Optimierung des bestehenden Systems im Lichte des neuen Asylgesetzes

ShortId
15.4113
Id
20154113
Updated
28.07.2023 05:23
Language
de
Title
Optimierung des bestehenden Systems im Lichte des neuen Asylgesetzes
AdditionalIndexing
2811;04;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Parlament hat kürzlich eine Asylgesetzrevision verabschiedet. Angesichts dieser neuen Gesetzgebung wäre es wichtig, die Möglichkeiten zu prüfen, wie das aktuelle Beherbergungs-, Sozialhilfe- und Integrationssystem optimiert werden kann. Hauptziel wäre die Reduktion der Kosten, die von der Gesellschaft getragen werden in den Bereichen der Bildung, der Sozialversicherung, der Gesundheit, des Zusammenlebens und der Sicherheit. Der administrative Aufwand sollte längerfristig ebenfalls verringert werden. Die Anreize für die Integration der Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Personen müssten ebenfalls verstärkt werden. Auch die Rollenverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sollte, unter Berücksichtigung der Verfassung, unter die Lupe genommen und optimiert werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt das Kernanliegen des Postulanten, wonach die Sozialhilfeabhängigkeit von Personen aus dem Asylbereich nachhaltig gesenkt und zu diesem Zweck die Integration dieser Personen mit geeigneten Massnahmen gefördert werden muss. Der Bundesrat hat zu diesem Zweck bereits verschiedene Massnahmen ergriffen.</p><p>Im Rahmen der Umsetzung der Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren sollen durch schnellere Asylverfahren auch die Integrationsmassnahmen früher einsetzen können, um so den vorläufig Aufgenommenen und den anerkannten Flüchtlingen eine raschere Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Damit können die Sozialausgaben von Bund und Kantonen massgeblich reduziert werden.</p><p>Im Weiteren plant der Bundesrat, im Frühling 2016 eine Zusatzbotschaft zum Gesetzentwurf zur Anpassung des Ausländergesetzes (Integration; 13.030) zuhanden des Parlamentes zu verabschieden. Er sieht darin vor, administrative Hürden für die Arbeitgeber abzubauen und Anreize für eine rasche und nachhaltige Erwerbsaufnahme für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge zu schaffen. Für diese Zielgruppe soll die Bewilligungspflicht für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit abgeschafft und durch ein einfaches Meldeverfahren ersetzt werden. Zusätzlich sieht die Vorlage die Abschaffung der Sonderabgabe bei vorläufig Aufgenommenen und auch bei Asylsuchenden vor.</p><p>Am 18. Dezember 2015 hat der Bundesrat zudem den Bericht "Begleitmassnahmen Artikel 121a BV: Verstärkung der Integrationsmassnahmen für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene" verabschiedet, welcher ein Pilotprogramm zur sprachlichen und beruflichen Qualifizierung vorsieht. Dieses bezweckt, jährlich bis zu 1000 Personen bei der Integration in den Arbeitsmarkt nachhaltig zu unterstützen. Die Gesamtinvestitionen des Bundes belaufen sich auf maximal 54 Millionen Franken über vier Jahre.</p><p>Der Vorschlag des Postulanten, den Ausweis B dem Ausweis F gleichzustellen, verdient zweifelsohne vertieft geprüft zu werden. Der Bundesrat wird dem Parlament demnächst einen Bericht überweisen, der eine ausführliche Auslegeordnung zum Status der vorläufigen Aufnahme enthalten wird. In den Folgearbeiten zum vorerwähnten Bericht und im Rahmen der Begleitmassnahmen zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative werden ebenfalls das Finanzierungssystem des Bundes für die Abgeltung der Sozialhilfekosten an die Kantone sowie weitere Faktoren, welche einen Einfluss auf den Anreiz zur Integration haben können, untersucht werden.</p><p>Ansonsten stellt der Bundesrat fest, dass die Zuständigkeit für die Sozialhilfe an Personen aus dem Asylbereich gemäss Bundesverfassung bei den Kantonen liegt. Die Gewährleistung von Sozialhilfe, wozu auch die Unterbringung und Betreuung gehört, erfolgt somit nach kantonalem Recht (vgl. Art. 82 Abs. 1 AsylG). Der Bundesrat hat aufgrund dieser Regelung kein Aufsichts- oder Weisungsrecht gegenüber den Kantonen. Die Kantone sind auch nach Umsetzung der Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich, welche den Kantonen zugewiesen werden und voraussichtlich längere Zeit oder dauerhaft in der Schweiz verbleiben werden, zuständig.</p><p>Der Bundesrat vertritt deshalb die Auffassung, dass ein zusätzlicher Bericht keine neuen Erkenntnisse bringen würde, da den Anliegen des Postulates im Rahmen der genannten Arbeiten Rechnung getragen werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zum aktuellen Asylsystem sowie zu Verbesserungsmöglichkeiten im Rahmen des neuen Asylgesetzes einen Bericht zu erstellen. Er soll dazu dienen:</p><p>1. die Kosten zu senken, die für den Staat und die Gesellschaft entstehen aufgrund der mangelnden Integration von Personen aus dem Asylbereich;</p><p>2. das System administrativ zu vereinfachen;</p><p>3. die Rollenverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden zu klären und dabei der Verfassung Rechnung zu tragen;</p><p>4. in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden auf eine nachhaltige und schnellere Integration von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen hinzuarbeiten;</p><p>5. die Ausweise B und F gleichzustellen.</p>
  • Optimierung des bestehenden Systems im Lichte des neuen Asylgesetzes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Parlament hat kürzlich eine Asylgesetzrevision verabschiedet. Angesichts dieser neuen Gesetzgebung wäre es wichtig, die Möglichkeiten zu prüfen, wie das aktuelle Beherbergungs-, Sozialhilfe- und Integrationssystem optimiert werden kann. Hauptziel wäre die Reduktion der Kosten, die von der Gesellschaft getragen werden in den Bereichen der Bildung, der Sozialversicherung, der Gesundheit, des Zusammenlebens und der Sicherheit. Der administrative Aufwand sollte längerfristig ebenfalls verringert werden. Die Anreize für die Integration der Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Personen müssten ebenfalls verstärkt werden. Auch die Rollenverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sollte, unter Berücksichtigung der Verfassung, unter die Lupe genommen und optimiert werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt das Kernanliegen des Postulanten, wonach die Sozialhilfeabhängigkeit von Personen aus dem Asylbereich nachhaltig gesenkt und zu diesem Zweck die Integration dieser Personen mit geeigneten Massnahmen gefördert werden muss. Der Bundesrat hat zu diesem Zweck bereits verschiedene Massnahmen ergriffen.</p><p>Im Rahmen der Umsetzung der Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren sollen durch schnellere Asylverfahren auch die Integrationsmassnahmen früher einsetzen können, um so den vorläufig Aufgenommenen und den anerkannten Flüchtlingen eine raschere Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Damit können die Sozialausgaben von Bund und Kantonen massgeblich reduziert werden.</p><p>Im Weiteren plant der Bundesrat, im Frühling 2016 eine Zusatzbotschaft zum Gesetzentwurf zur Anpassung des Ausländergesetzes (Integration; 13.030) zuhanden des Parlamentes zu verabschieden. Er sieht darin vor, administrative Hürden für die Arbeitgeber abzubauen und Anreize für eine rasche und nachhaltige Erwerbsaufnahme für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge zu schaffen. Für diese Zielgruppe soll die Bewilligungspflicht für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit abgeschafft und durch ein einfaches Meldeverfahren ersetzt werden. Zusätzlich sieht die Vorlage die Abschaffung der Sonderabgabe bei vorläufig Aufgenommenen und auch bei Asylsuchenden vor.</p><p>Am 18. Dezember 2015 hat der Bundesrat zudem den Bericht "Begleitmassnahmen Artikel 121a BV: Verstärkung der Integrationsmassnahmen für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene" verabschiedet, welcher ein Pilotprogramm zur sprachlichen und beruflichen Qualifizierung vorsieht. Dieses bezweckt, jährlich bis zu 1000 Personen bei der Integration in den Arbeitsmarkt nachhaltig zu unterstützen. Die Gesamtinvestitionen des Bundes belaufen sich auf maximal 54 Millionen Franken über vier Jahre.</p><p>Der Vorschlag des Postulanten, den Ausweis B dem Ausweis F gleichzustellen, verdient zweifelsohne vertieft geprüft zu werden. Der Bundesrat wird dem Parlament demnächst einen Bericht überweisen, der eine ausführliche Auslegeordnung zum Status der vorläufigen Aufnahme enthalten wird. In den Folgearbeiten zum vorerwähnten Bericht und im Rahmen der Begleitmassnahmen zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative werden ebenfalls das Finanzierungssystem des Bundes für die Abgeltung der Sozialhilfekosten an die Kantone sowie weitere Faktoren, welche einen Einfluss auf den Anreiz zur Integration haben können, untersucht werden.</p><p>Ansonsten stellt der Bundesrat fest, dass die Zuständigkeit für die Sozialhilfe an Personen aus dem Asylbereich gemäss Bundesverfassung bei den Kantonen liegt. Die Gewährleistung von Sozialhilfe, wozu auch die Unterbringung und Betreuung gehört, erfolgt somit nach kantonalem Recht (vgl. Art. 82 Abs. 1 AsylG). Der Bundesrat hat aufgrund dieser Regelung kein Aufsichts- oder Weisungsrecht gegenüber den Kantonen. Die Kantone sind auch nach Umsetzung der Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich, welche den Kantonen zugewiesen werden und voraussichtlich längere Zeit oder dauerhaft in der Schweiz verbleiben werden, zuständig.</p><p>Der Bundesrat vertritt deshalb die Auffassung, dass ein zusätzlicher Bericht keine neuen Erkenntnisse bringen würde, da den Anliegen des Postulates im Rahmen der genannten Arbeiten Rechnung getragen werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zum aktuellen Asylsystem sowie zu Verbesserungsmöglichkeiten im Rahmen des neuen Asylgesetzes einen Bericht zu erstellen. Er soll dazu dienen:</p><p>1. die Kosten zu senken, die für den Staat und die Gesellschaft entstehen aufgrund der mangelnden Integration von Personen aus dem Asylbereich;</p><p>2. das System administrativ zu vereinfachen;</p><p>3. die Rollenverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden zu klären und dabei der Verfassung Rechnung zu tragen;</p><p>4. in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden auf eine nachhaltige und schnellere Integration von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen hinzuarbeiten;</p><p>5. die Ausweise B und F gleichzustellen.</p>
    • Optimierung des bestehenden Systems im Lichte des neuen Asylgesetzes

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