Fische aus Aquakultur als landwirtschaftliche Nutztiere
- ShortId
-
15.4176
- Id
-
20154176
- Updated
-
28.07.2023 05:32
- Language
-
de
- Title
-
Fische aus Aquakultur als landwirtschaftliche Nutztiere
- AdditionalIndexing
-
52;55;2841;2846
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die angespannte wirtschaftliche Situation und die zum Teil sehr unbefriedigende Situation bei den Produzentenpreisen von gewissen landwirtschaftlichen Produkten zwingen immer mehr Landwirte, neue Produktionszweige zu erschliessen. Dieses Verhalten entspricht auch der Forderung der Politik an die Landwirtschaft.</p><p>Der Konsum von Fisch nimmt in der Schweiz stetig zu, die Produktion jedoch liegt bei lediglich 3 bis 4 Prozent des Bedarfs. Das Potenzial der Fischproduktion in natürlichen Gewässern ist limitiert und kann nicht wesentlich gesteigert werden. Eine Produktion von Fischen in dafür eigens erstellten Anlagen ist hierzu die Alternative und wird im Ausland bereits so gepflegt. Die Produktion von Nahrungsmitteln ist der verfassungsmässige Auftrag der Landwirtschaft, daher scheint auch die Produktion von Fisch auf Landwirtschaftsbetrieben sinnvoll. Eine Inlandproduktion ermöglicht zudem Transparenz in Bezug auf die Produktionsbedingungen im Sinne des Tierwohls und der Umweltverträglichkeit. Da Fisch generell als Wildtier gilt, ist dessen Haltung auf Landwirtschaftsbetrieben nicht zonenkonform. Um den innovativen Landwirten den Zugang zu dieser Produktionsform mit der entsprechenden Rechtssicherheit und Klärung der Zuständigkeiten im Vollzug zu ermöglichen, ist eine Anpassung der entsprechenden Verordnung zielführend.</p>
- <p>Aquakultur ist die Produktion von Wasserorganismen (Fische, Krebse, Weichtiere u. a.) unter kontrollierten Bedingungen; sie umfasst den Produktionsprozess der Zucht, des Anbaus und des Fangs unter Einsatz von Techniken, die die Produktion der betreffenden Organismen über die natürliche Kapazität des Lebensraums hinaus steigern (z. B. regelmässiger Besatz, Füttern, Schutz vor Räubern).</p><p>Obwohl in Fischzucht und Aquakultur Nahrungsmittel hergestellt werden, zählen sie gemäss Artikel 3 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) nicht zur Landwirtschaft. In Artikel 3 Absatz 3 LwG ist explizit festgehalten, dass Berufsfischerei und Fischzucht trotzdem mit gewissen agrarpolitischen Massnahmen unterstützt werden können (z. B. Strukturverbesserungen).</p><p>Da die Aquakultur zudem ein bodenunabhängiges System ist, sind Bauten und Anlagen für die Aquakultur in der Landwirtschaftszone nach geltendem Recht nicht zonenkonform. Sie gehören in eine Bauzone oder in eine dafür speziell geschaffene Zone nach Artikel 18 des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700). Falls eine Fischzuchtanlage auf einem landwirtschaftlichen Gewerbe die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann sie als nichtlandwirtschaftlicher Nebenbetrieb (Art. 24b Abs. 1 RPG) zugelassen werden.</p><p>Die Motion schlägt vor, auf Stufe Verordnung die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, damit Fische in Aquakultur als landwirtschaftliche Nutztiere gelten. Da im Landwirtschafts- und im Raumplanungsgesetz die Berufsfischerei und Fischzucht nicht der Landwirtschaft zugeordnet sind, würde eine Umsetzung des Anliegens der Motion eine Gesetzesrevision bedingen. Zu prüfen wäre zudem, ob nicht auch die Verfassung (Art. 104 BV) geändert werden müsste. Da die Motion eine Umsetzung auf Verordnungsstufe verlangt, kann ihr aus rechtlichen Gründen nicht entsprochen werden.</p><p>Der Bundesrat begrüsst jedoch eine grosse Vielfalt an Produktionszweigen und Innovationen in der Landwirtschaft und steht der einheimischen Produktion von Fischen in Aquakulturanlagen grundsätzlich positiv gegenüber. Er ist daher bereit, das Anliegen zu prüfen und gegebenenfalls im Rahmen einer nächsten Gesetzesrevision dem Parlament eine entsprechende Änderung der gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Anpassungen auf Stufe Verordnung vorzunehmen, sodass Fische in Aquakultur als landwirtschaftliche Nutztiere gelten.</p>
- Fische aus Aquakultur als landwirtschaftliche Nutztiere
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die angespannte wirtschaftliche Situation und die zum Teil sehr unbefriedigende Situation bei den Produzentenpreisen von gewissen landwirtschaftlichen Produkten zwingen immer mehr Landwirte, neue Produktionszweige zu erschliessen. Dieses Verhalten entspricht auch der Forderung der Politik an die Landwirtschaft.</p><p>Der Konsum von Fisch nimmt in der Schweiz stetig zu, die Produktion jedoch liegt bei lediglich 3 bis 4 Prozent des Bedarfs. Das Potenzial der Fischproduktion in natürlichen Gewässern ist limitiert und kann nicht wesentlich gesteigert werden. Eine Produktion von Fischen in dafür eigens erstellten Anlagen ist hierzu die Alternative und wird im Ausland bereits so gepflegt. Die Produktion von Nahrungsmitteln ist der verfassungsmässige Auftrag der Landwirtschaft, daher scheint auch die Produktion von Fisch auf Landwirtschaftsbetrieben sinnvoll. Eine Inlandproduktion ermöglicht zudem Transparenz in Bezug auf die Produktionsbedingungen im Sinne des Tierwohls und der Umweltverträglichkeit. Da Fisch generell als Wildtier gilt, ist dessen Haltung auf Landwirtschaftsbetrieben nicht zonenkonform. Um den innovativen Landwirten den Zugang zu dieser Produktionsform mit der entsprechenden Rechtssicherheit und Klärung der Zuständigkeiten im Vollzug zu ermöglichen, ist eine Anpassung der entsprechenden Verordnung zielführend.</p>
- <p>Aquakultur ist die Produktion von Wasserorganismen (Fische, Krebse, Weichtiere u. a.) unter kontrollierten Bedingungen; sie umfasst den Produktionsprozess der Zucht, des Anbaus und des Fangs unter Einsatz von Techniken, die die Produktion der betreffenden Organismen über die natürliche Kapazität des Lebensraums hinaus steigern (z. B. regelmässiger Besatz, Füttern, Schutz vor Räubern).</p><p>Obwohl in Fischzucht und Aquakultur Nahrungsmittel hergestellt werden, zählen sie gemäss Artikel 3 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) nicht zur Landwirtschaft. In Artikel 3 Absatz 3 LwG ist explizit festgehalten, dass Berufsfischerei und Fischzucht trotzdem mit gewissen agrarpolitischen Massnahmen unterstützt werden können (z. B. Strukturverbesserungen).</p><p>Da die Aquakultur zudem ein bodenunabhängiges System ist, sind Bauten und Anlagen für die Aquakultur in der Landwirtschaftszone nach geltendem Recht nicht zonenkonform. Sie gehören in eine Bauzone oder in eine dafür speziell geschaffene Zone nach Artikel 18 des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700). Falls eine Fischzuchtanlage auf einem landwirtschaftlichen Gewerbe die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann sie als nichtlandwirtschaftlicher Nebenbetrieb (Art. 24b Abs. 1 RPG) zugelassen werden.</p><p>Die Motion schlägt vor, auf Stufe Verordnung die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, damit Fische in Aquakultur als landwirtschaftliche Nutztiere gelten. Da im Landwirtschafts- und im Raumplanungsgesetz die Berufsfischerei und Fischzucht nicht der Landwirtschaft zugeordnet sind, würde eine Umsetzung des Anliegens der Motion eine Gesetzesrevision bedingen. Zu prüfen wäre zudem, ob nicht auch die Verfassung (Art. 104 BV) geändert werden müsste. Da die Motion eine Umsetzung auf Verordnungsstufe verlangt, kann ihr aus rechtlichen Gründen nicht entsprochen werden.</p><p>Der Bundesrat begrüsst jedoch eine grosse Vielfalt an Produktionszweigen und Innovationen in der Landwirtschaft und steht der einheimischen Produktion von Fischen in Aquakulturanlagen grundsätzlich positiv gegenüber. Er ist daher bereit, das Anliegen zu prüfen und gegebenenfalls im Rahmen einer nächsten Gesetzesrevision dem Parlament eine entsprechende Änderung der gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Anpassungen auf Stufe Verordnung vorzunehmen, sodass Fische in Aquakultur als landwirtschaftliche Nutztiere gelten.</p>
- Fische aus Aquakultur als landwirtschaftliche Nutztiere
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