Abschaffung des Doppelbürgerrechts bei zukünftigen Einbürgerungen
- ShortId
-
15.4142
- Id
-
20154142
- Updated
-
28.07.2023 05:39
- Language
-
de
- Title
-
Abschaffung des Doppelbürgerrechts bei zukünftigen Einbürgerungen
- AdditionalIndexing
-
04;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine Staatsbürgerschaft enthält Rechte und Pflichten. Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist vom Grundsatz her fragwürdig, weil sie meist ein opportunistisches Prinzip verfolgt: Man sucht die Vorteile der jeweiligen Staatsbürgerschaften und bekennt sich somit nicht mehr klar zu einem Heimatland. Eine Rosinenpickerei muss verhindert werden. Wer um ein Bürgerrecht ersucht, soll den Entscheid treffen, für welches Land sein Herz tatsächlich schlägt. Aus diesem Grund muss er auch bereit sein, die ausländische Staatsbürgerschaft aufzugeben.</p><p>Die doppelte Staatsbürgerschaft verursacht nämlich nicht nur Loyalitätskonflikte, sondern auch konkrete rechtliche Probleme und Rechtsunsicherheiten. Als Beispiel kann hier die Kurdendemonstration von vergangenem September in der Bundeshauptstadt Bern genannt werden, an der auch eingebürgerte Kurden teilnahmen. Spätestens bei einer allfälligen Strafverfolgung stellt sich dann die Frage, ob die Demonstration als Bürger ihres Landes oder als Bürger der Schweiz erfolgt ist und welches Land letztlich primär zuständig sein soll. Zudem öffnet das Doppelbürgerrecht dem Sozialmissbrauch Tür und Tor, welcher nur schwer unterbunden werden kann, da es zwischen Sozialämtern der Staaten keinen umfassenden Datenaustausch gibt. Es gibt mehrere Fälle von Personen, die sowohl in der Schweiz als auch in ihrem Heimatland Sozialhilfe beziehen. Einem solchen Missbrauch muss knallhart der Riegel vorgeschoben werden. </p><p>Um diese konkreten Konflikte und Probleme zu verhindern, kennt die Mehrheit aller Staaten keine doppelte Staatsbürgerschaft. Auch in der Schweiz wurde das Doppelbürgerrecht erst 1992 eingeführt. Eine Rückkehr zur alten Praxis drängt sich aufgrund der gemachten Erfahrungen auf und ist längst fällig.</p>
- <p>Seit dem 1. Januar 1992 ist in der Schweiz das Doppelbürgerrecht ohne Einschränkungen zulässig. In der Praxis hat das Doppelbürgerrecht seit der Einführung im Jahr 1992 zu keinen erheblichen Problemen geführt; dies gilt insbesondere auch für die in der Motion aufgeführten Bereiche. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der Einführung des Doppelbürgerrechts in der Schweiz erfolgte im Rahmen eines Berichtes des früheren Bundesamtes für Migration (Bericht des Bundesamtes für Migration vom 20. Dezember 2005 über hängige Fragen des Bürgerrechts). Am 9. März 2007 hat der Bundesrat von diesem Bericht Kenntnis genommen und empfohlen, das Mehrfachbürgerrecht weiterhin uneingeschränkt zuzulassen. Seither sind keine Entwicklungen erkennbar, die den Bundesrat dazu veranlassen würden, von der damaligen Beurteilung abzuweichen. Entsprechend hat er die gleichlautende Motion Hutter Jasmin 08.3457, "Abschaffung des Doppelbürgerrechtes für zukünftige Einbürgerungen", vom 16. September 2008 zur Ablehnung empfohlen. Der Nationalrat lehnte sie am 3. März 2010 ab. Ebenso empfiehlt der Bundesrat die Motion Reimann Lukas 14.3220, "Optionsmodell statt automatisches Doppelbürgerrecht für zukünftige Einbürgerungen", zur Ablehnung. Im Übrigen ist das heute bestehende Doppelbürgerrecht bei den parlamentarischen Beratungen zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes (11.022, "Bürgerrechtsgesetz. Totalrevision") nicht infrage gestellt worden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes zu unterbreiten, mit welcher neueingebürgerte Personen auf das bisherige Bürgerrecht verzichten müssen.</p>
- Abschaffung des Doppelbürgerrechts bei zukünftigen Einbürgerungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Eine Staatsbürgerschaft enthält Rechte und Pflichten. Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist vom Grundsatz her fragwürdig, weil sie meist ein opportunistisches Prinzip verfolgt: Man sucht die Vorteile der jeweiligen Staatsbürgerschaften und bekennt sich somit nicht mehr klar zu einem Heimatland. Eine Rosinenpickerei muss verhindert werden. Wer um ein Bürgerrecht ersucht, soll den Entscheid treffen, für welches Land sein Herz tatsächlich schlägt. Aus diesem Grund muss er auch bereit sein, die ausländische Staatsbürgerschaft aufzugeben.</p><p>Die doppelte Staatsbürgerschaft verursacht nämlich nicht nur Loyalitätskonflikte, sondern auch konkrete rechtliche Probleme und Rechtsunsicherheiten. Als Beispiel kann hier die Kurdendemonstration von vergangenem September in der Bundeshauptstadt Bern genannt werden, an der auch eingebürgerte Kurden teilnahmen. Spätestens bei einer allfälligen Strafverfolgung stellt sich dann die Frage, ob die Demonstration als Bürger ihres Landes oder als Bürger der Schweiz erfolgt ist und welches Land letztlich primär zuständig sein soll. Zudem öffnet das Doppelbürgerrecht dem Sozialmissbrauch Tür und Tor, welcher nur schwer unterbunden werden kann, da es zwischen Sozialämtern der Staaten keinen umfassenden Datenaustausch gibt. Es gibt mehrere Fälle von Personen, die sowohl in der Schweiz als auch in ihrem Heimatland Sozialhilfe beziehen. Einem solchen Missbrauch muss knallhart der Riegel vorgeschoben werden. </p><p>Um diese konkreten Konflikte und Probleme zu verhindern, kennt die Mehrheit aller Staaten keine doppelte Staatsbürgerschaft. Auch in der Schweiz wurde das Doppelbürgerrecht erst 1992 eingeführt. Eine Rückkehr zur alten Praxis drängt sich aufgrund der gemachten Erfahrungen auf und ist längst fällig.</p>
- <p>Seit dem 1. Januar 1992 ist in der Schweiz das Doppelbürgerrecht ohne Einschränkungen zulässig. In der Praxis hat das Doppelbürgerrecht seit der Einführung im Jahr 1992 zu keinen erheblichen Problemen geführt; dies gilt insbesondere auch für die in der Motion aufgeführten Bereiche. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der Einführung des Doppelbürgerrechts in der Schweiz erfolgte im Rahmen eines Berichtes des früheren Bundesamtes für Migration (Bericht des Bundesamtes für Migration vom 20. Dezember 2005 über hängige Fragen des Bürgerrechts). Am 9. März 2007 hat der Bundesrat von diesem Bericht Kenntnis genommen und empfohlen, das Mehrfachbürgerrecht weiterhin uneingeschränkt zuzulassen. Seither sind keine Entwicklungen erkennbar, die den Bundesrat dazu veranlassen würden, von der damaligen Beurteilung abzuweichen. Entsprechend hat er die gleichlautende Motion Hutter Jasmin 08.3457, "Abschaffung des Doppelbürgerrechtes für zukünftige Einbürgerungen", vom 16. September 2008 zur Ablehnung empfohlen. Der Nationalrat lehnte sie am 3. März 2010 ab. Ebenso empfiehlt der Bundesrat die Motion Reimann Lukas 14.3220, "Optionsmodell statt automatisches Doppelbürgerrecht für zukünftige Einbürgerungen", zur Ablehnung. Im Übrigen ist das heute bestehende Doppelbürgerrecht bei den parlamentarischen Beratungen zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes (11.022, "Bürgerrechtsgesetz. Totalrevision") nicht infrage gestellt worden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes zu unterbreiten, mit welcher neueingebürgerte Personen auf das bisherige Bürgerrecht verzichten müssen.</p>
- Abschaffung des Doppelbürgerrechts bei zukünftigen Einbürgerungen
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