Behördenkampagnen. Agenda und Hintergründe

ShortId
15.4137
Id
20154137
Updated
28.07.2023 05:25
Language
de
Title
Behördenkampagnen. Agenda und Hintergründe
AdditionalIndexing
04;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Programm Energie Schweiz existiert mittlerweile seit gut 15 Jahren. Es wurde 2001 als Nachfolger des 1991 ins Leben gerufenen Programms Energie 2000 lanciert. Ziel des Programms Energie Schweiz sind die Erhöhung der Energieeffizienz und die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien. Dabei soll das Programm unter anderem die Wirkung von Vorschriften und Fördermassnahmen verstärken. Wichtige Eckpfeiler des Programms Energie Schweiz sind Sensibilisierungs-, Informations- und Beratungsarbeit sowie Aktivitäten im Bereich Aus- und Weiterbildung. Die Artikel 10 und 11 des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (EnG; SR 730.0) legen die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Programms fest. Mit Beschluss vom 28. September 2012 hat der Bundesrat das Konzept von Energie Schweiz für die Jahre 2013 bis 2020 gutgeheissen, und die eidgenössischen Räte genehmigen jährlich das Budget für die Aktivitäten von Energie Schweiz.</p><p>Die konkreten Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1.-4. Sensibilisierung und Information gehören zu den Kernaufgaben des Programms Energie Schweiz und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben gemäss EnG. Die Kampagnen haben nicht zum Ziel, die politische Meinungsbildung der Bevölkerung zu beeinflussen, sondern sollen einen Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien leisten.</p><p>In diesem Rahmen findet 2016 unter anderem eine Energy Challenge statt. Damit will Energie Schweiz eine breite Bevölkerung für die Thematik sensibilisieren. Ein Verbot gemäss Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe d des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006 (RTVG; SR 784.40) gilt für Werbung in Radio und Fernsehen zu Themen, die Gegenstand von Volksabstimmungen sind. Dieses Verbot gilt ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Abstimmungstermins (Art. 17 Abs. 3 der Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 2007, RTVV; SR 784.401). Die Aktivitäten von Energie Schweiz stehen somit nicht im Widerspruch zu den gesetzlichen Grundlagen.</p><p>5. Die Wirkung einzelner Massnahmen und Aktivitäten von Energie Schweiz wird regelmässig evaluiert. So werden die einzelnen Kommunikationskampagnen systematisch mit Online-Umfragen überprüft. Aktuell werden zwei umfangreiche Evaluationen realisiert. Gegenstand dieser Studien sind zum einen das Gesamtprogramm Energie Schweiz, zum andern die Kommunikationsmassnahmen von Energie Schweiz. Die Resultate der beiden Studien werden im Sommer 2016 zur Verfügung stehen. Sie bilden die Basis für die Planung der Aktivitäten der nächsten vier Jahre.</p><p>6. Die Problemstellungen (Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge, Treiber von Konsumverhalten usw.) werden vor jeder geplanten Kampagne analysiert. Dazu werden unter anderem Erkenntnisse aus Marktanalysen und Evaluationen von Vorgänger-Kampagnen, Forschungsergebnisse (z. B. des Forschungsprogramms Energie-Wirtschaft-Gesellschaft des Bundesamtes für Energie) und Rückmeldungen seitens der relevanten Anspruchsgruppen berücksichtigt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Bundesamt für Energie (BFE) informiert seit dem Beschluss des Bundesrates zum schrittweisen Atomausstieg von 2011 auf verschiedenen Ebenen die Bevölkerung über die Energiewende und verstärkt die Sensibilisierung für ein energieeffizientes Verhalten. Unter dem Deckmantel von Artikel 10 des Energiegesetzes legitimiert das BFE neben dem Ausbau von Programmen wie Energie Schweiz zusätzliche Informationskampagnen wie Online-Plattformen, landesweite Plakatierungen oder Roadshows. Diese durch die Steuerzahler finanzierten Werbekampagnen und Programme wurden bzw. werden im Hinblick auf die Energiestrategie 2050 nochmals intensiviert, trotz der noch nicht vorhandenen Beschlüsse bezüglich Zustandekommen, geschweige denn über die Inhalte der Vorlage. Ziel dieser Bestrebungen ist ganz offensichtlich, die gesellschaftliche und politische Akzeptanz für das erste Massnahmenpaket zu schaffen.</p><p>1. Im Hinblick auf ein mögliches Referendum gegen die Gesetzesrevision stellt sich darum die Frage: Ist es staatspolitisch und demokratiepolitisch nicht bedenklich, wenn Bundesämter bereits während der parlamentarischen Beratung und in der Vorbereitung von allfälligen Volksabstimmungen aktiv die Meinungsbildung beeinflussen?</p><p>2. Da auch geplant ist, die Kampagnen für die Energiestrategie 2050 via Radio und Fernsehen zu betreiben, stellt sich die Frage, ob damit nicht das Werbeverbot für politische Anliegen im Radio und Fernsehen nach Artikel 10 RTVG umgangen wird. Und was gedenkt der Bundesrat dazu zu unternehmen?</p><p>3. Inwiefern bleibt dadurch die Neutralität der Verwaltung bei kommenden Abstimmungen gewahrt?</p><p>4. Welches ist die Rechtsgrundlage und Zielsetzung solcher abstimmungsrelevanten Kampagnen?</p><p>5. Wird die Wirkung der Kampagnen gemessen? Wenn ja, wie (Nullmessung, Effektmessung, Langfristigkeit)?</p><p>6. Wurde die notwendige Analyse der Problemstellung (Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge bzw. Treiber von Konsumverhalten im Energiebereich) vorgenommen, welche geplante Kampagnen des BFE hinsichtlich Wirksamkeit legitimieren?</p>
  • Behördenkampagnen. Agenda und Hintergründe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Programm Energie Schweiz existiert mittlerweile seit gut 15 Jahren. Es wurde 2001 als Nachfolger des 1991 ins Leben gerufenen Programms Energie 2000 lanciert. Ziel des Programms Energie Schweiz sind die Erhöhung der Energieeffizienz und die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien. Dabei soll das Programm unter anderem die Wirkung von Vorschriften und Fördermassnahmen verstärken. Wichtige Eckpfeiler des Programms Energie Schweiz sind Sensibilisierungs-, Informations- und Beratungsarbeit sowie Aktivitäten im Bereich Aus- und Weiterbildung. Die Artikel 10 und 11 des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (EnG; SR 730.0) legen die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Programms fest. Mit Beschluss vom 28. September 2012 hat der Bundesrat das Konzept von Energie Schweiz für die Jahre 2013 bis 2020 gutgeheissen, und die eidgenössischen Räte genehmigen jährlich das Budget für die Aktivitäten von Energie Schweiz.</p><p>Die konkreten Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1.-4. Sensibilisierung und Information gehören zu den Kernaufgaben des Programms Energie Schweiz und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben gemäss EnG. Die Kampagnen haben nicht zum Ziel, die politische Meinungsbildung der Bevölkerung zu beeinflussen, sondern sollen einen Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien leisten.</p><p>In diesem Rahmen findet 2016 unter anderem eine Energy Challenge statt. Damit will Energie Schweiz eine breite Bevölkerung für die Thematik sensibilisieren. Ein Verbot gemäss Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe d des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006 (RTVG; SR 784.40) gilt für Werbung in Radio und Fernsehen zu Themen, die Gegenstand von Volksabstimmungen sind. Dieses Verbot gilt ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Abstimmungstermins (Art. 17 Abs. 3 der Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 2007, RTVV; SR 784.401). Die Aktivitäten von Energie Schweiz stehen somit nicht im Widerspruch zu den gesetzlichen Grundlagen.</p><p>5. Die Wirkung einzelner Massnahmen und Aktivitäten von Energie Schweiz wird regelmässig evaluiert. So werden die einzelnen Kommunikationskampagnen systematisch mit Online-Umfragen überprüft. Aktuell werden zwei umfangreiche Evaluationen realisiert. Gegenstand dieser Studien sind zum einen das Gesamtprogramm Energie Schweiz, zum andern die Kommunikationsmassnahmen von Energie Schweiz. Die Resultate der beiden Studien werden im Sommer 2016 zur Verfügung stehen. Sie bilden die Basis für die Planung der Aktivitäten der nächsten vier Jahre.</p><p>6. Die Problemstellungen (Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge, Treiber von Konsumverhalten usw.) werden vor jeder geplanten Kampagne analysiert. Dazu werden unter anderem Erkenntnisse aus Marktanalysen und Evaluationen von Vorgänger-Kampagnen, Forschungsergebnisse (z. B. des Forschungsprogramms Energie-Wirtschaft-Gesellschaft des Bundesamtes für Energie) und Rückmeldungen seitens der relevanten Anspruchsgruppen berücksichtigt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Bundesamt für Energie (BFE) informiert seit dem Beschluss des Bundesrates zum schrittweisen Atomausstieg von 2011 auf verschiedenen Ebenen die Bevölkerung über die Energiewende und verstärkt die Sensibilisierung für ein energieeffizientes Verhalten. Unter dem Deckmantel von Artikel 10 des Energiegesetzes legitimiert das BFE neben dem Ausbau von Programmen wie Energie Schweiz zusätzliche Informationskampagnen wie Online-Plattformen, landesweite Plakatierungen oder Roadshows. Diese durch die Steuerzahler finanzierten Werbekampagnen und Programme wurden bzw. werden im Hinblick auf die Energiestrategie 2050 nochmals intensiviert, trotz der noch nicht vorhandenen Beschlüsse bezüglich Zustandekommen, geschweige denn über die Inhalte der Vorlage. Ziel dieser Bestrebungen ist ganz offensichtlich, die gesellschaftliche und politische Akzeptanz für das erste Massnahmenpaket zu schaffen.</p><p>1. Im Hinblick auf ein mögliches Referendum gegen die Gesetzesrevision stellt sich darum die Frage: Ist es staatspolitisch und demokratiepolitisch nicht bedenklich, wenn Bundesämter bereits während der parlamentarischen Beratung und in der Vorbereitung von allfälligen Volksabstimmungen aktiv die Meinungsbildung beeinflussen?</p><p>2. Da auch geplant ist, die Kampagnen für die Energiestrategie 2050 via Radio und Fernsehen zu betreiben, stellt sich die Frage, ob damit nicht das Werbeverbot für politische Anliegen im Radio und Fernsehen nach Artikel 10 RTVG umgangen wird. Und was gedenkt der Bundesrat dazu zu unternehmen?</p><p>3. Inwiefern bleibt dadurch die Neutralität der Verwaltung bei kommenden Abstimmungen gewahrt?</p><p>4. Welches ist die Rechtsgrundlage und Zielsetzung solcher abstimmungsrelevanten Kampagnen?</p><p>5. Wird die Wirkung der Kampagnen gemessen? Wenn ja, wie (Nullmessung, Effektmessung, Langfristigkeit)?</p><p>6. Wurde die notwendige Analyse der Problemstellung (Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge bzw. Treiber von Konsumverhalten im Energiebereich) vorgenommen, welche geplante Kampagnen des BFE hinsichtlich Wirksamkeit legitimieren?</p>
    • Behördenkampagnen. Agenda und Hintergründe

Back to List