E-Voting bis spätestens 2019 für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
- ShortId
-
15.4139
- Id
-
20154139
- Updated
-
01.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
E-Voting bis spätestens 2019 für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
- AdditionalIndexing
-
04;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit dem genau gleichen Text hat vor vier Jahren, am 29. September 2011, Hildegard Fässler-Osterwalder eine Motion (11.3879) eingereicht und eine flächendeckende Lösung für die Wahlen von 2015 verlangt. In seiner Antwort vom 9. November 2011 bekräftigte der Bundesrat sein Ziel, "dass bis zu den Wahlen 2015 eine grosse Mehrheit der Auslandschweizer Stimmberechtigten ihre Stimme elektronisch abgeben kann", und warnte vor einer "überstürzten Einführung von Vote électronique". </p><p>Überstürzt wurde nichts. Nach dem Scheitern der Bemühungen von neun Kantonen für eine kantonale Einführung des Systems kurz vor den Wahlen 2015 konnten wiederum nur vier Kantone unseren Mitbürgern und Mitbürgerinnen im Ausland eine elektronische Stimmabgabe anbieten. Mehr als drei Viertel von ihnen waren damit nochmals auf die traditionelle Stimmabgabe angewiesen. Im November hat die Regierung des Kantons Waadt sogar angekündigt, dass sie die Versuche zur Einführung eines elektronischen Abstimmungssystems von 2016 auf 2021 verschiebt. Wenn der Bundesrat weiterhin, wie er in seiner Antwort vom 9. November 2011 schreibt, "es den Kantonen (überlässt), ob und wann sie die elektronische Stimmabgabe einführen wollen", kann er sein Ziel auch bis 2019 nicht erreichen, geschweige denn eine flächendeckende Lösung realisieren.</p><p>Dieser Zustand diskriminiert die Fünfte Schweiz bei der Ausübung ihrer politischen Rechte. Die Wähler und Wählerinnen im Ausland erhalten ihre Unterlagen oft sehr oder zu spät, sodass ihre Stimmabgabe nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann. Die verspäteten und damit ungültigen Stimmabgaben nehmen zu. Die Stimmbeteiligung der Fünften Schweiz ist rückläufig. Allein mit einer raschen und flächendeckenden Einführung des Vote électronique können diese Probleme entschieden angegangen werden.</p><p>Die Motion verlangt eine föderalistische Lösung. Dabei könnten kleine Kantone mit geringen Zahlen von Auslandschweizern und Auslandschweizerinnen für deren Beteiligung an Wahlen und Abstimmungen von grossen Kantonen administrativ unterstützt werden. Zürich ist bereit, eine diesbezügliche Kooperation zu prüfen.</p>
- <p>Auf Bundesebene werden die Rahmenbedingungen für die Ausübung der politischen Rechte festgelegt. Die Kantone sind, gestützt auf die verfassungsmässige Aufgabenteilung, für die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen zuständig. Das Projekt "Vote électronique" trägt dieser Kompetenzaufteilung Rechnung. Der Bundesrat verfolgt gemeinsam mit den Kantonen das Ziel, die elektronische Stimmabgabe flächendeckend, namentlich nicht nur für Auslandschweizer Stimmberechtigte, einzuführen. Dafür hat er die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen. Systeme, welche die Anforderungen des Bundes für die derzeitige Versuchsphase mit einem beschränkten Elektorat erfüllen, stehen zum Einsatz bereit und können auch von weiteren Kantonen genutzt werden. Die Strategie wurde gemeinsam festgelegt, und die Kantone waren bei der Rechtsetzung auf Bundesebene stets mitbeteiligt.</p><p>14 Kantone haben bei den eidgenössischen Urnengängen vom 8. März und vom 14. Juni 2015 die elektronische Stimmabgabe angeboten. Dadurch konnten mehr als 70 Prozent der registrierten Auslandschweizer Stimmberechtigten elektronisch abstimmen. Diese Ausdehnung auf die Mehrheit der Kantone ist über einen partnerschaftlichen Ansatz, ohne rechtlichen Druck seitens des Bundes erfolgt. Bei den eidgenössischen Wahlen 2015 stand der elektronische Stimmkanal jedoch lediglich den Auslandschweizer Stimmberechtigten der Kantone Genf, Luzern, Basel-Stadt und Neuenburg zur Verfügung. Grund dafür war eine kurzfristig entdeckte Sicherheitslücke des Systems des Consortiums. Die Kantone des Consortiums haben zwischenzeitlich angekündigt, dass sie die elektronische Stimmabgabe zeitnah mit einem anderen System wieder anbieten werden. Der Bundesrat begrüsst diese Entwicklung.</p><p>Eine vom Gesetzgeber verordnete Einführung der elektronischen Stimmabgabe setzt eine breite Akzeptanz bei Kantonen, Parteien und Stimmberechtigten voraus. Dieselbe Problematik bestand auch im Zusammenhang mit der brieflichen Stimmabgabe. Der Weg hin zu deren Liberalisierung erfolgte über einen längeren Zeitraum. Erst 1994 verpflichtete der Gesetzgeber die Kantone, sie einzuführen. Auch dieser Stimmkanal wurde zunächst schrittweise erprobt, bevor er die nötige Akzeptanz erlangte. Im Sinne des Motionärs prüft der Bundesrat im Rahmen der Erarbeitung des vierten Berichtes zu Vote électronique, ob die nötigen Voraussetzungen bestehen, um die laufende Versuchsphase abzuschliessen und die elektronische Stimmabgabe ins ordentliche Recht zu überführen. Zusätzlich wird der Bundesrat überprüfen, ob die Kantone gleichzeitig verpflichtet werden sollen, den elektronischen Stimmkanal flächendeckend einzuführen. Bereits heute die Kantone zu verpflichten ist aus der Sicht des Bundesrates verfrüht. Denn schon aus zeitlichen Gründen und aufgrund der Anpassungen technischer, juristischer und organisatorischer Natur hält der Bundesrat es für unrealistisch, dass alle Kantone die elektronische Stimmabgabe bis zu den Nationalratswahlen 2019 einführen können, selbst wenn der Gesetzgeber sie dazu verpflichten würde.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Kantone gesetzlich zu verpflichten, bis zu den eidgenössischen Wahlen 2019 im Rahmen einer föderalistischen Lösung allen berechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) anzubieten.</p>
- E-Voting bis spätestens 2019 für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit dem genau gleichen Text hat vor vier Jahren, am 29. September 2011, Hildegard Fässler-Osterwalder eine Motion (11.3879) eingereicht und eine flächendeckende Lösung für die Wahlen von 2015 verlangt. In seiner Antwort vom 9. November 2011 bekräftigte der Bundesrat sein Ziel, "dass bis zu den Wahlen 2015 eine grosse Mehrheit der Auslandschweizer Stimmberechtigten ihre Stimme elektronisch abgeben kann", und warnte vor einer "überstürzten Einführung von Vote électronique". </p><p>Überstürzt wurde nichts. Nach dem Scheitern der Bemühungen von neun Kantonen für eine kantonale Einführung des Systems kurz vor den Wahlen 2015 konnten wiederum nur vier Kantone unseren Mitbürgern und Mitbürgerinnen im Ausland eine elektronische Stimmabgabe anbieten. Mehr als drei Viertel von ihnen waren damit nochmals auf die traditionelle Stimmabgabe angewiesen. Im November hat die Regierung des Kantons Waadt sogar angekündigt, dass sie die Versuche zur Einführung eines elektronischen Abstimmungssystems von 2016 auf 2021 verschiebt. Wenn der Bundesrat weiterhin, wie er in seiner Antwort vom 9. November 2011 schreibt, "es den Kantonen (überlässt), ob und wann sie die elektronische Stimmabgabe einführen wollen", kann er sein Ziel auch bis 2019 nicht erreichen, geschweige denn eine flächendeckende Lösung realisieren.</p><p>Dieser Zustand diskriminiert die Fünfte Schweiz bei der Ausübung ihrer politischen Rechte. Die Wähler und Wählerinnen im Ausland erhalten ihre Unterlagen oft sehr oder zu spät, sodass ihre Stimmabgabe nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann. Die verspäteten und damit ungültigen Stimmabgaben nehmen zu. Die Stimmbeteiligung der Fünften Schweiz ist rückläufig. Allein mit einer raschen und flächendeckenden Einführung des Vote électronique können diese Probleme entschieden angegangen werden.</p><p>Die Motion verlangt eine föderalistische Lösung. Dabei könnten kleine Kantone mit geringen Zahlen von Auslandschweizern und Auslandschweizerinnen für deren Beteiligung an Wahlen und Abstimmungen von grossen Kantonen administrativ unterstützt werden. Zürich ist bereit, eine diesbezügliche Kooperation zu prüfen.</p>
- <p>Auf Bundesebene werden die Rahmenbedingungen für die Ausübung der politischen Rechte festgelegt. Die Kantone sind, gestützt auf die verfassungsmässige Aufgabenteilung, für die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen zuständig. Das Projekt "Vote électronique" trägt dieser Kompetenzaufteilung Rechnung. Der Bundesrat verfolgt gemeinsam mit den Kantonen das Ziel, die elektronische Stimmabgabe flächendeckend, namentlich nicht nur für Auslandschweizer Stimmberechtigte, einzuführen. Dafür hat er die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen. Systeme, welche die Anforderungen des Bundes für die derzeitige Versuchsphase mit einem beschränkten Elektorat erfüllen, stehen zum Einsatz bereit und können auch von weiteren Kantonen genutzt werden. Die Strategie wurde gemeinsam festgelegt, und die Kantone waren bei der Rechtsetzung auf Bundesebene stets mitbeteiligt.</p><p>14 Kantone haben bei den eidgenössischen Urnengängen vom 8. März und vom 14. Juni 2015 die elektronische Stimmabgabe angeboten. Dadurch konnten mehr als 70 Prozent der registrierten Auslandschweizer Stimmberechtigten elektronisch abstimmen. Diese Ausdehnung auf die Mehrheit der Kantone ist über einen partnerschaftlichen Ansatz, ohne rechtlichen Druck seitens des Bundes erfolgt. Bei den eidgenössischen Wahlen 2015 stand der elektronische Stimmkanal jedoch lediglich den Auslandschweizer Stimmberechtigten der Kantone Genf, Luzern, Basel-Stadt und Neuenburg zur Verfügung. Grund dafür war eine kurzfristig entdeckte Sicherheitslücke des Systems des Consortiums. Die Kantone des Consortiums haben zwischenzeitlich angekündigt, dass sie die elektronische Stimmabgabe zeitnah mit einem anderen System wieder anbieten werden. Der Bundesrat begrüsst diese Entwicklung.</p><p>Eine vom Gesetzgeber verordnete Einführung der elektronischen Stimmabgabe setzt eine breite Akzeptanz bei Kantonen, Parteien und Stimmberechtigten voraus. Dieselbe Problematik bestand auch im Zusammenhang mit der brieflichen Stimmabgabe. Der Weg hin zu deren Liberalisierung erfolgte über einen längeren Zeitraum. Erst 1994 verpflichtete der Gesetzgeber die Kantone, sie einzuführen. Auch dieser Stimmkanal wurde zunächst schrittweise erprobt, bevor er die nötige Akzeptanz erlangte. Im Sinne des Motionärs prüft der Bundesrat im Rahmen der Erarbeitung des vierten Berichtes zu Vote électronique, ob die nötigen Voraussetzungen bestehen, um die laufende Versuchsphase abzuschliessen und die elektronische Stimmabgabe ins ordentliche Recht zu überführen. Zusätzlich wird der Bundesrat überprüfen, ob die Kantone gleichzeitig verpflichtet werden sollen, den elektronischen Stimmkanal flächendeckend einzuführen. Bereits heute die Kantone zu verpflichten ist aus der Sicht des Bundesrates verfrüht. Denn schon aus zeitlichen Gründen und aufgrund der Anpassungen technischer, juristischer und organisatorischer Natur hält der Bundesrat es für unrealistisch, dass alle Kantone die elektronische Stimmabgabe bis zu den Nationalratswahlen 2019 einführen können, selbst wenn der Gesetzgeber sie dazu verpflichten würde.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Kantone gesetzlich zu verpflichten, bis zu den eidgenössischen Wahlen 2019 im Rahmen einer föderalistischen Lösung allen berechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) anzubieten.</p>
- E-Voting bis spätestens 2019 für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
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