Verbundpartnerschaft ohne Verbundpartner? Die Bildungsanbieter in die Berufsbildung einbeziehen
- ShortId
-
15.4124
- Id
-
20154124
- Updated
-
28.07.2023 05:29
- Language
-
de
- Title
-
Verbundpartnerschaft ohne Verbundpartner? Die Bildungsanbieter in die Berufsbildung einbeziehen
- AdditionalIndexing
-
15;32
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Berufsbildung kennt eine Vielzahl von Bildungsanbietern, neben den schulischen insbesondere auch betriebliche und überbetriebliche. In der Regel werden alle Bildungsanbieter von übergeordneten Gremien (Kantone, Organisationen der Arbeitswelt) verbundpartnerschaftlich vertreten.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1./3. In der schulischen Bildung sind sowohl öffentliche als auch private Akteure mit und ohne öffentlichen Leistungsauftrag tätig. Für den Einbezug in die verbundpartnerschaftlichen Prozesse und Gremien ist der Charakter des schulischen Bildungsanbieters - privat oder öffentlich - irrelevant, sofern ein öffentlicher Leistungsauftrag besteht.</p><p>In der beruflichen Grundbildung sind sowohl öffentliche Berufsfachschulen als auch Privatschulen in verbundpartnerschaftlich zusammengesetzten Gremien vertreten, zum Beispiel in den Kommissionen für Berufsentwicklung und Qualität.</p><p>In der höheren Berufsbildung wirken entweder beide Kategorien von Bildungsanbietern im verbundpartnerschaftlichen Rahmen mit (zum Beispiel als Mitträger von Rahmenlehrplänen von Bildungsgängen der höheren Fachschulen), oder sie spielen beide keine Rolle - beispielsweise bei der Erarbeitung von Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen.</p><p>2. Während in der beruflichen Grundbildung neben den öffentlichen vor allem private Akteure mit öffentlichem Leistungsauftrag tätig sind (betroffen sind 15 Prozent der Lernenden), werden die schulischen Anteile in der höheren Berufsbildung zu rund zwei Dritteln von privaten Akteuren überwiegend ohne öffentlichen Leistungsauftrag sichergestellt. Dies sind vor allem Anbieter von nichtregulierten Vorbereitungskursen für eidgenössische Prüfungen.</p><p>4. Arbeitsmarktnähe, Effizienz und Wirksamkeit der dualen Berufsbildung in der Schweiz basieren massgeblich auf der engen Verbindung von Theorie (Schule) und Praxis in den ausbildenden Betrieben. Der Einbezug privater Anbieter in der Verbundpartnerschaft ist wie oben dargelegt gewährleistet. Für den Vollzug der beruflichen Grundbildung und die Aufsicht über höhere Fachschulen sind gemäss Berufsbildungsgesetz die Kantone zuständig. Den Kantonen - und nicht dem Bund - obliegt es auch, Praxisnähe, Kosten und Wirksamkeit der einzelnen Bildungsanbieter zu beurteilen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss Artikel 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) ist die Berufsbildung gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Es stärkt den Wirtschafts- und Bildungsstandort Schweiz, dass er von einer gleichberechtigten, aber rollenspezifischen Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure profitieren kann. Umso erstaunlicher, dass die eigentlichen Leistungserbringer, nämlich die Bildungsanbieter (Schulen), nicht direkt mit einbezogen sind. Das BBG geht offensichtlich stillschweigend davon aus, dass die Kantone stellvertretend die Anliegen der öffentlichen Bildungsanbieter wahrnehmen können und wollen. Diese Regelung führt aber gleichzeitig dazu, dass die privatrechtlich organisierten Bildungsanbieter, welche gerade für die Berufsbildung besonders bedeutend sind, aus dem politischen Prozess ausgeschlossen bleiben. Um Praxisnähe, bestmögliche Qualität und Innovationskraft im Rahmen der Berufsbildung sicherzustellen, ist die gleichberechtigte Stimme der privaten Bildungsanbieter in der Verbundpartnerschaft unverzichtbar - im Interesse eines nachhaltig erfolgreichen Wirtschafts- und Bildungsstandorts Schweiz.</p><p>Vor diesem Hintergrund frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Ist es nach seiner Auffassung richtig, privatrechtlich organisierte Bildungsanbieter von der Verbundpartnerschaft auszuschliessen?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass privaten Bildungsanbietern gerade im Bereich der Berufsbildung eine besondere Bedeutung zukommt?</p><p>3. Welche Anstrengungen unternimmt er, um private Schulen und Bildungsanbieter von Beginn weg in die politischen Prozesse mit einzubeziehen?</p><p>4. Teilt er die Ansicht, dass der Einbezug privater Bildungsanbieter wesentlich dazu beiträgt, die Berufsbildung praxisnäher, kostengünstiger und wirksamer auszugestalten?</p>
- Verbundpartnerschaft ohne Verbundpartner? Die Bildungsanbieter in die Berufsbildung einbeziehen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Berufsbildung kennt eine Vielzahl von Bildungsanbietern, neben den schulischen insbesondere auch betriebliche und überbetriebliche. In der Regel werden alle Bildungsanbieter von übergeordneten Gremien (Kantone, Organisationen der Arbeitswelt) verbundpartnerschaftlich vertreten.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1./3. In der schulischen Bildung sind sowohl öffentliche als auch private Akteure mit und ohne öffentlichen Leistungsauftrag tätig. Für den Einbezug in die verbundpartnerschaftlichen Prozesse und Gremien ist der Charakter des schulischen Bildungsanbieters - privat oder öffentlich - irrelevant, sofern ein öffentlicher Leistungsauftrag besteht.</p><p>In der beruflichen Grundbildung sind sowohl öffentliche Berufsfachschulen als auch Privatschulen in verbundpartnerschaftlich zusammengesetzten Gremien vertreten, zum Beispiel in den Kommissionen für Berufsentwicklung und Qualität.</p><p>In der höheren Berufsbildung wirken entweder beide Kategorien von Bildungsanbietern im verbundpartnerschaftlichen Rahmen mit (zum Beispiel als Mitträger von Rahmenlehrplänen von Bildungsgängen der höheren Fachschulen), oder sie spielen beide keine Rolle - beispielsweise bei der Erarbeitung von Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen.</p><p>2. Während in der beruflichen Grundbildung neben den öffentlichen vor allem private Akteure mit öffentlichem Leistungsauftrag tätig sind (betroffen sind 15 Prozent der Lernenden), werden die schulischen Anteile in der höheren Berufsbildung zu rund zwei Dritteln von privaten Akteuren überwiegend ohne öffentlichen Leistungsauftrag sichergestellt. Dies sind vor allem Anbieter von nichtregulierten Vorbereitungskursen für eidgenössische Prüfungen.</p><p>4. Arbeitsmarktnähe, Effizienz und Wirksamkeit der dualen Berufsbildung in der Schweiz basieren massgeblich auf der engen Verbindung von Theorie (Schule) und Praxis in den ausbildenden Betrieben. Der Einbezug privater Anbieter in der Verbundpartnerschaft ist wie oben dargelegt gewährleistet. Für den Vollzug der beruflichen Grundbildung und die Aufsicht über höhere Fachschulen sind gemäss Berufsbildungsgesetz die Kantone zuständig. Den Kantonen - und nicht dem Bund - obliegt es auch, Praxisnähe, Kosten und Wirksamkeit der einzelnen Bildungsanbieter zu beurteilen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss Artikel 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) ist die Berufsbildung gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Es stärkt den Wirtschafts- und Bildungsstandort Schweiz, dass er von einer gleichberechtigten, aber rollenspezifischen Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure profitieren kann. Umso erstaunlicher, dass die eigentlichen Leistungserbringer, nämlich die Bildungsanbieter (Schulen), nicht direkt mit einbezogen sind. Das BBG geht offensichtlich stillschweigend davon aus, dass die Kantone stellvertretend die Anliegen der öffentlichen Bildungsanbieter wahrnehmen können und wollen. Diese Regelung führt aber gleichzeitig dazu, dass die privatrechtlich organisierten Bildungsanbieter, welche gerade für die Berufsbildung besonders bedeutend sind, aus dem politischen Prozess ausgeschlossen bleiben. Um Praxisnähe, bestmögliche Qualität und Innovationskraft im Rahmen der Berufsbildung sicherzustellen, ist die gleichberechtigte Stimme der privaten Bildungsanbieter in der Verbundpartnerschaft unverzichtbar - im Interesse eines nachhaltig erfolgreichen Wirtschafts- und Bildungsstandorts Schweiz.</p><p>Vor diesem Hintergrund frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Ist es nach seiner Auffassung richtig, privatrechtlich organisierte Bildungsanbieter von der Verbundpartnerschaft auszuschliessen?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass privaten Bildungsanbietern gerade im Bereich der Berufsbildung eine besondere Bedeutung zukommt?</p><p>3. Welche Anstrengungen unternimmt er, um private Schulen und Bildungsanbieter von Beginn weg in die politischen Prozesse mit einzubeziehen?</p><p>4. Teilt er die Ansicht, dass der Einbezug privater Bildungsanbieter wesentlich dazu beiträgt, die Berufsbildung praxisnäher, kostengünstiger und wirksamer auszugestalten?</p>
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