Die Akkreditierung von Medienschaffenden auch für Teilzeitbeschäftigte ermöglichen

ShortId
15.4161
Id
20154161
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Die Akkreditierung von Medienschaffenden auch für Teilzeitbeschäftigte ermöglichen
AdditionalIndexing
0421;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für die eher willkürliche Festlegung eines Mindestpensums von 60 Prozent für die Akkreditierung als Bundeshausjournalist oder -journalistin gibt es keine plausible Erklärung. Mit der Festlegung von mindestens 60 Prozent diskriminiert die Verordnung vor allem Teilzeitangestellte Journalistinnen, die aus familiären Gründen ihr Arbeitspensum reduzieren mussten. Für eine funktionierende Demokratie ist es eine unabdingbare Voraussetzung, dass sich möglichst viele Medienschaffende direkt ein Bild der parlamentarischen Prozesse machen können. Ein Mindestpensum von 20 Prozent würde den heutigen Bedürfnissen besser entsprechen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 2 der Verordnung über die Akkreditierung von Medienschaffenden für das Medienzentrum Bundeshaus und über die Zutrittsberechtigung zum Medienzentrum so zu ändern, dass auch Teilzeitangestellte, die ein Pensum unter 60 Prozent haben, akkreditiert werden können.</p>
  • Die Akkreditierung von Medienschaffenden auch für Teilzeitbeschäftigte ermöglichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für die eher willkürliche Festlegung eines Mindestpensums von 60 Prozent für die Akkreditierung als Bundeshausjournalist oder -journalistin gibt es keine plausible Erklärung. Mit der Festlegung von mindestens 60 Prozent diskriminiert die Verordnung vor allem Teilzeitangestellte Journalistinnen, die aus familiären Gründen ihr Arbeitspensum reduzieren mussten. Für eine funktionierende Demokratie ist es eine unabdingbare Voraussetzung, dass sich möglichst viele Medienschaffende direkt ein Bild der parlamentarischen Prozesse machen können. Ein Mindestpensum von 20 Prozent würde den heutigen Bedürfnissen besser entsprechen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 2 der Verordnung über die Akkreditierung von Medienschaffenden für das Medienzentrum Bundeshaus und über die Zutrittsberechtigung zum Medienzentrum so zu ändern, dass auch Teilzeitangestellte, die ein Pensum unter 60 Prozent haben, akkreditiert werden können.</p>
    • Die Akkreditierung von Medienschaffenden auch für Teilzeitbeschäftigte ermöglichen

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