Allegra, Romanisch und Italienisch sollen leben!

ShortId
15.4117
Id
20154117
Updated
25.06.2025 00:26
Language
de
Title
Allegra, Romanisch und Italienisch sollen leben!
AdditionalIndexing
2831;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aufgrund von Artikel 70 der Bundesverfassung unterstützt der Bund die Vorkehrungen der Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung und Förderung der romanischen und der italienischen Sprache. Das Sprachengesetz (SpG) ist 2007 in Kraft getreten. Gemäss SpG überprüft der Bund regelmässig die Angemessenheit und die Effizienz der Massnahmen. Eine Gesamtbilanz über die Auswirkungen der Massnahmen und dementsprechend über den aktuellen Zustand der Minderheitensprachen fehlt hingegen.</p><p>Trotz den Bemühungen für den Erhalt unserer Minderheitensprachen stehen das Romanische und das Italienische in der Schweiz weiterhin unter Druck. Tatsache ist, dass das Italienische ausserhalb seines angestammten Sprachgebiets noch immer eine marginale Rolle spielt. Tatsache ist, dass das Romanische weiterhin an Boden verliert, auch angesichts sprachgebietsübergreifender Gemeindefusionen oder der erschwerten Akzeptanz des Rumantsch Grischun. Namhafte Stimmen der Rumantschìa verlangen mit Nachdruck griffigere Vorkehrungen zur Rettung des existenziell bedrohten Romanischen. Tatsache ist auch, dass die demografische Entwicklung der alpinen Täler, die Verstädterung und die Globalisierung die Minderheitensprachen einem wachsenden Druck aussetzen.</p><p>Es stellt sich die Frage, ob das Engagement des Bundes wie auch der Kantone und Gemeinden sowie der unterstützten Sprachorganisationen den heutigen Entwicklungen genügend Rechnung trägt und wie der Bund Verbesserungen erreichen kann, um Ziele und Grundsätze des Sprachenartikels zu erfüllen. </p><p>Die Viersprachigkeit der Schweiz bleibt ein Wert, der gefördert und bewahrt werden muss, so, wie es die Bundesverfassung vorschreibt.</p>
  • <p>Der Bundesrat erstattet im Rahmen des Monitorings zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (SR 0.441.2) regelmässig Bericht über die Situation der Minderheitensprachen in der Schweiz. Der sechste periodische Bericht der Schweiz umfasst die Jahre 2012 bis 2015 und wurde am 11. Dezember 2015 publiziert (<a href="http://www.bak.admin.ch">www.bak.admin.ch</a> &gt; Kulturschaffen &gt; Sprachen &gt; Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen). Er behandelt die aktuelle Situation des Rätoromanischen und des Italienischen in ihren angestammten Sprachgebieten und in der übrigen Schweiz.</p><p>Die Förderung der Minderheitensprachen Rätoromanisch und Italienisch soll in der kommenden Förderperiode verstärkt werden. Der Bundesrat plant die Einführung einer Reihe von Neuerungen, die er in der Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016 bis 2020 vorgestellt hat (BBl 2015 581ff.): die Förderung der italienischen Sprache und Kultur ausserhalb der italienischen Schweiz sowie die Prüfung der Möglichkeiten zur Förderung der rätoromanischen Sprache ausserhalb des romanischen Sprachgebiets (ab 2021). In diesem Zusammenhang soll auch die Umsetzung der vom Parlament im Dezember 2014 angenommenen Motion Semadeni 14.3143, "Strategie zur Förderung von zweisprachigen Schulen in den Landessprachen", erfolgen.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass bezüglich der Förderung und Erhaltung der Minderheitensprachen Italienisch und Rätoromanisch gewisse Herausforderungen bestehen. Die Steuerung der Förderung erfolgt über eine Leistungsvereinbarung, die der Bund mit den Kantonen Tessin und Graubünden abschliesst. Im Rahmen der Ausarbeitung der Leistungsvereinbarungen für die Periode 2017-2020 wird der Bund die Situation zusammen mit den betreffenden Kantonen analysieren und die bestehenden Massnahmen überprüfen und gegebenenfalls anpassen.</p><p>Vor diesem Hintergrund erscheint es verfrüht, einen Bericht über mögliche Verbesserungen der Förderinstrumente zu erstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zwanzig Jahre nach der Verankerung des Sprachenartikels in der Verfassung (heute Art. 70, 1996 Art. 116), in einem Bericht darzulegen, wie sich die Förderung der Minderheitensprachen effektiv auswirkt - dies auch unter Berücksichtigung der Bemühungen der Kantone, Gemeinden sowie Sprach- und Kulturorganisationen. Der Bericht soll eine Bilanz über die aktuelle Situation des Romanischen und des Italienischen in ihren angestammten Sprachgebieten und in der Schweiz enthalten und adäquate Verbesserungen der Förderinstrumente aufzeigen.</p>
  • Allegra, Romanisch und Italienisch sollen leben!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aufgrund von Artikel 70 der Bundesverfassung unterstützt der Bund die Vorkehrungen der Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung und Förderung der romanischen und der italienischen Sprache. Das Sprachengesetz (SpG) ist 2007 in Kraft getreten. Gemäss SpG überprüft der Bund regelmässig die Angemessenheit und die Effizienz der Massnahmen. Eine Gesamtbilanz über die Auswirkungen der Massnahmen und dementsprechend über den aktuellen Zustand der Minderheitensprachen fehlt hingegen.</p><p>Trotz den Bemühungen für den Erhalt unserer Minderheitensprachen stehen das Romanische und das Italienische in der Schweiz weiterhin unter Druck. Tatsache ist, dass das Italienische ausserhalb seines angestammten Sprachgebiets noch immer eine marginale Rolle spielt. Tatsache ist, dass das Romanische weiterhin an Boden verliert, auch angesichts sprachgebietsübergreifender Gemeindefusionen oder der erschwerten Akzeptanz des Rumantsch Grischun. Namhafte Stimmen der Rumantschìa verlangen mit Nachdruck griffigere Vorkehrungen zur Rettung des existenziell bedrohten Romanischen. Tatsache ist auch, dass die demografische Entwicklung der alpinen Täler, die Verstädterung und die Globalisierung die Minderheitensprachen einem wachsenden Druck aussetzen.</p><p>Es stellt sich die Frage, ob das Engagement des Bundes wie auch der Kantone und Gemeinden sowie der unterstützten Sprachorganisationen den heutigen Entwicklungen genügend Rechnung trägt und wie der Bund Verbesserungen erreichen kann, um Ziele und Grundsätze des Sprachenartikels zu erfüllen. </p><p>Die Viersprachigkeit der Schweiz bleibt ein Wert, der gefördert und bewahrt werden muss, so, wie es die Bundesverfassung vorschreibt.</p>
    • <p>Der Bundesrat erstattet im Rahmen des Monitorings zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (SR 0.441.2) regelmässig Bericht über die Situation der Minderheitensprachen in der Schweiz. Der sechste periodische Bericht der Schweiz umfasst die Jahre 2012 bis 2015 und wurde am 11. Dezember 2015 publiziert (<a href="http://www.bak.admin.ch">www.bak.admin.ch</a> &gt; Kulturschaffen &gt; Sprachen &gt; Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen). Er behandelt die aktuelle Situation des Rätoromanischen und des Italienischen in ihren angestammten Sprachgebieten und in der übrigen Schweiz.</p><p>Die Förderung der Minderheitensprachen Rätoromanisch und Italienisch soll in der kommenden Förderperiode verstärkt werden. Der Bundesrat plant die Einführung einer Reihe von Neuerungen, die er in der Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016 bis 2020 vorgestellt hat (BBl 2015 581ff.): die Förderung der italienischen Sprache und Kultur ausserhalb der italienischen Schweiz sowie die Prüfung der Möglichkeiten zur Förderung der rätoromanischen Sprache ausserhalb des romanischen Sprachgebiets (ab 2021). In diesem Zusammenhang soll auch die Umsetzung der vom Parlament im Dezember 2014 angenommenen Motion Semadeni 14.3143, "Strategie zur Förderung von zweisprachigen Schulen in den Landessprachen", erfolgen.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass bezüglich der Förderung und Erhaltung der Minderheitensprachen Italienisch und Rätoromanisch gewisse Herausforderungen bestehen. Die Steuerung der Förderung erfolgt über eine Leistungsvereinbarung, die der Bund mit den Kantonen Tessin und Graubünden abschliesst. Im Rahmen der Ausarbeitung der Leistungsvereinbarungen für die Periode 2017-2020 wird der Bund die Situation zusammen mit den betreffenden Kantonen analysieren und die bestehenden Massnahmen überprüfen und gegebenenfalls anpassen.</p><p>Vor diesem Hintergrund erscheint es verfrüht, einen Bericht über mögliche Verbesserungen der Förderinstrumente zu erstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zwanzig Jahre nach der Verankerung des Sprachenartikels in der Verfassung (heute Art. 70, 1996 Art. 116), in einem Bericht darzulegen, wie sich die Förderung der Minderheitensprachen effektiv auswirkt - dies auch unter Berücksichtigung der Bemühungen der Kantone, Gemeinden sowie Sprach- und Kulturorganisationen. Der Bericht soll eine Bilanz über die aktuelle Situation des Romanischen und des Italienischen in ihren angestammten Sprachgebieten und in der Schweiz enthalten und adäquate Verbesserungen der Förderinstrumente aufzeigen.</p>
    • Allegra, Romanisch und Italienisch sollen leben!

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