Täuschung durch den Volkswagen-Konzern. Auswirkungen auf den Bund

ShortId
15.4115
Id
20154115
Updated
28.07.2023 05:23
Language
de
Title
Täuschung durch den Volkswagen-Konzern. Auswirkungen auf den Bund
AdditionalIndexing
52;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Ja, der Bund ist betroffen. Armasuisse hat in den letzten Jahren für die Bundesverwaltung Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns beschafft, welche manipulierte Software enthalten.</p><p>2. Ein Grossteil der Bundesfahrzeuge wird dezentral von den Bundesämtern mit kantonalen Nummernschildern eingelöst. Eine bundesweite Identifizierung der betroffenen Fahrzeuge würde einen unangemessenen Aufwand nach sich ziehen. In einer groben Schätzung kann von ungefähr 1000 Fahrzeugen ausgegangen werden.</p><p>3. Armasuisse hat mit dem Schweizer Generalimporteur Amag Rahmenverträge für den Bezug von Fahrzeugen der Marke Volkswagen sowie weiterer Konzernmarken. Die in der Regel fünf Jahre geltenden Rahmenverträge regeln die Konditionen sowie die einheitliche Abwicklung der Einzelbestellungen zwischen Armasuisse und dem Lieferanten. Die vertragliche Bindung der betroffenen Fahrzeuge beruhte auf dem Rahmenvertrag 2009-2014.</p><p>4. Im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Ausschreibung wurden klare Anforderungen an die Umweltstandards gestellt, welche die Firma entsprechend verpflichten. Darauf basierend beschafft der Bund über Rahmenverträge Personenwagen, welche der jeweils geltenden Schweizer Gesetzgebung entsprechen und eine Schweizer Typengenehmigung aufweisen. Bei allfälligen Verletzungen von vertraglichen und rechtlichen Bestimmungen stehen dem Bund die entsprechenden rechtlichen Möglichkeiten offen.</p><p>5. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es noch zu früh, um rechtliche Schritte einzuleiten oder finanzielle Entschädigungen vom Vertragspartner zu fordern. Der Bundesrat geht davon aus, dass die fehlerhaften Fahrzeuge nach der angekündigten technischen Anpassung durch die Amag der schweizerischen Gesetzgebung sowie den zum Zeitpunkt der Inverkehrsetzung geltenden, ursprünglichen Umweltstandards entsprechen werden. Der Bund verfolgt die Entwicklung genau und behält sich rechtliche Schritte vor.</p><p>6. Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen schreibt Armasuisse Personenwagen alle fünf Jahre öffentlich aus. Im Gegensatz zum Beschaffungszeitraum 2009-2014 gilt heute europaweit die Euro-6-Norm. Basierend auf dem geltenden Rahmenvertrag (2015-2020) mit dem Generalimporteur Amag beschafft der Bund Fahrzeuge dieser Abgasnorm. Diese Fahrzeuge sind nicht von der Abgasproblematik betroffen. Somit geht der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt nicht von einer Vertragskündigung aus.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Volkswagen-Konzern hat die Schadstoffemissionswerte der Motoren gewisser seiner Fahrzeuge manipuliert. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Ist der Bund von dieser Täuschung, diesem Betrug betroffen?</p><p>2. Falls ja, wie viele der Volkswagen-Fahrzeuge im Besitz des Bundes sind betroffen?</p><p>3. Ist der Bund vertraglich an den Volkswagen-Konzern gebunden?</p><p>4. Falls ja, welche ökologischen Standards müssen gemäss Vertrag eingehalten werden, und was sieht der Vertrag für den Fall einer Täuschung, eines Betrugs vor?</p><p>5. Wird der Bund eine Entschädigung verlangen für den entstandenen Schaden, und wenn ja, in welcher Höhe?</p><p>6. Gedenkt der Bund, nach dieser Täuschung den Vertrag mit dem Volkswagen-Konzern zu kündigen und einen Vertrag mit anderen Autoherstellern abzuschliessen? Wenn ja, mit welchen?</p>
  • Täuschung durch den Volkswagen-Konzern. Auswirkungen auf den Bund
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Ja, der Bund ist betroffen. Armasuisse hat in den letzten Jahren für die Bundesverwaltung Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns beschafft, welche manipulierte Software enthalten.</p><p>2. Ein Grossteil der Bundesfahrzeuge wird dezentral von den Bundesämtern mit kantonalen Nummernschildern eingelöst. Eine bundesweite Identifizierung der betroffenen Fahrzeuge würde einen unangemessenen Aufwand nach sich ziehen. In einer groben Schätzung kann von ungefähr 1000 Fahrzeugen ausgegangen werden.</p><p>3. Armasuisse hat mit dem Schweizer Generalimporteur Amag Rahmenverträge für den Bezug von Fahrzeugen der Marke Volkswagen sowie weiterer Konzernmarken. Die in der Regel fünf Jahre geltenden Rahmenverträge regeln die Konditionen sowie die einheitliche Abwicklung der Einzelbestellungen zwischen Armasuisse und dem Lieferanten. Die vertragliche Bindung der betroffenen Fahrzeuge beruhte auf dem Rahmenvertrag 2009-2014.</p><p>4. Im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Ausschreibung wurden klare Anforderungen an die Umweltstandards gestellt, welche die Firma entsprechend verpflichten. Darauf basierend beschafft der Bund über Rahmenverträge Personenwagen, welche der jeweils geltenden Schweizer Gesetzgebung entsprechen und eine Schweizer Typengenehmigung aufweisen. Bei allfälligen Verletzungen von vertraglichen und rechtlichen Bestimmungen stehen dem Bund die entsprechenden rechtlichen Möglichkeiten offen.</p><p>5. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es noch zu früh, um rechtliche Schritte einzuleiten oder finanzielle Entschädigungen vom Vertragspartner zu fordern. Der Bundesrat geht davon aus, dass die fehlerhaften Fahrzeuge nach der angekündigten technischen Anpassung durch die Amag der schweizerischen Gesetzgebung sowie den zum Zeitpunkt der Inverkehrsetzung geltenden, ursprünglichen Umweltstandards entsprechen werden. Der Bund verfolgt die Entwicklung genau und behält sich rechtliche Schritte vor.</p><p>6. Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen schreibt Armasuisse Personenwagen alle fünf Jahre öffentlich aus. Im Gegensatz zum Beschaffungszeitraum 2009-2014 gilt heute europaweit die Euro-6-Norm. Basierend auf dem geltenden Rahmenvertrag (2015-2020) mit dem Generalimporteur Amag beschafft der Bund Fahrzeuge dieser Abgasnorm. Diese Fahrzeuge sind nicht von der Abgasproblematik betroffen. Somit geht der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt nicht von einer Vertragskündigung aus.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Volkswagen-Konzern hat die Schadstoffemissionswerte der Motoren gewisser seiner Fahrzeuge manipuliert. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Ist der Bund von dieser Täuschung, diesem Betrug betroffen?</p><p>2. Falls ja, wie viele der Volkswagen-Fahrzeuge im Besitz des Bundes sind betroffen?</p><p>3. Ist der Bund vertraglich an den Volkswagen-Konzern gebunden?</p><p>4. Falls ja, welche ökologischen Standards müssen gemäss Vertrag eingehalten werden, und was sieht der Vertrag für den Fall einer Täuschung, eines Betrugs vor?</p><p>5. Wird der Bund eine Entschädigung verlangen für den entstandenen Schaden, und wenn ja, in welcher Höhe?</p><p>6. Gedenkt der Bund, nach dieser Täuschung den Vertrag mit dem Volkswagen-Konzern zu kündigen und einen Vertrag mit anderen Autoherstellern abzuschliessen? Wenn ja, mit welchen?</p>
    • Täuschung durch den Volkswagen-Konzern. Auswirkungen auf den Bund

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