischen Mitteln produziert wurde, unterbinden? Welches wären die Voraussetzungen?</p>
    • Tierquälerei. Stutenblut für die Schweineproduktion

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