Bessere Datengrundlagen zum Einbau von Fahrerassistenzsystemen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
- ShortId
-
15.4168
- Id
-
20154168
- Updated
-
28.07.2023 05:34
- Language
-
de
- Title
-
Bessere Datengrundlagen zum Einbau von Fahrerassistenzsystemen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
- AdditionalIndexing
-
48;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Fahrerassistenzsysteme haben das Potenzial, einen grossen Anteil der heutigen Unfälle zu verhindern (z. B. Auffahrunfälle). Auch im Zusammenhang mit Fragestellungen zum autonomen Fahren und damit zusammenhängenden allfälligen Regulierungen durch den Bund sind solche Systeme von grosser Bedeutung. Derzeit werden technische Fahrzeugausstattungen wie Fahrzeugassistenzsysteme vom Bund jedoch nicht erfasst. Da solche Ausstattungen bei vielen Fahrzeugherstellern optional sind, kann nicht von der registrierten Marke bzw. dem Modell des Fahrzeugs auf dessen Ausstattung geschlossen werden. Folglich ist nicht bekannt, wie viele der in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge mit Fahrzeugassistenzsystemen ausgerüstet sind. Auch die Unfallstatistik enthält keine Angaben zu solchen Systemen. Es existiert derzeit keine nationale Datenbank, auf die beispielsweise die Strassenverkehrsämter zugreifen können. Im Sinne einer verbesserten Entscheidungsgrundlage in den Themenbereichen Verkehrssicherheit, Fahrzeugsicherheit und autonomes Fahren soll der Bund eine entsprechende Datenbasis ermöglichen. Solche Daten werden es auch erlauben, die Prävention im Strassenverkehr zu optimieren.</p>
- <p>Der Bundesrat ist grundsätzlich der Ansicht, dass mit Fahrassistenzsystemen (FAS) ein massgeblicher Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geleistet werden kann. Die Wirksamkeit von FAS wird in der Regel in Vergleichstests ermittelt, in denen Fahrzeuge mit und ohne FAS in identischen Situationen getestet werden. Vor diesem Hintergrund lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1./2. Nein, der Bundesrat teilt die Einschätzung nicht und plant auch keine Ausweitung im Sinne der Interpellantin. Eine Analyse des Unfallgeschehens im Hinblick darauf, wie oft Fahrzeuge mit bestimmten FAS und ohne diese FAS in vergleichbaren Situationen in Unfälle verwickelt waren, könnte zwar unter Umständen Informationen liefern, wie gut einzelne FAS sich in der Realität bewähren. Der zusätzliche Nutzen gegenüber den Vergleichstests wäre jedoch gering, weil nur von einer geringen Anzahl von passenden Kombinationen aus vergleichbaren Unfällen und Unfallsituationen und Fahrzeugen mit und ohne entsprechende FAS auszugehen ist und diese nicht ausreichend für eine statistisch relevante Aussage wären.</p><p>Dem geringen Nutzen steht zudem ein erheblicher Aufwand für die Datenerhebung gegenüber: zum einen bei den Herstellern, Importeuren, Verkäufern und Fahrzeugeigentümern, die über die Daten verfügen und diese zur Verfügung stellen müssten, zum andern bei Bund und Kantonen, welche bestehende Datenbanken anpassen oder neue erstellen müssten. Durch die schnelle Entwicklung neuer FAS unterläge die Datenerhebung zudem einer stetigen Entwicklung mit entsprechenden Kostenfolgen. Die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) ist im Übrigen zwar mit den Typengenehmigungsdaten verbunden, sie gibt aber - entgegen der Auffassung der Interpellantin - keinen Aufschluss über weitere Ausstattungselemente.</p><p>3. Nein. Der erwähnte §29 der deutschen Strassenverkehrszulassungsordnung verweist auf eine "Anlage VIIIe", welche die Hersteller und Importeure von Motorfahrzeugen verpflichtet, Informationen über optionale in den einzelnen Fahrzeugen verbaute Ausstattungsmerkmale zu liefern. Diese Informationen werden in einer Datenbank zusammen mit der FIN gespeichert. Die Übernahme des deutschen Systems würde bedeuten, dass Importeure, Verkäufer oder Käufer von Fahrzeugen die Ausstattungsmerkmale in ein zentrales Register liefern müssten. Zweck der Datensammlung in Deutschland ist es, bei der Hauptuntersuchung (in der Schweiz: periodische Nachprüfung) individuell auf die im Fahrzeug verbauten Systeme eingehen zu können. Die FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH, die in Deutschland für diese Aufgabe verantwortlich ist, führt die entsprechende Datenbank. Sie entwickelt auf die einzelnen Systeme zugeschnittene Prüfabläufe und stellt diese den Prüfstellen zur Verfügung. Die erhobenen Daten können daneben auch für die Unfallforschung verwendet werden, wenngleich der Hauptzweck in der Bereitstellung der Informationen für die Hauptuntersuchung liegt.</p><p>Der Aufwand für die Erhebung der Daten sowie für die Datenpflege und für die Datenbankverknüpfungen wäre zum Zweck der Unfallforschung alleine unverhältnismässig hoch, und es würden erhebliche Kosten entstehen.</p><p>Gegen eine Übernahme des deutschen Systems für die periodische Nachprüfung spricht zudem die niedrige Zahl der durch Mängel am Fahrzeug verursachten Unfälle.</p><p>4. Nein. Die Erfassung einer reduzierten Auswahl einzelner FAS in einer nationalen Datenbank würde den Aufwand nur geringfügig reduzieren, da nur die Menge der zu liefernden Daten kleiner wäre. Der Nutzen einer Datenbank bliebe gering, und die Anforderung, die Daten zu pflegen und zur Verfügung zu stellen, bliebe bestehen.</p><p>5. Der Zugriff auf notwendige Daten zur Unfallanalyse für anerkannte Organisationen ist bereits heute gewährleistet. Auf eine Ausweitung im Sinne der Interpellantin soll verzichtet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass ein erheblicher Mehrwert für die Verkehrssicherheit und Unfallforschung entstehen würde, wenn die Daten über die Existenz von sicherheitsrelevanten Fahrerassistenzsystemen, welche bereits auf der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN, englisch VIN) enthalten sind, in die bestehenden Datenbanken wie z. B. Mofis über die in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge integriert würden?</p><p>2. Plant er, die Datenbasis zur sicherheitsrelevanten Ausstattung der zugelassenen Motorfahrzeuge zu verbessern? Wenn ja: Bis wann sollen welche Verbesserungen vorgenommen werden?</p><p>3. Ist insbesondere die Übernahme der deutschen Praxis gemäss § 29 der deutschen Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geplant? Wenn ja: bis wann?</p><p>4. Oder bevorzugt er ein von der deutschen Praxis abweichendes Vorgehen, welches zumindest Daten über die Existenz der folgenden Fahrerassistenzsysteme in den einzelnen Fahrzeugen enthält:</p><p>a. automatische Notbremssysteme/Anhaltesysteme?</p><p>b. geschwindigkeitsregulierende Systeme (Tempomat)?</p><p>c. Abstandhalte-Systeme?</p><p>5. Welche Möglichkeiten sieht er, um eine kostengünstige gegenseitige Verwendung dieser Daten für private und staatliche Akteure sicherzustellen?</p>
- Bessere Datengrundlagen zum Einbau von Fahrerassistenzsystemen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Fahrerassistenzsysteme haben das Potenzial, einen grossen Anteil der heutigen Unfälle zu verhindern (z. B. Auffahrunfälle). Auch im Zusammenhang mit Fragestellungen zum autonomen Fahren und damit zusammenhängenden allfälligen Regulierungen durch den Bund sind solche Systeme von grosser Bedeutung. Derzeit werden technische Fahrzeugausstattungen wie Fahrzeugassistenzsysteme vom Bund jedoch nicht erfasst. Da solche Ausstattungen bei vielen Fahrzeugherstellern optional sind, kann nicht von der registrierten Marke bzw. dem Modell des Fahrzeugs auf dessen Ausstattung geschlossen werden. Folglich ist nicht bekannt, wie viele der in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge mit Fahrzeugassistenzsystemen ausgerüstet sind. Auch die Unfallstatistik enthält keine Angaben zu solchen Systemen. Es existiert derzeit keine nationale Datenbank, auf die beispielsweise die Strassenverkehrsämter zugreifen können. Im Sinne einer verbesserten Entscheidungsgrundlage in den Themenbereichen Verkehrssicherheit, Fahrzeugsicherheit und autonomes Fahren soll der Bund eine entsprechende Datenbasis ermöglichen. Solche Daten werden es auch erlauben, die Prävention im Strassenverkehr zu optimieren.</p>
- <p>Der Bundesrat ist grundsätzlich der Ansicht, dass mit Fahrassistenzsystemen (FAS) ein massgeblicher Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geleistet werden kann. Die Wirksamkeit von FAS wird in der Regel in Vergleichstests ermittelt, in denen Fahrzeuge mit und ohne FAS in identischen Situationen getestet werden. Vor diesem Hintergrund lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1./2. Nein, der Bundesrat teilt die Einschätzung nicht und plant auch keine Ausweitung im Sinne der Interpellantin. Eine Analyse des Unfallgeschehens im Hinblick darauf, wie oft Fahrzeuge mit bestimmten FAS und ohne diese FAS in vergleichbaren Situationen in Unfälle verwickelt waren, könnte zwar unter Umständen Informationen liefern, wie gut einzelne FAS sich in der Realität bewähren. Der zusätzliche Nutzen gegenüber den Vergleichstests wäre jedoch gering, weil nur von einer geringen Anzahl von passenden Kombinationen aus vergleichbaren Unfällen und Unfallsituationen und Fahrzeugen mit und ohne entsprechende FAS auszugehen ist und diese nicht ausreichend für eine statistisch relevante Aussage wären.</p><p>Dem geringen Nutzen steht zudem ein erheblicher Aufwand für die Datenerhebung gegenüber: zum einen bei den Herstellern, Importeuren, Verkäufern und Fahrzeugeigentümern, die über die Daten verfügen und diese zur Verfügung stellen müssten, zum andern bei Bund und Kantonen, welche bestehende Datenbanken anpassen oder neue erstellen müssten. Durch die schnelle Entwicklung neuer FAS unterläge die Datenerhebung zudem einer stetigen Entwicklung mit entsprechenden Kostenfolgen. Die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) ist im Übrigen zwar mit den Typengenehmigungsdaten verbunden, sie gibt aber - entgegen der Auffassung der Interpellantin - keinen Aufschluss über weitere Ausstattungselemente.</p><p>3. Nein. Der erwähnte §29 der deutschen Strassenverkehrszulassungsordnung verweist auf eine "Anlage VIIIe", welche die Hersteller und Importeure von Motorfahrzeugen verpflichtet, Informationen über optionale in den einzelnen Fahrzeugen verbaute Ausstattungsmerkmale zu liefern. Diese Informationen werden in einer Datenbank zusammen mit der FIN gespeichert. Die Übernahme des deutschen Systems würde bedeuten, dass Importeure, Verkäufer oder Käufer von Fahrzeugen die Ausstattungsmerkmale in ein zentrales Register liefern müssten. Zweck der Datensammlung in Deutschland ist es, bei der Hauptuntersuchung (in der Schweiz: periodische Nachprüfung) individuell auf die im Fahrzeug verbauten Systeme eingehen zu können. Die FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH, die in Deutschland für diese Aufgabe verantwortlich ist, führt die entsprechende Datenbank. Sie entwickelt auf die einzelnen Systeme zugeschnittene Prüfabläufe und stellt diese den Prüfstellen zur Verfügung. Die erhobenen Daten können daneben auch für die Unfallforschung verwendet werden, wenngleich der Hauptzweck in der Bereitstellung der Informationen für die Hauptuntersuchung liegt.</p><p>Der Aufwand für die Erhebung der Daten sowie für die Datenpflege und für die Datenbankverknüpfungen wäre zum Zweck der Unfallforschung alleine unverhältnismässig hoch, und es würden erhebliche Kosten entstehen.</p><p>Gegen eine Übernahme des deutschen Systems für die periodische Nachprüfung spricht zudem die niedrige Zahl der durch Mängel am Fahrzeug verursachten Unfälle.</p><p>4. Nein. Die Erfassung einer reduzierten Auswahl einzelner FAS in einer nationalen Datenbank würde den Aufwand nur geringfügig reduzieren, da nur die Menge der zu liefernden Daten kleiner wäre. Der Nutzen einer Datenbank bliebe gering, und die Anforderung, die Daten zu pflegen und zur Verfügung zu stellen, bliebe bestehen.</p><p>5. Der Zugriff auf notwendige Daten zur Unfallanalyse für anerkannte Organisationen ist bereits heute gewährleistet. Auf eine Ausweitung im Sinne der Interpellantin soll verzichtet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass ein erheblicher Mehrwert für die Verkehrssicherheit und Unfallforschung entstehen würde, wenn die Daten über die Existenz von sicherheitsrelevanten Fahrerassistenzsystemen, welche bereits auf der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN, englisch VIN) enthalten sind, in die bestehenden Datenbanken wie z. B. Mofis über die in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge integriert würden?</p><p>2. Plant er, die Datenbasis zur sicherheitsrelevanten Ausstattung der zugelassenen Motorfahrzeuge zu verbessern? Wenn ja: Bis wann sollen welche Verbesserungen vorgenommen werden?</p><p>3. Ist insbesondere die Übernahme der deutschen Praxis gemäss § 29 der deutschen Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geplant? Wenn ja: bis wann?</p><p>4. Oder bevorzugt er ein von der deutschen Praxis abweichendes Vorgehen, welches zumindest Daten über die Existenz der folgenden Fahrerassistenzsysteme in den einzelnen Fahrzeugen enthält:</p><p>a. automatische Notbremssysteme/Anhaltesysteme?</p><p>b. geschwindigkeitsregulierende Systeme (Tempomat)?</p><p>c. Abstandhalte-Systeme?</p><p>5. Welche Möglichkeiten sieht er, um eine kostengünstige gegenseitige Verwendung dieser Daten für private und staatliche Akteure sicherzustellen?</p>
- Bessere Datengrundlagen zum Einbau von Fahrerassistenzsystemen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
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