Die sprachliche Integration von Flüchtlingen fördern
- ShortId
-
15.4202
- Id
-
20154202
- Updated
-
28.07.2023 05:41
- Language
-
de
- Title
-
Die sprachliche Integration von Flüchtlingen fördern
- AdditionalIndexing
-
32;2811;2831
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Voraussetzung der Integration für Menschen jeden Alters ist die Kenntnis einer Landessprache, und zwar mündlich und schriftlich. Mit der ansteigenden Zahl von Flüchtlingen ist ein zunehmendes Defizit in der Sprachvermittlung zu befürchten. Viele Kantone und Gemeinden sind mit der Sprachvermittlung überfordert. Es reicht nicht aus, den betroffenen Menschen einen kurzfristigen Sprachkurs anzubieten. Nötig sind vielmehr ein längerfristiges Konzept und die längerfristige Begleitung der betreffenden Personen.</p><p>Bund, Kantone und Gemeinden sollen deshalb gemeinsam alters- und situationsgerechte Konzepte für den Spracherwerb für Flüchtlinge jeden Alters entwickeln und deren Erfolg auch überprüfen. Der Bund ist gehalten, die Kantone und Gemeinden zu unterstützen. Eine Beteiligung der Wirtschaftsverbände ist ebenfalls anzustreben.</p><p>Auch für Flüchtlinge ist die Kenntnis der örtlich massgebenden Sprache eine zentrale Voraussetzung für eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Integration. Das entlastet schliesslich auch die Sozialhilfe und fördert die Selbstständigkeit. Daran haben Bund, Kantone, Gemeinden und die Wirtschaft ein Interesse.</p>
- <p>Der Erwerb einer Landessprache ist ein zentrales Integrationskriterium. Artikel 4 Absatz 4 des Ausländergesetzes (AuG; SR 142.20) fordert, dass sich Ausländerinnen und Ausländer mit den gesellschaftlichen Verhältnissen und Lebensbedingungen in der Schweiz auseinandersetzen und insbesondere eine Landessprache erlernen.</p><p>Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Laut Artikel 53 Absatz 3 AuG haben alle drei staatlichen Ebenen unter anderem die Aufgabe, mit geeigneten Mitteln den Spracherwerb zu fördern.</p><p>Seit 2008 leistet der Bund den Kantonen pro vorläufig aufgenommene Person, pro anerkannten Flüchtling und pro schutzbedürftige Person mit Aufenthaltsbewilligung eine einmalige Integrationspauschale von 6000 Schweizerfranken. Seit 2014 ist die Gewährleistung der Beiträge im Rahmen von vierjährigen kantonalen Integrationsprogrammen an die Erreichung von strategischen Zielen geknüpft. Die Sprachförderung stellt einen zentralen Förderbereich der kantonalen Integrationsprogramme dar, in welchen vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge eine wichtige Zielgruppe bilden. 2014 erhielten die Kantone 38,6 Millionen Franken an Integrationspauschalen zur sprachlichen und beruflichen Integration dieser Zielgruppe. Aufgrund der hohen Zahl an Asylgewährungen und vorläufigen Aufnahmen wurde für dasselbe Jahr zudem eine Nachzahlung in der Höhe von 47 Millionen Franken geleistet.</p><p>Um die Wirksamkeit der Sprachförderung zu erhöhen, hat der Bund das Projekt Fide (Français, Italiano, Deutsch in der Schweiz - lernen, lehren, beurteilen) lanciert. Das Projekt sieht unter anderem die Einführung von Qualitätsstandards vor (Qualitätskonzept fide). Fide soll sicherstellen, dass staatlich finanzierte Sprachkurse verbindliche Qualitätskriterien erfüllen. Das Qualitätskonzept wird bis Ende 2016 "pilotiert" und anschliessend eingeführt. Es steht in Einklang mit den Vorgaben von Artikel 6 des vom Parlament verabschiedeten Bundesgesetzes über die Weiterbildung (WeBiG; BBl 2014 5177), wonach Bund und Kantone die Gewährung von Beiträgen zur Förderung der Weiterbildung an die Einhaltung von Qualitätskriterien knüpfen können.</p><p>Um das inländische Potenzial besser auszuschöpfen und vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge rascher zu integrieren, hat der Bundesrat ausserdem am 18. Dezember 2015 einen Grundsatzentscheid zur Lancierung eines Pilotprogramms gefällt. Das Pilotprogramm sieht vor, dass ab 2018 jährlich rund 800 bis 1000 Plätze für die frühzeitige Sprachförderung und für Integrationsvorlehren geschaffen werden. Die Beiträge des Bundes umfassen die Hälfte der Gesamtkosten. Die Kantone und weitere Projektpartner, die das Programm umsetzen, haben sich mit eigenen Mitteln zu beteiligen, da auch sie mittel- und längerfristig von der rascheren beruflichen Integration der Zielgruppe profitieren. Das Pilotprogramm sieht die starke Einbindung der Wirtschaft vor und soll in Zusammenarbeit mit der Berufsbildung umgesetzt werden.</p><p>Der Bundesrat vertritt daher die Auffassung, dass die Anliegen der Motion durch die genannten Arbeiten erfüllt sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen aller Altersstufen die Kenntnisse mindestens einer der Amtssprachen zu fördern. Der rasche Spracherwerb ist eine zentrale Voraussetzung für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Integration von Menschen. Die Kantone und Gemeinden sind in der Sprachvermittlung zu unterstützen. Mit Qualitätsvorgaben ist die Zielerreichung zu überprüfen.</p>
- Die sprachliche Integration von Flüchtlingen fördern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Voraussetzung der Integration für Menschen jeden Alters ist die Kenntnis einer Landessprache, und zwar mündlich und schriftlich. Mit der ansteigenden Zahl von Flüchtlingen ist ein zunehmendes Defizit in der Sprachvermittlung zu befürchten. Viele Kantone und Gemeinden sind mit der Sprachvermittlung überfordert. Es reicht nicht aus, den betroffenen Menschen einen kurzfristigen Sprachkurs anzubieten. Nötig sind vielmehr ein längerfristiges Konzept und die längerfristige Begleitung der betreffenden Personen.</p><p>Bund, Kantone und Gemeinden sollen deshalb gemeinsam alters- und situationsgerechte Konzepte für den Spracherwerb für Flüchtlinge jeden Alters entwickeln und deren Erfolg auch überprüfen. Der Bund ist gehalten, die Kantone und Gemeinden zu unterstützen. Eine Beteiligung der Wirtschaftsverbände ist ebenfalls anzustreben.</p><p>Auch für Flüchtlinge ist die Kenntnis der örtlich massgebenden Sprache eine zentrale Voraussetzung für eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Integration. Das entlastet schliesslich auch die Sozialhilfe und fördert die Selbstständigkeit. Daran haben Bund, Kantone, Gemeinden und die Wirtschaft ein Interesse.</p>
- <p>Der Erwerb einer Landessprache ist ein zentrales Integrationskriterium. Artikel 4 Absatz 4 des Ausländergesetzes (AuG; SR 142.20) fordert, dass sich Ausländerinnen und Ausländer mit den gesellschaftlichen Verhältnissen und Lebensbedingungen in der Schweiz auseinandersetzen und insbesondere eine Landessprache erlernen.</p><p>Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Laut Artikel 53 Absatz 3 AuG haben alle drei staatlichen Ebenen unter anderem die Aufgabe, mit geeigneten Mitteln den Spracherwerb zu fördern.</p><p>Seit 2008 leistet der Bund den Kantonen pro vorläufig aufgenommene Person, pro anerkannten Flüchtling und pro schutzbedürftige Person mit Aufenthaltsbewilligung eine einmalige Integrationspauschale von 6000 Schweizerfranken. Seit 2014 ist die Gewährleistung der Beiträge im Rahmen von vierjährigen kantonalen Integrationsprogrammen an die Erreichung von strategischen Zielen geknüpft. Die Sprachförderung stellt einen zentralen Förderbereich der kantonalen Integrationsprogramme dar, in welchen vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge eine wichtige Zielgruppe bilden. 2014 erhielten die Kantone 38,6 Millionen Franken an Integrationspauschalen zur sprachlichen und beruflichen Integration dieser Zielgruppe. Aufgrund der hohen Zahl an Asylgewährungen und vorläufigen Aufnahmen wurde für dasselbe Jahr zudem eine Nachzahlung in der Höhe von 47 Millionen Franken geleistet.</p><p>Um die Wirksamkeit der Sprachförderung zu erhöhen, hat der Bund das Projekt Fide (Français, Italiano, Deutsch in der Schweiz - lernen, lehren, beurteilen) lanciert. Das Projekt sieht unter anderem die Einführung von Qualitätsstandards vor (Qualitätskonzept fide). Fide soll sicherstellen, dass staatlich finanzierte Sprachkurse verbindliche Qualitätskriterien erfüllen. Das Qualitätskonzept wird bis Ende 2016 "pilotiert" und anschliessend eingeführt. Es steht in Einklang mit den Vorgaben von Artikel 6 des vom Parlament verabschiedeten Bundesgesetzes über die Weiterbildung (WeBiG; BBl 2014 5177), wonach Bund und Kantone die Gewährung von Beiträgen zur Förderung der Weiterbildung an die Einhaltung von Qualitätskriterien knüpfen können.</p><p>Um das inländische Potenzial besser auszuschöpfen und vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge rascher zu integrieren, hat der Bundesrat ausserdem am 18. Dezember 2015 einen Grundsatzentscheid zur Lancierung eines Pilotprogramms gefällt. Das Pilotprogramm sieht vor, dass ab 2018 jährlich rund 800 bis 1000 Plätze für die frühzeitige Sprachförderung und für Integrationsvorlehren geschaffen werden. Die Beiträge des Bundes umfassen die Hälfte der Gesamtkosten. Die Kantone und weitere Projektpartner, die das Programm umsetzen, haben sich mit eigenen Mitteln zu beteiligen, da auch sie mittel- und längerfristig von der rascheren beruflichen Integration der Zielgruppe profitieren. Das Pilotprogramm sieht die starke Einbindung der Wirtschaft vor und soll in Zusammenarbeit mit der Berufsbildung umgesetzt werden.</p><p>Der Bundesrat vertritt daher die Auffassung, dass die Anliegen der Motion durch die genannten Arbeiten erfüllt sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen aller Altersstufen die Kenntnisse mindestens einer der Amtssprachen zu fördern. Der rasche Spracherwerb ist eine zentrale Voraussetzung für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Integration von Menschen. Die Kantone und Gemeinden sind in der Sprachvermittlung zu unterstützen. Mit Qualitätsvorgaben ist die Zielerreichung zu überprüfen.</p>
- Die sprachliche Integration von Flüchtlingen fördern
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