Risikosportarten. Sparen bei der Sicherheit?

ShortId
15.4182
Id
20154182
Updated
28.07.2023 05:28
Language
de
Title
Risikosportarten. Sparen bei der Sicherheit?
AdditionalIndexing
09;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit der Aufhebung des Gesetzes keine negativen Einflüsse zu befürchten sind. Erstens hat sich die betroffene Branche in ihrer Mehrheit bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes auf freiwilliger Basis zur Einhaltung von Sicherheitsstandards verpflichtet. Das Gesetz geht nicht über dieses Niveau hinaus. Es liegt im Eigeninteresse der Outdoor-Branche, die erarbeiteten Standards weiterzuführen. Zweitens existieren für Bergführerinnen und Bergführer, Wanderleiterinnen und Wanderleiter, Kletterlehrerinnen und Kletterlehrer sowie für Schneesportlehrerinnen und Schneesportlehrer qualitativ gute und staatlich anerkannte Ausbildungen, mit denen ein hohes Sicherheitsniveau garantiert werden kann. Für eine Weiterführung spricht letztlich auch nicht der Umstand, dass das geltende Gesetz von ausländischen Anbietern eine vergleichbare Ausbildung einfordert. Die Anbieter der vom Gesetz erfassten Aktivitäten haben sich mittlerweile in internationalen Berufsvereinigungen zusammengeschlossen. Diese sorgen mit weltweit geltenden Standards für mehr Sicherheit bei der Ausübung der entsprechenden Aktivitäten.</p><p>2. Zur Wirksamkeit des Bundesgesetzes über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (SR 935.91) liegen keine Studien vor.</p><p>3. Der Bundesrat zweifelt an der Aussage, wonach sich eine freiwillige Zertifizierung nicht flächendeckend durchsetzen können wird. Eine Mehrheit der Outdoor-Branche hat sich bereits anlässlich der Erarbeitung des Gesetzes auf gemeinsame Standards festgelegt und Hand für einen Zertifizierungsprozess geboten. Ein Zertifikat wird auch in Zukunft dem Gast signalisieren, dass ein Anbieter seine Aktivitäten seriös plant. Im wirtschaftlichen Wettbewerb wird dies ein wesentliches Argument bleiben.</p><p>4. Der Vorschlag zur Aufhebung des Gesetzes ist gleichzeitig ein Beitrag zum Abbau der Regulierungsdichte auf Bundesebene. Wie in Antwort 1 erläutert, sind mit der Aufhebung des Risikoaktivitätengesetzes keine negativen Einflüsse zu befürchten. Für Unternehmungen, die im Bereich Canyoning, Rafting und Bungee-Jumping tätig sind, führt die Aufhebung des Gesetzes zu administrativen Erleichterungen und finanziellen Entlastungen. Die gesetzlich vorgesehene und mit erheblichem Aufwand verbundene Zertifizierung kann einer einfacheren, branchenspezifischen Lösung Platz machen. Damit werden in erster Linie Kleinunternehmen und Einzelanbieter entlastet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Entwurf des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 sieht die Aufhebung des Gesetzes über Risikosportarten vor. </p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Aufgrund welcher Abklärungen und mit welcher Begründung kommt er zum Schluss, das Gesetz sei aufzuheben?</p><p>2. Ist es aus seiner Sicht möglich, nur ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes bereits seriöse Aussagen über dessen Wirksamkeit zu machen?</p><p>3. Ist er sich bewusst, dass nicht zuletzt auch die Zertifizierungsstelle Safety in Adventures selber das Gesetz unterstützt, weil sich eine freiwillige Zertifizierung nicht durchgesetzt hat und sich auch nicht durchsetzen lässt?</p><p>4. Wenn schon mit der Aufhebung von Gesetzen gespart werden soll, wieso listet er nur dieses eine Gesetz auf, das erst noch einen ziemlich geringen Sparwert mit sich bringt?</p>
  • Risikosportarten. Sparen bei der Sicherheit?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit der Aufhebung des Gesetzes keine negativen Einflüsse zu befürchten sind. Erstens hat sich die betroffene Branche in ihrer Mehrheit bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes auf freiwilliger Basis zur Einhaltung von Sicherheitsstandards verpflichtet. Das Gesetz geht nicht über dieses Niveau hinaus. Es liegt im Eigeninteresse der Outdoor-Branche, die erarbeiteten Standards weiterzuführen. Zweitens existieren für Bergführerinnen und Bergführer, Wanderleiterinnen und Wanderleiter, Kletterlehrerinnen und Kletterlehrer sowie für Schneesportlehrerinnen und Schneesportlehrer qualitativ gute und staatlich anerkannte Ausbildungen, mit denen ein hohes Sicherheitsniveau garantiert werden kann. Für eine Weiterführung spricht letztlich auch nicht der Umstand, dass das geltende Gesetz von ausländischen Anbietern eine vergleichbare Ausbildung einfordert. Die Anbieter der vom Gesetz erfassten Aktivitäten haben sich mittlerweile in internationalen Berufsvereinigungen zusammengeschlossen. Diese sorgen mit weltweit geltenden Standards für mehr Sicherheit bei der Ausübung der entsprechenden Aktivitäten.</p><p>2. Zur Wirksamkeit des Bundesgesetzes über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (SR 935.91) liegen keine Studien vor.</p><p>3. Der Bundesrat zweifelt an der Aussage, wonach sich eine freiwillige Zertifizierung nicht flächendeckend durchsetzen können wird. Eine Mehrheit der Outdoor-Branche hat sich bereits anlässlich der Erarbeitung des Gesetzes auf gemeinsame Standards festgelegt und Hand für einen Zertifizierungsprozess geboten. Ein Zertifikat wird auch in Zukunft dem Gast signalisieren, dass ein Anbieter seine Aktivitäten seriös plant. Im wirtschaftlichen Wettbewerb wird dies ein wesentliches Argument bleiben.</p><p>4. Der Vorschlag zur Aufhebung des Gesetzes ist gleichzeitig ein Beitrag zum Abbau der Regulierungsdichte auf Bundesebene. Wie in Antwort 1 erläutert, sind mit der Aufhebung des Risikoaktivitätengesetzes keine negativen Einflüsse zu befürchten. Für Unternehmungen, die im Bereich Canyoning, Rafting und Bungee-Jumping tätig sind, führt die Aufhebung des Gesetzes zu administrativen Erleichterungen und finanziellen Entlastungen. Die gesetzlich vorgesehene und mit erheblichem Aufwand verbundene Zertifizierung kann einer einfacheren, branchenspezifischen Lösung Platz machen. Damit werden in erster Linie Kleinunternehmen und Einzelanbieter entlastet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Entwurf des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 sieht die Aufhebung des Gesetzes über Risikosportarten vor. </p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Aufgrund welcher Abklärungen und mit welcher Begründung kommt er zum Schluss, das Gesetz sei aufzuheben?</p><p>2. Ist es aus seiner Sicht möglich, nur ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes bereits seriöse Aussagen über dessen Wirksamkeit zu machen?</p><p>3. Ist er sich bewusst, dass nicht zuletzt auch die Zertifizierungsstelle Safety in Adventures selber das Gesetz unterstützt, weil sich eine freiwillige Zertifizierung nicht durchgesetzt hat und sich auch nicht durchsetzen lässt?</p><p>4. Wenn schon mit der Aufhebung von Gesetzen gespart werden soll, wieso listet er nur dieses eine Gesetz auf, das erst noch einen ziemlich geringen Sparwert mit sich bringt?</p>
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