Grenzwächter für Frontex statt für Basel, Bargen, Buchs, Balerna und Bernex?
- ShortId
-
15.4155
- Id
-
20154155
- Updated
-
28.07.2023 05:35
- Language
-
de
- Title
-
Grenzwächter für Frontex statt für Basel, Bargen, Buchs, Balerna und Bernex?
- AdditionalIndexing
-
09;10;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Im Rahmen eines Massnahmenpakets zum Management der EU-Aussengrenzen und zum Schutz des Schengen-Raums schlug die EU-Kommission am 15. Dezember 2015 die Errichtung eines europäischen Grenz- und Küstenschutzes vor (COM, 2015, 671 final). Dieser Vorschlag wird ab Januar 2016 in den entsprechenden Arbeitsgruppen und Gremien des Rates der EU, aber auch im europäischen Parlament konsolidiert. Die Schweiz beteiligt sich sehr aktiv in den Ratsarbeitsgruppen an dieser Diskussion, welcher von der niederländischen EU-Rats-Präsidentschaft Priorität eingeräumt wird. Der Gesetzgebungsprozess wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen (in der Regel zwischen einem und zwei Jahre). Es ist davon auszugehen, dass der vorgeschlagene Verordnungsentwurf noch wesentliche Änderungen erfahren wird, bis er konsensfähig ist und verabschiedet werden kann. Insbesondere der Vorschlag der Kommission, unter bestimmten Voraussetzungen Grenzschutzpersonal auch gegen den Willen des betroffenen Empfängerstaates einzusetzen, wirft sensible Fragen auf und gibt zu Diskussionen Anlass. Die Ausgestaltung und Reichweite einer solchen Massnahme muss eingehend geprüft und im Hinblick auf eine Beteiligung der Schweiz diskutiert werden. Gefordert wird weiter, dass man bei der Festlegung der Beiträge für den ständigen Reservepool die unterschiedlichen Organisationsformen und Aufgaben der Grenzkontrollbehörden der Schengen-Staaten berücksichtigt.</p><p>1. In den Jahren 2012 bis 2015 hat das Grenzwachtkorps (GWK) durchschnittlich 1330 Einsatztage pro Jahr zugunsten von Frontex geleistet (2012: 1156; 2013: 1264; 2014: 1399; 2015: 1500). Das entspricht dem Vollzeit-Engagement von sechs Mitarbeitenden.</p><p>2. Nach den Vorstellungen der Kommission soll die Frontex-Agentur nach ihrem Umbau zu einem europäischen Grenz- und Küstenschutz ab dem Jahr 2020 über einen Personalbestand von 1000 Mitarbeitenden verfügen. Zudem schlägt sie vor, dass Schengen-Staaten ohne Land- oder See-Aussengrenzen der neuen Agentur 3 Prozent ihres Personals für einen ständigen Reservepool von 1500 Personen zur Verfügung stellen. Diese Personen sollen bei Bedarf innert drei Tagen einsatzbereit sein, stehen aber nicht ständig im Dienst der Agentur.</p><p>3. Die Zahl 130 bezieht sich auf Stellen, die in den letzten Jahren geschaffen bzw. gesprochen wurden. Falls der Vorschlag in seiner heutigen Form tatsächlich umgesetzt würde, wäre je nach Beanspruchung der Reserve durch die Agentur ein zusätzlicher Ausbau des GWK um bis zu 3 Prozent, d. h. rund 63 Stellen, zu prüfen, um die Kontrolldichte an der Schweizer Grenze aufrechtzuerhalten.</p><p>4. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung und Wirkung eines guten Grenzschutzes bewusst. Das GWK generiert einen nachhaltigen Beitrag zur inneren Sicherheit der Schweiz. Die Schweiz hat jedoch auch einen Nutzen von und somit auch ein Interesse an einer sicheren europäischen Aussengrenze. Von Januar bis November 2015 haben rund 1,5 Millionen Menschen die Aussengrenzen der EU illegal überschritten - so viele wie nie zuvor.</p><p>5. Um eine gewisse Kontinuität und Effizienz zu gewährleisten, sollten die vorgesehenen künftigen Einsätze in der Regel ein Jahr, mindestens jedoch drei Monate dauern. Das GWK pflegt heute einen Personalpool von rund 50 geeigneten Mitarbeitenden, die sich, im Sinne eines Job Enrichment, freiwillig für Frontex-Einsätze zur Verfügung stellen. Nebst diesen Einsätzen arbeiten diese Mitarbeitenden regulär im Korps.</p><p>6. Im Rahmen des Schengen-Assoziierungsabkommens (SAA) hat sich die Schweiz grundsätzlich zur Übernahme aller Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands verpflichtet. Eine allfällige Nichtübernahme einer Schengen-Weiterentwicklung kann in letzter Konsequenz die Beendigung der Zusammenarbeit von Schengen und damit automatisch auch von Dublin nach sich ziehen.</p><p>7. Da das Budget von Frontex aus dem EU-Haushalt finanziert wird, sind die assoziierten Staaten dazu verpflichtet, einen Beitrag daran zu leisten. Der Beitrag der assoziierten Staaten berechnet sich dabei auf der Grundlage eines Beteiligungsschlüssels, der auf dem Verhältnis des Bruttoinlandproduktes der Schweiz bzw. der übrigen assoziierten Staaten zum Bruttoinlandprodukt aller an Frontex teilnehmenden Staaten basiert. Aufgrund des angepassten Budgets von Frontex musste die Schweiz 2015 einen Jahresbeitrag von rund 4,8 Millionen Franken bezahlen. Bei einem Ausbau von Frontex zu einem künftigen Grenz- und Küstenschutz im geplanten Umfang würde sich das Budget von Frontex bzw. der neuen Agentur voraussichtlich verdoppeln und der schweizerische Beitrag somit entsprechend erhöhen.</p><p>8. Die Überwachung der Schengen-Aussengrenzen durch Frontex dient nicht der militärischen Unterstützung einer Kriegspartei in einem international bewaffneten Konflikt. Der Einsatz von Schweizer Grenzwächtern im Rahmen von solchen Frontex-Operationen tangiert somit nicht die Schweizer Neutralität.</p><p>9. Die Grenzwächter, welche an einer Mission von Frontex beteiligt sind, bleiben Mitarbeitende der Eidgenössischen Zollverwaltung, und ihr Arbeitsverhältnis unterliegt dem Schweizer Recht bzw. dem Bundespersonalrecht. Der Natur von Frontex-Einsätzen entsprechend, sind gewisse Aspekte (wie Haftpflicht, Arbeitszeit, Freitage, Reisekosten, Versicherungen, Unfall und Krankheit im Dienst usw.) in einer speziellen Verordnung geregelt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die EU-Kommission will den Schutz ihrer Schengen-Aussengrenzen durch die Grenzschutzagentur Frontex stark verstärken und notfalls auch gegen den Willen von Mitgliedstaaten Grenzwächter einsetzen. In diesem Zusammenhang richte ich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Anlässlich der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands (Frontex) im Jahr 2008 war seitens Bundesrat von "drei bis vier Personen" die Rede (AB 2008 N 1313), die an den Schengen-Aussengrenzen Dienst leisten sollen. Wie viele waren es in den vergangenen Jahren effektiv?</p><p>2. Wie viele Grenzwächter müsste die Schweiz gemäss Intentionen der EU-Kommission abdetachieren? Ab wann soll das neue Regime gelten? Sind Übergangsregelungen vorgesehen?</p><p>3. Die Bundesversammlung hat soeben beschlossen, das Grenzwachtkorps um 130 Stellen aufzustocken. Woher gedenkt der Bundesrat die neuerlichen Frontex-Kontingente zu entnehmen? Sollen diese Stellen neu rekrutiert und ausgebildet werden? Oder werden sie den bestehenden GWK-Beständen entnommen?</p><p>4. Erachtet er es nicht vordringlicher, gerade auch im Hinblick auf diverse überwiesene Vorstösse (Motion Romano) und Standesinitiativen (BL, BS), vorerst die hiesige Grenze wieder besser zu schützen und das Personal hier einzusetzen?</p><p>5. Wie lange sollen die individuellen Frontex-Einsätze dauern? Sollen hierfür alle Grenzwächter nach dem Rotationsprinzip für eine gewisse Dauer eingesetzt werden, oder sind hierfür fixe Stellen vorgesehen?</p><p>6. Inwiefern ist die Schweiz verpflichtet, diese Schengen-Weiterentwicklung zu übernehmen? Könnte die Schengen-Mitgliedschaft aufrechterhalten werden, ohne hier zu partizipieren?</p><p>7. Mit welchen bestehenden und neu zusätzlich anfallenden Kosten wird gerechnet?</p><p>8. Grenzwächter sind bekanntlich bewaffnet, mithin unterstehen sie der Militärgerichtsbarkeit. Inwiefern sind solche bewaffneten Einsätze auf fremdem Terrain mit der Schweizer Neutralität vereinbar?</p><p>9. Sind die bei Frontex dienstleistenden Grenzwächter komplett dem Schweizer Arbeitsrecht unterstellt?</p>
- Grenzwächter für Frontex statt für Basel, Bargen, Buchs, Balerna und Bernex?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Rahmen eines Massnahmenpakets zum Management der EU-Aussengrenzen und zum Schutz des Schengen-Raums schlug die EU-Kommission am 15. Dezember 2015 die Errichtung eines europäischen Grenz- und Küstenschutzes vor (COM, 2015, 671 final). Dieser Vorschlag wird ab Januar 2016 in den entsprechenden Arbeitsgruppen und Gremien des Rates der EU, aber auch im europäischen Parlament konsolidiert. Die Schweiz beteiligt sich sehr aktiv in den Ratsarbeitsgruppen an dieser Diskussion, welcher von der niederländischen EU-Rats-Präsidentschaft Priorität eingeräumt wird. Der Gesetzgebungsprozess wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen (in der Regel zwischen einem und zwei Jahre). Es ist davon auszugehen, dass der vorgeschlagene Verordnungsentwurf noch wesentliche Änderungen erfahren wird, bis er konsensfähig ist und verabschiedet werden kann. Insbesondere der Vorschlag der Kommission, unter bestimmten Voraussetzungen Grenzschutzpersonal auch gegen den Willen des betroffenen Empfängerstaates einzusetzen, wirft sensible Fragen auf und gibt zu Diskussionen Anlass. Die Ausgestaltung und Reichweite einer solchen Massnahme muss eingehend geprüft und im Hinblick auf eine Beteiligung der Schweiz diskutiert werden. Gefordert wird weiter, dass man bei der Festlegung der Beiträge für den ständigen Reservepool die unterschiedlichen Organisationsformen und Aufgaben der Grenzkontrollbehörden der Schengen-Staaten berücksichtigt.</p><p>1. In den Jahren 2012 bis 2015 hat das Grenzwachtkorps (GWK) durchschnittlich 1330 Einsatztage pro Jahr zugunsten von Frontex geleistet (2012: 1156; 2013: 1264; 2014: 1399; 2015: 1500). Das entspricht dem Vollzeit-Engagement von sechs Mitarbeitenden.</p><p>2. Nach den Vorstellungen der Kommission soll die Frontex-Agentur nach ihrem Umbau zu einem europäischen Grenz- und Küstenschutz ab dem Jahr 2020 über einen Personalbestand von 1000 Mitarbeitenden verfügen. Zudem schlägt sie vor, dass Schengen-Staaten ohne Land- oder See-Aussengrenzen der neuen Agentur 3 Prozent ihres Personals für einen ständigen Reservepool von 1500 Personen zur Verfügung stellen. Diese Personen sollen bei Bedarf innert drei Tagen einsatzbereit sein, stehen aber nicht ständig im Dienst der Agentur.</p><p>3. Die Zahl 130 bezieht sich auf Stellen, die in den letzten Jahren geschaffen bzw. gesprochen wurden. Falls der Vorschlag in seiner heutigen Form tatsächlich umgesetzt würde, wäre je nach Beanspruchung der Reserve durch die Agentur ein zusätzlicher Ausbau des GWK um bis zu 3 Prozent, d. h. rund 63 Stellen, zu prüfen, um die Kontrolldichte an der Schweizer Grenze aufrechtzuerhalten.</p><p>4. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung und Wirkung eines guten Grenzschutzes bewusst. Das GWK generiert einen nachhaltigen Beitrag zur inneren Sicherheit der Schweiz. Die Schweiz hat jedoch auch einen Nutzen von und somit auch ein Interesse an einer sicheren europäischen Aussengrenze. Von Januar bis November 2015 haben rund 1,5 Millionen Menschen die Aussengrenzen der EU illegal überschritten - so viele wie nie zuvor.</p><p>5. Um eine gewisse Kontinuität und Effizienz zu gewährleisten, sollten die vorgesehenen künftigen Einsätze in der Regel ein Jahr, mindestens jedoch drei Monate dauern. Das GWK pflegt heute einen Personalpool von rund 50 geeigneten Mitarbeitenden, die sich, im Sinne eines Job Enrichment, freiwillig für Frontex-Einsätze zur Verfügung stellen. Nebst diesen Einsätzen arbeiten diese Mitarbeitenden regulär im Korps.</p><p>6. Im Rahmen des Schengen-Assoziierungsabkommens (SAA) hat sich die Schweiz grundsätzlich zur Übernahme aller Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands verpflichtet. Eine allfällige Nichtübernahme einer Schengen-Weiterentwicklung kann in letzter Konsequenz die Beendigung der Zusammenarbeit von Schengen und damit automatisch auch von Dublin nach sich ziehen.</p><p>7. Da das Budget von Frontex aus dem EU-Haushalt finanziert wird, sind die assoziierten Staaten dazu verpflichtet, einen Beitrag daran zu leisten. Der Beitrag der assoziierten Staaten berechnet sich dabei auf der Grundlage eines Beteiligungsschlüssels, der auf dem Verhältnis des Bruttoinlandproduktes der Schweiz bzw. der übrigen assoziierten Staaten zum Bruttoinlandprodukt aller an Frontex teilnehmenden Staaten basiert. Aufgrund des angepassten Budgets von Frontex musste die Schweiz 2015 einen Jahresbeitrag von rund 4,8 Millionen Franken bezahlen. Bei einem Ausbau von Frontex zu einem künftigen Grenz- und Küstenschutz im geplanten Umfang würde sich das Budget von Frontex bzw. der neuen Agentur voraussichtlich verdoppeln und der schweizerische Beitrag somit entsprechend erhöhen.</p><p>8. Die Überwachung der Schengen-Aussengrenzen durch Frontex dient nicht der militärischen Unterstützung einer Kriegspartei in einem international bewaffneten Konflikt. Der Einsatz von Schweizer Grenzwächtern im Rahmen von solchen Frontex-Operationen tangiert somit nicht die Schweizer Neutralität.</p><p>9. Die Grenzwächter, welche an einer Mission von Frontex beteiligt sind, bleiben Mitarbeitende der Eidgenössischen Zollverwaltung, und ihr Arbeitsverhältnis unterliegt dem Schweizer Recht bzw. dem Bundespersonalrecht. Der Natur von Frontex-Einsätzen entsprechend, sind gewisse Aspekte (wie Haftpflicht, Arbeitszeit, Freitage, Reisekosten, Versicherungen, Unfall und Krankheit im Dienst usw.) in einer speziellen Verordnung geregelt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die EU-Kommission will den Schutz ihrer Schengen-Aussengrenzen durch die Grenzschutzagentur Frontex stark verstärken und notfalls auch gegen den Willen von Mitgliedstaaten Grenzwächter einsetzen. In diesem Zusammenhang richte ich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Anlässlich der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands (Frontex) im Jahr 2008 war seitens Bundesrat von "drei bis vier Personen" die Rede (AB 2008 N 1313), die an den Schengen-Aussengrenzen Dienst leisten sollen. Wie viele waren es in den vergangenen Jahren effektiv?</p><p>2. Wie viele Grenzwächter müsste die Schweiz gemäss Intentionen der EU-Kommission abdetachieren? Ab wann soll das neue Regime gelten? Sind Übergangsregelungen vorgesehen?</p><p>3. Die Bundesversammlung hat soeben beschlossen, das Grenzwachtkorps um 130 Stellen aufzustocken. Woher gedenkt der Bundesrat die neuerlichen Frontex-Kontingente zu entnehmen? Sollen diese Stellen neu rekrutiert und ausgebildet werden? Oder werden sie den bestehenden GWK-Beständen entnommen?</p><p>4. Erachtet er es nicht vordringlicher, gerade auch im Hinblick auf diverse überwiesene Vorstösse (Motion Romano) und Standesinitiativen (BL, BS), vorerst die hiesige Grenze wieder besser zu schützen und das Personal hier einzusetzen?</p><p>5. Wie lange sollen die individuellen Frontex-Einsätze dauern? Sollen hierfür alle Grenzwächter nach dem Rotationsprinzip für eine gewisse Dauer eingesetzt werden, oder sind hierfür fixe Stellen vorgesehen?</p><p>6. Inwiefern ist die Schweiz verpflichtet, diese Schengen-Weiterentwicklung zu übernehmen? Könnte die Schengen-Mitgliedschaft aufrechterhalten werden, ohne hier zu partizipieren?</p><p>7. Mit welchen bestehenden und neu zusätzlich anfallenden Kosten wird gerechnet?</p><p>8. Grenzwächter sind bekanntlich bewaffnet, mithin unterstehen sie der Militärgerichtsbarkeit. Inwiefern sind solche bewaffneten Einsätze auf fremdem Terrain mit der Schweizer Neutralität vereinbar?</p><p>9. Sind die bei Frontex dienstleistenden Grenzwächter komplett dem Schweizer Arbeitsrecht unterstellt?</p>
- Grenzwächter für Frontex statt für Basel, Bargen, Buchs, Balerna und Bernex?
Back to List