Berufsbildung. Die staatliche Anerkennung von höheren Fachschulen ist Bundessache

ShortId
15.4136
Id
20154136
Updated
28.07.2023 05:23
Language
de
Title
Berufsbildung. Die staatliche Anerkennung von höheren Fachschulen ist Bundessache
AdditionalIndexing
32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das hervorragende schweizerische Berufsbildungssystem ist im entsprechenden Bundesgesetz geregelt. Auf Tertiärstufe ist der Bund für die strategische Steuerung, Qualitätssicherung und Genehmigungen zuständig. Dazu gehört die Anerkennung von Rahmenlehrplänen sowie von Bildungsgängen an höheren Fachschulen. Diese Verfahren gewährleisten eine hochwertige und arbeitsmarktrelevante Ausbildung. Das System wird jedoch untergraben. Kantone sprechen teilweise in Eigenregie Anerkennungen für Anbieter berufsbezogener Tertiärbildungen aus, die den Anforderungen der höheren Berufsbildung nicht entsprechen. Im internationalen Raum sind die verschiedenen "staatlichen" Anerkennungen jedoch kaum zu unterscheiden. Das schadet der Transparenz, der Verlässlichkeit und der Qualität des Bildungsplatzes Schweiz.</p><p>Beispiel: Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat eine befristete kantonale Anerkennung für private Hotelfachschulen beschlossen, welche bereit seien, in das eidgenössische Verfahren einzutreten. Die Organisationen der Arbeitswelt waren dagegen. Es gibt erst wenige Kantone, die eigene Anerkennungen für höhere Fachschulen aussprechen, darunter einige historisch bedingte Fälle in Fachgebieten, in denen der Bund keine reglementierten Ausbildungen hat. Werden jedoch zunehmend Anerkennungen zu Zwecken der Standortförderung ausgesprochen, steigt der Druck auf alle Kantone, hier mitzuziehen.</p><p>Die höheren Fachschulen mit eidgenössisch anerkannten Bildungsgängen bilden ihre Absolventinnen und Absolventen auf der Grundlage von Rahmenlehrplänen aus, welche die Organisationen der Arbeitswelt mitgestalten. Sie durchlaufen auch eine aufwendige Prüfung durch Experten. Kantonale Verfahren entsprechen in der Regel nicht diesen hohen Qualitätsansprüchen. Nach eigenen Angaben verfolgt das SBFI zwar das strategische Ziel einer klaren Positionierung der höheren Fachschulen, insbesondere dem Ausland gegenüber. Dennoch verfügt es derzeit über keine Handhabe gegenüber dem schleichenden Aufbau von konkurrierenden und jenseits der Verbundpartnerschaft angesiedelten Anerkennungssystemen auf kantonaler Ebene.</p>
  • <p>Die höhere Berufsbildung versorgt die Schweizer Wirtschaft mit ausgewiesenen Fachkräften. Sie vermittelt Qualifikationen, die zum Ausüben einer anspruchs- und verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind. Jährlich erwerben rund 26 000 Personen einen Abschluss der höheren Berufsbildung. Davon sind über 24 000 Abschlüsse vom Bund reglementiert.</p><p>Die Zuständigkeiten in Bezug auf die Bildungsgänge der höheren Fachschulen sind klar geregelt. Die Organisationen der Arbeitswelt und die Bildungsanbieter definieren die Qualifikationsbedürfnisse und erstellen Rahmenlehrpläne. Der Bund genehmigt die Rahmenlehrpläne und anerkennt die Bildungsgänge. Die Kantone sind für die Aufsicht zuständig. Ihnen steht es grundsätzlich frei, weitere Bestimmungen zu erlassen, sofern sie die bundesrechtlichen Vorgaben nicht verletzen.</p><p>Die höhere Berufsbildung zeichnet sich national und international dadurch aus, dass ihre Abschlüsse eidgenössisch anerkannt sind. Dies manifestiert sich in den Titeln und dem Schweizerkreuz auf den Diplomen. Insofern ist eine klare Abgrenzung innerhalb des Bildungssystems gegeben. Diese wird auch durch allfällige kantonale Anerkennungen nicht infrage gestellt. Bei dem von der Motionärin aufgeführten Beispiel im Kanton Luzern handelt es sich zudem um eine klar befristete Übergangsregelung und explizit nicht um ein konkurrierendes Verfahren. Es führt zu keinen Überschneidungen mit der Bundesanerkennung. Vielmehr setzt es Anreize auf dem Weg zur eidgenössischen Anerkennung der Bildungsgänge. Ziel ist die Integration in das schweizerische Bildungssystem innerhalb der gesetzten Frist. Dies wird längerfristig die Qualität und Einheitlichkeit der Abschlüsse im erwähnten Bereich erhöhen, was nicht zuletzt den Studierenden zugutekommen wird.</p><p>Das Berufsbildungsgesetz regelt die Zuständigkeiten im Bereich der höheren Berufsbildung klar. Eine weiter gehende Regelung ist aus Sicht des Bundes unnötig und daher abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Berufsbildung auszuarbeiten, welche sicherstellt, dass die staatliche Anerkennung von Angeboten der berufsbezogenen Ausbildung auf Tertiärstufe ausschliesslich Sache des Bundes im Rahmen der Verbundpartnerschaft ist.</p>
  • Berufsbildung. Die staatliche Anerkennung von höheren Fachschulen ist Bundessache
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das hervorragende schweizerische Berufsbildungssystem ist im entsprechenden Bundesgesetz geregelt. Auf Tertiärstufe ist der Bund für die strategische Steuerung, Qualitätssicherung und Genehmigungen zuständig. Dazu gehört die Anerkennung von Rahmenlehrplänen sowie von Bildungsgängen an höheren Fachschulen. Diese Verfahren gewährleisten eine hochwertige und arbeitsmarktrelevante Ausbildung. Das System wird jedoch untergraben. Kantone sprechen teilweise in Eigenregie Anerkennungen für Anbieter berufsbezogener Tertiärbildungen aus, die den Anforderungen der höheren Berufsbildung nicht entsprechen. Im internationalen Raum sind die verschiedenen "staatlichen" Anerkennungen jedoch kaum zu unterscheiden. Das schadet der Transparenz, der Verlässlichkeit und der Qualität des Bildungsplatzes Schweiz.</p><p>Beispiel: Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat eine befristete kantonale Anerkennung für private Hotelfachschulen beschlossen, welche bereit seien, in das eidgenössische Verfahren einzutreten. Die Organisationen der Arbeitswelt waren dagegen. Es gibt erst wenige Kantone, die eigene Anerkennungen für höhere Fachschulen aussprechen, darunter einige historisch bedingte Fälle in Fachgebieten, in denen der Bund keine reglementierten Ausbildungen hat. Werden jedoch zunehmend Anerkennungen zu Zwecken der Standortförderung ausgesprochen, steigt der Druck auf alle Kantone, hier mitzuziehen.</p><p>Die höheren Fachschulen mit eidgenössisch anerkannten Bildungsgängen bilden ihre Absolventinnen und Absolventen auf der Grundlage von Rahmenlehrplänen aus, welche die Organisationen der Arbeitswelt mitgestalten. Sie durchlaufen auch eine aufwendige Prüfung durch Experten. Kantonale Verfahren entsprechen in der Regel nicht diesen hohen Qualitätsansprüchen. Nach eigenen Angaben verfolgt das SBFI zwar das strategische Ziel einer klaren Positionierung der höheren Fachschulen, insbesondere dem Ausland gegenüber. Dennoch verfügt es derzeit über keine Handhabe gegenüber dem schleichenden Aufbau von konkurrierenden und jenseits der Verbundpartnerschaft angesiedelten Anerkennungssystemen auf kantonaler Ebene.</p>
    • <p>Die höhere Berufsbildung versorgt die Schweizer Wirtschaft mit ausgewiesenen Fachkräften. Sie vermittelt Qualifikationen, die zum Ausüben einer anspruchs- und verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind. Jährlich erwerben rund 26 000 Personen einen Abschluss der höheren Berufsbildung. Davon sind über 24 000 Abschlüsse vom Bund reglementiert.</p><p>Die Zuständigkeiten in Bezug auf die Bildungsgänge der höheren Fachschulen sind klar geregelt. Die Organisationen der Arbeitswelt und die Bildungsanbieter definieren die Qualifikationsbedürfnisse und erstellen Rahmenlehrpläne. Der Bund genehmigt die Rahmenlehrpläne und anerkennt die Bildungsgänge. Die Kantone sind für die Aufsicht zuständig. Ihnen steht es grundsätzlich frei, weitere Bestimmungen zu erlassen, sofern sie die bundesrechtlichen Vorgaben nicht verletzen.</p><p>Die höhere Berufsbildung zeichnet sich national und international dadurch aus, dass ihre Abschlüsse eidgenössisch anerkannt sind. Dies manifestiert sich in den Titeln und dem Schweizerkreuz auf den Diplomen. Insofern ist eine klare Abgrenzung innerhalb des Bildungssystems gegeben. Diese wird auch durch allfällige kantonale Anerkennungen nicht infrage gestellt. Bei dem von der Motionärin aufgeführten Beispiel im Kanton Luzern handelt es sich zudem um eine klar befristete Übergangsregelung und explizit nicht um ein konkurrierendes Verfahren. Es führt zu keinen Überschneidungen mit der Bundesanerkennung. Vielmehr setzt es Anreize auf dem Weg zur eidgenössischen Anerkennung der Bildungsgänge. Ziel ist die Integration in das schweizerische Bildungssystem innerhalb der gesetzten Frist. Dies wird längerfristig die Qualität und Einheitlichkeit der Abschlüsse im erwähnten Bereich erhöhen, was nicht zuletzt den Studierenden zugutekommen wird.</p><p>Das Berufsbildungsgesetz regelt die Zuständigkeiten im Bereich der höheren Berufsbildung klar. Eine weiter gehende Regelung ist aus Sicht des Bundes unnötig und daher abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Berufsbildung auszuarbeiten, welche sicherstellt, dass die staatliche Anerkennung von Angeboten der berufsbezogenen Ausbildung auf Tertiärstufe ausschliesslich Sache des Bundes im Rahmen der Verbundpartnerschaft ist.</p>
    • Berufsbildung. Die staatliche Anerkennung von höheren Fachschulen ist Bundessache

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