Eine Zulage für jedes Kind
- ShortId
-
15.4197
- Id
-
20154197
- Updated
-
28.07.2023 05:23
- Language
-
de
- Title
-
Eine Zulage für jedes Kind
- AdditionalIndexing
-
28;2836
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Frage 13.1017, "Werden in der Schweiz nun für alle Kinder Familienzulagen ausgerichtet?", bestätigt, dass es selbst in der mittlerweile erweiterten Gesetzgebung über Familienzulagen möglicherweise noch immer Lücken gibt, die dazu führen, dass in bestimmten Fällen für ein Kind kein Anspruch auf Kinderzulagen besteht. So kann es sein, dass ein Elternteil aufgrund von Krankheit länger als drei Monate arbeitsunfähig ist und demzufolge als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer keine Familienzulage mehr erhält. Kann der andere Elternteil aus irgendwelchen Gründen auch keinen Anspruch auf diese Zulage erheben und damit den vorübergehend verlorengegangenen Anspruch des erkrankten Elternteils nicht ersetzen, so kann also der Anspruch auf Familienzulage entfallen.</p><p>In seiner Antwort auf die obengenannte Frage verweist der Bundesrat auf die Kompetenz der Kantone, "den Anspruch auf die von ihnen finanzierten Familienzulagen für nichterwerbstätige Personen in solchen Fällen aus[zu]weiten". Dabei handelt es sich um ein subsidiäres Recht, das den betroffenen Personen nicht immer bekannt ist. Zudem schrecken die nötigen administrativen Schritte nicht wenige ab.</p><p>Der Bundesrat hat das vorliegende Postulat selbst angeregt, denn am Schluss seiner Antwort auf die Frage 13.1017 erklärt er sich "bereit zu prüfen, ob bundesrechtliche Lösungen vorgeschlagen werden könnten, um diese Lücke zu schliessen".</p><p>Dieses Postulat wurde im September 2013 schon einmal eingereicht. Es wurde vom Bundesrat angenommen, dann bekämpft und schliesslich nach zwei Jahren abgeschrieben, weil es vom Nationalrat nicht behandelt worden war. </p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob das Bundesrecht dahingehend angepasst werden kann, dass jedes in der Schweiz lebende Kind Anspruch auf eine Kinderzulage hat.</p>
- Eine Zulage für jedes Kind
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Frage 13.1017, "Werden in der Schweiz nun für alle Kinder Familienzulagen ausgerichtet?", bestätigt, dass es selbst in der mittlerweile erweiterten Gesetzgebung über Familienzulagen möglicherweise noch immer Lücken gibt, die dazu führen, dass in bestimmten Fällen für ein Kind kein Anspruch auf Kinderzulagen besteht. So kann es sein, dass ein Elternteil aufgrund von Krankheit länger als drei Monate arbeitsunfähig ist und demzufolge als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer keine Familienzulage mehr erhält. Kann der andere Elternteil aus irgendwelchen Gründen auch keinen Anspruch auf diese Zulage erheben und damit den vorübergehend verlorengegangenen Anspruch des erkrankten Elternteils nicht ersetzen, so kann also der Anspruch auf Familienzulage entfallen.</p><p>In seiner Antwort auf die obengenannte Frage verweist der Bundesrat auf die Kompetenz der Kantone, "den Anspruch auf die von ihnen finanzierten Familienzulagen für nichterwerbstätige Personen in solchen Fällen aus[zu]weiten". Dabei handelt es sich um ein subsidiäres Recht, das den betroffenen Personen nicht immer bekannt ist. Zudem schrecken die nötigen administrativen Schritte nicht wenige ab.</p><p>Der Bundesrat hat das vorliegende Postulat selbst angeregt, denn am Schluss seiner Antwort auf die Frage 13.1017 erklärt er sich "bereit zu prüfen, ob bundesrechtliche Lösungen vorgeschlagen werden könnten, um diese Lücke zu schliessen".</p><p>Dieses Postulat wurde im September 2013 schon einmal eingereicht. Es wurde vom Bundesrat angenommen, dann bekämpft und schliesslich nach zwei Jahren abgeschrieben, weil es vom Nationalrat nicht behandelt worden war. </p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob das Bundesrecht dahingehend angepasst werden kann, dass jedes in der Schweiz lebende Kind Anspruch auf eine Kinderzulage hat.</p>
- Eine Zulage für jedes Kind
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