Schweizer Zucker. Schutz vor dem Dumping durch den Weltmarktpreis dank regelmässig angepassten Zollansätzen

ShortId
15.4192
Id
20154192
Updated
28.07.2023 05:27
Language
de
Title
Schweizer Zucker. Schutz vor dem Dumping durch den Weltmarktpreis dank regelmässig angepassten Zollansätzen
AdditionalIndexing
15;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Richtpreis für Zuckerrüben ist in den letzten Jahren laufend gesunken. Vor rund zwanzig Jahren lag er pro 100 Kilogramm bei etwa 15 Franken Zuckerrüben, 2015 hingegen bei weniger als 4 Franken. In der Schweiz werden jährlich im Durchschnitt 260 000 Tonnen Weisszucker produziert und 400 000 Tonnen konsumiert. Es werden also keine Überschüsse produziert. Der Preis, zu dem die zwei Schweizer Zuckerfabriken ihren Zucker verkaufen können, hängt aber direkt vom Weltmarktpreis ab. </p><p>Weil der Weltmarktpreis für Zucker auf einem Tiefstand ist, wäre es notwendig, die Zollansätze für importierten Zucker anzuheben. Dies ist möglich, weil die einzigen Verpflichtungen, welche die Schweiz in diesem Bereich eingegangen ist, den Zucker in Verarbeitungsprodukten betreffen und nicht den Weisszucker, der für die industrielle Verarbeitung in der Schweiz importiert wird. Auf diesen könnte zudem die Regelung über den aktiven Veredelungsverkehr angewandt werden.</p><p>In Zeiten, in denen die Kurse sehr tief sind, vorübergehend einen höheren Zollansatz für Weisszucker festzulegen hat zwei Vorteile: Der Zollansatz kann regelmässig an die Entwicklung des Weltmarkts angepasst werden und füllt gleichzeitig die Kassen des Bundes, anstatt dass - in einer Zeit der Budgetkürzungen - neue Subventionen finanziert werden müssen. </p><p>Der Preis für Schweizer Zuckerrüben könnte so bei sieben bis acht Franken pro 100 Kilogramm liegen, womit die Produktionskosten in der Schweiz gedeckt wären. </p><p>Die Schweizer Zuckerbranche erwartet vom Bundesrat, dass er unverzüglich konkrete und überlegte Massnahmen trifft, um die Schweizer Zuckerproduktion, die zurzeit bedroht ist, zu retten. </p><p>Die EU wäre heute, aufgrund der Aufhebung der Zuckerquoten, in der Lage, eine Steuer auf schweizerische Zuckerexporte einzuführen, während es sich die Schweiz paradoxerweise versagt, Exporte aus der EU zu besteuern. </p>
  • <p>Mit dem zu vorliegendem Vorstoss analogen Ziel einer Grenzschutzerhöhung für Zucker wurden bereits die parlamentarische Initiative 15.479 und die Petition 15.2031 eingereicht.</p><p>Im Rahmen der bilateralen Verträge II wurde das Protokoll Nr. 2 des Freihandelsabkommens Schweiz-EU über den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen (SR 0.632.401.2) revidiert. Ausgehend vom ähnlichen Preisniveau für Zucker in der Schweiz und in der EU wurde anlässlich der Revision unter anderem zur Verbesserung der Exportmöglichkeiten für die schweizerische Nahrungsmittelindustrie und zur Einsparung von Ausfuhrbeiträgen der Verzicht auf Preisausgleichsmassnahmen für Zucker in landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen im Deckungsbereich des Protokolls Nr. 2 vereinbart (sogenannte Doppel-Null-Lösung). Seit dem 1. Februar 2005 kann deshalb im Handel mit der EU Zucker in landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen (z. B. Süssgetränke, Schokolade, Milchprodukte, Biskuits) frei von Grenzabgaben und Ausfuhrbeiträgen in die Schweiz importiert und in die EU ausgeführt werden. Weitere Informationen finden sich in der Botschaft zur Genehmigung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, einschliesslich der Erlasse zur Umsetzung der Abkommen (Bilaterale II; BBl 2004 5965).</p><p>Zur Vermeidung von Marktverzerrungen auf Stufe Lebensmittelverarbeitung und zur Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Nahrungsmittelindustrie bedingt die Doppel-Null-Lösung die Sicherstellung vergleichbarer Zuckerpreise in der EU und der Schweiz. Dies wird mit der Erhebung einer variablen Grenzabgabe auf unverarbeitetem Zucker erreicht. Die Grenzabgaben werden monatlich überprüft und jeweils so festgelegt, dass sie der Differenz zwischen dem Weltmarktpreis und dem EU-Marktpreis entsprechen.</p><p>Die in der Motion geforderte Gewährleistung eines für die Schweizer Zuckerrübenproduzenten kostendeckenden Preises mittels entsprechender Grenzabgaben würde den Rohstoff Zucker über den EU-Marktpreis hinaus verteuern. Dies würde die Wettbewerbskraft der inländischen Lebensmittelindustrie auf den in- und ausländischen Märkten verringern. Über eine geringere Zuckernachfrage infolge Marktanteilsverlusten und/oder Produktionsverlagerungen könnte dies der gesamten Wertschöpfungskette zum Nachteil gereichen. Über 80 Prozent des Schweizer Zuckers werden weiterverarbeitet. Marktanteilsverluste und/oder Produktionsverlagerungen inländischer Lebensmittelhersteller zugunsten importierter landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse könnten sich nebst dem Verlust von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen in der Schweiz in einem Absatzrückgang von Schweizer Zucker niederschlagen und den Fortbestand einer Zuckerfabrik infrage stellen.</p><p>Die Entwicklung der Agrarpolitik seit den 1990er Jahren garantiert keine Preise mehr, welche - wie dies vorliegender Vorstoss fordert - die Produktionskosten decken. Die Wiedereinführung derartiger Politikmassnahmen würde eine Schwächung der Wettbewerbskraft der Wertschöpfungskette Zucker begünstigen und eine Sonderbehandlung für die Zuckerwirtschaft darstellen.</p><p>Für eine nachhaltige Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Zuckerwirtschaft stehen kontinuierliche Effizienzsteigerungen entlang der Wertschöpfungskette im Vordergrund. Subsidiär steht dem Bundesrat mit dem letztmals im Frühjahr 2015 erhöhten Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung ein Stützungsinstrument zur Verfügung, das die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Kunden der Schweizer Zucker AG nicht beeinträchtigt.</p><p>Der Bundesrat verfolgt das Marktgeschehen und steht bezüglich der weiteren Entwicklung der Zuckermarktordnung in Kontakt mit der Land- und Ernährungswirtschaft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Zollansätze für Weisszucker in Abhängigkeit vom Weltmarktpreis zu bestimmen, um für die Schweizer Zuckerrübenproduktion einen Schwellenpreis festzulegen, mit dem die Produktionskosten gedeckt sind.</p>
  • Schweizer Zucker. Schutz vor dem Dumping durch den Weltmarktpreis dank regelmässig angepassten Zollansätzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Richtpreis für Zuckerrüben ist in den letzten Jahren laufend gesunken. Vor rund zwanzig Jahren lag er pro 100 Kilogramm bei etwa 15 Franken Zuckerrüben, 2015 hingegen bei weniger als 4 Franken. In der Schweiz werden jährlich im Durchschnitt 260 000 Tonnen Weisszucker produziert und 400 000 Tonnen konsumiert. Es werden also keine Überschüsse produziert. Der Preis, zu dem die zwei Schweizer Zuckerfabriken ihren Zucker verkaufen können, hängt aber direkt vom Weltmarktpreis ab. </p><p>Weil der Weltmarktpreis für Zucker auf einem Tiefstand ist, wäre es notwendig, die Zollansätze für importierten Zucker anzuheben. Dies ist möglich, weil die einzigen Verpflichtungen, welche die Schweiz in diesem Bereich eingegangen ist, den Zucker in Verarbeitungsprodukten betreffen und nicht den Weisszucker, der für die industrielle Verarbeitung in der Schweiz importiert wird. Auf diesen könnte zudem die Regelung über den aktiven Veredelungsverkehr angewandt werden.</p><p>In Zeiten, in denen die Kurse sehr tief sind, vorübergehend einen höheren Zollansatz für Weisszucker festzulegen hat zwei Vorteile: Der Zollansatz kann regelmässig an die Entwicklung des Weltmarkts angepasst werden und füllt gleichzeitig die Kassen des Bundes, anstatt dass - in einer Zeit der Budgetkürzungen - neue Subventionen finanziert werden müssen. </p><p>Der Preis für Schweizer Zuckerrüben könnte so bei sieben bis acht Franken pro 100 Kilogramm liegen, womit die Produktionskosten in der Schweiz gedeckt wären. </p><p>Die Schweizer Zuckerbranche erwartet vom Bundesrat, dass er unverzüglich konkrete und überlegte Massnahmen trifft, um die Schweizer Zuckerproduktion, die zurzeit bedroht ist, zu retten. </p><p>Die EU wäre heute, aufgrund der Aufhebung der Zuckerquoten, in der Lage, eine Steuer auf schweizerische Zuckerexporte einzuführen, während es sich die Schweiz paradoxerweise versagt, Exporte aus der EU zu besteuern. </p>
    • <p>Mit dem zu vorliegendem Vorstoss analogen Ziel einer Grenzschutzerhöhung für Zucker wurden bereits die parlamentarische Initiative 15.479 und die Petition 15.2031 eingereicht.</p><p>Im Rahmen der bilateralen Verträge II wurde das Protokoll Nr. 2 des Freihandelsabkommens Schweiz-EU über den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen (SR 0.632.401.2) revidiert. Ausgehend vom ähnlichen Preisniveau für Zucker in der Schweiz und in der EU wurde anlässlich der Revision unter anderem zur Verbesserung der Exportmöglichkeiten für die schweizerische Nahrungsmittelindustrie und zur Einsparung von Ausfuhrbeiträgen der Verzicht auf Preisausgleichsmassnahmen für Zucker in landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen im Deckungsbereich des Protokolls Nr. 2 vereinbart (sogenannte Doppel-Null-Lösung). Seit dem 1. Februar 2005 kann deshalb im Handel mit der EU Zucker in landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen (z. B. Süssgetränke, Schokolade, Milchprodukte, Biskuits) frei von Grenzabgaben und Ausfuhrbeiträgen in die Schweiz importiert und in die EU ausgeführt werden. Weitere Informationen finden sich in der Botschaft zur Genehmigung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, einschliesslich der Erlasse zur Umsetzung der Abkommen (Bilaterale II; BBl 2004 5965).</p><p>Zur Vermeidung von Marktverzerrungen auf Stufe Lebensmittelverarbeitung und zur Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Nahrungsmittelindustrie bedingt die Doppel-Null-Lösung die Sicherstellung vergleichbarer Zuckerpreise in der EU und der Schweiz. Dies wird mit der Erhebung einer variablen Grenzabgabe auf unverarbeitetem Zucker erreicht. Die Grenzabgaben werden monatlich überprüft und jeweils so festgelegt, dass sie der Differenz zwischen dem Weltmarktpreis und dem EU-Marktpreis entsprechen.</p><p>Die in der Motion geforderte Gewährleistung eines für die Schweizer Zuckerrübenproduzenten kostendeckenden Preises mittels entsprechender Grenzabgaben würde den Rohstoff Zucker über den EU-Marktpreis hinaus verteuern. Dies würde die Wettbewerbskraft der inländischen Lebensmittelindustrie auf den in- und ausländischen Märkten verringern. Über eine geringere Zuckernachfrage infolge Marktanteilsverlusten und/oder Produktionsverlagerungen könnte dies der gesamten Wertschöpfungskette zum Nachteil gereichen. Über 80 Prozent des Schweizer Zuckers werden weiterverarbeitet. Marktanteilsverluste und/oder Produktionsverlagerungen inländischer Lebensmittelhersteller zugunsten importierter landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse könnten sich nebst dem Verlust von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen in der Schweiz in einem Absatzrückgang von Schweizer Zucker niederschlagen und den Fortbestand einer Zuckerfabrik infrage stellen.</p><p>Die Entwicklung der Agrarpolitik seit den 1990er Jahren garantiert keine Preise mehr, welche - wie dies vorliegender Vorstoss fordert - die Produktionskosten decken. Die Wiedereinführung derartiger Politikmassnahmen würde eine Schwächung der Wettbewerbskraft der Wertschöpfungskette Zucker begünstigen und eine Sonderbehandlung für die Zuckerwirtschaft darstellen.</p><p>Für eine nachhaltige Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Zuckerwirtschaft stehen kontinuierliche Effizienzsteigerungen entlang der Wertschöpfungskette im Vordergrund. Subsidiär steht dem Bundesrat mit dem letztmals im Frühjahr 2015 erhöhten Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung ein Stützungsinstrument zur Verfügung, das die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Kunden der Schweizer Zucker AG nicht beeinträchtigt.</p><p>Der Bundesrat verfolgt das Marktgeschehen und steht bezüglich der weiteren Entwicklung der Zuckermarktordnung in Kontakt mit der Land- und Ernährungswirtschaft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Zollansätze für Weisszucker in Abhängigkeit vom Weltmarktpreis zu bestimmen, um für die Schweizer Zuckerrübenproduktion einen Schwellenpreis festzulegen, mit dem die Produktionskosten gedeckt sind.</p>
    • Schweizer Zucker. Schutz vor dem Dumping durch den Weltmarktpreis dank regelmässig angepassten Zollansätzen

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