Kein Täterschutz für Mörder und Vergewaltiger
- ShortId
-
15.4150
- Id
-
20154150
- Updated
-
25.06.2025 00:31
- Language
-
de
- Title
-
Kein Täterschutz für Mörder und Vergewaltiger
- AdditionalIndexing
-
1216;1236
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Vergewaltigungsfall von Emmen mit dem Massen-DNA-Test an 372 Männern im Oktober 2015 bietet den Anlass, die gesetzlichen Grundlagen, unter anderem das DNA-Profil-Gesetz, an die neuen wissenschaftlichen Möglichkeiten anzupassen. </p><p>Bei der Erarbeitung des DNA-Profil-Gesetzes im Jahr 2000 schlug der Bundesrat in der Botschaft vor, in Ausnahmefällen die Untersuchung der codierenden Abschnitte zu ermöglichen (Art. 2 Abs. 2). Damit können Hinweise wie z. B. Augen-, Haar- oder Hautfarbe eruiert werden. Das Parlament strich diesen Passus, weil es Missbrauch und Datenschutzverletzungen befürchtete. Damals hatte man in der Schweiz noch keine Erfahrungen mit Massen-DNA-Tests. Seit der Inkraftsetzung des DNA-Profil-Gesetzes im Jahr 2003 hat sich bei der Suche nach Straftätern einiges verändert, die Erfahrungen mit dem neuen Gesetz sind positiv. </p><p>Die Polizei arbeitet heute immer noch mit den Methoden aus dem letzten Jahrhundert, nämlich mit Phantombildern und Fingerabdrücken. Die neuen wissenschaftlichen Möglichkeiten von DNA-Analysen werden wegen falsch verstandenem Datenschutz nicht voll ausgeschöpft. Das hat zur Folge, dass gewalttätige Straftäter eine grössere Chance haben, ungestraft davonzukommen. In Zeiten, wo in Ausnahmefällen auch der Internet-Pranger erlaubt ist, dürfen Mörder und Vergewaltiger nicht straffrei ausgehen, nur weil man die wissenschaftlichen Möglichkeiten nicht ausnützt. Mit der Möglichkeit der Untersuchung von codierenden Abschnitten wären teure und aufwendige Massen-DNA-Tests mit ungewissem Resultat kaum mehr nötig, da man ein Täterprofil erstellen könnte.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit der Strafverfolgungsbehörde erlaubt wird, Täter von schwerwiegend gewalttätigen Straftaten wie beispielsweise Mord oder Vergewaltigung durch die Auswertung der codierenden DNA-Abschnitte und somit der persönlichen Eigenschaften gezielter zu verfolgen.</p>
- Kein Täterschutz für Mörder und Vergewaltiger
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Vergewaltigungsfall von Emmen mit dem Massen-DNA-Test an 372 Männern im Oktober 2015 bietet den Anlass, die gesetzlichen Grundlagen, unter anderem das DNA-Profil-Gesetz, an die neuen wissenschaftlichen Möglichkeiten anzupassen. </p><p>Bei der Erarbeitung des DNA-Profil-Gesetzes im Jahr 2000 schlug der Bundesrat in der Botschaft vor, in Ausnahmefällen die Untersuchung der codierenden Abschnitte zu ermöglichen (Art. 2 Abs. 2). Damit können Hinweise wie z. B. Augen-, Haar- oder Hautfarbe eruiert werden. Das Parlament strich diesen Passus, weil es Missbrauch und Datenschutzverletzungen befürchtete. Damals hatte man in der Schweiz noch keine Erfahrungen mit Massen-DNA-Tests. Seit der Inkraftsetzung des DNA-Profil-Gesetzes im Jahr 2003 hat sich bei der Suche nach Straftätern einiges verändert, die Erfahrungen mit dem neuen Gesetz sind positiv. </p><p>Die Polizei arbeitet heute immer noch mit den Methoden aus dem letzten Jahrhundert, nämlich mit Phantombildern und Fingerabdrücken. Die neuen wissenschaftlichen Möglichkeiten von DNA-Analysen werden wegen falsch verstandenem Datenschutz nicht voll ausgeschöpft. Das hat zur Folge, dass gewalttätige Straftäter eine grössere Chance haben, ungestraft davonzukommen. In Zeiten, wo in Ausnahmefällen auch der Internet-Pranger erlaubt ist, dürfen Mörder und Vergewaltiger nicht straffrei ausgehen, nur weil man die wissenschaftlichen Möglichkeiten nicht ausnützt. Mit der Möglichkeit der Untersuchung von codierenden Abschnitten wären teure und aufwendige Massen-DNA-Tests mit ungewissem Resultat kaum mehr nötig, da man ein Täterprofil erstellen könnte.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit der Strafverfolgungsbehörde erlaubt wird, Täter von schwerwiegend gewalttätigen Straftaten wie beispielsweise Mord oder Vergewaltigung durch die Auswertung der codierenden DNA-Abschnitte und somit der persönlichen Eigenschaften gezielter zu verfolgen.</p>
- Kein Täterschutz für Mörder und Vergewaltiger
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