Förderung neuer CO2-freundlicher Antriebstechniken für Personenwagen ohne Subventionen
- ShortId
-
15.4205
- Id
-
20154205
- Updated
-
28.07.2023 14:53
- Language
-
de
- Title
-
Förderung neuer CO2-freundlicher Antriebstechniken für Personenwagen ohne Subventionen
- AdditionalIndexing
-
48;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Rahmen der CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen wurden besonders emissionsarme Fahrzeuge (maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer) als Anreiz für Importeure mehrfach (mit bis zu Faktor 3,5) gewichtet. Die aktuelle Formulierung sieht vor, diesen Anreiz bis zur Abrechnungsperiode 2016 zu eliminieren. Mit Beibehaltung dieser Mehrfachgewichtung könnten Importeure auch ab 2016 zum Import möglichst vieler emissionsarmer Fahrzeuge angehalten werden, was den Wirkungsgrad der Emissionsvorschriften erhöhen würde.</p><p>Die am 1. Juli 2012 in Kraft getretenen CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen verpflichten Importeure, eine vom Leergewicht der von ihnen importierten Fahrzeugflotte abhängige Zielvorgabe für die durchschnittlichen Emissionen der von ihnen zugelassenen Produkte zu erreichen, und verpflichten sie bei Nichterfüllung zur Bezahlung einer Sanktion.</p><p>Im Rahmen der Verordnung zum CO2-Gesetz wurde mit der mehrfachen Gewichtung von besonders umweltfreundlichen Fahrzeugen (Faktor 3,5) ein zusätzlicher Anreiz für Importeure geschaffen, die Einfuhr von Personenwagen mit neuen Technologien zu forcieren und damit besonders stark zur eigenen Zielerreichung beizutragen. Mit Annahme dieser Motion würde dieser Anreiz beibehalten und die bestmögliche Förderung alternativer Energien auch weiterhin gewährleistet, was dem Zweck der CO2-Emissionsvorschriften entspräche.</p><p>Die damit verbundene Förderung neuer Technologien wäre für den Bundeshaushalt neutral, würde weder für Behörden noch für Unternehmen zusätzlichen Aufwand oder Kosten generieren und damit ein wirtschaftlich vertretbares Instrument zur Erhöhung des Anteils von Personenwagen mit alternativem Antrieb im Strassenverkehr darstellen.</p>
- <p>Von 2012 bis 2015 wurden im Rahmen der schweizerischen CO2-Emissionsvorschriften Fahrzeuge mit einem Ausstoss unter 50 Gramm CO2 pro Kilometer mehrfach an den CO2-Flottendurchschnitt von Grossimporteuren angerechnet (Supercredits). Dies erfolgte in Übereinstimmung mit der Regelung der EU. Dabei nahm diese Mehrfachgewichtung über die Jahre ab: In den Jahren 2012 und 2013 betrug der Gewichtungsfaktor 3,5, im Jahr 2014 noch 2,5 und im Jahr 2015 1,5. Ab 2016 werden alle Fahrzeuge einfach gewichtet.</p><p>Die als befristete Übergangsregelung ausgestalteten Supercredits dienen einerseits der schnelleren Marktdurchdringung von alternativ angetriebenen Fahrzeugen, andererseits erleichtern sie während einer Übergangszeit die Erreichung der CO2-Zielwerte für Grossimporteure von neuen Personenwagen.</p><p>Aktuell erreichen die Grossimporteure diese Zielwerte annähernd. Zudem weist das Segment der batterieelektrischen und generell alternativ angetriebenen Fahrzeuge starke Zuwachsraten auf. Es ist weder notwendig noch zielführend, die Erleichterungen zu verlängern, da sie faktisch die Ziele abschwächen.</p><p>Der Bundesrat begrüsst die Fortschritte im Bereich der alternativen Antriebe. Gemäss dem Bericht zur Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) vom 25. Juni 2012 (12.3652, "Elektromobilität. Masterplan für eine sinnvolle Entwicklung") sieht er neben den bereits vorhandenen Fördermassnahmen für Elektrofahrzeuge keine verstärkte oder zusätzliche technologiespezifische Förderung vor.</p><p>Im Rahmen des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 ist eine Senkung der CO2-Emissionen von neuen Personenwagen auf 95 Gramm CO2 pro Kilometer ab dem Jahr 2020 vorgesehen. Der Bundesrat hat für diese künftige Regelung explizit wieder Bestimmungen vorgeschlagen, welche die Erreichung der Zielwerte während einer begrenzten Zeit erleichtern und sich an den Regelungen der EU orientieren. Die Ausgestaltung dieser Erleichterungen soll in der CO2-Verordnung konkretisiert werden. EU-seitig sind für neue Personenwagen bereits Supercredits für die Jahre 2020 bis 2022 festgelegt worden. In diesem Sinne ist das Anliegen des Motionärs berechtigt, die Festlegung der Details wäre aber verfrüht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unter Verwendung von Artikel 12 Absatz 4 des CO2-Gesetzes auch für den Zeitraum nach 2016 sicherzustellen, dass besonders emissionsarme Fahrzeuge im Rahmen der CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen weiterhin mit dem Faktor 3,5 gewichtet werden.</p>
- Förderung neuer CO2-freundlicher Antriebstechniken für Personenwagen ohne Subventionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Rahmen der CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen wurden besonders emissionsarme Fahrzeuge (maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer) als Anreiz für Importeure mehrfach (mit bis zu Faktor 3,5) gewichtet. Die aktuelle Formulierung sieht vor, diesen Anreiz bis zur Abrechnungsperiode 2016 zu eliminieren. Mit Beibehaltung dieser Mehrfachgewichtung könnten Importeure auch ab 2016 zum Import möglichst vieler emissionsarmer Fahrzeuge angehalten werden, was den Wirkungsgrad der Emissionsvorschriften erhöhen würde.</p><p>Die am 1. Juli 2012 in Kraft getretenen CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen verpflichten Importeure, eine vom Leergewicht der von ihnen importierten Fahrzeugflotte abhängige Zielvorgabe für die durchschnittlichen Emissionen der von ihnen zugelassenen Produkte zu erreichen, und verpflichten sie bei Nichterfüllung zur Bezahlung einer Sanktion.</p><p>Im Rahmen der Verordnung zum CO2-Gesetz wurde mit der mehrfachen Gewichtung von besonders umweltfreundlichen Fahrzeugen (Faktor 3,5) ein zusätzlicher Anreiz für Importeure geschaffen, die Einfuhr von Personenwagen mit neuen Technologien zu forcieren und damit besonders stark zur eigenen Zielerreichung beizutragen. Mit Annahme dieser Motion würde dieser Anreiz beibehalten und die bestmögliche Förderung alternativer Energien auch weiterhin gewährleistet, was dem Zweck der CO2-Emissionsvorschriften entspräche.</p><p>Die damit verbundene Förderung neuer Technologien wäre für den Bundeshaushalt neutral, würde weder für Behörden noch für Unternehmen zusätzlichen Aufwand oder Kosten generieren und damit ein wirtschaftlich vertretbares Instrument zur Erhöhung des Anteils von Personenwagen mit alternativem Antrieb im Strassenverkehr darstellen.</p>
- <p>Von 2012 bis 2015 wurden im Rahmen der schweizerischen CO2-Emissionsvorschriften Fahrzeuge mit einem Ausstoss unter 50 Gramm CO2 pro Kilometer mehrfach an den CO2-Flottendurchschnitt von Grossimporteuren angerechnet (Supercredits). Dies erfolgte in Übereinstimmung mit der Regelung der EU. Dabei nahm diese Mehrfachgewichtung über die Jahre ab: In den Jahren 2012 und 2013 betrug der Gewichtungsfaktor 3,5, im Jahr 2014 noch 2,5 und im Jahr 2015 1,5. Ab 2016 werden alle Fahrzeuge einfach gewichtet.</p><p>Die als befristete Übergangsregelung ausgestalteten Supercredits dienen einerseits der schnelleren Marktdurchdringung von alternativ angetriebenen Fahrzeugen, andererseits erleichtern sie während einer Übergangszeit die Erreichung der CO2-Zielwerte für Grossimporteure von neuen Personenwagen.</p><p>Aktuell erreichen die Grossimporteure diese Zielwerte annähernd. Zudem weist das Segment der batterieelektrischen und generell alternativ angetriebenen Fahrzeuge starke Zuwachsraten auf. Es ist weder notwendig noch zielführend, die Erleichterungen zu verlängern, da sie faktisch die Ziele abschwächen.</p><p>Der Bundesrat begrüsst die Fortschritte im Bereich der alternativen Antriebe. Gemäss dem Bericht zur Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) vom 25. Juni 2012 (12.3652, "Elektromobilität. Masterplan für eine sinnvolle Entwicklung") sieht er neben den bereits vorhandenen Fördermassnahmen für Elektrofahrzeuge keine verstärkte oder zusätzliche technologiespezifische Förderung vor.</p><p>Im Rahmen des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 ist eine Senkung der CO2-Emissionen von neuen Personenwagen auf 95 Gramm CO2 pro Kilometer ab dem Jahr 2020 vorgesehen. Der Bundesrat hat für diese künftige Regelung explizit wieder Bestimmungen vorgeschlagen, welche die Erreichung der Zielwerte während einer begrenzten Zeit erleichtern und sich an den Regelungen der EU orientieren. Die Ausgestaltung dieser Erleichterungen soll in der CO2-Verordnung konkretisiert werden. EU-seitig sind für neue Personenwagen bereits Supercredits für die Jahre 2020 bis 2022 festgelegt worden. In diesem Sinne ist das Anliegen des Motionärs berechtigt, die Festlegung der Details wäre aber verfrüht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unter Verwendung von Artikel 12 Absatz 4 des CO2-Gesetzes auch für den Zeitraum nach 2016 sicherzustellen, dass besonders emissionsarme Fahrzeuge im Rahmen der CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen weiterhin mit dem Faktor 3,5 gewichtet werden.</p>
- Förderung neuer CO2-freundlicher Antriebstechniken für Personenwagen ohne Subventionen
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