Informatikfachkräfte durch Weiterbildung vor Arbeitslosigkeit schützen
- ShortId
-
15.4110
- Id
-
20154110
- Updated
-
28.07.2023 05:27
- Language
-
de
- Title
-
Informatikfachkräfte durch Weiterbildung vor Arbeitslosigkeit schützen
- AdditionalIndexing
-
32;34;44
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Wirtschaft spricht von einem Informatikfachkräftemangel und rekrutiert laufend ausländische Fachkräfte. In der Schweiz gibt es immer mehr arbeitslose Informatikfachkräfte. Im Kanton Zürich hat sich die Zahl der arbeitslosen Informatikerinnen und Informatiker von 2008 bis 2014 auf 900 Personen verdoppelt. Die meisten sind über 45 Jahre alt. Gleichzeitig wächst die Zahl der Informatikfachkräfte aus dem Ausland rasch an. Das betrifft sowohl Personen mit Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) aus Nicht-EU- und -Efta-Staaten wie auch solche mit Kurzaufenthaltsbewilligungen. </p><p>Mit der Fachkräfte-Initiative werden im Bereich Informatik besondere Anstrengungen unternommen, um mehr junge Informatikfachkräfte auszubilden. Gleichzeitig werden ausgebildete ältere Fachkräfte in die Arbeitslosigkeit abgeschoben, statt sie davor zu schützen. </p><p>Die Studie des IWSB (2015) "Arbeitsmarktfähigkeit arbeitsloser Informatiker 45 plus" (Zürich/Bern: Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich/ICT Switzerland) weist auf mögliche Rekrutierungsfilter bei der Vorselektion von Bewerbungsdossiers hin (z. B. zwingend vorausgesetzte Fähigkeiten oder Zertifikate), durch die ältere Stellensuchende ausscheiden. </p><p>Die regelmässige, gezielte und praxisgerechte Weiterbildung muss während dem ganzen Arbeitsleben sichergestellt werden, damit auch ältere IT-Mitarbeitende mit den Anforderungen und Qualifikationen der Wirtschaft Schritt halten und die entsprechenden Zertifikate erwerben können. Arbeitslosen Informatikfachkräften ist mit Weiterbildungs- und Umschulungsprogrammen der Wiedereinstieg in die Wirtschaft zu ermöglichen.</p><p>ICT Switzerland ist gewillt, systematische Weiterbildungsprogramme für IT-Mitarbeitende mit einem Gütesiegel zu unterstützen. Dazu braucht es aber vorerst eine wirkungsvolle Bildungsoffensive. Das Gütesiegel allein kann das Problem nicht lösen.</p>
- <p>Aus- und Weiterbildung ist für die Arbeitsmarktfähigkeit aller Erwerbspersonen zentral. In der Ausbildung übernimmt der Bund je nach Bildungsgefäss Steuerungs-, Entwicklungs- und Koordinationsaufgaben. Im Weiterbildungsbereich verhalten sich Bund und Kantone subsidiär und greifen nur dort ein, wo es spezifische öffentliche Interessen zu wahren gilt. Mit dem neuen Weiterbildungsgesetz (WebiG, BBl 2014 5177) optimiert der Bund die Rahmenbedingungen für die hauptsächlich privat organisierte Weiterbildung. Weiterbildungskonzepte zu erarbeiten ist indes nicht Sache des Bundes. Es ist die Aufgabe der Anbieter, die Weiterbildungsinhalte und -konzepte zu definieren.</p><p>Der Bund wird im Rahmen der Fachkräfte-Initiative in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Sozialpartnern, den Branchen- und Berufsverbänden prüfen, auf welche Weise vermehrt inländische Arbeitskräfte in der Informatikbranche aus- und weitergebildet oder umgeschult werden können. Er wird zudem die Finanzierung der Weiterbildung von älteren Arbeitnehmenden (45 plus) vertieft prüfen.</p><p>Die von der Motionärin zitierte Studie (IWSB (2015). Arbeitsmarktfähigkeit arbeitsloser Informatiker 45 plus. Zürich/Bern: Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich/ICT Switzerland) zeigt, dass stellensuchende Informatikerinnen und Informatiker ab 45 Jahren insgesamt gut qualifiziert sind. Sie haben jedoch häufiger als erwerbstätige Informatiker keinen formalen Abschluss erworben. Insbesondere mit den eidgenössisch anerkannten Berufs- und höheren Fachprüfungen hat der Bund Instrumente geschaffen, welche unabhängig vom Alter einen formalen Abschluss ermöglichen. Die individuelle Vorbereitung nimmt Rücksicht auf die bereits vorhandenen Kompetenzen. Formale Abschlüsse haben zudem den Vorteil, dass sie ein breites Grundwissen vermitteln und - im Unterschied zu vielen Weiterbildungsangeboten - nicht produktspezifisch sind.</p><p>Angesichts der bewährten Zuständigkeiten in der Weiterbildung und der bereits lancierten Massnahmen erachtet der Bundesrat die Motion nicht als zielführend.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit der Wirtschaft ein Weiterbildungskonzept für Informatikfachkräfte zu entwickeln, um ihnen zu ermöglichen, mit den Anforderungen der Wirtschaft Schritt zu halten, und sie dadurch besser vor Arbeitslosigkeit zu schützen. Gleichzeitig sollen arbeitslose ältere Informatikfachkräfte durch geeignete Weiterbildungsmassnahmen wieder in die Arbeitswelt integriert werden.</p>
- Informatikfachkräfte durch Weiterbildung vor Arbeitslosigkeit schützen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Wirtschaft spricht von einem Informatikfachkräftemangel und rekrutiert laufend ausländische Fachkräfte. In der Schweiz gibt es immer mehr arbeitslose Informatikfachkräfte. Im Kanton Zürich hat sich die Zahl der arbeitslosen Informatikerinnen und Informatiker von 2008 bis 2014 auf 900 Personen verdoppelt. Die meisten sind über 45 Jahre alt. Gleichzeitig wächst die Zahl der Informatikfachkräfte aus dem Ausland rasch an. Das betrifft sowohl Personen mit Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) aus Nicht-EU- und -Efta-Staaten wie auch solche mit Kurzaufenthaltsbewilligungen. </p><p>Mit der Fachkräfte-Initiative werden im Bereich Informatik besondere Anstrengungen unternommen, um mehr junge Informatikfachkräfte auszubilden. Gleichzeitig werden ausgebildete ältere Fachkräfte in die Arbeitslosigkeit abgeschoben, statt sie davor zu schützen. </p><p>Die Studie des IWSB (2015) "Arbeitsmarktfähigkeit arbeitsloser Informatiker 45 plus" (Zürich/Bern: Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich/ICT Switzerland) weist auf mögliche Rekrutierungsfilter bei der Vorselektion von Bewerbungsdossiers hin (z. B. zwingend vorausgesetzte Fähigkeiten oder Zertifikate), durch die ältere Stellensuchende ausscheiden. </p><p>Die regelmässige, gezielte und praxisgerechte Weiterbildung muss während dem ganzen Arbeitsleben sichergestellt werden, damit auch ältere IT-Mitarbeitende mit den Anforderungen und Qualifikationen der Wirtschaft Schritt halten und die entsprechenden Zertifikate erwerben können. Arbeitslosen Informatikfachkräften ist mit Weiterbildungs- und Umschulungsprogrammen der Wiedereinstieg in die Wirtschaft zu ermöglichen.</p><p>ICT Switzerland ist gewillt, systematische Weiterbildungsprogramme für IT-Mitarbeitende mit einem Gütesiegel zu unterstützen. Dazu braucht es aber vorerst eine wirkungsvolle Bildungsoffensive. Das Gütesiegel allein kann das Problem nicht lösen.</p>
- <p>Aus- und Weiterbildung ist für die Arbeitsmarktfähigkeit aller Erwerbspersonen zentral. In der Ausbildung übernimmt der Bund je nach Bildungsgefäss Steuerungs-, Entwicklungs- und Koordinationsaufgaben. Im Weiterbildungsbereich verhalten sich Bund und Kantone subsidiär und greifen nur dort ein, wo es spezifische öffentliche Interessen zu wahren gilt. Mit dem neuen Weiterbildungsgesetz (WebiG, BBl 2014 5177) optimiert der Bund die Rahmenbedingungen für die hauptsächlich privat organisierte Weiterbildung. Weiterbildungskonzepte zu erarbeiten ist indes nicht Sache des Bundes. Es ist die Aufgabe der Anbieter, die Weiterbildungsinhalte und -konzepte zu definieren.</p><p>Der Bund wird im Rahmen der Fachkräfte-Initiative in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Sozialpartnern, den Branchen- und Berufsverbänden prüfen, auf welche Weise vermehrt inländische Arbeitskräfte in der Informatikbranche aus- und weitergebildet oder umgeschult werden können. Er wird zudem die Finanzierung der Weiterbildung von älteren Arbeitnehmenden (45 plus) vertieft prüfen.</p><p>Die von der Motionärin zitierte Studie (IWSB (2015). Arbeitsmarktfähigkeit arbeitsloser Informatiker 45 plus. Zürich/Bern: Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich/ICT Switzerland) zeigt, dass stellensuchende Informatikerinnen und Informatiker ab 45 Jahren insgesamt gut qualifiziert sind. Sie haben jedoch häufiger als erwerbstätige Informatiker keinen formalen Abschluss erworben. Insbesondere mit den eidgenössisch anerkannten Berufs- und höheren Fachprüfungen hat der Bund Instrumente geschaffen, welche unabhängig vom Alter einen formalen Abschluss ermöglichen. Die individuelle Vorbereitung nimmt Rücksicht auf die bereits vorhandenen Kompetenzen. Formale Abschlüsse haben zudem den Vorteil, dass sie ein breites Grundwissen vermitteln und - im Unterschied zu vielen Weiterbildungsangeboten - nicht produktspezifisch sind.</p><p>Angesichts der bewährten Zuständigkeiten in der Weiterbildung und der bereits lancierten Massnahmen erachtet der Bundesrat die Motion nicht als zielführend.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit der Wirtschaft ein Weiterbildungskonzept für Informatikfachkräfte zu entwickeln, um ihnen zu ermöglichen, mit den Anforderungen der Wirtschaft Schritt zu halten, und sie dadurch besser vor Arbeitslosigkeit zu schützen. Gleichzeitig sollen arbeitslose ältere Informatikfachkräfte durch geeignete Weiterbildungsmassnahmen wieder in die Arbeitswelt integriert werden.</p>
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