Schaden für die Umwelt. Bussen für den Volkswagen-Konzern?
- ShortId
-
15.4118
- Id
-
20154118
- Updated
-
28.07.2023 05:31
- Language
-
de
- Title
-
Schaden für die Umwelt. Bussen für den Volkswagen-Konzern?
- AdditionalIndexing
-
48;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Gemäss Angaben des deutschen Kraftfahrt-Bundesamtes sind Fahrzeuge der Marken Audi, Seat, Skoda und Volkswagen mit Dieselmotoren Euro 5, die Hubräume von 1,2, 1,6 und 2,0 Litern aufweisen (Motorfamilie EA 189), von den Softwaremanipulationen, welche die Stickoxid-Emissionen beeinflussen, betroffen.</p><p>2./3. Diese Menge kann weder bestimmt noch annähernd geschätzt werden. Zum einen ist nicht bekannt, in welchem Mass sich die Manipulation auf das tatsächliche Emissionsverhalten im Verkehr auswirkt. Zum andern hängt das reale Emissionsverhalten von Motorfahrzeugen stark von den jeweiligen Betriebsbedingungen, Witterungsverhältnissen und vom Fahrstil ab. Ein allfälliger Schaden für die Umwelt kann deshalb nicht beziffert werden.</p><p>4. Die Eingriffe zur Wiederherstellung der Vorschriftskonformität der Fahrzeuge können den Treibstoffverbrauch oder das Fahrverhalten verändern. Schadenersatzforderungen in diesem Zusammenhang sind eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen dem Fahrzeughalter und dem Fahrzeuglieferanten bzw. Fahrzeughersteller. Allfällige Schadenersatzansprüche sind durch die Fahrzeughalter auf dem zivilrechtlichen Weg geltend zu machen.</p><p>5. Das Schweizer Recht kennt keine mit dem US-amerikanischen Gesetz "Clean Air Act" vergleichbare Regelung. Gemäss Medienmitteilung der Bundesanwaltschaft (BA) vom 29. Oktober 2015 sind die Schweizer Staatsanwälte-Konferenz (SSK) und die BA übereingekommen, sämtliche in der Schweiz eingereichten Strafanzeigen in Sachen VW/"Abgasaffäre" bei der BA zusammenzuführen und an die Staatsanwaltschaft in Braunschweig weiterzuleiten. Diese hat bereits ein Strafverfahren eröffnet und der BA die Übernahme sämtlicher Strafanzeigen aus der Schweiz zugesagt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit den VW-Abgasbetrügereien bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche in der Schweiz verkauften Marken und Modelle sind von den Abgasbetrügereien des VW-Konzerns betroffen? </p><p>2. Wie hoch ist die geschätzte Menge an zusätzlich ausgestossenen Abgasen dieser Fahrzeuge seit ihrer Erstinverkehrsetzung? </p><p>3. Kann der Schaden für die Umwelt beziffert werden?</p><p>4. In Deutschland schliesst die Bundesregierung nicht aus, dass durch diese Manipulationen auch deutschen Verbraucherinnen und Verbrauchern Schadenersatzansprüche entstehen. Können auch in der Schweiz Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden?</p><p>5. Weil die Abgasmanipulationen unter das US-Gesetz "Clean Air Act" fallen, kann VW kräftig zur Kasse gebeten werden. Im schlimmsten Fall droht eine Busse in der Höhe von 18 Milliarden Dollar. Wird die Schweiz ebenfalls rechtlich gegen VW vorgehen und dem Konzern eine Busse auferlegen?</p>
- Schaden für die Umwelt. Bussen für den Volkswagen-Konzern?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Gemäss Angaben des deutschen Kraftfahrt-Bundesamtes sind Fahrzeuge der Marken Audi, Seat, Skoda und Volkswagen mit Dieselmotoren Euro 5, die Hubräume von 1,2, 1,6 und 2,0 Litern aufweisen (Motorfamilie EA 189), von den Softwaremanipulationen, welche die Stickoxid-Emissionen beeinflussen, betroffen.</p><p>2./3. Diese Menge kann weder bestimmt noch annähernd geschätzt werden. Zum einen ist nicht bekannt, in welchem Mass sich die Manipulation auf das tatsächliche Emissionsverhalten im Verkehr auswirkt. Zum andern hängt das reale Emissionsverhalten von Motorfahrzeugen stark von den jeweiligen Betriebsbedingungen, Witterungsverhältnissen und vom Fahrstil ab. Ein allfälliger Schaden für die Umwelt kann deshalb nicht beziffert werden.</p><p>4. Die Eingriffe zur Wiederherstellung der Vorschriftskonformität der Fahrzeuge können den Treibstoffverbrauch oder das Fahrverhalten verändern. Schadenersatzforderungen in diesem Zusammenhang sind eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen dem Fahrzeughalter und dem Fahrzeuglieferanten bzw. Fahrzeughersteller. Allfällige Schadenersatzansprüche sind durch die Fahrzeughalter auf dem zivilrechtlichen Weg geltend zu machen.</p><p>5. Das Schweizer Recht kennt keine mit dem US-amerikanischen Gesetz "Clean Air Act" vergleichbare Regelung. Gemäss Medienmitteilung der Bundesanwaltschaft (BA) vom 29. Oktober 2015 sind die Schweizer Staatsanwälte-Konferenz (SSK) und die BA übereingekommen, sämtliche in der Schweiz eingereichten Strafanzeigen in Sachen VW/"Abgasaffäre" bei der BA zusammenzuführen und an die Staatsanwaltschaft in Braunschweig weiterzuleiten. Diese hat bereits ein Strafverfahren eröffnet und der BA die Übernahme sämtlicher Strafanzeigen aus der Schweiz zugesagt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit den VW-Abgasbetrügereien bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche in der Schweiz verkauften Marken und Modelle sind von den Abgasbetrügereien des VW-Konzerns betroffen? </p><p>2. Wie hoch ist die geschätzte Menge an zusätzlich ausgestossenen Abgasen dieser Fahrzeuge seit ihrer Erstinverkehrsetzung? </p><p>3. Kann der Schaden für die Umwelt beziffert werden?</p><p>4. In Deutschland schliesst die Bundesregierung nicht aus, dass durch diese Manipulationen auch deutschen Verbraucherinnen und Verbrauchern Schadenersatzansprüche entstehen. Können auch in der Schweiz Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden?</p><p>5. Weil die Abgasmanipulationen unter das US-Gesetz "Clean Air Act" fallen, kann VW kräftig zur Kasse gebeten werden. Im schlimmsten Fall droht eine Busse in der Höhe von 18 Milliarden Dollar. Wird die Schweiz ebenfalls rechtlich gegen VW vorgehen und dem Konzern eine Busse auferlegen?</p>
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