Umsetzung der Uno-Agenda 2030. Institutionelle Vorkehrungen
- ShortId
-
15.4163
- Id
-
20154163
- Updated
-
28.07.2023 14:52
- Language
-
de
- Title
-
Umsetzung der Uno-Agenda 2030. Institutionelle Vorkehrungen
- AdditionalIndexing
-
08;52;04;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Uno-Gipfeltreffen in New York hat am 25. September 2015 die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Sie legt die Schwerpunkte der nachhaltigen Entwicklung für die Zeit bis 2030 weltweit fest und umfasst 17 Ziele und 169 Unterziele. Die Schweiz war in New York durch die Bundespräsidentin vertreten. Sie bezeichnete die Agenda 2030 als "einen äusserst vielversprechenden Ansatz zur Lösung zahlreicher Probleme". Wichtig sei dabei, dass die Ziele auch tatsächlich umgesetzt werden. Die Schweiz habe sich deshalb "für einen griffigen Überprüfungsmechanismus eingesetzt".</p><p>Was auf internationaler Ebene gilt, ist auch für die nationale Ebene entscheidend. Die Umsetzung der Uno-Agenda 2030 steht und fällt mit der Einrichtung griffiger institutioneller, prozeduraler und politischer Massnahmen. Gefragt ist dabei in erster Linie die Führungsstärke des Gesamtbundesrates, denn die Umsetzung der Agenda 2030 betrifft alle Politikbereiche. Es ist Aufgabe des Gesamtbundesrates, für deren Umsetzung zu sorgen und allen Departementen und Bundesämtern entsprechende Aufträge zu erteilen. </p><p>Damit diese hochkomplexe Aufgabe zum gewünschten Ergebnis führt, muss der Gesamtbundesrat seine Führungsinstrumente wie Legislaturplanung, Jahresplanung und Geschäftsberichterstattung in den Dienst der SDG-Umsetzung stellen. Darüber hinaus sollte die Errichtung einer direkt dem Gesamtbundesrat unterstellten Stelle geprüft werden, welche in der Lage ist, alle wichtigen Akteure in Bund, Kantonen und Gemeinden sowie Privatwirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft wirksam zu vernetzen und sie für die Umsetzung zu mobilisieren.</p><p>Entscheidend ist in jedem Fall, dass der Bundesrat den Departementen und Bundesämtern entsprechende Umsetzungsaufträge erteilt. Ohne klare Aufträge, Überprüfung und periodische Berichterstattung dürften die sehr ehrgeizigen Ziele der Agenda 2030, die auch die Schweiz politisch verpflichten, nicht umsetzbar sein.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2015 die notwendigen Vorbereitungsarbeiten lanciert, mit denen die Schweiz aktiv zur Umsetzung der Agenda 2030 beitragen wird. Das EDA (Deza) und das UVEK (ARE) wurden beauftragt, dem Bundesrat bis Ende Januar 2018 einen Bericht zum Stand der Umsetzung der Agenda 2030 für die nachhaltige Entwicklung durch die Schweiz zu unterbreiten, der mit den anderen mitbetroffenen Departementen und Ämtern abgestimmt ist. Dieser dient auch der Berichterstattung an die Uno.</p><p>Die genaue Struktur, die Abläufe und Zuständigkeiten der involvierten Bundesstellen sollen - gemäss Botschaft zur Legislaturplanung 2017-2019 - in einer Transitionsphase 2016 und 2017 geprüft und geklärt werden, insbesondere auch, welche Gremien (Ikez, Idane, Task-Force usw.) ab 2018 im Zusammenhang mit der Agenda 2030 welche Rollen und Zuständigkeiten übernehmen werden. Die mit der Agenda 2030 verbundenen Arbeiten sollen in bestehende Strukturen überführt werden, um Mehraufwand und Doppelspurigkeiten zu vermeiden und Synergien optimal zu nutzen.</p><p>Gleichzeitig setzt der Bundesrat für die Umsetzung der Ziele und Unterziele sowie die entsprechende Berichterstattung die in der Motion erwähnten Führungsinstrumente ein, namentlich die Legislaturplanung, die Jahresplanung, die Strategie Nachhaltige Entwicklung und die Geschäftsberichterstattung.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, durch geeignete institutionelle, prozedurale und politische Massnahmen sicherzustellen, dass die Departemente ihrem Auftrag nachkommen, die am Uno-Gipfeltreffen im September 2015 in New York verabschiedeten 17 Ziele und 169 Unterziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 umzusetzen und über den Umsetzungsstand gegenüber den entsprechenden Uno-Gremien und dem Parlament periodisch Rechenschaft abzulegen.</p>
- Umsetzung der Uno-Agenda 2030. Institutionelle Vorkehrungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Uno-Gipfeltreffen in New York hat am 25. September 2015 die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Sie legt die Schwerpunkte der nachhaltigen Entwicklung für die Zeit bis 2030 weltweit fest und umfasst 17 Ziele und 169 Unterziele. Die Schweiz war in New York durch die Bundespräsidentin vertreten. Sie bezeichnete die Agenda 2030 als "einen äusserst vielversprechenden Ansatz zur Lösung zahlreicher Probleme". Wichtig sei dabei, dass die Ziele auch tatsächlich umgesetzt werden. Die Schweiz habe sich deshalb "für einen griffigen Überprüfungsmechanismus eingesetzt".</p><p>Was auf internationaler Ebene gilt, ist auch für die nationale Ebene entscheidend. Die Umsetzung der Uno-Agenda 2030 steht und fällt mit der Einrichtung griffiger institutioneller, prozeduraler und politischer Massnahmen. Gefragt ist dabei in erster Linie die Führungsstärke des Gesamtbundesrates, denn die Umsetzung der Agenda 2030 betrifft alle Politikbereiche. Es ist Aufgabe des Gesamtbundesrates, für deren Umsetzung zu sorgen und allen Departementen und Bundesämtern entsprechende Aufträge zu erteilen. </p><p>Damit diese hochkomplexe Aufgabe zum gewünschten Ergebnis führt, muss der Gesamtbundesrat seine Führungsinstrumente wie Legislaturplanung, Jahresplanung und Geschäftsberichterstattung in den Dienst der SDG-Umsetzung stellen. Darüber hinaus sollte die Errichtung einer direkt dem Gesamtbundesrat unterstellten Stelle geprüft werden, welche in der Lage ist, alle wichtigen Akteure in Bund, Kantonen und Gemeinden sowie Privatwirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft wirksam zu vernetzen und sie für die Umsetzung zu mobilisieren.</p><p>Entscheidend ist in jedem Fall, dass der Bundesrat den Departementen und Bundesämtern entsprechende Umsetzungsaufträge erteilt. Ohne klare Aufträge, Überprüfung und periodische Berichterstattung dürften die sehr ehrgeizigen Ziele der Agenda 2030, die auch die Schweiz politisch verpflichten, nicht umsetzbar sein.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2015 die notwendigen Vorbereitungsarbeiten lanciert, mit denen die Schweiz aktiv zur Umsetzung der Agenda 2030 beitragen wird. Das EDA (Deza) und das UVEK (ARE) wurden beauftragt, dem Bundesrat bis Ende Januar 2018 einen Bericht zum Stand der Umsetzung der Agenda 2030 für die nachhaltige Entwicklung durch die Schweiz zu unterbreiten, der mit den anderen mitbetroffenen Departementen und Ämtern abgestimmt ist. Dieser dient auch der Berichterstattung an die Uno.</p><p>Die genaue Struktur, die Abläufe und Zuständigkeiten der involvierten Bundesstellen sollen - gemäss Botschaft zur Legislaturplanung 2017-2019 - in einer Transitionsphase 2016 und 2017 geprüft und geklärt werden, insbesondere auch, welche Gremien (Ikez, Idane, Task-Force usw.) ab 2018 im Zusammenhang mit der Agenda 2030 welche Rollen und Zuständigkeiten übernehmen werden. Die mit der Agenda 2030 verbundenen Arbeiten sollen in bestehende Strukturen überführt werden, um Mehraufwand und Doppelspurigkeiten zu vermeiden und Synergien optimal zu nutzen.</p><p>Gleichzeitig setzt der Bundesrat für die Umsetzung der Ziele und Unterziele sowie die entsprechende Berichterstattung die in der Motion erwähnten Führungsinstrumente ein, namentlich die Legislaturplanung, die Jahresplanung, die Strategie Nachhaltige Entwicklung und die Geschäftsberichterstattung.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, durch geeignete institutionelle, prozedurale und politische Massnahmen sicherzustellen, dass die Departemente ihrem Auftrag nachkommen, die am Uno-Gipfeltreffen im September 2015 in New York verabschiedeten 17 Ziele und 169 Unterziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 umzusetzen und über den Umsetzungsstand gegenüber den entsprechenden Uno-Gremien und dem Parlament periodisch Rechenschaft abzulegen.</p>
- Umsetzung der Uno-Agenda 2030. Institutionelle Vorkehrungen
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