Ist der Militärflugplatz Sion wirklich unentbehrlich?

ShortId
15.4194
Id
20154194
Updated
28.07.2023 05:24
Language
de
Title
Ist der Militärflugplatz Sion wirklich unentbehrlich?
AdditionalIndexing
09;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei einem Einsatz mit Kampfflugzeugen ist es wie in der zivilen Luftfahrt aus Sicherheitsgründen vorgeschrieben, einen Ausweichflugplatz zur Verfügung zu haben, falls das Flugzeug beispielsweise wegen eines Vorfalls auf der Piste oder aufgrund der Wetterlage nicht wie üblich wieder auf dem Startflugplatz landen kann. Je mehr Ausweichflugplätze zur Verfügung stehen, desto kleiner ist das Risiko, dass ein Einsatz nicht durchgeführt werden kann. Dies gilt es abzuwägen gegenüber dem personellen und finanziellen Aufwand, den der Betrieb eines Flugplatzes verursacht.</p><p>Das VBS plant, mit der Weiterentwicklung der Armee den Militärflugplatz Sion aufzugeben. Aufgrund eines Antrages des Staatsrates des Kantons Wallis prüft das VBS zurzeit nochmals, ob der Flugplatz Sion als Ausweichflugplatz erhalten bleiben soll. Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Ein Landesflughafen muss nicht für den zivilen Verkehr gesperrt werden, damit ein bewaffnetes Kampfflugzeug landen kann. Es sind jedoch spezifische Sicherheitsmassnahmen nötig.</p><p>2. Für das Jahr 2014 hat das VBS keine aussagekräftigen Zahlen, weil damals noch nicht alle nötigen Daten erfasst wurden. Für das Jahr 2015 sieht es wie folgt aus:</p><p>Am Samstag, 24. Januar 2015 landeten vier F/A-18 infolge ungünstiger meteorologischer Bedingungen in Meiringen auf dem vorgängig bezeichneten Ausweichflugplatz Sion.</p><p>Dazu kommt aber, dass an sechs Tagen im Februar, je einem Tag im April und im August sowie an sieben Tagen im Dezember der geplante Flugbetrieb mit Jets nur deshalb durchgeführt werden konnte, weil Sion als Ausweichflugplatz zur Verfügung stand - auch wenn die Flugzeuge schliesslich doch auf den Flugplätzen landen konnten, von denen aus sie gestartet waren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Kann der Bundesrat:</p><p>1. bestätigen, dass es bewaffneten Militärjets (die also für einen Einsatz mit voller Kriegsbewaffnung bereit sind) nicht gestattet ist, auf einem zivilen Flughafen wie Genf-Cointrin oder Zürich-Kloten zu landen, es sei denn, dieser sei für den zivilen Luftverkehr gesperrt?</p><p>2. angeben, in wie vielen Fällen (und an welchen Daten) F/A-18 oder andere Militärjets in den Jahren 2014 und 2015 weder in Meiringen noch in Payerne, noch in Emmen landen konnten und deshalb keine andere Wahl hatten, als in Sion zu landen, weil kein anderer Militärflugplatz wirklich betriebsbereit war?</p>
  • Ist der Militärflugplatz Sion wirklich unentbehrlich?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei einem Einsatz mit Kampfflugzeugen ist es wie in der zivilen Luftfahrt aus Sicherheitsgründen vorgeschrieben, einen Ausweichflugplatz zur Verfügung zu haben, falls das Flugzeug beispielsweise wegen eines Vorfalls auf der Piste oder aufgrund der Wetterlage nicht wie üblich wieder auf dem Startflugplatz landen kann. Je mehr Ausweichflugplätze zur Verfügung stehen, desto kleiner ist das Risiko, dass ein Einsatz nicht durchgeführt werden kann. Dies gilt es abzuwägen gegenüber dem personellen und finanziellen Aufwand, den der Betrieb eines Flugplatzes verursacht.</p><p>Das VBS plant, mit der Weiterentwicklung der Armee den Militärflugplatz Sion aufzugeben. Aufgrund eines Antrages des Staatsrates des Kantons Wallis prüft das VBS zurzeit nochmals, ob der Flugplatz Sion als Ausweichflugplatz erhalten bleiben soll. Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Ein Landesflughafen muss nicht für den zivilen Verkehr gesperrt werden, damit ein bewaffnetes Kampfflugzeug landen kann. Es sind jedoch spezifische Sicherheitsmassnahmen nötig.</p><p>2. Für das Jahr 2014 hat das VBS keine aussagekräftigen Zahlen, weil damals noch nicht alle nötigen Daten erfasst wurden. Für das Jahr 2015 sieht es wie folgt aus:</p><p>Am Samstag, 24. Januar 2015 landeten vier F/A-18 infolge ungünstiger meteorologischer Bedingungen in Meiringen auf dem vorgängig bezeichneten Ausweichflugplatz Sion.</p><p>Dazu kommt aber, dass an sechs Tagen im Februar, je einem Tag im April und im August sowie an sieben Tagen im Dezember der geplante Flugbetrieb mit Jets nur deshalb durchgeführt werden konnte, weil Sion als Ausweichflugplatz zur Verfügung stand - auch wenn die Flugzeuge schliesslich doch auf den Flugplätzen landen konnten, von denen aus sie gestartet waren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Kann der Bundesrat:</p><p>1. bestätigen, dass es bewaffneten Militärjets (die also für einen Einsatz mit voller Kriegsbewaffnung bereit sind) nicht gestattet ist, auf einem zivilen Flughafen wie Genf-Cointrin oder Zürich-Kloten zu landen, es sei denn, dieser sei für den zivilen Luftverkehr gesperrt?</p><p>2. angeben, in wie vielen Fällen (und an welchen Daten) F/A-18 oder andere Militärjets in den Jahren 2014 und 2015 weder in Meiringen noch in Payerne, noch in Emmen landen konnten und deshalb keine andere Wahl hatten, als in Sion zu landen, weil kein anderer Militärflugplatz wirklich betriebsbereit war?</p>
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