Fluglärm in Meiringen. Was gilt?

ShortId
15.4187
Id
20154187
Updated
28.07.2023 05:26
Language
de
Title
Fluglärm in Meiringen. Was gilt?
AdditionalIndexing
09;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das VBS plant im Rahmen der Anpassung des Sachplans Militär weiterhin maximal 5000 Kampfjetbewegungen in Meiringen, davon 4500 mit F/A-18. In den Lärmberechnungen sind 80 Prozent der 2250 Starts mit dem Einsatz des Nachbrenners bis zum Abheben des Flugzeugs berücksichtigt.</p><p>2. Das VBS hat den Entwurf des Stationierungskonzepts zur Weiterentwicklung der Armee mit den Auswirkungen auf den Kanton Bern im November 2013 veröffentlicht. Auf dem Militärflugplatz Meiringen bleibt der Flugbetrieb bis 2020 im heutigen Rahmen. Der Sachplan Militär wird auf der Grundlage des Stationierungskonzepts angepasst. Dazu wird das VBS, sobald die politischen Entscheide zur Weiterentwicklung der Armee gefällt sind, ein Mitwirkungsverfahren nach Artikel 4 des Raumplanungsgesetzes durchführen. Mit diesem Verfahren wird die Öffentlichkeit informiert und erhält gleichzeitig die Möglichkeit, sich am Entscheidungsprozess zu beteiligen.</p><p>3. Die Lärmbelastung aus maximal 5000 Kampfjetbewegungen wurde bereits 2011 nach der Lärmschutz-Verordnung ermittelt. Zwischenzeitlich hat das VBS auch Abklärungen zu den Lärmimmissionen des Trainingsraums über Meiringen durchgeführt. Zudem laufen Untersuchungen zum Schiessplatz Axalp. Im Lärmsanierungsverfahren wird schliesslich eine Gesamtbetrachtung erfolgen. Zur Luftverschmutzung hat die Fachstelle des Kantons Bern Messungen durchgeführt und einen Bericht dazu erstellt. Aufgrund dieser Ergebnisse sind keine weiteren Abklärungen vorgesehen.</p><p>4. Es ist ein Rechtsverfahren zu den Lärmimmissionen aus dem Trainingsraum beim Bundesverwaltungsgericht hängig. Die in Ziffer 3 erwähnten Abklärungen zum Trainingsraum sind in diesem Zusammenhang erfolgt. Ein weiteres Rechtsverfahren wurde im letzten Herbst mit einer Verfügung des VBS abgeschlossen, gegen die kein Rechtsmittel ergriffen wurde. Diese Rechtsverfahren haben keine Auswirkung auf die aktuellen Planungsverfahren.</p><p>5./6. Die Reduktion der Militärflugplätze über die letzten 20 Jahre hat dazu geführt, dass der Handlungsspielraum zur Verteilung der Flugbewegungen nur noch sehr klein ist. Eine Staffel F/A-18 verursacht auf einem Militärflugplatz zwischen 4000 und 5000 Bewegungen. Eine Reduktion dieser Bewegungen auf 2500 wäre nur mit einer Verlagerung nach Emmen oder Payerne möglich. Damit wäre aber in Meiringen kein wirtschaftlicher Betrieb mehr zu gewährleisten. Mit einer viermonatigen Sommerpause in Meiringen könnte in Emmen und Payerne im Sommer keine flugfreie Zeit mehr gewährleistet werden.</p><p>7. Dem Bundesrat ist nur der Austritt des Hoteliervereins Brienz aus dem Kontaktgremium bekannt. Dafür sind andere Organisationen dem Kontaktgremium beigetreten. Der Bundesrat erachtet das Kontaktgremium nach wie vor als geeignete Plattform, um Informationen zwischen Behörden und interessierten Kreisen auszutauschen und Verbesserungsansätze zu diskutieren. Das Kontaktgremium war nie darauf ausgelegt, die Anliegen der Bevölkerung umfassend abholen zu können. Diesen Zweck erfüllt die Mitwirkung zum Sachplan Militär.</p><p>8. Für Emmen, Meiringen und Payerne wurden in den letzten fünf Jahren total Investitionen von über 500 Millionen Franken getätigt bzw. vom Parlament bewilligt. Die Betriebskosten betrugen für alle drei Plätze zusammen über 80 Millionen Franken pro Jahr. Aus Sicherheitsgründen muss bei Einsätzen der Luftwaffe gleich wie in der zivilen Luftfahrt immer ein Ausweichflugplatz verfügbar sein. Dieser Bedarf an Ausweichflugplätzen insbesondere für den Luftpolizeidienst rund um die Uhr und die Erwartungen der Regionen bezüglich Lärmverteilung und Sommerpausen machen es nötig, mindestens drei Flugplätze zu haben, um die Einsätze der Luftwaffe sicherzustellen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Medienberichten über das jährliche Austauschtreffen des Kontaktgremiums Flugplatz Meiringen ist zu entnehmen, dass für den Militärflugplatz bis 2020 weiterhin von 4000 bis 5000 Flugbewegungen pro Jahr alleine mit dem FA-18 ausgegangen wird. Diese Ankündigung wird insbesondere von der lokalen Bevölkerung und speziell der regionalen Tourismuswirtschaft scharf kritisiert. In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Kann der Bundesrat die genannte Zahl von 4000 bis 5000 angenommenen Flugbewegungen in Meiringen mit dem FA-18 pro Jahr bestätigen? Wie viele mit Nachbrenner-Start?</p><p>2. Wie wirkt sich die Weiterentwicklung der Armee auf den Sachplan Militär, das Stationierungskonzept Kanton Bern und das Objektblatt Meiringen aus? Wer wird in den Entscheidungsprozess einbezogen? Was sind die nächsten Schritte, und wann wird die Öffentlichkeit informiert? </p><p>3. Welche Abklärungen betreffend den An- und Abfluglärm sowie die Luftverschmutzung in Meiringen sind getroffen worden oder noch geplant? </p><p>4. Gab es Beschwerde- und Rechtsverfahren, oder sind solche pendent? Wie wirken sie sich allenfalls auf die aktuellen Planungsverfahren aus? </p><p>5. Wie wird gerechtfertigt, dass trotz der Beeinträchtigung von Bevölkerung und Tourismus in der Region Brienz/Meiringen keine Reduktion der Flugbewegungen geplant ist? </p><p>6. Das Kontaktgremium hat verschiedentlich gefordert, die Anzahl Flugbewegungen mit dem FA-18 auf 2500 pro Jahr zu reduzieren und eine viermonatige Sommerpause zu respektieren. Was wären die Folgen? </p><p>7. Verschiedene lokale Akteure sind seit der Schaffung des Kontaktgremiums wieder daraus ausgetreten und kritisieren dessen Arbeitsweise. Erachtet der Bundesrat das Kontaktgremium weiterhin als geeignetes Vehikel, um die Anliegen der Bevölkerung vor Ort umfassend abzuholen? Welche Verbesserungsmassnahmen sieht er? </p><p>8. Welche Investitionen tätigte das VBS in den letzten fünf Jahren in die Kampfjetflugplätze Payerne, Emmen und Meiringen? Welche Kosten verursachen die drei Kampfjetflugplätze pro Jahr? Welche Kosten-Nutzen-Überlegungen rechtfertigen es, für die aktuelle Grösse der Schweizer Luftwaffe drei ausgebaute Kampfjetflugplätze zu unterhalten?</p>
  • Fluglärm in Meiringen. Was gilt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das VBS plant im Rahmen der Anpassung des Sachplans Militär weiterhin maximal 5000 Kampfjetbewegungen in Meiringen, davon 4500 mit F/A-18. In den Lärmberechnungen sind 80 Prozent der 2250 Starts mit dem Einsatz des Nachbrenners bis zum Abheben des Flugzeugs berücksichtigt.</p><p>2. Das VBS hat den Entwurf des Stationierungskonzepts zur Weiterentwicklung der Armee mit den Auswirkungen auf den Kanton Bern im November 2013 veröffentlicht. Auf dem Militärflugplatz Meiringen bleibt der Flugbetrieb bis 2020 im heutigen Rahmen. Der Sachplan Militär wird auf der Grundlage des Stationierungskonzepts angepasst. Dazu wird das VBS, sobald die politischen Entscheide zur Weiterentwicklung der Armee gefällt sind, ein Mitwirkungsverfahren nach Artikel 4 des Raumplanungsgesetzes durchführen. Mit diesem Verfahren wird die Öffentlichkeit informiert und erhält gleichzeitig die Möglichkeit, sich am Entscheidungsprozess zu beteiligen.</p><p>3. Die Lärmbelastung aus maximal 5000 Kampfjetbewegungen wurde bereits 2011 nach der Lärmschutz-Verordnung ermittelt. Zwischenzeitlich hat das VBS auch Abklärungen zu den Lärmimmissionen des Trainingsraums über Meiringen durchgeführt. Zudem laufen Untersuchungen zum Schiessplatz Axalp. Im Lärmsanierungsverfahren wird schliesslich eine Gesamtbetrachtung erfolgen. Zur Luftverschmutzung hat die Fachstelle des Kantons Bern Messungen durchgeführt und einen Bericht dazu erstellt. Aufgrund dieser Ergebnisse sind keine weiteren Abklärungen vorgesehen.</p><p>4. Es ist ein Rechtsverfahren zu den Lärmimmissionen aus dem Trainingsraum beim Bundesverwaltungsgericht hängig. Die in Ziffer 3 erwähnten Abklärungen zum Trainingsraum sind in diesem Zusammenhang erfolgt. Ein weiteres Rechtsverfahren wurde im letzten Herbst mit einer Verfügung des VBS abgeschlossen, gegen die kein Rechtsmittel ergriffen wurde. Diese Rechtsverfahren haben keine Auswirkung auf die aktuellen Planungsverfahren.</p><p>5./6. Die Reduktion der Militärflugplätze über die letzten 20 Jahre hat dazu geführt, dass der Handlungsspielraum zur Verteilung der Flugbewegungen nur noch sehr klein ist. Eine Staffel F/A-18 verursacht auf einem Militärflugplatz zwischen 4000 und 5000 Bewegungen. Eine Reduktion dieser Bewegungen auf 2500 wäre nur mit einer Verlagerung nach Emmen oder Payerne möglich. Damit wäre aber in Meiringen kein wirtschaftlicher Betrieb mehr zu gewährleisten. Mit einer viermonatigen Sommerpause in Meiringen könnte in Emmen und Payerne im Sommer keine flugfreie Zeit mehr gewährleistet werden.</p><p>7. Dem Bundesrat ist nur der Austritt des Hoteliervereins Brienz aus dem Kontaktgremium bekannt. Dafür sind andere Organisationen dem Kontaktgremium beigetreten. Der Bundesrat erachtet das Kontaktgremium nach wie vor als geeignete Plattform, um Informationen zwischen Behörden und interessierten Kreisen auszutauschen und Verbesserungsansätze zu diskutieren. Das Kontaktgremium war nie darauf ausgelegt, die Anliegen der Bevölkerung umfassend abholen zu können. Diesen Zweck erfüllt die Mitwirkung zum Sachplan Militär.</p><p>8. Für Emmen, Meiringen und Payerne wurden in den letzten fünf Jahren total Investitionen von über 500 Millionen Franken getätigt bzw. vom Parlament bewilligt. Die Betriebskosten betrugen für alle drei Plätze zusammen über 80 Millionen Franken pro Jahr. Aus Sicherheitsgründen muss bei Einsätzen der Luftwaffe gleich wie in der zivilen Luftfahrt immer ein Ausweichflugplatz verfügbar sein. Dieser Bedarf an Ausweichflugplätzen insbesondere für den Luftpolizeidienst rund um die Uhr und die Erwartungen der Regionen bezüglich Lärmverteilung und Sommerpausen machen es nötig, mindestens drei Flugplätze zu haben, um die Einsätze der Luftwaffe sicherzustellen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Medienberichten über das jährliche Austauschtreffen des Kontaktgremiums Flugplatz Meiringen ist zu entnehmen, dass für den Militärflugplatz bis 2020 weiterhin von 4000 bis 5000 Flugbewegungen pro Jahr alleine mit dem FA-18 ausgegangen wird. Diese Ankündigung wird insbesondere von der lokalen Bevölkerung und speziell der regionalen Tourismuswirtschaft scharf kritisiert. In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Kann der Bundesrat die genannte Zahl von 4000 bis 5000 angenommenen Flugbewegungen in Meiringen mit dem FA-18 pro Jahr bestätigen? Wie viele mit Nachbrenner-Start?</p><p>2. Wie wirkt sich die Weiterentwicklung der Armee auf den Sachplan Militär, das Stationierungskonzept Kanton Bern und das Objektblatt Meiringen aus? Wer wird in den Entscheidungsprozess einbezogen? Was sind die nächsten Schritte, und wann wird die Öffentlichkeit informiert? </p><p>3. Welche Abklärungen betreffend den An- und Abfluglärm sowie die Luftverschmutzung in Meiringen sind getroffen worden oder noch geplant? </p><p>4. Gab es Beschwerde- und Rechtsverfahren, oder sind solche pendent? Wie wirken sie sich allenfalls auf die aktuellen Planungsverfahren aus? </p><p>5. Wie wird gerechtfertigt, dass trotz der Beeinträchtigung von Bevölkerung und Tourismus in der Region Brienz/Meiringen keine Reduktion der Flugbewegungen geplant ist? </p><p>6. Das Kontaktgremium hat verschiedentlich gefordert, die Anzahl Flugbewegungen mit dem FA-18 auf 2500 pro Jahr zu reduzieren und eine viermonatige Sommerpause zu respektieren. Was wären die Folgen? </p><p>7. Verschiedene lokale Akteure sind seit der Schaffung des Kontaktgremiums wieder daraus ausgetreten und kritisieren dessen Arbeitsweise. Erachtet der Bundesrat das Kontaktgremium weiterhin als geeignetes Vehikel, um die Anliegen der Bevölkerung vor Ort umfassend abzuholen? Welche Verbesserungsmassnahmen sieht er? </p><p>8. Welche Investitionen tätigte das VBS in den letzten fünf Jahren in die Kampfjetflugplätze Payerne, Emmen und Meiringen? Welche Kosten verursachen die drei Kampfjetflugplätze pro Jahr? Welche Kosten-Nutzen-Überlegungen rechtfertigen es, für die aktuelle Grösse der Schweizer Luftwaffe drei ausgebaute Kampfjetflugplätze zu unterhalten?</p>
    • Fluglärm in Meiringen. Was gilt?

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