Selbstmorde und Verschreibung von Psychopharmaka in Gefängnissen

ShortId
15.4177
Id
20154177
Updated
28.07.2023 05:31
Language
de
Title
Selbstmorde und Verschreibung von Psychopharmaka in Gefängnissen
AdditionalIndexing
1216;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-3. Das Bundesamt für Statistik erhebt die Todesfälle und Suizide im Freiheitsentzug seit dem Jahr 2003. Im Zeitraum von 2003 bis 2014 haben in der Untersuchungshaft 55 und im Strafvollzug 30 Menschen Suizid begangen. Zu den Fragen 1 und 2 sind hingegen keine statistischen Angaben verfügbar.</p><p>4. Die zuständigen Behörden des Kantons Zürich haben den angesprochenen Fall untersucht. Die Gutachten und Untersuchungsergebnisse finden sich auf der Internetseite der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich unter "Erkenntnisse und Lehren aus dem Fall Flaach". Die Mutter war während ihrer Inhaftierung in psychiatrischer Betreuung. Zur medikamentösen Behandlung werden keine Aussagen gemacht.</p><p>5. Für die Patienten im Freiheitsentzug gelten genauso wie für alle anderen Patienten die gesetzlichen Regelungen der Patientenrechte auf Ebene Bund und Kantone. Der Bericht des Bundesrates "Patientenrechte und Patientenpartizipation" in Erfüllung der Postulate Kessler 12.3100, Gilli 12.3124 und Steiert 12.3207 gibt hierzu einen Überblick.</p><p>Für die praktische Umsetzung formuliert zudem die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) Richtlinien. Diese sind für alle FMH-Mitglieder verbindlich. Die medizinische Praxis im Freiheitsentzug unterscheidet sich gemäss dem Äquivalenzprinzip der SAMW denn auch nicht von derjenigen ausserhalb der Gefängnismauern (vgl. "Medizinisch-ethische Richtlinien für die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit bei inhaftierten Personen" der SAMW, Stand 19. Mai 2015, S. 7).</p><p>Im Normalfall muss für jede Behandlung das Einverständnis des Patienten vorliegen. Der Arzt kann nur in Notsituationen auf dieses Einverständnis verzichten (vgl. ebenda, S. 8 bzw. S. 18). Ob es im Rahmen des Strafvollzugs zu einer Zwangsbehandlung kommt, entscheiden die zuständigen medizinischen Stellen. Dies geschieht nach denselben Kriterien, die auch für nichtinhaftierte Personen gelten (vgl. "Richtlinien zu Zwangsmassnahmen in der Medizin" der SAMW, Stand 19. November 2015, S. 32). In diesen Richtlinien werden dem medizinischen Personal zudem prozedurale Hilfestellungen, insbesondere auch in Bezug auf die Information und die Rechtsmittelbelehrung des Patienten, gegeben (vgl. ebenda, S. 37ff.).</p><p>7. Gegen diese Urteile stehen die gängigen Rekursmöglichkeiten bis hin zum Bundesgericht zur Verfügung.</p><p>6./8./9. Über die Anzahl der psychiatrischen Behandlungen bzw. der Zwangsbehandlungen im Gefängnis werden keine schweizerischen Statistiken geführt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Presse berichtete über das Drama im Zürcher Gefängnis in Flaach: In diesem Gefängnis hat eine Mutter, die wegen der Tötung ihrer Kinder in Haft war, Selbstmord begangen.</p><p>Bevor die Frau ins Gefängnis überführt wurde, war sie in einer psychiatrischen Anstalt interniert und wurde im Gefängnis dann weiterhin mit Psychopharmaka behandelt.</p><p>In der Schweiz ist die Selbstmordquote während einer Untersuchungshaft höher als jene in normalen Gefängnissen. 51 Personen haben sich zwischen 2003 und 2013 in Untersuchungshaft das Leben genommen.</p><p>Dass die dabei stattfindende psychiatrische Behandlung mit Psychopharmaka nicht infrage gestellt wird, ist merkwürdig, denn zahlreiche öffentliche Warnungen weisen auf die schweren Nebenwirkungen von Psychopharmaka wie Selbstmord, Gewalt, Halluzinationen, Feindseligkeit, schwere Depression, Angst, Unruhe usw. hin. </p><p>Vom Kanton Genf ist z. B. bekannt, dass zwischen 35 und 45 Prozent der Häftlinge solche Substanzen konsumieren.</p><p>Fragen:</p><p>1. Wie viele Häftlinge in der Schweiz waren bzw. sind in den letzten 20 Jahren in psychiatrischer Behandlung und nahmen bzw. nehmen Psychopharmaka?</p><p>2. Wie viele der 51 Personen, die sich zwischen 2003 und 2013 während der Untersuchungshaft das Leben genommen haben, nahmen Psychopharmaka?</p><p>3. Wie viele weitere Personen ausser den 51 Untersuchungshäftlingen begingen in Schweizer Gefängnissen Selbstmord?</p><p>4. War die eingangs genannte Mutter in psychiatrischer Behandlung, und nahm sie Psychopharmaka, bevor sie ihre Kinder tötete? Welche Psychopharmaka nahm sie während der Inhaftierung?</p><p>5. Profitieren auch Häftlinge von einer Patientenaufklärung, wenn ihnen Psychopharmaka verschrieben werden? Werden ihre Patientenrechte gleich wie bei allen anderen Patienten respektiert? Werden sie schriftlich über die Risiken der ihnen verschriebenen Medikamente informiert? Was sind die Konsequenzen, wenn sie die Einnahme verweigern?</p><p>6. Wie viele Häftlinge wurden gezwungen, aufgrund eines Gerichtsurteils psychiatrisch behandelt zu werden? </p><p>7. Welche Rekursmöglichkeiten bestehen gegen ein Urteil, das eine psychiatrische Behandlung vorschreibt?</p><p>8. Wie viele Klagen sind eingegangen von Häftlingen und/oder deren Verwandten aufgrund einer auferlegten psychiatrischen Behandlung?</p><p>9. Wie viele Personen wurden nach ihrer Entlassung rückfällig, nachdem sie während ihrer Haftstrafe unter psychiatrischer Behandlung waren?</p>
  • Selbstmorde und Verschreibung von Psychopharmaka in Gefängnissen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3. Das Bundesamt für Statistik erhebt die Todesfälle und Suizide im Freiheitsentzug seit dem Jahr 2003. Im Zeitraum von 2003 bis 2014 haben in der Untersuchungshaft 55 und im Strafvollzug 30 Menschen Suizid begangen. Zu den Fragen 1 und 2 sind hingegen keine statistischen Angaben verfügbar.</p><p>4. Die zuständigen Behörden des Kantons Zürich haben den angesprochenen Fall untersucht. Die Gutachten und Untersuchungsergebnisse finden sich auf der Internetseite der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich unter "Erkenntnisse und Lehren aus dem Fall Flaach". Die Mutter war während ihrer Inhaftierung in psychiatrischer Betreuung. Zur medikamentösen Behandlung werden keine Aussagen gemacht.</p><p>5. Für die Patienten im Freiheitsentzug gelten genauso wie für alle anderen Patienten die gesetzlichen Regelungen der Patientenrechte auf Ebene Bund und Kantone. Der Bericht des Bundesrates "Patientenrechte und Patientenpartizipation" in Erfüllung der Postulate Kessler 12.3100, Gilli 12.3124 und Steiert 12.3207 gibt hierzu einen Überblick.</p><p>Für die praktische Umsetzung formuliert zudem die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) Richtlinien. Diese sind für alle FMH-Mitglieder verbindlich. Die medizinische Praxis im Freiheitsentzug unterscheidet sich gemäss dem Äquivalenzprinzip der SAMW denn auch nicht von derjenigen ausserhalb der Gefängnismauern (vgl. "Medizinisch-ethische Richtlinien für die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit bei inhaftierten Personen" der SAMW, Stand 19. Mai 2015, S. 7).</p><p>Im Normalfall muss für jede Behandlung das Einverständnis des Patienten vorliegen. Der Arzt kann nur in Notsituationen auf dieses Einverständnis verzichten (vgl. ebenda, S. 8 bzw. S. 18). Ob es im Rahmen des Strafvollzugs zu einer Zwangsbehandlung kommt, entscheiden die zuständigen medizinischen Stellen. Dies geschieht nach denselben Kriterien, die auch für nichtinhaftierte Personen gelten (vgl. "Richtlinien zu Zwangsmassnahmen in der Medizin" der SAMW, Stand 19. November 2015, S. 32). In diesen Richtlinien werden dem medizinischen Personal zudem prozedurale Hilfestellungen, insbesondere auch in Bezug auf die Information und die Rechtsmittelbelehrung des Patienten, gegeben (vgl. ebenda, S. 37ff.).</p><p>7. Gegen diese Urteile stehen die gängigen Rekursmöglichkeiten bis hin zum Bundesgericht zur Verfügung.</p><p>6./8./9. Über die Anzahl der psychiatrischen Behandlungen bzw. der Zwangsbehandlungen im Gefängnis werden keine schweizerischen Statistiken geführt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Presse berichtete über das Drama im Zürcher Gefängnis in Flaach: In diesem Gefängnis hat eine Mutter, die wegen der Tötung ihrer Kinder in Haft war, Selbstmord begangen.</p><p>Bevor die Frau ins Gefängnis überführt wurde, war sie in einer psychiatrischen Anstalt interniert und wurde im Gefängnis dann weiterhin mit Psychopharmaka behandelt.</p><p>In der Schweiz ist die Selbstmordquote während einer Untersuchungshaft höher als jene in normalen Gefängnissen. 51 Personen haben sich zwischen 2003 und 2013 in Untersuchungshaft das Leben genommen.</p><p>Dass die dabei stattfindende psychiatrische Behandlung mit Psychopharmaka nicht infrage gestellt wird, ist merkwürdig, denn zahlreiche öffentliche Warnungen weisen auf die schweren Nebenwirkungen von Psychopharmaka wie Selbstmord, Gewalt, Halluzinationen, Feindseligkeit, schwere Depression, Angst, Unruhe usw. hin. </p><p>Vom Kanton Genf ist z. B. bekannt, dass zwischen 35 und 45 Prozent der Häftlinge solche Substanzen konsumieren.</p><p>Fragen:</p><p>1. Wie viele Häftlinge in der Schweiz waren bzw. sind in den letzten 20 Jahren in psychiatrischer Behandlung und nahmen bzw. nehmen Psychopharmaka?</p><p>2. Wie viele der 51 Personen, die sich zwischen 2003 und 2013 während der Untersuchungshaft das Leben genommen haben, nahmen Psychopharmaka?</p><p>3. Wie viele weitere Personen ausser den 51 Untersuchungshäftlingen begingen in Schweizer Gefängnissen Selbstmord?</p><p>4. War die eingangs genannte Mutter in psychiatrischer Behandlung, und nahm sie Psychopharmaka, bevor sie ihre Kinder tötete? Welche Psychopharmaka nahm sie während der Inhaftierung?</p><p>5. Profitieren auch Häftlinge von einer Patientenaufklärung, wenn ihnen Psychopharmaka verschrieben werden? Werden ihre Patientenrechte gleich wie bei allen anderen Patienten respektiert? Werden sie schriftlich über die Risiken der ihnen verschriebenen Medikamente informiert? Was sind die Konsequenzen, wenn sie die Einnahme verweigern?</p><p>6. Wie viele Häftlinge wurden gezwungen, aufgrund eines Gerichtsurteils psychiatrisch behandelt zu werden? </p><p>7. Welche Rekursmöglichkeiten bestehen gegen ein Urteil, das eine psychiatrische Behandlung vorschreibt?</p><p>8. Wie viele Klagen sind eingegangen von Häftlingen und/oder deren Verwandten aufgrund einer auferlegten psychiatrischen Behandlung?</p><p>9. Wie viele Personen wurden nach ihrer Entlassung rückfällig, nachdem sie während ihrer Haftstrafe unter psychiatrischer Behandlung waren?</p>
    • Selbstmorde und Verschreibung von Psychopharmaka in Gefängnissen

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